Luftaufnahmen selbstgemacht

Begonnen von klondyke, 03. Dezember 2005, 09:38:10

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klondyke

Gruß und Gut Fund
klondyke

cragar

Hi klondyke, ich meine, mal gehört zu haben, daß es bei uns nicht erlaubt ist....ohne behördliche Genehmigung.....Luftaufnahmen anzufertigen........privat mag das durchgehen, aber wenn es im Netz veröffentlicht wird...kommt  bald ein cleverer Anwalt herbei und mahnt kräftig ab....... In unserem schönen Lande ist einfach ALLES geregelt, verordnet oder verboten.... Wer was im Net publizieren möchte, sollte sich vorher gut erkundigen!! Wenns nicht stimmen sollte, bitte ich um Korrektur....
Es grüßt Dich cragar

Loenne

So weit bekannt (habe schon viele Luftaufnahmen gemacht - mein Bekannter hat einen Hubschrauber), sind Luftaufnahmen seit 1990 erlaubt.

Zusätzlich habe ich noch dies gefunden:

2. Erstellen von Fotos
a) Sachfotografie

Frage:
Gibt es behördliche oder gesetzliche Fotografierverbote z. B. für militärische Anlagen, öffentliche Gebäude, Luftbilder etc.?

Antwort:
Ja, es gibt einige solcher Verbote, wo das Fotografieren entweder absolut verboten ist oder eine behördlicher Genehmigung bedarf.
Das Herstellen von pornografischen Fotos von Kindern ist verboten und stellt eine Straftat dar. Um militärischer Gebiete und seine Anlagen kann ein "Schutzbereich" festgelegt werden. Dann ist das Fotografieren in diesem Bereich verboten. Wenn dennoch fotografiert wird und dadurch die Schlagkraft der Truppe oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland vorsätzlich gefährdet wird, liegt sogar eine Straftat vor. Luftbildaufnahmen dürfen zwar seit 1990 grundsätzlich frei erstellt werden. Siehe aber
vorstehenden Absatz!

Nachzulesen auf dieser Seite: http://www.dforum.de/fotorecht/fotorecht.htm

Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass alle nicht besonders geschützten Bereiche fotografiert werden dürfen.

Gruß
Loenne
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

dubra

...Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass alle nicht besonders geschützten Bereiche fotografiert werden dürfen...

Ist korrekt. Luftbildaufnahmen müssen in der BRD grundsätzlich nicht genehmigt werden, mit Ausnahme genannter Bereiche.
Gruß Dubra

cragar

.... da war mein Kenntnisstand wohl schon etwas älter.... ist aber gut zu wissen, daß Gesetze oder Verordnungen auch mal zurückgenommen werden...nun also zum Nutzen der privaten Lufbildfotografen.... Gute Recherche Loenne!! Es grüßt Euch cragar  :winke: