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Restauration / Handwerk / Methodik => Prospektionsmethoden => Thema gestartet von: Dutypiper in 27. April 2012, 13:57:23

Titel: Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: Dutypiper in 27. April 2012, 13:57:23
wie kann man  Feld und Wieseneigentuemer am besten ermitteln!?? Gibt es da ein Amt, Grundbuchamt vielleicht? ist bestimmt  Datenschutz oder?
Gruesse :winke:
Titel: Re:Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: Landscanner. in 27. April 2012, 14:39:05
Landesvermessungsamt (Flurkarten) Gemeinde oder Fußgänger die sich in ländlichen Gebieten meist eh besser auskennen als ein Amt :)
Titel: Re:Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: Belenos in 28. April 2012, 09:10:45
Moin,

die Daten hat das Grundbuchamt, die werden den Eigentümer aber vermutlich nicht benennen.

Einfacher geht es so. Auf der Gemeinde anrufen und nach dem Namen und der Telefon-Nr. des "Ortsbauern" fragen, das ist so etwas wie der Vorsitzende der Landwirte im Ort, meistens auch der mit der größten Anbaufläche.

Bei dem kannst Du dann nach dem Eigentümer der Wiese fragen.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: Oetti1 in 28. April 2012, 13:20:45
Am besten einfach einen Landwirt fragen, der in der Nähe auf einem Acker die Felder bearbeitet. Oder ins nächste Dorf fahren und dort einfach einen Landwirt fragen. Sie wissen schon, wer welchen Acker bewirtschaftet.

Gruß
Oetti1
Titel: Re:Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: Dutypiper in 29. April 2012, 20:27:43
Danke euch, hab jetzt erst mal die Gemeinde angemailt!? mal schauen ob ich auch ne Antwort bekommen! :engel:
Titel: Re:Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: emil17 in 04. Mai 2012, 13:00:29
Bitte Grundbuch nicht mit Kataster verwechseln. Den Eigentümer eines bestimmten Grundes sowie dessen Adresse bekommt man auf dem Kataster, denn es kann jeder ein Interesse haben, den Grundeigentümer zu ermitteln. Beispiele wären, dass man etwas verloren oder beschädigt hat. Auf dem Grundbuchamt kann man hingegen alle Informationen über Handänderungen, Dienstbarkeiten usw. einsehen, und dazu muss man berechtigtes Interesse nennen können.
In der Praxis stellt sich das Problem, dass viele Grundstücksgrenzen nicht leicht im Gelände ersichtlich sind, und dass der Besitzer oft nicht mit dem Pächter identisch ist. Deshalb führt "frag den Bauern in der Nähe" meist besser und vor allem rascher zum Ziel.
Titel: Re:Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: Dutypiper in 04. Mai 2012, 17:55:47
Hallo, vielen Dank!
Da stelle ich mir jedoch die Frage ob man dem Eigentuemern sagt man mache das nur just for fun oder man sagt wie es ist, das man ne NFG vom Amt dafuer hat!? Das kann doch sicherlich auch ziehmlich abschreckend sein, denke ich mir!??
Titel: Re:Grundstueckseigentuemer
Beitrag von: lord3d in 04. Mai 2012, 23:28:49
Ich würde es sagen. Man muss sich ja nicht gleich als "ehrenamtlicher Denkmalpfleger des Kreises" vorstellen. "Ich hab' 'ne Genehmigung vom Kreis, hier auf den Äckern zu suchen, da wollt ich ma' fragen ..." reicht auch. Meiner Erfahrung nach hat bisher kein Bauer, den ich gefragt habe, gewusst, dass man 'ne Genehmigung braucht und sich weiterhin kein Bauer, dem ich erzählt habe, dass dem so ist, darum geschert.