Bitte unterstützt diese Aktion:
http://web.uni-marburg.de/vorgeschichte/protest.html
Auf "zum Mailomaten" klicken und ein Protestmail abschicken!
Erledigt ! :hacker:
Jep :super:
Ich auch :super:
Und wieder Einer! :-D :-D :-D :super: :super: :super:
jede Mail zählt.
Der nächste bitte. :super:
Schon heute Morgen erledigt. :frech:
getan is!
Erledigt .
o.k :super: :super: :super: :super:
und ab geht die post :-)
Und wer von euch hat die 49 Seiten des Gesetzentwurfs auch gelesen (oder gar verstanden)?
Nur so als gutgemeinter Hinweis:
Ich denke daß die Schreiben aus dem Mailautomaten nun mit hoher Sicherheit dem Spamfilter zum Opfer fallen werden.
Bestimmt wurden ein paar Stichworte aus dem vorformulierten Text als Filterkriterium genommen.
Nur eine abwechselnde Überschrift wird da nicht ausreichend sein um durchzukommen.
Am besten ist es den Hilferuf selbst zu formulieren, und zwar kurz, sachlich und deutlich.
(Lange Texte wird der Empfänger sicherlich nicht lesen)
wie schauts aus wenn man den text komplett selber und kurz u bündig formuliert?
aber ich hoff doch für alle die mitmachen dass diese auch angenommen werden/sind.
tschau :winke:
also hab fünf minuten später eine dank email
von müller-karpen bekommen,man ging das schnell :winke:
ich habe auch schon 2 Antworten. :super:
dito
finde ich sehr gut :prost:
ich bin bisher auf 4 Antworten gekommen...darunter die hier:
Sehr geehrter Herr XXXX
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" bitten.
Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der aufgrund der Vorlage des federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 15. Februar 2006 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Mit dem Gesetzentwurf wird endlich die innerstaatliche Rechtsanpassung zum Kulturgüterschutz vorgenommen und die Regelungen des o.g. UNESCO-Übereinkommens in nationales Recht überführt. Das parlamentarische Verfahren ist nunmehr mit der Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundesrat eingeleitet worden. Erst nach der Stellungnahme des Bundesrates wird der Entwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Eine Befassung mit dem Gesetzentwurf insgesamt und der von Ihnen im Speziellen angesprochen Problematik hat es daher in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages bislang noch nicht gegeben.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf. Damit überführt Deutschland als eines der letzten Länder ein bereits 1970 vereinbartes Instrument, das mittlerweile als allgemeiner Standard des internationalen Kulturgüterschutzes gilt, endlich auch in eigenes Recht. In vielen Regionen der Welt sind bedeutende Kulturgüter bedroht. Durch kriegerische Auseinandersetzungen und Plünderungen, aber auch gezielten Diebstahl gehen wertvolle, die kulturelle Identität der Völker prägende Kulturgüter verloren oder werden zerstört. Mit der Umsetzung dieses Übereinkommen wird eine wesentliche kulturpolitische Vereinbarung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD erfüllt.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen entsprechen den Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens, ein Verbot des Handels mit archäologischen Gegenständen ist darin nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf beschreibt Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antikenhandel und ein Verbot der Verbringung von unrechtmäßig ausgeführten nationalen Kulturgütern in das Bundesgebiet. Beides kann bei Nichterfüllung oder Verletzung geahndet werden. Die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive soll verbessert werden.
Dennoch bleiben mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Lösungen auch aus Sicht der Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion noch Fragen offen. Mit einiger Sorge nehmen wir die nicht nur von Ihnen, sondern auch in zahlreichen anderen Stellungnahmen geäußerte Vermutung zu Kenntnis, dass vor allem nicht dokumentierte Kulturgüter aus Raubgrabungen zum Gegenstand des illegalen Handels auch in Deutschland werden könnten. Inwiefern die im Gesetzentwurf vorgesehene Nacherfassung in der Liste durch den Herkunftsstaat binnen Jahresfrist nach Bekanntwerden des illegal verbrachten Gegenstandes tatsächlich anwendbar ist, wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wird daher eine Überprüfung der vorgeschlagenen Regelungen im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien stattfinden müssen - nicht zuletzt auch mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Beweislastregelung und die Erweiterung der Aufzeichnungspflicht in den Listen national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive.
In der Hoffnung, dass ich mit diesem Schreiben Ihre Frage zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut im Vorfeld der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag ausreichend beantworten konnte, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Hans-Ulrich Klose
....und dann die allgemein gehaltene mail von Schmidbauer und fast der gleiche Wortlaut wie von Klose auch von Nils Annen und Christian Carstensen...
(beide auch SPD)...na wenn das kein "Zufall ist" Schmidtbauer spricht von bisher 450 bei ihm eingegangenen mails... :irre: :irre: :irre:
:super: :super: :super: ...aber: man beschäftigt sich mit dem Thema. WEITER SO!!!! :hacker: :hacker: :hacker:
Bei mir haben geantwortet: Schmidbauer, Siebert, Berg.
Wobei sich Frau Berg (vertreten durch einen Mitarbeiter) nur angesprochen fühlt, wenn ich auch tatsächlich aus ihrem Wahlkreis (Paderborn) komme.
Genau...wenn Du Deine Adresse angibst schreiben dir "deine" Wahlkreisabgeordneten....bzw. die Abgeordneten aus deiner Gegend....bzw. deren Mitarbeiter(innen) zurück und alle einen vorher abgestimmen Text: sowas nennt man Wahlvolkberuhigung.
Trotzdem : WER SICH NICHT WEHRT - LEBT VERKEHRT ! :hacker: :hacker: :hacker: :hacker: :hacker:
Ich hab aus zuvor genannten Gründen nen eigenen Text verfasst :
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Da dieses Gesetzvorlage zuvor getätigte Verkäufe / Ersteigerungen legalisieren würde lehne ich diesen Gesetzesvorschlag aufs schärfste ab !
Ich bin selber der Geschichte und den Funden meiner Heimat sehr verbunden und finde es absolut inakzeptabel daß diese verkauft werden / wurden.
Die Veräußerung von Kulturgütern ist in jedem Fall verwerflich meiner Meinung nach.
Egal ob schon geschehen oder noch in Zukunft möglich.
Unsere Archäologischen Funde müssen im Lande bleiben.
Daher fordere ich eine Abänderung im Gesetzestext daß Veräußerungen egal zu welchem Zeitpunkt nicht legal sind !
mit freundlichen Grüßen,
Bin auf die Reation gespannt
Gruß Matze :-)
respekt mad matz
mal sehn was da rauskommt
gruss pg22
hab auch Post vom Schmidbauer :-) ..mehr als 480 Mails wären bisher eingegangen.
Gruß Corax :winke:
Habe auch Antwort von Bernd Schmidbauer :
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die mehr als 480 Mails zu o. g. Sachverhalten bedanke ich mich und bitte vorab bereits um Ihr Verständnis, dass ich auf Grund der Vielzahl der bereits eingetroffenen Mails und der noch zu erwartenden Mails nicht jede Mail individuell beantworten kann. Aus diesem Grund sende ich Ihnen ein eher allgemein gehaltenes Schreiben und hoffe, Ihnen für den Moment Ihre Bedenken genommen zu haben.
Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass es einer Bundesregierung nach über 30 Jahren kontroverser Diskussion endlich gelungen ist, den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur UNESCO-Konvention von 1970 vorzulegen. Das Ausführungsgesetz kann kein Allheilmittel für den Kulturgutschutz sein. Es dient der Ausführung des UNESCO-Übereinkommens von 1970, das im Übrigen ein Verbot des Handels mit archäologischen Gegenständen nicht vorsieht. Es dient nicht der generellen Unterbindung des Handels mit antiken und archäologischen Funden. Zu einzelnen von Ihnen aufgeführten Kritikpunkten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Die Forderung nach einer Beweislastumkehr in Bezug auf den Ursprung eines Gegenstandes, dessen Rückgabe von einem Vertragsstaat begehrt wird, ist problematisch. Eine Rückgabe ohne Beweis der Herkunft ist nicht möglich, denn es besteht dann die Gefahr, dass sich mehrere Staaten auf den Rückgabeanspruch berufen. Ein Rückgabeanspruch sieht die Konvention nur für den Staat vor, aus dem der Gegenstand stammt. Vermutungen reichen hierfür nicht aus.
Das so genannte Listenprinzip ist nicht verzichtbar, denn ohne Listenprinzip fehlt dem betroffenen Händler, Sammler, Museum oder in sonstiger Weise betroffenen Bürger die Möglichkeit zu erkennen, ob ein erworbener Gegenstand möglicherweise in den Herkunftsstaat zurückzugeben ist. Das Problem, dass Gegenstände, die illegal ausgegraben und illegal außer Landes gebracht werden, zuvor nicht in Listen erfasst werden können, wird dadurch gelöst, dass für archäologische Funde binnen Jahresfrist nach Bekanntwerden des Gegenstandes eine Nacherfassung in der Liste durch den Herkunftsstaat möglich ist.
