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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: CptAhab in 26. September 2010, 13:22:07

Titel: Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: CptAhab in 26. September 2010, 13:22:07
Zunächst:Es geht um Prospektion mittels der Augen, ergo ohne Sonde.

Heute bin ich vom Besitzer eines unbestellten Ackers, den ich nun bereits seit rund 10 Jahren begehe, höflichst vom Acker verwiesen worden. Seine Begründung: Da sich das LDA Bamberg quergestellt hatte (Es ging wohl um Ablehnung des Errichtens von Windkrafträdern), geht er nun auch so rigoros mit den Begehern vor. Beim zweiten Antreffen folgt eine Anzeige (Hausfriedensbruch o.ä.).

Die Frage: Darf er das?

Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: sludsen in 26. September 2010, 13:46:38
ja, nämlich wenn das Feld bestellt ist.
nach dem grubbern oder auf brache bspw darf jeder rumlaufen wie er lustig ist, da ist nix wegen unbefugten betreten.
aber wenn zb ausgesät und gedrillt wurde ist der landwirt zu recht sauer.
dumme sache,
du scheinst da irgendwie den frust darüber abbekommen zu haben, das herr bauer nicht die hässlichen, aber unheimlich viel geld bringenden windkraftanlagen bauen durfte...
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: sludsen in 26. September 2010, 13:49:09
ich wollte natürlich sagen, NUR wenn das Feld bestellt ist

by the way: wieso kann ich eig einen Beitrag von mir nicht ändern?!?!
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Merowech in 26. September 2010, 14:57:27
Eine Anzeige kann meines Wissen nur unter einem solchen Punkt erfolgen :
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).

Da aber der Acker nicht befriedet ist glaube ich kaum das er mit einer Anzeige durchkommt.

Er war sicher sehr frustriert der Gute und konnte sich wohl nicht anders helfen.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Denarius in 26. September 2010, 15:39:26
Euch einen schönen Sonntag!

Ich habe ld. auch die Erfahrung(en) machen müssen, dass ein Statement in Sachen "Kooperation mit dem Amt (=Staat)" nicht immer produktiv in Sachen einvernehmlicher Kooperation mit Landwirten und Grundstückseigentümern sein kann. Einige - glücklicherweise wenige - sperrten sich bei entsprechenden Einlassungen und gaben mir deutlich zum Ausdruck, dass "(ehren-)amtliche Nachforschungen auf ihrem Grundstück schlichtweg unerwünscht sind. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig, teils verständlich, aber auch nicht immer nachvollziehbar.

Seitdem halte ich mich mit dahingehenden Äußerungen etwas zurück und gebe meine Zusammenarbeit mit staatl. Stellen nur dann preis, wenn ich gezielt auf etwaige, erlaubnispflichtige Fragen (und Fragwürdigkeiten) angesprochen werde. Ansonsten wird, oder könnte, die Fläche meines Interesses eben dichtgemacht werden.

Sprich mit dem Eigentümer noch'ens, versuch Deine Position deutlich zu machen und "Glück auf!"

Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: StoneMan in 26. September 2010, 16:16:16
Zitat von: Merowech in 26. September 2010, 14:57:27
Eine Anzeige kann meines Wissen nur unter einem solchen Punkt erfolgen :
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).

Da aber der Acker nicht befriedet  ist glaube ich kaum das er mit einer Anzeige durchkommt.
...
Schwieriges Thema und Ländersache - denke ich. Jedenfalls ist "Hausfriedensbruch" (oder ähnlich) gegeben, wenn die Felder
bestellt, eingesät sind - auch (!) wenn keine Einfriedung das landwirtschaftlich genutzte Gebiet schützt.

Ist doch auch irgendwie klar, dass ich nicht auf einem Acker rumlaufen kann, und dem Bauern seine Arbeit zunichte mache.

Aber CptAhab ist ja auf einem unbestellten Acker gelaufen, da kommt keine Anzeige zustande.

Groot

Jürgen
Titel: Sv:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Jøran-Njål in 26. September 2010, 16:35:18
Zitat von: StoneMan in 26. September 2010, 16:16:16

Aber CptAhab ist ja auf einem unbestellten Acker gelaufen, da kommt keine Anzeige zustande.

Sei Dir da mal nicht so sicher. Wie Du schon geschrieben hast, kommt es auf das Land an (Natur- und Denkmalschutzgebiet, etc.).
Außerdem ist es vor Gericht auch Auslegungssache. Sprich: Je nach Anwalt und Richter.

§ 1004 BGB
Titel: Re:Sv:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Pfälzer in 26. September 2010, 17:09:21
Zitat von: Jøran-Njål in 26. September 2010, 16:35:18
Sei Dir da mal nicht so sicher. Wie Du schon geschrieben hast, kommt es auf das Land an (Natur- und Denkmalschutzgebiet, etc.).
Außerdem ist es vor Gericht auch Auslegungssache. Sprich: Je nach Anwalt und Richter.
§ 1004 BGB

Vielleicht von Natur-und Denkmalschutzgebieten (Was auch immer du darunter verstehst) ausgenommen:

Er darf sehr wohl über das Land gehen: Gerade bei diesen Voraussetzungen

ZitatZunächst:Es geht um Prospektion mittels der Augen, ergo ohne Sonde.

http://by.juris.de/by/NatSchG_BY_2005_rahmen.htm

ZitatArt. 22
Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern
(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
(2) 1 Das Betretungsrecht umfasst auch die Befugnisse nach den Art. 23 und 24 . 2 Es ist beschränkt durch die allgemeinen Gesetze sowie durch die Art. 25 bis 27 dieses Gesetzes.
(3) 1 Das Betretungsrecht kann vom Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 29 verweigert werden. 2 Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, soweit der Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten seines Grundstücks durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen untersagt hat. 3 Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.
ZitatArt. 25
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(1) 1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2 Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

Im Übrigen ist dein Verweis auf § 1004 BGB leider schlichtweg falsch. Der ist hier nicht anwendbar.
Titel: Re:Sv:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Jøran-Njål in 26. September 2010, 18:07:11
Zitat von: Pfälzer in 26. September 2010, 17:09:21
http://by.juris.de/by/NatSchG_BY_2005_rahmen.htm

Bundes- oder Landesrecht?

Titel: Re:Sv:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Pfälzer in 26. September 2010, 19:09:06
Zitat von: Jøran-Njål in 26. September 2010, 18:07:11
Bundes- oder Landesrecht?

Wie wäre es mit selbst lesen ?  :winke:

Hier ist noch das Bundesgesetz dazu.

http://www.buzer.de/gesetz/8972/b26456.htm
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Silex in 26. September 2010, 22:26:10
Servus Captain! Auch nur Augensucher- wie Du weißt. Ich hab als "Ehrenamtlicher" inzwischen etliche Begehungsverbote seitens der Landwirte.
3 Grabungsprojekte auf Bauland haben sich  unter den Subventionsempfängern  und CSU-Wählern anscheinend herumgesprochen....meine Hinweise auf die seit etlichen Jahren von den Ultraschwarzen verabschiedeten Gesetzeskontext dass  , neuerdings, der Besitzer/bzw. Projektant die Ausgrabungskosten zu tragen hätte macht mir die Suche zum Spießrutenlaufen.
Meine Archäologin hat mir definitiv erklärt dass  sie und ich gegen  einen Platzverweis keine Möglichkeit hätten.....
Die Crux ist die Gesetzeslage- manche der  Grantler versteh ich direkt....aber die meisten sind so "fett" dass es wirklich keine Rolle spielen würde.
Ich werde jetzt versuchen über den Landkreis etwas positiven Druck aufzubauen.
dir alles gute....und`.... wie machst Du da jetzt weiter?
Es kann ja nicht sein dass der, wie auch immer zu Grund und Boden  gelangte, Kulturflüchter  einen Freibrief über Jahrtausende der Menschheitsgeschichte erlangen  kann.

Viel Glück!
Edi
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: CptAhab in 27. September 2010, 09:08:07
Ahoi, Ihr alle.

Danke für die Beiträge.
Ich warte nun ersteinmal ab. Ich bin nicht der einzige, der den Acker begeht. Darunter ist einer, der eine sehr lange ehrenamtliche Zusammenarbeit mit dem LDA hat, und mit dem Landwirt auch noch persönlich bekannt ist. Naja, der flüchtete trotzdem nach dem zweiten Antreffen.  :hilfe3:

Ich bin nicht der Typ, der auf Biegen und Brechen hier sein "Recht" durchbringen möchte und dem Landwirt die lange Nase zeigt. Es gibt noch andere Äcker. Spätestens nächstes Jahr sieht die Sache vllt anders aus und er hat eh genug von langen Nasen.

Bestellte Äcker sind für mich sowieso tabu, das versteht sich ja von selbst.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: geohans in 27. September 2010, 09:54:13
Zitat von: StoneMan in 26. September 2010, 16:16:16
Schwieriges Thema und Ländersache - denke ich. Jedenfalls ist "Hausfriedensbruch" (oder ähnlich) gegeben, wenn die Felder
bestellt, eingesät sind - auch (!) wenn keine Einfriedung das landwirtschaftlich genutzte Gebiet schützt.

Ist doch auch irgendwie klar, dass ich nicht auf einem Acker rumlaufen kann, und dem Bauern seine Arbeit zunichte mache.

Aber CptAhab ist ja auf einem unbestellten Acker gelaufen, da kommt keine Anzeige zustande.

Groot

Jürgen


Hallo Jürgen,

ich denke Du hast Recht, da es in den meisten Fällen bei der Aufregung bleibt. Auch dürfte der Landwirt keine Handhabe haben solange, und dies ist der entscheidende Punkt, ChpAhab nichts aufgehoben und mitgenommen hat. Sollte dies der Fall sein kann der Landwirt Fundunterschlagung geltent machen.
Da ich selber aus einer Landwirtfamilie komme, kann ich auch aus erster Hand berichten, daß die zuvor vorgetragenen Erfahrungen sehr zutreffend sind. Viele spekulieren darauf Parzellen in Ortsnähe künfig als Bauland verkaufen zu können. Der Eintrag eines Bodendenkmals, trotz einer geringen Entschädigung, verhindert dies für alle Zeiten. Auch einige Zwangsgrabungen bei Baumaßnahmen haben die Einstellung zu den Denkmalbehörden nicht unbedingt verbessert.

Gruß

Hannes
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: CptAhab in 27. September 2010, 10:23:04
Natürlich hebe ich auf und nehme mit. Dabei bleibt es aber nicht.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: geohans in 27. September 2010, 10:33:58
Schon klar! Ich wollte nur damit sagen, dass der Landwirt in diesem Fall eine rechtliche Handhabe hat Dich des Platzes dauerhaft zu verweisen.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Metallsonde_de in 28. September 2010, 21:53:19
Die Ämter, speziell die LDA's, schaffen es immer wieder es sich mit der Bevölkerung zu verderben. Ich finde es super wie der Landwirt reagiert, auch wenn nun dummerweise ein Feldbeher der Leidtragende ist.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Silex in 28. September 2010, 21:57:15
du liegst auch ganz tief unten, metallsucher  :dumdidum:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: schauan in 05. Februar 2011, 09:47:57
der bauer hat doch recht
nehmen wir mal an auf seinem acker liegt ein reihengräberfeld.dann soll er sich also ganz offiziell vom staat bestehlen lassen und sich die schönen sächelchen die da liegen wegschnappen lassen weil man mit dem schatzregal winkt??
der bauer sollte mais sä#en weil der schön hoch wächst.
hier in der gegend gibts ein römerkastell welches nie überbaut wurde.jetzt haben sie einen römerverein gegründet und haben so ein festival abgehalten mit Archäologen gnaden.
dann wollten sie zwei pfähle reinklopfen um die torlage zu zeigen.ja da war was los
STÖRUNG DER FUNDSCHICHTEN-wenn überhaupt dann nur mit vorheriger genehmigung VOM LDA.die lage der pfosten müsste kartiert werden.
am ende hat dann der entrückte arschäoloche der dem verein vorstand diese seine vorstndschaft entrüstet hingeworfen-man könne nicht mit solchen kunstbanausen die einfach einen pflock in die erde kloppen wollten.....und damit ist der ganze verein aufgelöst worden.
man sieht also daß nur völlig ENTRÜCKTE UND WELTFREMDE TRÄUMER die gar nichts auf ihre grundlegensten interessen geben mit dem berufsstand auskommen kann.
geschichte gehört allen.nicht nur studierten wichtigtuern..
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Pituli in 05. Februar 2011, 10:05:49
Zitat von: Merowech in 26. September 2010, 14:57:27
Eine Anzeige kann meines Wissen nur unter einem solchen Punkt erfolgen :
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).

Da aber der Acker nicht befriedet ist glaube ich kaum das er mit einer Anzeige durchkommt.

Er war sicher sehr frustriert der Gute und konnte sich wohl nicht anders helfen.

Stimmt nicht Pursche.

Wenn ein Grundstück umzäunt ist spricht es für sich selber dieses nicht zu begehen. Wenn doch ist es Hausfriedensbruch.
Wenn ein Grundstück wie -Feld-nicht umzäunt ist, reicht die Verweisung des Bauers vom Feld runterzugehen. Erwischt er Dich später doch, gilt der Hausfriedensbruch.
Hat mit Bodendenkmal nix zu tun.
Frag mal den richtigen--Du wei0t schon.

liebe Grüße

Pituli
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Moonk in 05. Februar 2011, 10:43:12
Hallo, das stimmt so nicht, du kannst dich auf einen unbestellten Feld (Acker, Wiese, Wald) herumtreiben wie du willst und keiner kann dich verjagen, es ist sogar verboten eine Wiese oder einen Acker nur deshalb einzuzäunen damit da keiner herumlaufen kann.
Wenn du einen kleinen Stein aufhebst kann auch noch keiner was dazu sagen.
Nur bringt es einen etwas wenn man auf sein Recht pocht, und sich mit dem Bauern (Besitzer) herumstreiten muss. :friede:

Hier mal etwas aus dem "Niedersächsischen Landeswaldgesetz", in anderen Bundesländern ist es nicht viel anders geregelt.


Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Betreten der freien Landschaft
§ 23 Recht zum Betreten
(1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.
(2) Nicht betreten werden dürfen Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.
§ 24 Begehen
Das Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.
Rücksichtnahme
Wer Grundstücke im Rahmen der §§23 bis 28 betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigend gefährden oder belästigen. Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Reiterinnen und Reiter haben besonders Rücksicht auf andere Personen zu nehmen. Sie haben Krankenfahrstühlen, Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang einzuräumen, es sei denn, dass sie auf gekennzeichneten Radwegen fahren oder auf gekennzeichneten Reitwegen reiten.
§ 31 Verbote und Sperren
(1) Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist
zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben,
zur Brandverhütung,zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung,
Zur Vermeidung von erheblichen verbotswidrigen Abfallablagerungen an Badeteichen und Grillplätzen,zur ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke,zum Schutz der besonders geschützten Arten von wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen sowie von Wild, das während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen ist,wegen ständiger erheblicher Beunruhigung des Wildes durch Besucherinnen und Besucher zur Bejagung des Schalenwildes
a) durch Treib-, Drück- oder Stöberjagden oder b) durch andere Formen der Bejagung, wenn jagdrechtliche Abschusspflichten ohne die Sperrung nicht mehr zu erfüllen sind, aus wichtigem Grund für weitere Vorhaben, mit denen eine gleichzeitige Benutzung der Grundstücke durch die Allgemeinheit nicht vereinbar ist.Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse dürfen auch errichtet werden, soweit dies erforderlich ist, um Schäden durch Wild auf Straßen und Nachbargrundstücken zu verhüten; diese Sperranlagen sind so zu gestalten, dass die Ausübung der Betretensrechte soweit möglich gewährleistet bleibt, zumindest durch begehbare oder überschreitbare Vorrichtungen auf den vorhandenen Wegen.
(2) Die Errichtung von Gehegen für wild lebende Tiere zum Zweck der Jagdausübung (Jagdgehege) ist in der freien Landschaft unzulässig.
(3 ) 1Verbote, Zäune, Sperren und sonstige Hindernisse, die auf Absatz 1 Satz 1 Nrn. 3 bis 9 und Satz 2 gestützt werden, bedürfen bei Privatwald der Genehmigung durch die Waldbehörde, sofern sie die Dauer von einer Woche überschreiten sollen. 2Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen.
(4) Sind Verbote, Zäune, Sperren und sonstige Hindernisse mit Absatz 1 nicht vereinbar, so kann die Waldbehörde die zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes erforderlichen Anordnungen treffen. Die Anordnungen gelten auch gegenüber den Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolgern.
§ 32

HG Moonk :smoke:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Pituli in 05. Februar 2011, 13:04:14
Zitat von: Moonk in 05. Februar 2011, 10:43:12
Hallo, das stimmt so nicht, du kannst dich auf einen unbestellten Feld (Acker, Wiese, Wald) herumtreiben wie du willst und keiner kann dich verjagen, es ist sogar verboten eine Wiese oder (1) (2HG Moonk :smoke:


:cop: :cop:
Nicht persönlich nehmen :winke: aber Du irrst. Beispiel : Meine Wiese ist so groß das ich sie nicht einzäunen will wegen Wild usw. Wenn ich Dich auf meiner Wiese antreffe und zu Dir sage : Bitte verlassen Sie meine Wiese/Acker, orso, dann musst Du Dich entfernen. Wenn ich Dich ne halbe Stunde später wieder auf meiner Wiese sehe, zeige ich Dich an wegen Hausfriedensbruch. Grund : Ich habe Dir gesagt das ich nicht will das Du mein Grundstück betrittst und Du hast es ignoriert. You know ?

liebe Grüße

Pituli

ps. sonst könnte jeder auf einem ungezäuntem Vorgarten herumturnen wie er möchte, ob es ihm gehört oder nicht
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: CptAhab in 05. Februar 2011, 13:15:06
Mitnichten. Es gilt der gravierende Unterschied zwischen "freier Landschaft" und Wohn-/Grundeigentum.

Bsp:
Bayerischen Naturschutzgesetz (sic):

Art. 22: Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern

(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.

