Nach 22 Jahren Detektorhobby kam für diesen Engländer die Belohnung !!! :staun:
160 (!!!) kg römische Münzen ! :huepf2:
Auch ein Video ist dabei ! :prost:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk/10546960.stm
:winke:
Und es scheint auch alles gut gelaufen zu sein, wie es aussieht. :super:
Ich meine damit, er hat den Schatz gefunden und nicht gleich aus dem Boden gerissen, sonden die Archäologen gerufen :prost:
Ein Traumfund :hilfe3:
Zitat von: insurgent in 08. Juli 2010, 14:42:18
Und es scheint auch alles gut gelaufen zu sein, wie es aussieht. :super:
Ich meine damit, er hat den Schatz gefunden und nicht gleich aus dem Boden gerissen, sonden die Archäologen gerufen :prost:
Ein Traumfund :hilfe3:
Moin,
warum sollte der Entdecker auch anders handeln in England. Dort werden ihm die nicht von ihm selbst geborgenen Münzen nicht streitig gemacht wie dies in Hessen der Fall ist. Daran sieht man, dass der englische Treasure Act der deutschen Gesetzgebung um Lichtjahre voraus ist. In Hessen wird das Landesamt für Denkmalpflege nach der Aktion um das Gräberfeld, die letzten herausragenden Funde gesehen haben.
Viele Grüße
Walter
Ohje, ich sehe jetzt, dass ich in der falschen Kategorie gepostet habe ! :heul: :schaem:
Bitte nach "Antike Münzen" verschieben, danke !! :dumdidum:
:winke:
Ich hätte es nach "Links" verschoben.
Bilder:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-56905.html
Zitat von: Harigast in 08. Juli 2010, 16:09:07
Ich hätte es nach "Links" verschoben.
Hätte ich sicherlich auch !! :dumdidum: :schaem:
Wunderbare Bilder, Harigast ! :super:
Zitat von: Harigast in 08. Juli 2010, 16:09:07
Ich hätte es nach "Links" verschoben.
Ja passt hier :zwinker:
Zitat von: Belenos in 08. Juli 2010, 14:49:33
Moin,
warum sollte der Entdecker auch anders handeln in England. Dort werden ihm die nicht von ihm selbst geborgenen Münzen nicht streitig gemacht wie dies in Hessen der Fall ist. Daran sieht man, dass der englische Treasure Act der deutschen Gesetzgebung um Lichtjahre voraus ist. In Hessen wird das Landesamt für Denkmalpflege nach der Aktion um das Gräberfeld, die letzten herausragenden Funde gesehen haben.
Viele Grüße
Walter
Na dann schau Dir mal die vielen Schatzfundviedeos aus England im Netz an.
Meistens buddeln sie wie wild weiter, denn den meisten geht es nur darum Schätze zu finden :nono:
Dazu sind sie durch das englische System gemacht worden, zum Leidwesen der englischen Archäologen.
In Dänemark z.B. wird die Bemessung der Entschädigung davon abhängig gemacht, wie der Fund gemeldet wurde
Zitat von: insurgent in 09. Juli 2010, 10:50:45
In Dänemark z.B. wird die Bemessung der Entschädigung davon abhängig gemacht, wie der Fund gemeldet wurde
Moin,
eine hervorragende Idee, sollte man auch in Deutschland einführen. Überhaupt sollte man sich die jeweils besten Verfahren heraussuchen und in Deutschland umsetzen. So ist z. B. ein totaler Nachteil des Treasur Act, das dieser nur auf Schätze angewendet wird, Einzelfunde ohne Wert oder mit geringen Wert fallen nicht darunter, sind aber für die archäologische Forschung genauso wichtig.
Viele Grüße
Walter
In Dänemark z.B. wird die Bemessung der Entschädigung davon abhängig gemacht, wie der Fund gemeldet wurde
Das steht in Hessen wohl nicht zur Debatte. Ich habe bei meinem Fund vorbildlich gehandelt und dies auch von
den Archäologen bestätigt bekommen. Ob dies ein Fehler war? Keine Meldung - kein Ärger!
Zitat von: Schattengräber in 09. Juli 2010, 12:44:44
Das steht in Hessen wohl nicht zur Debatte. Ich habe bei meinem Fund vorbildlich gehandelt und dies auch von
den Archäologen bestätigt bekommen. Ob dies ein Fehler war? Keine Meldung - kein Ärger!
Ich kann mir gut vorstellen, das es das Problem der Finanzierung ist. Die muß vor einer Grabung schon ziemlich genau feststehen.
Zitat von: Schattengräber in 09. Juli 2010, 12:44:44
Keine Meldung - kein Ärger!
Oder richtig Ärger :dumdidum:
Aber eine Lösung kann und darf es nicht sein.
Zitat von: insurgent in 09. Juli 2010, 13:23:53
Ich kann mir gut vorstellen, das es das Problem der Finanzierung ist. Die muß vor einer Grabung schon ziemlich genau feststehen.
Moin,
die Finanzierung der Grabung kann ja leicht berechnet werden. Durch eine geomagnetische Prospektion stellt man die Anzahl der Gräber fest und berechnet daraus einen durchschnittlichen Zeitansatz.
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Belenos in 09. Juli 2010, 13:46:43
Moin,
die Finanzierung der Grabung kann ja leicht berechnet werden. Durch eine geomagnetische Prospektion stellt man die Anzahl der Gräber fest und berechnet daraus einen durchschnittlichen Zeitansatz.
Viele Grüße
Walter
Schon klar.
Aber eben nicht die Enschädigung für die Fundstücke :zwinker:
Zitat von: insurgent in 09. Juli 2010, 14:30:09
Schon klar.
Aber eben nicht die Enschädigung für die Fundstücke :zwinker:
Jo, aber die steht ja eigentlich gar nicht an.
Zunächst gibt in Hessen die Fundteilung gem. § 984 BGB, also die Realteilung aller Funde. Dazu muss man sie aber erst einmal ausgraben um zu wissen was es zu teilen gibt. Dann folgt die wissenschaftliche Auswertung (gesetzlich festgelegt) und danach die Entscheidung der Archäologiebehörde, ob der gesamte Fundkomplex zusammen bleiben soll. Erst dann, also in ca. 10 Jahren steht die Verteilung und ein eventueller Ankauf der Entdeckerhälfte auf dem Programm und keinen Tag früher.
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Belenos in 09. Juli 2010, 12:17:36
Moin,
eine hervorragende Idee, sollte man auch in Deutschland einführen. Überhaupt sollte man sich die jeweils besten Verfahren heraussuchen und in Deutschland umsetzen. So ist z. B. ein totaler Nachteil des Treasur Act, das dieser nur auf Schätze angewendet wird, Einzelfunde ohne Wert oder mit geringen Wert fallen nicht darunter, sind aber für die archäologische Forschung genauso wichtig.Viele Grüße
Walter
Thats not true, single finds made from precious metals are also valued as "Treasures" and therefore are treated in the same way as hoards.
Zitat von: Cockney Rebel in 10. Juli 2010, 11:57:59
Thats not true, single finds made from precious metals are also valued as "Treasures" and therefore are treated in the same way as hoards.
Moin, das ist richtig, aber zunächst muss ein Gericht diesen Fund zum Schatz erklären, oder hat sich daran etwas geändert?
Viele Grüße
Walter
Ausser dem Treasure Act, gibt es ja auch noch das Portable Antiquities Scheme, dass alle Funde abdeckt, die nicht unter den Treasure Act fallen und von "vor 1650" sind.