Die gewünschte Rückführungsmöglichkeit für bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nach Deutschland verbrachte Gegenstände herbeizuführen, ist aufgrund des verfassungsrechtlich begründeten Rückwirkungsverbots nicht möglich. Dadurch wird aber nicht jeder Gegenstand legalisiert. Ist ein Kulturgut in einem Staat illegal ausgegraben, in dem alle Bodenfunde dem Staat gehören, so erfüllt der wissentliche Handel damit in Deutschland in aller Regel den Tatbestand der Hehlerei, der entsprechend geahndet werden kann.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass das Ausführungsgesetz der UNESCO-Konvention grundsätzlich eine Ausgewogenheit zwischen den Interessen eines legalen Kunsthandels und dem Schutz der Kulturgüter herstellen muss.
Ungeachtet all dieser Erwiderungen möchte ich Ihnen zusichern, dass wir den vorgelegten Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren gerade im Hinblick auf die von Ihnen vorgebrachten Kritikpunkte überprüfen werden.
Mit freundlichen Grüßen ...
Gruß Matze :-)
aha...da sind also gegenüber meinem Stand 450 mails noch ein paar hinzugekommen :platt: :platt: :platt: :platt: :irre: :irre: :irre: :irre:
:hacker: :hacker: :hacker: WEITER SO! :hacker: :hacker: :hacker:
Ich habe heute Antwort von Monika Griefahn bekommen.
Der Text war identisch mit dem von Hans-Ulrich Klose :irre:
Griefahn hat mir auch eben geschrieben.... Jetzt bekam ich dies hier:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Verständnis, dass ich nicht mehr als 100 Massen-E-Mails jeden Tag beantworten kann. Ich habe versucht, die E-Mails zu filtern, die aus meinem Wahlkreis kommen, damit ich diese individuell beantworten kann. Doch auch das übersteigt die zeitliche Kapazität. Meine eigentliche Arbeit würde darunter leiden. Es ist so viel einfacher, eine E-Mail zu kopieren und an einen Verteiler von über 600 Adressen loszuschicken, als jede anzusehen und zu löschen.
Ich möchte aber auch nicht generell die vielen Tausend Massen-E-Mails löschen, da sie ja mit einem ernsten Anliegen verbunden sind.
Deshalb bitte ich diejenigen um Verständnis, die nicht in meinem Wahlkreis wohnen, dass sie nur diese kurze Erklärung bekommen.
Diejenigen, die aus meinem Wahlkreis kommen, bitte ich mich unter meiner Wahlkreisadresse nochmals anzuschreiben. Sie erhalten dann ganz bestimmt Antwort.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Ihr Garrelt Duin
Wahlkreis 25 (Aurich-Emden)
@ Hase,
Das selbe schreiben hab ich auch von Garrelt Duin ...
Gruß Matze :-)
Hier mal das Zitat der Antwortmail von Monika Griefahn :
""
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in dem Sie mich um eine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" bitten.
Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der aufgrund der Vorlage des federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 15. Februar 2006 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Mit dem Gesetzentwurf wird endlich die innerstaatliche Rechtsanpassung zum Kulturgüterschutz vorgenommen und die Regelungen des o.g. UNESCO-Übereinkommens in nationales Recht überführt. Das parlamentarische Verfahren ist nunmehr mit der Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundesrat eingeleitet worden. Erst nach der Stellungnahme des Bundesrates wird der Entwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Eine Befassung mit dem Gesetzentwurf insgesamt und der von Ihnen im Speziellen angesprochen Problematik hat es daher in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages bislang noch nicht gegeben.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf. Damit überführt Deutschland als eines der letzten Länder ein bereits 1970 vereinbartes Instrument, das mittlerweile als allgemeiner Standard des internationalen Kulturgüterschutzes gilt, endlich auch in eigenes Recht. In vielen Regionen der Welt sind bedeutende Kulturgüter bedroht. Durch kriegerische Auseinandersetzungen und Plünderungen, aber auch gezielten Diebstahl gehen wertvolle, die kulturelle Identität der Völker prägende Kulturgüter verloren oder werden zerstört. Mit der Umsetzung dieses Übereinkommen wird eine wesentliche kulturpolitische Vereinbarung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD erfüllt.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen entsprechen den Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens, ein Verbot des Handels mit archäologischen Gegenständen ist darin nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf beschreibt Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antikenhandel und ein Verbot der Verbringung von unrechtmäßig ausgeführten nationalen Kulturgütern in das Bundesgebiet. Beides kann bei Nichterfüllung oder Verletzung geahndet werden. Die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive soll verbessert werden.
