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Lesefunde => Lesefunde => Thema gestartet von: Feldhase in 27. Oktober 2025, 09:54:14

Titel: Geweih
Beitrag von: Feldhase in 27. Oktober 2025, 09:54:14
Hallo,
auf einer Freilandstation des Mesolithikums, ragte dieses Geweih aus der Erde.

Ich denke fast, dass es da noch keine tausende von Jahren liegt.
Aber die Fundsituation und auch die Abnutzungen an den Enden lassen mich es doch ein mal vorstellen.
Eventuell zum anfertigen von Retuschen?
Wobei die Abnutzungen wohl auch einfach natürlich sein können.
Lässt sich sehr schwer fokussieren an den Spitzen.

Wollte es einfach mal vorstellen - denke aber wie gesagt nicht dass es so alt ist?
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Nanoflitter in 27. Oktober 2025, 11:18:35
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Nein, Sie dürfen ein gefundenes Geweih nicht einfach mitnehmen, da dies eine Form von Wilderei ist und strafbar sein kann. Es handelt sich um Jagdwilderei gemäß § 292 des Strafgesetzbuches, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. :-D

Nein, ich denke das ist nicht alt, wäre sicher verrottet. LG
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Steinkopf in 27. Oktober 2025, 11:31:05
Moin Feldhase,

Rehbock, Sechsender, leider ist eine Sprosse schon gespalten.
Formaljuristisch hat Nanoflitter die Frage beabtwortet.
Ich hab auch schon echt schöne Stücke auf dem Flohmarkt gefunden.

Schönes Fundstück!

LG
Jan
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Feldhase in 27. Oktober 2025, 13:19:46
Danke für die Rückmeldungen. Dann geht es wieder zurück wo es herkommt
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Nanoflitter in 27. Oktober 2025, 13:27:27
Das gilt glaub ich sogar für Federn, aber lassen wir mal die Kirche im Dorf... :zwinker: LG
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+3
Nein, das Mitnehmen von Federn von Wildvögeln ist in Deutschland generell verboten, da alle heimischen Vögel geschützt sind und der Besitz von Teilen geschützter Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar ist. Ausnahmen gelten für Federn von ,,Hausgeflügel" wie Hühnern oder Gänsen. Der Grund für das Verbot ist der Artenschutz, da sonst der Handel mit seltenen Federn und die Tötung von Vögeln für ihre Federn gefördert würden.
Was man wissen sollte
Allgemeines Verbot: Es ist illegal, Federn von Wildvögeln zu sammeln und zu besitzen, da alle heimischen Vogelarten als geschützt gelten.
Grund für das Verbot: Das Verbot soll illegalen Handel und die Tötung von Vögeln für ihre Federn verhindern. Es ist praktisch unmöglich nachzuweisen, ob eine Feder gefunden oder illegal erworben wurde.
Ausnahme Hausgeflügel: Federn von domestiziertem Geflügel wie Hühnern, Enten oder Gänsen sind von dem Verbot ausgenommen, da es sich nicht um wildlebende Tiere handelt.
Keine Ausnahme für den Zweck: Das Verbot gilt unabhängig davon, ob Sie die Federn für wissenschaftliche Zwecke, zur Dekoration oder aus anderen ......

Titel: Geweih
Beitrag von: Furchenhäschen in 27. Oktober 2025, 14:10:00
sorry
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Feldhase in 27. Oktober 2025, 14:22:37
Zitat von: Furchenhäschen in 27. Oktober 2025, 14:10:00sorry
Für? :)
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Danske in 27. Oktober 2025, 17:25:09
Zitat von: Nanoflitter in 27. Oktober 2025, 13:27:27Das gilt glaub ich sogar für Federn, aber lassen wir mal die Kirche im Dorf... :zwinker: LG
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+3
Nein, das Mitnehmen von Federn von Wildvögeln ist in Deutschland generell verboten, da alle heimischen Vögel geschützt sind und der Besitz von Teilen geschützter Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar ist. Ausnahmen gelten für Federn von ,,Hausgeflügel" wie Hühnern oder Gänsen. Der Grund für das Verbot ist der Artenschutz, da sonst der Handel mit seltenen Federn und die Tötung von Vögeln für ihre Federn gefördert würden.
Was man wissen sollte
Allgemeines Verbot: Es ist illegal, Federn von Wildvögeln zu sammeln und zu besitzen, da alle heimischen Vogelarten als geschützt gelten.
Grund für das Verbot: Das Verbot soll illegalen Handel und die Tötung von Vögeln für ihre Federn verhindern. Es ist praktisch unmöglich nachzuweisen, ob eine Feder gefunden oder illegal erworben wurde.
Ausnahme Hausgeflügel: Federn von domestiziertem Geflügel wie Hühnern, Enten oder Gänsen sind von dem Verbot ausgenommen, da es sich nicht um wildlebende Tiere handelt.
Keine Ausnahme für den Zweck: Das Verbot gilt unabhängig davon, ob Sie die Federn für wissenschaftliche Zwecke, zur Dekoration oder aus anderen ......

Die spinnen, die Römer :nono:
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: stratocaster in 27. Oktober 2025, 17:50:27
Zitat von: Danske in 27. Oktober 2025, 17:25:09Die spinnen, die Römer :nono:

In einem Land, in dem es eine Weinbergschneckensammelverordnung gibt, ist alles möglich.  :dumdidum:

Andererseits sind Tierschutz und Artenschutz schon wichtig.  :belehr:
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Danske in 27. Oktober 2025, 22:06:44
Zitat von: stratocaster in 27. Oktober 2025, 17:50:27Andererseits sind Tierschutz und Artenschutz schon wichtig.  :belehr:

Das sehe ich genau so. Aber man sollte schon unterscheiden zwischen der Nachstellung und Tötung eines Wildtieres und dem Aufsammeln abgeworfener Geweihstücke oder Federn, die irgendwo im Gelände liegen und irgendwann verrotten.
Titel: Aw: Geweih
Beitrag von: Wiedehopf in 27. Oktober 2025, 23:14:21
Ja, wirklich absurd. Ich habe mir z.B. solche Federn gerne zur Zierde an meinen Strohhut gesteckt  :smoke: . 

Mal zurück zu dem Ausgangsbeitrag:

Zitatauf einer Freilandstation des Mesolithikums, ragte dieses Geweih aus der Erde.

Man müsste berücksichtigen, ob dort eventuell in letzter Zeit irgendwelche Erdbewegungen stattgefunden haben, wie Erosion, Geländeabbrüche oder Eingriffe in den Boden. Unter bestimmten Rahmenbedingugen erhält sich Geweih jahrtausendelang. Ich habe auf Terra-X einen Film gesehen, in dem aus der Abbruchkante eines sibirischen Flussufers Knochen, Geweihe und Mammutstoßzähne geborgen wurden. Auch wenn in Feldhases Fall die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um sowas richtig Altes handelt wohl eher gering ist.

Viele Grüße
Michael