Art. 25: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

(1) 1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2 Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

Mein Vorgarten zählt also grundsätzlich nicht dazu.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Moonk in 05. Februar 2011, 13:39:00
Hallo Pitpuli, zu dem ist das Gesetzt ja da, das jeder sich in der freien Landschaft (unbestellter Acker, Wiesen im Winter,...) aufhalten kann. Sonst würde ja jeder Bauer überall Schilder aufstellen damit niemand mehr neben der Strasse geht.

Leider gibt es ja immer wieder welche die denken sie können sich die Gesetze auslegen wie sie wollen, ich hatte hier auch einen Grundbesitzer der auf seinen verpachteten Acker ankam und mich verjagen wollte. Nachdem ich ihm erklärte das ich da rumlaufen kann wurde er wütend. Wie ich das nächste mal auf dem Acker war kam er mit der Polizei an, da ich ja immer einen Teilausdruck vom Gesetzestext dabei habe, zeigte ich den Polizisten diesen. Darauf erklärten die dem guten Mann das ich mich hier frei bewegen kann und wegen den kleinen Steinchen die ich manchmal aufhebe kann mir auch niemand etwas machen.
Der Besitzer fing dann an mich zu beschimpfen, das ich das Letzte sei und einfach auf seinem Grund herumlaufe.
Mir wurde die Sache dann zu blöde und ich erzählte den Polizisten auch das er zwei Waldwege mit Stacheldraht abgesperrt hat. Ich zeigte den Polizisten auch noch die abgesperrten Wege und auch der Draht musste innerhalb einer Woche entfernt werden, ebenso mußte ein Schild mit der Aufschrift Privatweg weg.
Seitdem laufe ich auf dem Acker herum und niemand stört mich mehr.
Mit einer Sonde würde ich mich natürlich nicht auf dem Acker wagen.

Es ist leider so das einige denken innen gehört alles. :kopfkratz:

HG Moonk :smoke:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Klete in 05. Februar 2011, 15:27:09
Zitat von: CptAhab in 26. September 2010, 13:22:07
Zunächst:Es geht um Prospektion mittels der Augen, ergo ohne Sonde.

Hallo, willst Du :belehr:, dass der Landwirt, laut des Verursacherprinzips, für dein Hobby(Zeitverschwendung) die zeche zahlt!? :staun:MfG
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: gghs in 05. Februar 2011, 15:55:15
ich bin schon mal angegangen worden,
nur weil ich eine private geragenzufahrt beim wenden
in einer sackgasse ca. 10 sek. benutzt habe.....

bei geld und eigentum hört spass und freundschaft auf,
armes deutschland.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: CptAhab in 05. Februar 2011, 16:35:55
Zitat von: Klette in 05. Februar 2011, 15:27:09
Zitat von: CptAhab in 26. September 2010, 13:22:07
Zunächst:Es geht um Prospektion mittels der Augen, ergo ohne Sonde.

Hallo, willst Du :belehr:, dass der Landwirt, laut des Verursacherprinzips, für dein Hobby(Zeitverschwendung) die zeche zahlt!? :staun:MfG

Wie ich meine Zeit nutze resp. verschwende, ist meine Sache.

Aber, von welcher Zeche/Zahlung sprichst Du hier?  :kopfkratz:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Klete in 05. Februar 2011, 17:32:05
Zitat von: CptAhab in 05. Februar 2011, 16:35:55


Wie ich meine Zeit nutze resp. verschwende, ist meine Sache.

Aber, von welcher Zeche/Zahlung sprichst Du hier?  :kopfkratz:

Hallo, ist Dir der Verusacherprinzip unbekannt!? :nono: Wäre ich ein Landwirt gewesen, würdest Du von mir weder NFG, GG, SG noch irgendeine G bekommen :belehr  :belehr:MfG
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: kelte68 in 05. Februar 2011, 18:05:54
Zitat von: Pituli in 05. Februar 2011, 13:04:14
:cop: :cop:
Nicht persönlich nehmen :winke: aber Du irrst. Beispiel : Meine Wiese ist so groß das ich sie nicht einzäunen will wegen Wild usw. Wenn ich Dich auf meiner Wiese antreffe und zu Dir sage : Bitte verlassen Sie meine Wiese/Acker, orso, dann musst Du Dich entfernen. Wenn ich Dich ne halbe Stunde später wieder auf meiner Wiese sehe, zeige ich Dich an wegen Hausfriedensbruch. Grund : Ich habe Dir gesagt das ich nicht will das Du mein Grundstück betrittst und Du hast es ignoriert. You know ?

liebe Grüße

Pituli

ps. sonst könnte jeder auf einem ungezäuntem Vorgarten herumturnen wie er möchte, ob es ihm gehört oder nicht
und wie ist das jetzt wenn ich drachen steigen lasse oder auf dem modellflugplatz bin und mein flieger landet neben der landepiste
auf dem feld
und der bauer hat mir gesagt ich darf nicht mehr auf sein feld muss ich dann meinen flieger auf seinen feld liegen lassen???
oder mein kind läuft übers feld weg
darf ich dann nicht hinterher?wenn der bauer mir das verboten hat?
gruß kelte
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: casimir1 in 05. Februar 2011, 18:40:30
da muß ich wiederspruch einlegen. da bei uns in bayern landwirtschaftliche wiesen und wälder (egal ob privat oder nicht) zugänglich sein müßen. auch wenn du einen zaun um dein acker, wiese, wald machst mußt dort ein tor eingebaut werden!!!

ich spreche da aus erfahrung da ein bauer bei uns letztes jahr seinen wald eingezäunt hatte um uns vom pilzesuchen abhalten wollte.

gruß, wolfgang
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Caddy in 05. Februar 2011, 19:01:12
Zitat von: casimir1 in 05. Februar 2011, 18:40:30
da muß ich wiederspruch einlegen. da bei uns in bayern landwirtschaftliche wiesen und wälder (egal ob privat oder nicht) zugänglich sein müßen. auch wenn du einen zaun um dein acker, wiese, wald machst mußt dort ein tor eingebaut werden!!!

ich spreche da aus erfahrung da ein bauer bei uns letztes jahr seinen wald eingezäunt hatte um uns vom pilzesuchen abhalten wollte.

gruß, wolfgang

Hallo Wolfgang  :winke:
da hast Du bestimmt etwas falsch verstanden. :narr:  Der Zaun sollte wahrscheinlich eher für das Wild gewesen sein, um den Wald vor Verbiss zu schützen.

Gruss Caddy
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Pituli in 05. Februar 2011, 19:19:30
@kelte

na denn holst Du ihn runter :winke:


@Casimir

FFOG §1 Betretungsrecht, § 5 Verbote und Sperren

Du meinst ja die Wege, da hast Du schon recht. Gilt aber nicht fürs Feld. Lies mal den § durch :winke:

liebe Grüße

Pituli
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: casimir1 in 05. Februar 2011, 20:27:47
nen guten Abend Caddy  :winke:


das dachten wir zuerst auch,bis gewisse Leute den Bauern ansprachen und er selbst sagte" das es sein Wald währe" und wir Ihn nur die Pilze wegnehmen würden!!!!
Er wurde dann in seine Schranken gewiesen. naja, der Zaun steht immer noch aber er mußte Tore einbauen.

ACHTUNG: das was ich hier geschrieben hab entspricht der Warheit und ist ein Witz. Naja, bei uns im schönen Bayern gibts halt auch viele ...!!

Ich wünsch euch allen ein schönes Wochenende!

gruß, Wolfgang :-D
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Caddy in 05. Februar 2011, 21:47:10
Zitat von: casimir1 in 05. Februar 2011, 20:27:47
nen guten Abend Caddy  :winke:


das dachten wir zuerst auch,bis gewisse Leute den Bauern ansprachen und er selbst sagte" das es sein Wald währe" und wir Ihn nur die Pilze wegnehmen würden!!!!
Er wurde dann in seine Schranken gewiesen. naja, der Zaun steht immer noch aber er mußte Tore einbauen.

ACHTUNG: das was ich hier geschrieben hab entspricht der Warheit und ist ein Witz. Naja, bei uns im schönen Bayern gibts halt auch viele ...!!

Ich wünsch euch allen ein schönes Wochenende!

gruß, Wolfgang :-D

Das/die Tore waren schon vorher drinn Wolfgang. Es handelt sich da sicherlich um ein Gatter, um das Wild ausserhalb eines jungen Baumaufwuchses zu halten.
Das hat nichts mit den "bösen Pilzräubern" zu tun.
Frage mal bitte nochmal nach Wolfgang, bevor hier verbreitet wird, das Grundstückseigentümer ihren Wald einzäunen !! (Aber bitte nicht beim Nachbarn)

Caddy

Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: CptAhab in 05. Februar 2011, 23:04:07
Zitat von: Klette in 05. Februar 2011, 17:32:05
Hallo, ist Dir der Verusacherprinzip unbekannt!? :nono: Wäre ich ein Landwirt gewesen, würdest Du von mir weder NFG, GG, SG noch irgendeine G bekommen :belehr  :belehr:MfG

Welche Kosten, welche Genehmigung? Sorry, ich versteh´s nicht... belehr ich mal und werde konkret, was die Problematik betrifft.  :kopfkratz:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Tomcat in 06. Februar 2011, 01:15:44

"Mich interessiert nicht, ob Du was dagegen hast, wenn ich das tu. Das ist mein Recht. Deswegen mach ich das."

... und dann wundern wir uns, warum Metallsuchsondengänger oft so nen üblen Ruf haben.

mfg
Tct
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Schlumpfstampfer in 06. Februar 2011, 08:01:22
Also ganz im  Ernst , wenn man mir im Guten sagt : Verlasse bitte mein Grundstück, ich möchte das nicht .
Dann lass ich das , soviel Respekt vor fremdem Eigentum sollte man doch haben.
Wenn ich sowas schon nicht einhalten kann dann dann such ich auch nicht aus Interesse an der Geschichte...
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: kelte68 in 06. Februar 2011, 12:23:28
Zitat von: Pituli in 05. Februar 2011, 19:19:30
@kelte

na denn holst Du ihn runter :winke:
[/quote
ist das dann kein hausfriedensbruch?
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: insurgent in 06. Februar 2011, 13:19:19
Zitat von: Klette in 05. Februar 2011, 17:32:05
Hallo, ist Dir der Verusacherprinzip unbekannt!? :nono: Wäre ich ein Landwirt gewesen, würdest Du von mir weder NFG, GG, SG noch irgendeine G bekommen :belehr  :belehr:MfG

Da hast Du was falsch verstanden.

Verursacherprinzip bedeutet, wenn der Bauer z.B. eine Boiogasanlage bauen will ist er der Verursacher wenn ein bekanntes oder unbekanntes BD dabei vernichtet wird und so muß er für die Ausgrabung finanziell aufkommen.

Also auch unabhängig ob ein Feldbegeher dort was entdeckt hat, es schon bekannt ist oder bei den Bauarbeiten erst entdeckt wird.
Deshalb wird vor Bauarbeiten auch das Denkmalamt gefragt und manchmal auch eine Voruntersuchung gemacht.

Nicht wenn jemand über den Acker läufs und findes dabei ein BD, dafür muß keiner zahlen.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Caddy in 06. Februar 2011, 14:04:52
Zitat von: insurgent in 06. Februar 2011, 13:19:19
Da hast Du was falsch verstanden.

Verursacherprinzip bedeutet, wenn der Bauer z.B. eine Boiogasanlage bauen will ist er der Verursacher wenn ein bekanntes oder unbekanntes BD dabei vernichtet wird und so muß er für die Ausgrabung finanziell aufkommen.

Also auch unabhängig ob ein Feldbegeher dort was entdeckt hat, es schon bekannt ist oder bei den Bauarbeiten erst entdeckt wird.
Deshalb wird vor Bauarbeiten auch das Denkmalamt gefragt und manchmal auch eine Voruntersuchung gemacht.

Nicht wenn jemand über den Acker läufs und findes dabei ein BD, dafür muß keiner zahlen.

Moment Jochim, das musst Du mir genauer erklären.

Bleiben wir bei dem Beispiel: Der Bauer/Landwirt lässt eine Biogasanlage bauen. BDs sind auf dem Baugrundstück nicht bekannt. Wärend der Arbeiten wird aber ein solches entdeckt und auch gemeldet.
Der Bauer hat jetzt für die Ausgrabung finanziell aufzukommen ? Laut Schatzregal wird er aber nicht finanziell an den Funden beteiligt ?

:kopfkratz:

Gruss Caddy
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Belenos in 06. Februar 2011, 14:19:05
Hallo Caddy,

gratuliere, Du hast es auf den Punkt gebracht.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: insurgent in 06. Februar 2011, 14:21:32
Zitat von: Caddy in 06. Februar 2011, 14:04:52
Moment Jochim, das musst Du mir genauer erklären.

Bleiben wir bei dem Beispiel: Der Bauer/Landwirt lässt eine Biogasanlage bauen. BDs sind auf dem Baugrundstück nicht bekannt. Wärend der Arbeiten wird aber ein solches entdeckt und auch gemeldet.
Der Bauer hat jetzt für die Ausgrabung finanziell aufzukommen ? Laut Schatzregal wird er aber nicht finanziell an den Funden beteiligt ?

:kopfkratz:

Gruss Caddy

Wenn die Genehmigung ohne Auflage (d.h. das Denkmalamt hat eine Voruntersuchung für nicht nötig empfunden oder bei der Voruntersuchung ist man "scharf" am BD vorbeigeschrammt) durch ist und bei den Bauarbeiten wird ein BD entdeckt, muß das Amt i.d.R. alleine für die Kosten aufkommen.
Können natürlich das ganze schnell unter Schutz stellen und der Bauer darf nicht weiterarbeiten. Meist einigt man sich auf "Anteilige" Kosten, sprich, der Bauer zahlt einen kleinen Teil der Ausgrabung.

Teuer wird es wenn der Bauer beim Bauen das BD sieht, es nicht meldet und weiterarbeitet. Wenn der dumme Zufall es will und es schaut doch ein Archäologe etc. vorbei und sieht es muß der Bauer event. das BV stilllegen und die Kosten für die Wiederherstellung etc des BD + Srtafe zahlen.

Das mit dem Schatzregal ist Ländersache und nicht so einfach zu beantworten.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Schlumpfstampfer in 06. Februar 2011, 16:43:02
Also hier in Bayern kann beides passieren.
Je nachdem wie du dich mit dem Amt stellst  :prost:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: fleischsalat in 06. Februar 2011, 18:53:44
Zitat von: Caddy in 06. Februar 2011, 14:04:52
Laut Schatzregal wird er aber nicht finanziell an den Funden beteiligt ?


An den Scherben, oder an der Holzkohle? Vielleicht auch am gebrannten Lehm... .
Mal im Ernst: Was glaubt Ihr eigentlich, was bei Grabungen zu 99% gefunden wird (So im Befund überhaupt etwas ist)?
Glaubt mir- Münzschätze oder kostbare Fibeln sind da die absolute Ausnahme.
Von daher macht das Schatzregal in diesem Falle den Kohl auch nicht mehr fett.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Caddy in 06. Februar 2011, 19:42:44
Zitat von: fleischsalat in 06. Februar 2011, 18:53:44
An den Scherben, oder an der Holzkohle? Vielleicht auch am gebrannten Lehm... .
Mal im Ernst: Was glaubt Ihr eigentlich, was bei Grabungen zu 99% gefunden wird (So im Befund überhaupt etwas ist)?
Glaubt mir- Münzschätze oder kostbare Fibeln sind da die absolute Ausnahme.
Von daher macht das Schatzregal in diesem Falle den Kohl auch nicht mehr fett.

Ähmm... Du hast da meinen Beitrag zerrissen und aus dem Zusammenhang gebracht !
Mir gings da um den Landwirt!!!

Allerdings macht Dein Beitrag den Kohl jetzt richtig fett ....

Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: fleischsalat in 06. Februar 2011, 20:38:47
Gemeint war, dass lt. Deiner Aussage der Landwirt nicht an den Funden beteilgt wird, da durch ein Schatzregal die Funde ans Land fallen.
Dazu meine Frage, ob sich die Allgemeinheit überhaupt bewusst wird, was bei einer Grabung so alles gefunden wird. Von daher m.E. nicht aus dem Zusammenhang gerissen.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: insurgent in 06. Februar 2011, 20:46:52
Zitat von: Belenos in 06. Februar 2011, 14:19:05
Hallo Caddy,

gratuliere, Du hast es auf den Punkt gebracht.

Viele Grüße

Walter

Er hatte eine Frage :dumdidum:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: schauan in 07. Februar 2011, 14:24:41
nun stelle man sich aber vor
der bauer möchte seinen grund mit etwas lukrativen bebauen in naher zukunft windrad oder biogasanlage
jetzt kommt einer daher der auf dem acker rumsucht und findet sagen wir mal ein reihengräberfeld
anstelle die guten sachen seiner vitrine zuzuführen rennt der gute mann getrieben von aufrechter bürokratischer gesinnung  zum amt meldet das und dann kommt so ein kasper daher und ernennt das areal zum bodendenkmal
dann hat der bauer doch mit kuhmist gehandelt
passsiert ihm das nun auf dem nächsten feld wo er nun seine anlage plant und er sieht wieder so einen kollegen
ja dann wird er eben so reagieren
und wenn er dann freche antworten kriegt haut er vielleicht dem geschichtsinteressiertem seine hacke um den schädel....
vielleicht sollten die renner zum amt die jeden furz melden auch mal bedenken was sie den grundstückeigentümern damit antun und welche lawinen sie teilweise lostrampeln.in bayern gibts so einen mann vom amt der sich am denkmalschutz aufgeilt.dort werden teilweise beim abriss alter stadel grabungen durchgeführt die dann der besitzer des grundstückes zahlen soll...
also mir als bauer wäre ein sucher der buddelt sich an den plünen freut leiber als einer der als schliemann 2 in die geschichte eingehen will...und mir dann mein grundstück verbrennt.
man denke auch mal von sicht des schollenbesitzers.und nicht immer artig treu anch deutscher michl sitte.
wäre ich abuer würde ich jeden der da rumsucht fargen ob er sein zeug meldet und wenn der sagt ja würde ich ihn schnell davon jagen..
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: insurgent in 07. Februar 2011, 14:30:58
Zitat von: schauan in 07. Februar 2011, 14:24:41
nun stelle man sich aber vor
der bauer möchte seinen grund mit etwas lukrativen bebauen in naher zukunft windrad oder biogasanlage
jetzt kommt einer daher der auf dem acker rumsucht und findet sagen wir mal ein reihengräberfeld
anstelle die guten sachen seiner vitrine zuzuführen rennt der gute mann getrieben von aufrechter bürokratischer gesinnung  zum amt meldet das und dann kommt so ein kasper daher und ernennt das areal zum bodendenkmal
dann hat der bauer doch mit kuhmist gehandelt
passsiert ihm das nun auf dem nächsten feld wo er nun seine anlage plant und er sieht wieder so einen kollegen
ja dann wird er eben so reagieren
und wenn er dann freche antworten kriegt haut er vielleicht dem geschichtsinteressiertem seine hacke um den schädel....
vielleicht sollten die renner zum amt die jeden furz melden auch mal bedenken was sie den grundstückeigentümern damit antun und welche lawinen sie teilweise lostrampeln.in bayern gibts so einen mann vom amt der sich am denkmalschutz aufgeilt.dort werden teilweise beim abriss alter stadel grabungen durchgeführt die dann der besitzer des grundstückes zahlen soll...
also mir als bauer wäre ein sucher der buddelt sich an den plünen freut leiber als einer der als schliemann 2 in die geschichte eingehen will...und mir dann mein grundstück verbrennt.
man denke auch mal von sicht des schollenbesitzers.und nicht immer artig treu anch deutscher michl sitte.
wäre ich abuer würde ich jeden der da rumsucht fargen ob er sein zeug meldet und wenn der sagt ja würde ich ihn schnell davon jagen..

Humbug :nono:

Ob der Sucher, der Bauer etc das BD findet oder nicht, vor Baubeginn wird es sowieso überprüft und wenn gebaut wird ohne Bescheid zu sagen wird es richtig teuer.

Das wissen die Bauern auch  :frech:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: schauan in 07. Februar 2011, 14:40:41
das wäre mir aber neu das da vor jedem baubeginn auf flächen die kein bodendenkmal sind ein archäologe antanzt.wer soll denn das koordinieren oder festsetzen.da muß ich den bauern der bei uns grade ein bioanlage pflanzt mal fragen und das in der nähe von diesem römerkastell ob da einer angetanzt ist.das wage ich doch zu bezweifeln.
dann müsste ja auch jeder hausbau vorher geprüft werden.
das glaube ich doch eher nicht
aber wie gesagt ich hab keine äcker daher ist mir das wurscht
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: andreasluecke in 07. Februar 2011, 14:58:45
Insurgent hat geschrieben, es wir geprüft, bevor gebaut wird. Nicht, dass überall einer antanzt.

Es wird geprüft, ob Verdachtsmomente vorliegen, evtl. Funde von dort bekannt sind, etc.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: schauan in 07. Februar 2011, 15:20:49
wie soll das denn geprüft werden
weil ein grundstück in der nähe eines bodendenkmales liegt?wird ein luftbild gemacht der boden vorhert mit georadar abgetastet.ist doch bei der vielzahl legaler bauvorhaben gar nicht möglich.ich denke aber wenn jemand daher kommt und stolz vermeldet ich habe ein reihengräberfeld entdeckt dann ändert sich eher was.
nicht das dies augegraben würde...wir wissen ja im boden ist alles am besten aufgehoben-HAHA.auf jahrzehnte hinaus...und in der zeit hat der besitzer ein komplett entwertetes grundstück und darf evt sogar noch für die buddelei bezahlen wenn doch gegraben wird...und liegt das areal in bundesländern mit schatzregal und die graben  dann goldfibeln und goldgriffspathae für hundertausende von mark aus wie damals in Lauchheim,dann hat er besitzer des areals ausser evt kosten und dem aha effekt davon gar NIX
dann ist mir doch einer der sich das zeug abstaubt lieber.
erstens habe ich keine kosten und keine sperrung als bodendenkmal was meinen grund für etwaige bebauung wertlos macht
zweitens
ist es eh egal denn von den sächelchen krieg ich ja auch vom staat nix
zudem wird ja eh fast nichts in museen gezeigt.ich denke an manching das ist ja arm was die ausstellen während in münchen die arsenale platzen...
ich denke hier mal gar nicht romantsich geschichtsversessen verklärt sondern ganz rational aus sicht des eigentümers eines areals.
was bin ich froh das ich kein rammel-BAUER- mit einer menge von feldern bin
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Daniel in 07. Februar 2011, 16:46:32
Zitat von: schauan in 07. Februar 2011, 15:20:49
wird ein luftbild gemacht der boden vorhert mit georadar abgetastet.ist doch bei der vielzahl legaler bauvorhaben gar nicht möglich.
Täusch Dich da mal nicht.
Zumindest in BW sind sie schon ganz kräftig dran,
alles per 3D-Laserscan großflächig zu vermessen und zu digitalisieren. :belehr:
Warum soll es dann nicht auch anderswo schon soweit sein?
Zumindest ich war reichlich erstaunt als
ich das erste Mal diese Bilder gesehen habe.
Man traut sich ja kaum noch aus dem Haus. :narr:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: insurgent in 07. Februar 2011, 17:05:11
Zitat von: schauan in 07. Februar 2011, 14:40:41
das wäre mir aber neu das da vor jedem baubeginn auf flächen die kein bodendenkmal sind ein archäologe antanzt.wer soll denn das koordinieren oder festsetzen.da muß ich den bauern der bei uns grade ein bioanlage pflanzt mal fragen und das in der nähe von diesem römerkastell ob da einer angetanzt ist.das wage ich doch zu bezweifeln.
dann müsste ja auch jeder hausbau vorher geprüft werden.
das glaube ich doch eher nicht
aber wie gesagt ich hab keine äcker daher ist mir das wurscht

Schon mal was von einem Bauantrag gehört???

Der wird den verschiedenen Behörden vorgelegt und dazu gehören auch die Archäologen. Die prüfen erstmal aufgrund der Datenlage (Fundmeldungen etc) dann auf Verdachtsflächen (Spornlage etc.) und ggf durch eine Voruntersuchung (mal 1,2,3 Suchschnitte mit dem Bagger gemacht) und danach wird entschieden ob eine Hauptuntersuchung gemacht wird oder es keine Bedenken gibt. Es entbindet den Bauherrn aber nicht ein BD zu melden wenn es auftaucht.

Machen auch die meisten :zwinker: denn vielen ist die Geschichte nicht so egal wie Du meinst :frech:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: schauan in 07. Februar 2011, 17:55:29
hallo
Daniel schau an so rigoros gehen die zu werke.naja es wird sich lohnen denn ihre ausgrabungen zahlen dann ja die häuslebauer.oder man verbietet ihnen ganz einfach zu bauen.denn der boden ist doch der beste erhalter heißt es doch.
nun dann habe ich ja teilweise recht.wenn gemeldete funde in die betrachtung einbezogen werden,bedeuted dies wenn ich einen acker habe oder ein feld den ein sucher begeht und der da was bedeutendes findet,-dies meldet-mich bei kommenden bauvorhaben gewaltig in die bredoulie bringen kann.
also sollte man den bauern der dann jemanden vom acker jagt schon verstehen können.geschichte schön und gut jedoch leben wir heute und das tägliche leben heute ist für mich da schon der entscheidendere faktor.und wenn deine milcherzeugung nichts mehr bringt kann der bau einer biogasanlage der letzte strohhalm sein um den betrieb zu erhalten.kommt dann sowas ist das mehr denn bitter.
interessant finde ich auch daß ein amt über flächen die ihnen nicht gehören genehmigungen verteilen.das ist das gleiche wie mit der jagd.da wird auf deinen wieseen rumgeknallt ob zu willst oder nicht.gut man weiß die rechte einer kleinen wurst in dem lande sind nicht so groß.
das sollte sich in bauers kreisen nicht rumsprechen vielleicht sollte man als abuer immer einen landrat als freund haben...wer weiß.
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: insurgent in 07. Februar 2011, 19:15:35
Zitat von: schauan in 07. Februar 2011, 17:55:29
..............
wie mit der jagd.da wird auf deinen wieseen rumgeknallt ob zu willst oder nicht.gut man weiß die rechte einer kleinen wurst in dem lande sind nicht so groß.
................

Das ist auch Humbug. :nono:

Das Jagdrecht ist an den Grund und Boden gebunden, wenn Du nicht willst geht es auch nicht.

Ist eine der wenigen Erungenschaften der 1848 er Revolution  :smoke:

Was schreibst Du hier zusammen  :nono:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: schauan in 07. Februar 2011, 22:44:38
hallo
da widerspreche ich dir und sehr UNGERN.aber auch nur weil ich vor drei tagen im fernsehen eienen beitrag sah in dem sich ein wiesenbesitzer gerichtlich mit einem jagdverband auseinandergesetzt hat.er wollte das jäger seinen grund nicht betreten dürfen und weil er vegetarier ist wollte er auch die jagd verboten wissen auf seinem grund und boden
er hat den prozess verloren.nur deswegen habe ich es erwähnt.auch ich war völlig baff daß man hinnehmen muß das jäger auf deiner wiese deine eigene katze abknallen und dies noch gesetzlich genehmigt ist.in dem bericht wurden auch solch nette menschen gezeigt die jede katze ERLEGEN.
ich will keine greul gegen jäger nähren.aber wie überall gibt es widerliche menschen darunter.und dazu gehört jener welcher einem 5 jährigen kind sein liebstes eben ihre katze abknallte.und die zweite meinte er wird er auch noch erlegen.
wäre es meine käms nicht soweit
aber ich schweife ab als katzenliebhaber
daher nur der hinweis auf die sendung da irrst du-LEIDER
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: 357 Mad Dog in 07. Februar 2011, 23:13:10
Ok und alle worden VOM ACKER VERWIESEN?!     :friede:  :friede: :friede:       :cop:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: Caddy in 07. Februar 2011, 23:23:49
Zitat von: schauan in 07. Februar 2011, 22:44:38
hallo
da widerspreche ich dir und sehr UNGERN.aber auch nur weil ich vor drei tagen im fernsehen eienen beitrag sah in dem sich ein wiesenbesitzer gerichtlich mit einem jagdverband auseinandergesetzt hat.er wollte das jäger seinen grund nicht betreten dürfen und weil er vegetarier ist wollte er auch die jagd verboten wissen auf seinem grund und boden
er hat den prozess verloren.nur deswegen habe ich es erwähnt.auch ich war völlig baff daß man hinnehmen muß das jäger auf deiner wiese deine eigene katze abknallen und dies noch gesetzlich genehmigt ist.in dem bericht wurden auch solch nette menschen gezeigt die jede katze ERLEGEN.
ich will keine greul gegen jäger nähren.aber wie überall gibt es widerliche menschen darunter.und dazu gehört jener welcher einem 5 jährigen kind sein liebstes eben ihre katze abknallte.und die zweite meinte er wird er auch noch erlegen.
wäre es meine käms nicht soweit
aber ich schweife ab als katzenliebhaber
daher nur der hinweis auf die sendung da irrst du-LEIDER

Was ??  :kopfkratz: Wo bist Du denn jetzt angekommen ?  :irre: Jetzt verstehe ich die Themenüberschrift aber besser ...
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: insurgent in 08. Februar 2011, 08:40:33
Zitat von: schauan in 07. Februar 2011, 22:44:38
hallo
da widerspreche ich dir und sehr UNGERN...............................

.........................daher nur der hinweis auf die sendung da irrst du-LEIDER

OK, gebe ich zu :friede:

Jagdrecht ist wie ich richtig gesagt habe an das Grundeigentum gebunden, aber man wird zwangsverpflichtet einer Jagdgenossenschaft beizutreten und die vergibt die Jagdrechte.

Hast recht gehabt :prost:
Titel: Re:Vom Acker verwiesen worden.
Beitrag von: schauan in 08. Februar 2011, 12:12:24
hallo
reiner zufall ohne den beitarg im flimmerkasten hätte ich das nicht gewusst.in der tat ist der beitrag etwas ausgeufert.war doch intressant zu lesen wie teilweise schon die böden gerastert werden.
mfg