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Sondengehen => Rund ums Sondengehen und Feldbegehung => Thema gestartet von: sachensucher in 05. September 2002, 21:22:32

Titel: Sondengänger in Hessen
Beitrag von: sachensucher in 05. September 2002, 21:22:32
Kann mich der Förster Anzeigen bzw. kann Er das Sondengehen verbieten und die Sonde beschlagnahmen.

Eine Frage von Werner
Titel:
Beitrag von: Gröschaz in 05. September 2002, 23:14:42
Hallo Werner,

Grundsätzlich:
Ein Förster ist eine Amtsperson und kann Dich in seinem Amtsbereich sogar festnehmen. Zumindest kann er Deine Personalien feststellen.

Er kann auch einen Platzverweis aussprechen (Suche auf Bodendenkmal, Verlassen des Waldweges usw.).

Die Sonde darf er hingegen nicht beschlagnahmen, da das Suchen nicht verboten ist. Das Grabgerät als corpus delikti kann dagegen eingezogen werden.

Meine Infos sind hoffentlich noch auf dem neuesten Stand.

Gruß Gröschaz
Titel: Sondengänge in Hessen
Beitrag von: sachensucher in 07. September 2002, 08:15:22
Guten Morgen !
Danke für die Info !!
Hoffentlich noch Aktuell.
Weist Du vielleicht die Gesetzesgrundlage
bzw.wo mann es Nachlesen kann.Denn ich suche es schon seit Jahren.

MfG
Werner
Titel:
Beitrag von: Ganzwild in 15. September 2002, 22:07:34
Einen Förster wirst du alledings seltener antreffen. (sitzen mehr im Büro als das sie sinch im Wald aufhalten) Und Jäger können dir eigendlich garnichts. Sind ja keine Beamten :-)