BW BW BW Sondegehen in Baden Wüttemberg

Begonnen von PCRus, 28. Dezember 2003, 20:23:23

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PCRus

Die Frage wurde ja schon öfters gestellt...

...d.h. dann dass das Sondeln komplett verboten ist ..... oder?

Kann man nicht doch irgendwie ne Genehmigung von irgendwo kriegen?
An wen kann man sich wenden?
Kann man es mit dem Rathaus versuchen?

Würde mich sehr über jede Frage freuen
 :cool1::cool1::cool1:

Zeus

natürlich kannst du eine bekommen in BW. mit einer spende an die landesarchäologie in höhe von mind. 20 mio. € könnte es evtl. sein, dass dich dr. plank in der innenstadt von stuttgart gehen lässt.

Nevermore

ZitatOrginal gepostet von Zeus
...Spende...von mind. 20 mio. € könnte es evtl. sein, dass dich dr. plank in der innenstadt von stuttgart gehen lässt.

Na dann.....obwohl, wenn wir alle zusammen schmeissen?!:idee:


Gruss Micha (der gerade sein Kleingeld zählt...)
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).

Andy

:-D High!!!

...das weiß zeus so genau weil er 'n
Kumpel von plank ist...vielleicht oder so
:narr::narr::narr:

[Bearbeitet am 1-2-2004 von Andy]

Bernd4susi

Hallo !
Frag mal hier nach !!!
Landesdenkmalamt Baden-Württemberg
Abt. Archäologische Denkmalpflege
Berliner Straße 12
73728 Esslingen am Neckar
Telf. 0711/664 63-0
Fax 0711/664 63-444
E-Mail: poststelle@lda.bwl.de

Gruss Bernd:winke:

Daniel

Sondeln ist in BW nicht verboten!
Nur das graben.:lol:
Bei telephonischer Anfrage bekommst Du die Erklärung,daß grundsätzlich keine Genehmigungen an Privatpersonen ausgegeben werden,Du eigentlich nur am Badestrand vom Baggersee sondeln darfst,da sämtliche andere Flächen theoretisch versteckte Bodendenkmäler sein können aber Du gerne einmal bei einer Grabung vom LDA ehrenamtlich mithelfen darfst.:-D
So war es zumindest bei mir,als ich dort mal anfragte.:platt:

Gruß Daniel :hallo:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

SheepThought

ZitatOrginal gepostet von Daniel
Sondeln ist in BW nicht verboten!
Nur das graben.:lol:
Moin zusamm!

Also, da laut Gesetzeswortlaut (wie ich schn betreits mehrfach schrieb, dieses aber anscheinend nie von auch nur irgendjemand zur Kentniss genommen wurde...) die "Nachforschung" einer Genehmigung bedarf ist es keinesfalls nur das "Buddeln" sondern bereits der "Bibliotheksbesuch" zum Zwecke des Findens eines Bodendenkmales!

Lasst Euch nicht durch Telefonate mit Nichtswissern in die Irre führen - schaut einfach mal im Gesetzeswortlaut nach (und fragt Euren RA, wenn Ihr es nicht versteht: Baden-Würrtemberg)

Bye

Derk

Andy


Morgen!!!

@Derk
Ich kenne den Gesetzeswortlaut schon.
Und deswegen leihe ich in der Bücherei
schon bestimmte Bücher nicht mehr aus.
Ich frag mich was das soll?
Jeder Mensch , der sich in BaWü für Vor-
und Frühgeschichte interessiert, sich ent
-sprechende Literatur besorgt, der wird
durch dieses Gesetz ja schon vornerein
kriminalisiert.
Und was ist mit den selbsternannten
Heimatforschern,meist pensionierte Lehrer
und Beamte, die schnüffeln doch auch überall rum.????
Gibts grad bei mir in der Gegend viel zu
viele.
Da hilft nur eins:saufen:
Schönen Tag Euch
Andy

Daniel

ZitatOrginal gepostet von Andy
Und was ist mit den selbsternannten
Heimatforschern,meist pensionierte Lehrer
und Beamte, die schnüffeln doch auch überall rum.????
Gibts grad bei mir in der Gegend viel zu
viele.

Bleib bloß ruhig mit diesen Nasen.
In meiner Gegend haben die einmal,nach eifriger Nachforschung,die einzelnen Fundamente von einen alten Kreuzweg von 16?? freigelegt und ich wurde gebeten,einmal mit der Sonde das nähere Umfeld abzusuchen.
Auf meine Anfrage,ob sie den mit dem Denkmalamt schon Verbindung aufgenommen hätten,wurde ich von denen ziemlich blöd angeschaut.
Natürlich war das nicht der Fall!
Das interessiert aber dann auch kein Schwein obwohl es direkt an der Hauptstraße im Ort war und der "Forscher" halt ortsbekannt war!

Gruß Daniel:hallo:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Bernd4susi

Hallo Daniel !
Aber Du weißt ja "Unwissenheit" schützt vor Strafe nicht. Aber wenn mir keiner an den Wagen pinkelt dann mache ich das auch nicht. Stell Dir mal vor Du zeigst den an. Dann wirst Du auf schritt und tritt beobachtet. Dann kannst noch nicht mal mit der Sonde zum Auto gehen.
Gruß Bernd