Dennoch bleiben mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Lösungen auch aus Sicht der Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion noch Fragen offen. Mit einiger Sorge nehmen wir die nicht nur von Ihnen, sondern auch in zahlreichen anderen Stellungnahmen geäußerte Vermutung zu Kenntnis, dass vor allem nicht dokumentierte Kulturgüter aus Raubgrabungen zum Gegenstand des illegalen Handels auch in Deutschland werden könnten. Inwiefern die im Gesetzentwurf vorgesehene Nacherfassung in der Liste durch den Herkunftsstaat binnen Jahresfrist nach Bekanntwerden des illegal verbrachten Gegenstandes tatsächlich anwendbar ist, wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wird daher eine Überprüfung der vorgeschlagenen Regelungen im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien stattfinden müssen - nicht zuletzt auch mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Beweislastregelung und die Erweiterung der Aufzeichnungspflicht in den Listen national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben Ihre Frage zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut im Vorfeld der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag ausreichend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn
Sprecherin für Kultur und Medien
der SPD-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin
Bürogebäude: Jakob-Kaiser-Haus III
Tel: (030) 227-72425 / 26
Fax: (030) 227-70125
Email: monika.griefahn@bundestag.de
www.monika-griefahn.de
""
Gruß Matze :-)
Ein Nachzügler:
Zitatvielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. April.
Der Schutz gegen die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgütern ist ein wichtiges Anliegen.
Ebenso wichtig ist es, die in der jüngsten Zeit verstärkt aufgetretenen Raubgrabungen an archäologischen Stätten und den Handel mit illegal erworbenen Bodenfunden zu verhindern oder zumindest einzudämmen.
Keinesfalls darf eine Veränderung der Rechtslage in Deutschland dazu führen, daß diese rechtlich, vor allem aber wissenschaftlich bedrohliche Entwicklung mit unwiederbringlichen Verlusten archäologischer Informationen befördert oder begünstigt wird.
Es versteht sich von selbst, daß die FDP-Bundestagsfraktion sich gegen solche gesetzlichen Regelungen einsetzen wird.
Allerdings teilen wir Ihre konkreten Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung nur teilweise, da die zivilrechtlichen Eigentumsansprüche und die öffentlich-rechtlichen Rückgabeansprüche nicht ausreichend differenziert und die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen über den illegalen Handel mit Kulturgut außer acht gelassen werden. Unserer Ansicht nach ist es nicht zutreffend, daß auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurf ,,Plünderungsgut aus undokumentierten Raubgrabungen" ,,völlig legal zu verhandeln" sein würden. Nach den bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches (§§ 259, 260 StGB) ist der Handel mit gestohlenen Gegenständen ausdrücklich verboten. Kulturgut bildet hier keine Ausnahme.
Diese Rechtslage würde durch das Ausführungsgesetz der UNESCO-Konvention von 1970 nicht verändert werden. Die von Ihnen geforderte Beweislastumkehr würde nach unserer Auffassung zudem einen unvertretbaren Eingriff in die Grundsätze und Eigentumsgarantien unseres Rechtssystems darstellen.
Die FDP hat die Ratifizierung der UNESCO-Konvention bisher abgelehnt, weil die bestehende Rechtslage nach unserer Auffassung einen ausreichenden Schutz des Kulturgutes geboten hat. Wenn jetzt die Bundesregierung zu der Erkenntnis gelangt ist, die UNESCO-Konvention angesichts internationaler Entwicklungen ratifizieren und in nationales Recht umzusetzen zu müssen, werden wir die damit verbundenen Auswirkungen kritisch prüfen. Das Gesetz darf weder die von Ihnen befürchtete Zunahme von Raubgrabungen fördern, noch die Vielzahl der seriösen Händler und Sammler von Kulturgütern diskreditieren oder den Handel mit Kulturgütern unzumutbar erschweren. Der Spielraum zur Umsetzung in nationales Recht muß genutzt werden, um die in der Präambel der Konvention verankerten Ziele tatsächlich zu erreichen. Wir halten die dort verankerte ,,Erwägung, daß der Austausch von Kulturgut unter den Nationen zu wissenschaftlichen, kulturellen und erzieherischen Zwecken das Wissen über die menschliche Zivilisation vertieft, das kulturelle Leben aller Völker bereichert und die gegenseitige Achtung und Wertschätzung unter den Nationen fördert" für ein wichtiges Leitbild.
Die Auswirkungen des vorliegenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung müssen sorgsam überprüft und erörtert werden. Daher setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, daß im federführenden Ausschuß für Kultur und Medien eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt wird. Selbstverständlich müssen bei dieser Anhörung die von Ihnen vorgebrachten Bedenken erörtert werden und mindestens ein Sachverständiger aus dem Bereich der Archäologie vertreten sein.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christoph Metzner
- Leiter des Abgeordnetenbüros -
Büro Dr. Christel Happach-Kasan, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. (030) 227-70205
Fax (030) 227-76113
Web http://www.happach-kasan.de
hey...jetzt hat wohl auch die FDP geschaltet ...aber Gut Ding will Weile haben (zumindest wirkt die Antwort durchdachter und dem Pproblem angemessener als die der Anderen)....ich habe bisher 6 Antworten...Griefhan und Duin sind auch bei mir dazugekommen...erstaunlich das fast nur SPD Abgeordnete antworten...
und weiter gehts :hacker: :hacker: :hacker: :hacker: :hacker: :hacker: :hacker:
Vielleicht sollte man in 1 Woche mal an alle schreiben und sagen das von über 600 Volksvertretern (nur so ein Gedanke: Vertreter - verkaufen....also Volksverkäufer???)
nach über 14 Tagen erst 6 geantwortet haben..... :cool1: :cool1: :cool1:
:super:
bin dabei.. mal schauen wer antwortet
gruß ribos
Hallo,
ich habe mittlerweile 4 Antworten von MdB´s in dieser Sache.
Gestern kam noch eine Schreiben unserer Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Hildegard Müller :super:
Ich denke mal, an den Reaktionen werden diese Leute ersehen, daß uns die Sache wichtig ist. Und hoffentlich dementsprechend entscheiden.
Danke an alle Beteidigten !
Besten Gruß
Stefan Glabisch von www.digs-online.de (http://www.digs-online.de)
Nun haben mir die Grünen kollektiv geantwortet:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Bedenken zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 äußern.
Auch aus Sicht von Bündnis 90/ Die Grünen weist der aktuelle Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum UNESCO-Übereinkommen von 1970 Mängel bzw. Ergänzungsnotwendigkeiten auf, insbesondere in Bezug auf den sensiblen Bereich der archäologischen Kulturgüter.
Dass sich die große Koalition entschieden hat, die von der rot-grünen Regierung begonnenen und notwendigen Umsetzungsschritte zur Ratifizierung der UNESCO Konvention weiterzuführen, begrüßen wir jedoch prinzipiell. Die Plünderung von Grabungsstätten und Archiven im Irak und die Sprengung von Buddha-Statuen in Afghanistan haben die Problemdimensionen drastisch vor Augen geführt. Zudem machen die alarmierenden Tendenzen im illegalen Kunsthandel - insbesondere mit Hehlerware aus Ausgrabungsstätten - es dringender denn je notwendig, durch international abgestimmte Maßnahmen Handel mit geraubten bzw. illegal verbrachten Kulturgütern zu unterbinden und wirksame Schutzmechanismen zu etablieren. Hierzu dient neben anderen völker- und europarechtlichen Instrumenten zum Kulturgüterschutz auch das UNESCO-Abkommen. Es kann als Abkommen, dem inzwischen auch bedeutende Kunsthandelsländer wie etwa Großbritannien und die Schweiz beigetreten sind, als allgemeiner Standard des internationalen Kulturgüterschutzes gelten. Als Kulturnation mit umfassenden internationalen Beziehungen kann sich Deutschland nicht länger den Zielen des Übereinkommens verschließen. Das von Rot-grün initiierte Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung muss jetzt zügig, aber auch sorgfältig weitergeführt werden. Die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen müssen im Hinblick auf Wirksamkeit und Praxistauglichkeit für einen tatsächlichen Kulturgüterschutz eingehend geprüft werden.
Das UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz von 1970 enthält Mindestvorschriften über gesetzgeberische und administrative Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Sicherung des kulturellen Erbes und zur Verhinderung des illegalen Transfers bzw. Handels mit Kulturgütern. Die Maßnahmen betreffen im Einzelnen die Ein- und Ausfuhr, die Rückgabe und Rückführung von illegal verbrachten Kulturgütern sowie die Informationsvermittlung und Einbindung von Händlern und Museen. Das UNESCO-Übereinkommen sieht unter anderem vor, dass jedes ratifizierende Land eine Liste von besonders schützenswertem Kulturgut zu erstellen hat, das dann einzeln definiert und identifizierbar vom Export ausgeschlossen und somit auch im internationalen Rahmen einem besonderem Schutz unterstellt wird, bzw. zurückgefordert werden kann.
Dieses im Gesetzentwurf aufgenommene Listenprinzip entspricht zunächst den Vorgaben der UNESCO-Konvention. In Bezug auf archäologische Kulturgüter und Bodenfunde erweist es sich aber als problematisch. Bisher unentdeckte und ungesicherte, insbesondere aber illegal ausgegrabene archäologische Kulturgüter können der Sache nach nicht in einem solchen nationalen Verzeichnis wertvoller und somit geschützter Kulturgüter enthalten sein.
Die von Ihnen geäußerte Sorge, dass somit "nicht dokumentierte Kulturgüter aus Raubgrabungen" Gegenstand illegalen Handels in Deutschland werden bzw. bleiben und der Handel mit ihnen somit nicht geahndet werden kann, teilen wir. Zwar ist derzeit eine Ausnahmeregelung vorgesehen, mit der Gegenstände aus Raubgrabungen innerhalb eines Jahres nach ihrem Auftauchen vom Herkunftsstaat noch nachträglich gemeldet und als national wertvolles Kulturgut verzeichnet werden können. Ob diese Möglichkeit aber der Problemdimension gerecht werden kann, scheint zweifelhaft. Bündnis 90/Die Grünen werden sich im laufenden parlamentarischen Verfahren für eine Überprüfung dieser Regelung stark machen und sich zudem dafür einsetzen, der Besonderheit archäologischer Kulturgüter durch entsprechende Ergänzungen im Gesetzentwurf Rechnung zu tragen.
Ein von Ihnen angesprochener Kritikpunkt betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes. Im Einklang mit der deutschen Rechtssystematik und aufgrund des verfassungsrechtlich bedingten Rückwirkungsverbots findet das Gesetz erst nach seinem Inkrafttreten Anwendung. Das heißt, nur Kulturgut, das nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in das Bundesgebiet verbracht wurde, muss zurückzugeben werden, nur für solches Kulturgut besteht ein Rückgabeanspruch. Auch auf Erwerbsvorgänge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden haben, findet keine Anwendung statt. Gleiches gilt für die Aufzeichnungspflichten von Händlern, Museen und Sammlern. Dies sanktioniert aus unserer Sicht eine verfassungsrechtlich bedingte, aber dennoch problematische Unzulänglichkeit, die der derzeitige Gesetzentwurf in Kauf nimmt. Inwieweit dies durch eine Änderung der Beweislastregelung, die den Besitzer von archäologischen Kulturgütern obligatorisch zum Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs verpflichtet, abzumildern ist, wird in den Ausschussberatungen überaus kritisch zu überprüfen sein.
Ich darf Ihnen versichern, dass Bündnis 90/ Die Grünen im laufenden Gesetzgebungsverfahren die derzeit offenen Fragen prüfen und auf Änderungen im Gesetzentwurf hinwirken werden, die den illegalen Handel mit geraubten Kulturgut effektiv unterbinden und einen umfassenden Kulturgüterschutz ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
Info-Service
Weitere Informationen: www.gruene-bundestag.de
Ja die "Grünen" sind bei mir heute auch aufgeschlagen....wenigstens 'ne koordinierte Aktion....hat aber gedauert... :irre: :irre: :irre: :irre:
Auch bei mir.... :-D
Bei mir haben sie sich auch gemeldet. :frech:
Gruß Daniel
ZitatDie gewünschte Rückführungsmöglichkeit für bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nach Deutschland verbrachte Gegenstände herbeizuführen, ist aufgrund des verfassungsrechtlich begründeten Rückwirkungsverbots nicht möglich.
Ihr habt in der BRD nur ein Grundgesetz, aber immer noch
keine Verfassung :narr:
Heute erhielt ich Post von Jürgen Klimke MdB und Hamburger Abgeordneter.
Inhaltlich wie die Vorredner aber Pc-geschriebener Brief mit hübschem Bundesadler....und Briefumschlag mit Adler uns allem Zipp und Zapp (mein Gott, was mein Briefträger jetzt wohl von mir denkt :narr: )....
Taucht auch das Wort Verfassung in dem Brief auf ?
Wenn ja würd ich dem mal zurückschreiben und mal nett nachfragen seit wann die BRD wieder eine Verfassung hat, die es aber derzeit ja nicht gibt für euch :belehr:
Heute kam ein Mail von Hans-Joachim Otto, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien
des Deutschen Bundestages an. :zwinker:
:super: Dito : Er verspricht auch Archäologen anzuhören..... :winke:
Hallo quink,
kann und darf man nicht so eng sehen ...sonst gäbe es ja auch kein Bundesverfassungsgericht....
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Verfassung des deutschen Staates, also die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat. Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter ,,Verfassung" verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Demgegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch ,,primitiver" - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.
In manchen Staaten ist die Verfassung ein schriftliches Dokument, in anderen, zum Beispiel in Großbritannien, besteht sie aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen, aber gleichzeitig den nichtstatischen Charakter der Verfassung betonen.
1949 nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch nicht so bezeichnet, ist das Grundgesetz durch die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden (vgl. Präambel). Bis heute erfolgte keine Volksabstimmung über das deutsche Grundgesetz. Seine demokratische Legitimation, die durch Bestätigung durch das Volk bei Wahlen im grundgesetzlichen System nur indirekt erfolgte, ist dennoch unangezweifelt. Auch traf das deutsche Grundgesetz von Anfang an eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz, erfüllte also alle Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffes. Die Grundentscheidungen des Grundgesetzes sind: Demokratie, Rechtsstaat, Republik, Sozialstaat und Bundesstaat. Neben diesen Grundentscheidungen regelt die Verfassung die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheit und errichtet in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts eine "objektive Wertordnung".
Ist zwar kein Politikforum hier trotzdem recht Interessantes Thema:
Zitatdas Grundgesetz durch die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden (vgl. Präambel).
Ne so einfach ist das leider nicht..
ZitatBis heute erfolgte keine Volksabstimmung über das deutsche Grundgesetz.
Der letzte Artikel in eurem Grundgesetz sagt ganz klar das erst wenn das deutsche Volk (Volk und nicht Regierung) sich selbst eine Verfassung (und eine Regierungsform gibt (wie Demokatrie, Monarchie, Dikatur, ..) erlischt euer Grundgesetz.
Klar ist auch das eure gegenwärtigen Politiker bestimmt nicht freiwllig den Thron räumen werden und zum Volk sagen werden: "Also los also an die Wahlurnen und neue Regierungsform wählen"
Das was ihr in der BRD habt ist in der Geschichte ja auch noch vorgekommen.
Im Grunde hättet ihr als deutsches Volk Anrecht auf eure alten Reichsgebiete vor 1945, falls das deutsche Volk die wiederhaben will (müßte eigentlich eine Abstimmung durch das Volk stattfinden).
Aber um zum Thema zurückzukommen, eine deutsche Verfassung habt ihr nicht. Eure alte, also vor 1945 ist durch die Allierten ja außer Kraft gesetzt. Natürlich könnte das Volk auch sagen wir nehmen wieder die alte-aber sowas muß vom Volk abgestimmt werden.
Übrigens lernt man das bei uns schon in der Schule das ihr in der BRD ein Staat seit der keine Verfassung hat und erst eine haben wird wenn sich das Volk selbst eine gibt (was bei euren Politikern aber wahrscheinlich nie passieren wird). :besorgt:
Zitatübrigens lernt man das bei uns schon in der Schule das ihr in der BRD ein Staat seit der keine Verfassung hat und erst eine haben wird wenn sich das Volk selbst eine gibt (was bei euren Politikern aber wahrscheinlich nie passieren wird).
Nicht alles was man in der Schule lernt ist richtig!
Das Grundgesetz ist die aktuelle deutsche Verfassung. Es wurde allerdings als
vorläufige Verfassung konzipiert.
Das "vorläufige" bezog sich aber insbesonders auf die damalige Teilung Deutschland.
