Frage

Begonnen von Buchti, 20. September 2003, 11:59:00

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Buchti

Ist die Schlachtfeldsuche an sich eigentlich legal. Ich mein klar ohne Grabungsgenehmigung is nix. Aber mit ist das legal?:hallo:

pfannenwäscher

Hi Buchti,

die Hauptfrage bei der Suche auf Schlachtfeldern ist:
Wann hat dort die Schlacht stattgefunden? dreißigjähriger, Napoleon, 1./2.WK?

In Deutschland sind mir keine Beschränkungen in diese Richtung bekannt, wohl aber in Frankreich, z.B. die Strände des D-Day oder Verdun, wo meines Wissens nach die Suche generell verboten ist.

GugF
Andy:winke:

Schnorcheljörg

Grüß Euch
es kommt darauf an, wonach Ihr sucht. Die Suche (und erst recht das Finden) nach verbotenen Gegenständen ist strafbar. Dazu zählen bewegliche Bodendenkmäler ebenso wie z.B.Waffen, Mun, Sprengstoff etc. Hinzu kommen können noch der Kriegsgräberstatus, Leichenfledderei usw.
Ich weiss nicht wie es zur Zeit ist, aber bis vor wenigen Jahren war das Suchen im Bereich Halbe(Schlacht um Berlin) nicht verboten, dafür aber das Graben mit 10000DM Strafe. Körper und Hausdurchsuchungen waren ebenfalls die Folge. Mittlerweile sind auch in Deutschland Stätten des 2.WK. unter Denkmalschutz, z.B. Teile des Westwalls.
Eine pauschale Antwort auf die Frage ist also ncht möglich.
Gruß Schnorcheljörg
     

Buchti

Mein Schlachtfeld ist um 1700 hundert. :engel:
Ich denk aber das Suchen in der UMGEBUNG des Feldes ist net verboten und auch das Graben (Genehmigung vorausgesetzt) nicht und sicher auch ergibig.:winke: