NFG Hessen 2011 ?

Begonnen von tomkiss, 07. März 2011, 12:46:54

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tomkiss

ich probiers nochmal....
hat schon jemand eine NFG  bekommen für 2011?

gruß
thomas
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Lojoer

Nein, soweit ich weiß nicht.
Sie sollen aber in Arbeit sein.
Gruß Jörg

Levante

Wir habe noch nicht einmal einen Termin bei dem Archäologen unseres Vertrauens gemacht, sollte aber die nächsten 4 Wochen endlich mal etwas werden.  :zwinker:
Danns ehe ich auch keine Gründe, die gegen eine neue NFG sprächen, aber ob ich wieder eine für die Sonde möchte, bezweifle ich noch.
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

tomkiss

@levante

was heist " ob ich wieder eine für die Sonde möchte" , wie soll ich das verstehen oder meinst du bekommen?
hier im süden läuft jetzt alles über wiesbaden ,dort kenn ich keinen. meine anlaufstelle ist i.d. regel darmstadt.
ich sollte auch nur formlos einen antrag aun fr. dr. r. in wiesbaden stellen. hab ich gemacht , mal sehen wie es weitergeht....

cu
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Belenos

Moin,

heute wurden vom LfDH Mitteilungen versendet in denen auf die neue Richtlinie des HMWK hingewiesen wurde. Es wurde weiter ausgeführt, dass bisher ca. 150 Anträge eingegangen sind, die Bearbeitung aber Zeit in Anspruch nehmen würde.

Man muss auch nicht unbedingt ein eigenes Forschungsvorhaben benennen (!), dass LfDH wird selbst einige Projekte erarbeiten, an denen sich dann die SG beteiligen können. Ich erkenne an, dass man sich offenbar beim LfDH inzwischen darüber im Klaren ist, dass viele der jetzigen SG kein eigenes Forschungsvorhaben vorstellen können und möchte für diese Projekte anbieten.

Na, geht doch - das stimmt mich für den Moment mal wieder vorsichtig positiv.

Viele Grüße

Walter

Lojoer

Das Schreiben liegt auch bei mir vor.
Gruß Jörg

Robin Hood

Bei dem erwähnten Anschreiben gibt es sogenante subjektive- und objektive Vorraussetzungen die es einzuhalten gibt, was hat jetzt das zu bedeuten :kopfkratz:
Ich habe damals in meinem NFG-Antrag ein Suchvorhaben angegeben und habe diesen wie Ihr wisst auch genehmigt bekommen. Nun stellen sich mir auf Grund der neuen Richtlinien einige Fragen dazu:

1: Muss ich den NFG- Antrag nun noch einmal neu stellen d.h. mit der Angabe meines Suchvorhabens (musste ich bei meinen Verlängerungsantrag bisher ja nicht, da brauchte ich nur anrufen und sagen das ich gerne eine NFG Verlängerung hätte und schon war sie da)?

2: Kann der Verlängerungsantrag nun auf Grund der neuen Richtlinen (subjektiv+objektiv) abgelehnt werden, obwohl ich für mein Suchvorhaben bisher eine NFG bekommen habe?

3: Gelten diese neuen Richtlinen überhaupt nur für neue NFG Anträge und nicht für Verlängerungen.

4: Sind diese neuen Richtlinen überhaupt Gesetzlich abgesichert oder gehen da wieder die Diskussionen los?

Danke für Eure Antworten :super:

LG

Robin

tomkiss

@robin.

bevor hier jetzt wieder endlosschleifen entstehen , schlage ich vor wir warten erst mal ab.
ich geh weiter mit meiner letzjährigen los .antrag ist gestellt , wenn die nicht zu potte kommen ist das den ihr problem.
wenns keine neuen nfg gibt, schlage ich mal für später ne sammelklage vor :frech:

cu
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Belenos

Zitat von: Robin Hood in 11. März 2011, 08:40:39
Bei dem erwähnten Anschreiben gibt es sogenante subjektive- und objektive Vorraussetzungen die es einzuhalten gibt, was hat jetzt das zu bedeuten :kopfkratz:
Ich habe damals in meinem NFG-Antrag ein Suchvorhaben angegeben und habe diesen wie Ihr wisst auch genehmigt bekommen. Nun stellen sich mir auf Grund der neuen Richtlinien einige Fragen dazu:

1: Muss ich den NFG- Antrag nun noch einmal neu stellen d.h. mit der Angabe meines Suchvorhabens (musste ich bei meinen Verlängerungsantrag bisher ja nicht, da brauchte ich nur anrufen und sagen das ich gerne eine NFG Verlängerung hätte und schon war sie da)?

2: Kann der Verlängerungsantrag nun auf Grund der neuen Richtlinen (subjektiv+objektiv) abgelehnt werden, obwohl ich für mein Suchvorhaben bisher eine NFG bekommen habe?

3: Gelten diese neuen Richtlinen überhaupt nur für neue NFG Anträge und nicht für Verlängerungen.

4: Sind diese neuen Richtlinen überhaupt Gesetzlich abgesichert oder gehen da wieder die Diskussionen los?

Danke für Eure Antworten :super:

LG

Robin

Moin Robin,

zu 3. Sie gelten für alle Anträge, sonst müssten abweichende Reglungen dort aufgeführt sein

zu 4. Nein, sind sie nicht.

Viele Grüße

Walter

tomkiss

hallo gemeinde,
wem denn wie mir heute morgen auch der schrieb aus wiesbaden ins haus geflattert?..
o-ton:

..wir bedanken uns für ihr interessen an einer fortgesetzten ehrenamtlichen mitarbeit.wie sie der neuen richtlinie für die erteilung einer nfg entnehmen können, soll der wirkungskreis möglichst in der umgebung des wohnortes sein. bitte reichen sie uns einen vorschlag für ihr vorhaben ein. wir selbst haben zahlreiche projekte , bei denen man auch ehrenamtlich mitwirken kann. ein siedlungsarchäologisches projekt z.b. umfasst eine prospektion(feldbegehung)nach allen kulturepochen .ein projekt, das auf eine ausgewählte zeitstufe ausgerichtet ist, umfasst selbstverständlich nicht nur die suche nach metallgegenständen , sondern beinhaltet alle fundgattungen. sollten sie  fragen haben, können sie sich gerne an mich wenden.

was haltet ihr davon?
ahtte die ganzen jahre immer die genehmigung für zwei gemarkungen. allein meine heimatstadt ist doch schon projekt ,oder?

gruß
tomkiss
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Belenos

Moin,

von welcher fortgesetzten ehrenamtlichen Tätigkeit ist hier die Rede?

Es gab in Hessen doch bisher keine ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Viele Grüße

Walter

Lojoer

So, nun ist es so weit!
Die ersten NFG 2011 dürften bei den Antagstellern schon eingegangen sein.
Wie bereits erwähnt ist die NFG in Vertragsform abgefasst. Die Vertragsbedingungen sind meiner Meinung nach durchaus akzeptabel.
Die Anforderungen der Funddokumenation sind zwar angestiegen, was ich für meinen Teil jedoch begrüße. Für solche, die bisher nicht so detailiert dokumentiert haben, dürfte es aber kein Problem sein, sich entsprechend einzuarbeiten.
Gruß Jörg