Hören wir dazu Theodor Heuss der damals für die FDP in der Verfassungskonvention mitarbeitete:
»Wir weichen dabei dem Wort ›Verfassung‹ aus und wir sagen sehr oft zu dem, was wir machen wollen, ›provisorisch‹, weil wir spüren, zum einen, daß uns das Pathos der freien Entscheidung mangelt, und weil wir zum andern nur ein Teil-Deutschland personell in unseren Reihen, an unseren Verantwortungen beteiligt fühlen. Aber ein bißchen habe ich die Sorge, daß wir uns (. . . ) angewöhnen, das Wort ›provisorisch‹ etwas zu oft auszusprechen. Wir begreifen dieses Wort ›provisorisch‹ natürlich vor allem im geographischen Sinne, da wir uns unserer Teilsituation völlig bewußt sind, geographisch und volkspolitisch. Aber strukturell wollen wir etwas machen, was nicht provisorisch ist und gleich wieder in die Situation gerät: heute machen wir etwas, und morgen kann man es wieder ändern, und übermorgen wird eine neue Auseinandersetzung kommen.«
(Theodor Heuss, der später zum ersten Bundespräsidenten gewählt wurde, war Vorsitzender der FDP-Fraktion, Mitglied des Ältestenrates, des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Grundsatzfragen)
Später erklärte Heuss im Grundsatzausschuß, das Wort »Grundgesetz« gefalle ihm persönlich gar nicht. Er machte den Vorschlag, es in der Präambel als »eine verfassungsmäßige Rechtsordnung« zu bezeichnen, um so zusätzlich das Wort »Verfassung« in die Präambel aufzunehmen.
In der Präambel des GG heißt es ausdrücklich, das deutsche Volk habe »kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen «. Die Präambel ist selbst Bestandteil des Grundgesetzes mit einem eigenen rechtlichen Gehalt.
Nach Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung
beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Das Grundgesetz erkennt also die verfassungsgebende Gewalt des Volkes nicht nur in der Präambel, sondern auch in seinem letzten Artikel an.
Den Inhalt des Art. 146 GG hielten die Schöpfer des Grundgesetzes für selbstverständlich. Sie schrieben ihn aus dem Grunde ausdrücklich nieder, daß sie die Schaffung einer neuen Verfassung nicht nur als eine niemals auszuschließende Möglichkeit ansahen, sondern sie im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands tatsächlich erwarteten. Insofern steht Art. 146 GG im Zusammenhang mit der beabsichtigten Vorläufigkeit des Grundgesetzes. In der Rechtslehre wird Art. 146 des ursprünglichen Grundgesetzes vielfach als eine reine Wiedervereinigungsklausel angesehen, die mit dem Beitritt der ostdeutschen Bundesländer jegliche Bedeutung verloren habe. Jedoch enthält der Wortlaut des Art. 146 GG keinerlei Beschränkung auf den Fall der Wiedervereinigung.
Ebensowenig finden sich an anderer Stelle im Grundgesetz Anhaltspunkte für eine solche Einschränkung. Auch die Entstehungsgeschichte der Norm spricht nicht für eine Interpretation als reineWiedervereinigungsklausel. Art. 146 GG sollte eindeutig klarstellen, daß das Grundgesetz nicht als
endgültige Verfassung Deutschlands gedacht war. Die Vorstellung, im Zuge der Wiedervereinigung solle auf jeden Fall eine neue Verfassung entstehen, kommt allerdings im Wortlaut des Grundgesetzes nirgends zum Ausdruck. Auch nach der Wiedervereinigung darf das Grundgesetz also weitergelten, bis das Volk sich zu seiner Ablösung durch eine neue Verfassung entscheidet. Das Grundgesetz erkennt in Art. 146 GG an, daß sich das Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann. Die Rechtsfolge der Schlußbestimmung ist dabei nicht das Inkrafttreten der neuen Verfassung, sondern lediglich das Außerkrafttreten des Grundgesetzes. Dem entspricht, daß das Grundgesetz Voraussetzungen und Verfahren seiner Ablösung nicht regelt. Art. 146 GG stellt nur klar, daß das Grundgesetz nicht den Anspruch erhebt, einer neuen Verfassung entgegenzustehen. Die rechtliche Bedeutung der Norm ist somit begrenzt. Sie besagt immerhin, daß Bestrebungen, die auf eine neue Verfassung abzielen, nicht von vornherein verfassungswidrig sind. Außerdem erkennt sie in Übereinstimmung mit der Präambel die verfassungsgebende Gewalt des Volkes an.
Wer sich für die Details der Frage Grundgesetz/Verfassung/ vorläufig oder nicht oder welche Bedeutung hat Artikel 146 GG wirklich dem empfehle ich dieses link aus dem ich oben zitiert habe:
http://www.hauke-moeller.org/art79.pdf
Dahinter verbirgt sich
Möller, Hauke: Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die Schranken der
Verfassungsrevision: Eine Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz
Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechtswissenschaft durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg