Hallo zusammen,
am 22. Mai wurde die "Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (VV zum DschG) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 11.4.2014" im Ministerialblatt veröffentlicht.
Wie befürchtet, findet sich dort folgender Satz: "Die gemeldeten Zufalls- oder Lesefunde werden soweit nötig und sinnvoll, wissenschaftlich erfasst, ausgewertet und bearbeitet."
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=14381&ver=8&val=14381&sg=0&menu=1&vd_back=N
und weiter ist zu lesen...........
Entdeckung ist nicht nur das zutage fördern und bergen eines verborgenen Fundes, sondern auch das Auffinden eines obertägig (z.B. durch Pflugtätigkeit auf dem Acker) zufällig zutage liegenden und sichtbaren Fundes. Die Entdeckung betrifft sogenannte Zufallsfunde, die von neuen, bis dahin unbekannten Fundstellen stammen, ebenso wie Funde aus geplanter und gezielter Suche (z.B. planmäßige Begehungen, Ausgrabungen, Sondengänger-Funde, Schatzsuchen).
:winke:
DIe Petition läuft nur noch 14 Tage (https://www.openpetition.de/petition/online/mit-fuessen-getreten-denkmalschutz-in-nordrhein-westfalen) und es ist gehau das eingetroffen was CF und einige andere hier (http://www.sucherforum.de/index.php/topic,62287.0.html) versucht haben zu erklären.
Gruß
Michael
Zitat von: Furchenhäschen in 28. Mai 2014, 23:15:30
und weiter ist zu lesen...........
Entdeckung ist nicht nur das zutage fördern und bergen eines verborgenen Fundes, sondern auch das Auffinden eines obertägig (z.B. durch Pflugtätigkeit auf dem Acker) zufällig zutage liegenden und sichtbaren Fundes. Die Entdeckung betrifft sogenannte Zufallsfunde, die von neuen, bis dahin unbekannten Fundstellen stammen, ebenso wie Funde aus geplanter und gezielter Suche (z.B. planmäßige Begehungen, Ausgrabungen, Sondengänger-Funde, Schatzsuchen).
:winke:
Was denn sonst? Eigentlich nicht weiter erwähnenswert.
Oder?
mfg