Mensch Leute ist mir schlecht.....Mir ist heute eine Sch.... passiert. Habe gestern mit einem Freund den Entschluß gefaßt mal wieder im Rieß zu suchen. Gesagt getan. Alles war im Butter, super Wetter, neuer Detektor und paar nette Funde. Plötzlich taucht der Förster auf und macht Ärger. Er erzählte uns, das vor kurzem Hügelgräber geraubt worden sind. Einmal angeblich sogar unter Hilfe eines Baggers. Zwei Typen hat er auf frischer Tat ertabt, die ihn dann mit der Hacke bedroht haben und dann mit dem Auto geflüchtet sind. Nach einer Verfolgungsjagt bis nach Donauwörth, dort wurden sie dann gefaßt und verhaftet. Es war mir klar das dieser Mensch gereizt ist. Als erstes versuchte ich den guten Mann zu überzeugen, das ich nicht zu dieser Gattung von Suchern gehöre. Er sagte es sei Ihm egal und er hole jetzt die Polizei und teilte mir mit das ich die Landesgenze zu Baden- Württemberg überschritten habe und das ich jetzt ein Problem habe. Ich dachte ich höre nicht richtig, denn es war mir echt nicht klar, das ich schon aus Bayern raus war. Klingt blöd, war auch blöd, ist aber so......Na auf alle Fälle, kam dann die Polizei, nahm die Personalien auf und beschlagnahmte die Funde und sagten, das wir mit einer Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Falle mit einer Anzeige wegen Diebstahl rechnen müssen. Kann mir wer sagen, was mich jetzt erwartet? Ich hoffe das einer meiner Archäologen mir aus der Situation hilft bzw. helfen kann......... :irre: Oh Mann! Grüße Schwenky
Auweh Schwenky
Da drück ich Dir mal die Daumen das es nicht so aufgebauscht wird.
gruß
Wilhelm
Hallo Schwenky,
das ist nicht gut.
Helfen kann dir vielleicht das du deine Funde stehts gemeldet hast.
Besorge dir aber auch ruhig mal eine Karte um nachzuschauen ob du wirklich in BW warst. Die grüne Grenze ist oft verwirrend.
Ich drück dir die Daumen :winke:
Wenn du offen mit den Ermittlern zusammenarbeitest wird nicht allzuviel passieren. Solche Aktionen sollten sich aber nicht wiederholen.
Diese Geschichte zeigt aber auch, daß es endlich an der Zeit ist, eine einheitliche Gesetzgebung zu proklamieren. :belehr:
oh fuck,du machst sachen.
die story ist aber bekannt mit den raubgräbern,spricht sich bis hier oben hin.
wie kann man dir nun helfen,..es gibt gute anwälte für sowas,falls es dazu kommen sollte.was ich aber nicht glaube. :belehr:
unteranderm einen im münchen,mir fällt der name leider nicht ein,aber der mensch soll sich bestens mit dem fundrecht und solche sachen auskennen.wie es aber beim überschreiten der landesgrenze ist,..du keine ahnung.
den detector haben die dir aber gelassen oder?
Zitat von: Heimatforscher in 11. Februar 2007, 07:58:59
Wenn du offen mit den Ermittlern zusammenarbeitest wird nicht allzuviel passieren. Solche Aktionen sollten sich aber nicht wiederholen.
Diese Geschichte zeigt aber auch, daß es endlich an der Zeit ist, eine einheitliche Gesetzgebung zu proklamieren. :belehr:
Dumme Sache,
wenn Du aber nachweisen kannst das Du seriös sondelst und deine Funde stets abgibst, was hoffentlich irgendwie dokumentiert ist, dann können Dir ja Dein/e Archäologen, das villeicht sogar schriftlich bestätigen. Dann wird meines erachtens nicht viel passieren und erkannt das es manchmal sehr schwer ist in der freien Natur eine Landesgrenze zu erkennen. Wichtig ist , finde ich, offen mit allen Beteiligten umzugehen.
Viel Glück und halte uns auf dem laufenden.
Diese Grünangezogene Schnapsdrossel würde seines Lebens nicht mehr froh. :-DAug um Aug . Zahn um Zahn , Wie du mir so ich dir ! Da bin ich einfallsreich :super:
Gruß Matko
@matko
wenn du dem forstmensch noch eine verpasst bekommst gleich noch eine am sack wegen körper verletzung,und solche klamotten,...
und des rückt die sache auch nicht ins grüne!
Zitat von: matko in 11. Februar 2007, 08:39:01
Diese Grünangezogene Schnapsdrossel würde seines Lebens nicht mehr froh. :-DAug um Aug . Zahn um Zahn , Wie du mir so ich dir ! Da bin ich einfallsreich :super:
Gruß Matko
Das wäre nicht der richtige Weg und wäre bestimmt ein Eigentor, egal wie einfallsreich du bist........... :nono:
Ich dachte dabei auch nicht an physische Gewalt ! Da gibts andere Möglichkeiten , wenn ihr wisst was ich meine .
Alles schon mal erfolgreich durchgezogen :-D
Ja..ich weis , ich bin Reaktionär , aber lieber aufrecht sterben , als auf den Knien leben !
Ist halt eine Glaubensfrage :super:
Flucht nach vorn, ist in diesem Fall auch mein Ratschlag.
Also mit dem zuständigen Denkmalamt Kontakt aufnehmen und die Sache abklären.
Dumm gelaufen. Leider.
Warte erstmal die Zustellung der OWI ab, nimm - wie schon von Ruebezahl empfohlen - im Vorfeld Kontakt mit Deinem zust. Archäologen auf und schildere, was Dir ärgerlicherweise und unabsichtlich widerfahren ist. Wenn Du bisher nachweislich mit den Ämtern zusammengearbeitet hast und nicht gegen aktuelle Auflagen Deine evtl. existierenden Nachforschungsgenehmigungen verstoßen hast, wirst Du höchstwahrscheinlich mit einem blauen Auge und einem neuen Erfahrungsschatz davonkommen. Dir wird imho ein Bußgeld auferlegt werden (200-600 Euro schätzungsweise). Gegen den Bescheid kannst Du natürlich Einspruch einlegen. Mit etwas Glück erreichst Du mit einer vernünftigen Argumentation eine Reduzierung des Bußgeldes, bzw. eine Einstellung des Verfahrens nach §47 OWIG. Mit dem Rest (Sachbeschädigung, Fundunterschlagung) dürfte die Gegenseite eigentlich nicht durchkommen ...... war zumindest in einem mir bekannten Fall so :smoke:
Hi Schwenky.
Kann passieren. Soll ja in B.-W. nicht selten sein. :platt:
Ich geh mal aus deiner Schilderung davon aus, dass du angeblich die Grenze im Raum Heidenheim überschritten hast (Mit Visum wär das nicht passiert :narr:).
ZitatNa auf alle Fälle, kam dann die Polizei, nahm die Personalien auf und beschlagnahmte die Funde und sagten, das wir mit einer Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Falle mit einer Anzeige wegen Diebstahl rechnen müssen.
Unterstellt, du meldest bisher deine relevanten Funde in Bayern und die Koordinaten der jetzt gefunden Stücke ( Also Tausende von Goldmünzen, seltenen Fibeln oder Keramik, innerhalb von 2 Stunden ist das doch normal -oder ? ) waren beim Eintreffen der Polizei nachweisbar vorhanden war es das.
Eigentlich ist schon die Beschlagnahme sehr zweifelhaft - aber nun gut.
Ich würde mich auch an die Archäologen in Bayern wenden, aber du wirst sehen das die alles auf das Denkmalschutzgesetz B.-W. abwälzen werden.
Soll meinen, die lassen dich fallen wie eine heisse Kartoffel. Schliesslich bist du ja Schuld das du in B.-W. ...............und so weiter und so weiter.
Vorausgesetzt du meldest Funde bisher und hast dir auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen, wird dir auch in B.-W. nicht sehr viel passieren.
Wenn du Informationen über die Zuständigkeiten auf Seiten der Denkmalschutzbehörde in B.-W. brauchst, schick mir eine PN und du bekommst sie.
Jürgen
Hallo Schwenky, ich drück Dir die Daumen, das es bei einer Ermahnung bleibt :belehr:. In der freien Natur sind solche Grenzen oft schwer zu erahnen. :engel:
Zitat von: matko in 11. Februar 2007, 09:19:32
Ja..ich weis , ich bin Reaktionär , aber lieber aufrecht sterben , als auf den Knien leben !
Ich weiß zwar nicht, was Du damit sagen willst, aber besonders hilfreich ist es nicht.
Und wie willst Du Funde bergen ohne auf die Knie zu gehen :narr:
Schöne Grüße vom "aufrechten" Insurgenten, der ab und zu auf die Knie geht :frech:
Wenn die Landesgrenzüberschreitung nur mehrere hundert Meter oder vielleicht 1 oder 2 Kilometer beträgt und der Verlauf der Landesgrenze nicht übersichtlich oder gut markiert ist (z.B. durch einen Fluss), dann kann man die Suche als "irrtümlich" erachten und auf eine Verfolgung verzichten. Wenn aber 10, 20 oder gar 30 Kilometer im Landesinneren gesucht wurde, dann zählt keine Ausrede mehr (zumindest würde ich nicht mehr gelten lassen).
In Luxemburg werden genehmigte Sondengänger angehalten, nie genehmigungslos im Ausland zu suchen. Falls das Luxb. Museum von ungenehmigter Suche im Ausland erfährt, dann wird dem Sondler die Genehmigung entzogen.
So weit meine Meinung in dieser Sache.
André
Hallo Schwenky
habe mit Interesse deinen Bericht u. die bisherigen Einlassungen von unseren Hobbyfreunden gelesen. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich dir sagen, daß der Beitrag von Denarius der Realität am nächsten kommt.
Du mußt zunächst unterscheiden zwischen Bundes- u. Landesgesetzen. Da ich Nordrhein-Vandale bin, kann ich zu den Gesetzen deines (Bundes) Landes nichts sagen. Diebstahl, Fundunterschlagung, Hausfriedensbruch etc. sind jedoch Verstöße gegen das StGB (Strafgesetzbuch).
Ein Diebstahl (§242 StGB)z.B. ist die "Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht". Wichtig ist dabei aber auch, daß die Zueignungsabsicht bzw. die Wegnahme auf Dauer sein muß. Hast du bisher jedoch deine Funde immer abgegeben u. gemeldet, ist zu erkennen, das eine Zueignungsabsicht nicht gegeben ist. Auch muß bei jeder Straftat der Vorsatz (bewußt u. gewolltes Handeln) nachgewiesen werden. Auch hier gilt: arbeitest du mit Wissen und Genehmigung des zuständigen Amtes und hast dich ungewollt über die Landesgrenze hinaus bewegt, kann der Vorsatz nicht begründet werden.
Ich will hier aber nicht weiter ausschweifen. Wenn du näheres wissen willst, schreib mir ne Mail mit deiner Nummer und ich rufe dich in den nächsten Tagen an. Und glaub mir: so schnell schießen die Preußen nicht. Tue mir nur einen Gefallen. Achte nicht auf die holhlen Sprüche von selbsternannten Reaktionäre. Sie sind zwar gut im Feuerlegen, jedoch wegrennen können sie noch besser.
Schöne Grüße aus dem Ruhrpott
Mjölnir
ZitatSie sind zwar gut im Feuerlegen, jedoch wegrennen können sie noch besser.
:-D :super:
......also nun sag ich erst mal danke, für eure Zusprüche und Meinungen. Vielleicht kann mir wer sagen, wo die Sache jetzt hin geht. Leitet die Polizei die Sache jetzt direkt an die Hauptstelle des LDA oder an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde. Mich interessiert das, weil ich mich dort dann event. mal vor Erlaß eines Bescheides etc. melden würde. Natürlich werde ich euch weiter berichten wie`s läuft......
PS. die Sonden haben sie uns gelassen, es gab aber glaube ich eine kurze Überlegung eine Hausdurchsuchung bei uns zu machen.
Schwenky,
OWI´s werden von der Bußgeldstelle der zuständigen Stadt oder des Landes bearbeitet. Strafanzeigen von den zuständigen KK´s (Kriminalkommissariate). Von dort wird dir dann ein Anhörungsbogen zugeschickt, den du oder dein Anwalt dann ausfüllen kannst. Bei Anhörungsbogen/Owi kannst du den Bogen ausfüllen oder auch direkt den Bußgeldbescheid bezahlen.
Bezüglich der Sonden muß du einen Sicherstellungsbogen ausgehändigt bekommen haben. Den nicht wegwerfen - brauchst du für die Wiederaushändigung
Hallo Schwenky,
mit eine Hausdurchsuchung mußt du noch lange Zeit im nachhinein rechnen.
Will dir da nichts vormachen.
Besten Gruß
Zitat von: Schwenky in 11. Februar 2007, 16:52:26
Leitet die Polizei die Sache jetzt direkt an die Hauptstelle des LDA oder an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Ein LDA ist eine Fachbehörde ohne Verfügungsrecht. Dieses hat die untere Denkmalschutzbehörde,
bei uns ist das die Kreisverwaltung, mag aber in jedem Bundesland anders sein.
Das LDA wird sicher zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Viel Glück und nicht hängen lassen :zwinker:
Gruß :hacker: :prost: :winke:
Vielleicht kann mir wer sagen, wo die Sache jetzt hin geht. Leitet die Polizei die Sache jetzt direkt an die Hauptstelle des LDA oder an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Nein, definitiv nicht ! Die Polizei leitet das an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet wie es weitergeht. Im Prinzip kannst Du nur warten !
gruß
Wilhelm
Zitat von: Wilhelm in 11. Februar 2007, 22:41:20
Nein, definitiv nicht ! Die Polizei leitet das an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet wie es weitergeht. Im Prinzip kannst Du nur warten !
gruß
Wilhelm
Direkt an die Staatsanwaltschaft bei ner OWI?? Nie im Leben!
Ich denke Du wirst von der Stadtverwaltung einen netten Wisch mit ner Zahlungsaufforderung bekommen, aber nicht von der Staatsanwaltschaft!
Gruß
Markus
Hi Markus,
erstens wurden die Funde beschlagnahmt, zweitens laut Aussage der Polizei, nicht sicher sei, welche Strafe zu erwarten ist ( obiges posting, letzter Satz ). Die Polizei wird sich erstmal erkundigen und zwar beim LDA. Ich bin sicher das das mit einem Verfahren enden wird.
Das ist wieder so eine Aktion die es den Sondengängern schwer macht in gutem Licht dazustehen !
gruß
Wilhelm
Hallo Wilhelm!
Der Tatbestand eines Diebstahls (obiges Posting, letzter Satz) ist in keinsterweise erfüllt!
Es wird bei so einer Angelegenheit ja immer der Dienstweg eingehalten. Die Polizei wird sich beim LDA erkundigen.
Da das LDA ja von dem Vorgang nichts wusste wird sie der Polizei mitteilen, daß eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt!
Die Polizei wird dann der zuständigen Stadtverwaltung alle nötigen Info's zukommen lassen um ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren einzuleiten!
Da hat die Staatsanwaltschaft erstmal garnix mit zu tun - es sei denn es handelt sich um eine STRAFTAT! Dann würde die Sache anders aussehen! Der Straftatbestand ist aber erst bei Fundunterschlagung, etc erfüllt!
Ich denke nach wie vor, daß es in diesem Fall nicht zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen kommen wird!
Gruß
Markus
P.S. Die Funde werden übrigens immer von der Polizei eingezogen wenn man keine Genehmigung für die Fläche hat auf der man angetroffen wurde!
Zitat von: Patricus Gelduba in 11. Februar 2007, 08:23:31
..es gibt gute anwälte für sowas,falls es dazu kommen sollte.was ich aber nicht glaube. :belehr:
unteranderm einen im münchen,mir fällt der name leider nicht ein,aber der mensch soll sich bestens mit dem fundrecht und solche sachen auskennen.
Hi,
der Anwalt in München heisst Dr. Robert Selk, einfach mal anrufen, der kann dir bestimmt was dazu sagen.
Tel. findest du hier: http://www.raselk.de/
@Markus
Warten wir es ab ! Keiner von uns war dabei.
gruß
Wilhelm
@Schwenki
Wenn schon Anwalt, dann nimm ein Anwalt Deines Vertrauens in Deinem Umfeld ! Warte erst mal was kommt.
gruß
Wilhelm
Markus hat mit seiner Einschätzung der Sachlage ganz Recht. Ich denke auch nicht das es zu einer Strafanzeige wg. Fundunterschlagung kommen wird.
Wichtig wäre nur, dass Du mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnimmst.
Versuche den Sachverhalt so zu schildern wie er war und zu erklären das es sich wirklich um ein Versehen handelte. Am besten schickst Du denen die genauen Koordinaten in einer Karte mit den Grenzverläufen eingezeichnet. Sowie die bestehende Genehmigung aus Bayern. Noch idealer wäre eine Referenz zu dem bayrischen Kollegen mit dem Du zusammenarbeitest.
Wenn Du dann wirklich nicht weit über der Grenze warst, wird es sicherlich bei einer Ermahnung belassen....
Grüße
Servus zusammen,
ich habe nun eine Mail an das LDA-BaWü gesendet, in der ich das Geschehen dargestellt habe und bedauer. Des weiteren habe ich geschrieben, das ich Kontakt zum LDA Bayern habe und pflege usw.
Ich denke aber, zu viel brauch ich jetzt auch nicht auf den Knien rumrutschen, das ändert ja auch nichts mehr an der Sache. Es wird wohl so sein, das die Mühlen nun langsam in Bewegung kommen und nun die Zeit des Abwartens ist, so wie schon der eine oder andere geschrieben hat. :gn
Hallo Schenky,
ich würde, bei einem so guten Kontakt zum LDA Bayern, nicht warten wollen.
Ich würde beide Ämter, BaWü und Bayern kontaktieren, wenn möglich sogar persönlich vorbei fahren und die Sache regeln wollen.
Selbst wenn Du mit einem blauen Auge davon kommst, was ich hoffe, haftet denoch immer die EINE Sache von damals an einen und ich weiß nicht ob dieses unbedingt positiv für eine weitere Zusammenarbeit mit dem/den Archäologen ist?!
Grüße
Hi,
klasse Antworten.
Die Ordnungswidrigkeit wird von der unteren Denkmalschutzbehörde eingeleitet und dahin geht auch die Meldung der aufehmenden Polizeidienststelle. Von dort wird Dir, wie weiter oben richtig beschrieben, ein Anhörungsbogen zugesandt.
Den Diebstahlsvorwurf kannst Du vergessen, wenn überhaupt ist es Unterschlagung und auch nicht, wie oben geschrieben Fundunterschlagung, das ist etwas völlig anderes, sondern schlichtweg und einfach Unterschlagung. Das ist in BW sehr einfach, da es im Denkmalschiutzgesetz in BW einen Paragafen gibt der besagt, dass alle Funde die bei nichtgenehmigten Nachforschungen entdeckt werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes werden.
Da Du aber mit Deinen Funden noch vor Ort warst, kannst Du sie nicht unterschlagen haben, es sei denn Du hast ihren Fund vor der Polizei zunächst geleugnet. Erst damit hättest Du eine Unterschlagung begangen.
Wir haben diese Thematik ausführlich im Schatzsucher Magazin, Augabe 4 von einem Rechtsanwalt darstellen lassen, lies es einfach dort nach, es würde den Rahmen hier sprengen.
In der DSM 8 haben wir einen Bericht wie ein bayerischer Heimatforscher erfolgreich mit seinem Rechtsanwalt gegen das BLDA vorgegangen ist. Der ihn vertretende RA aus Schweinfurt, hat schon mehrfach Sondengänger erfolgreich vertreten und ist mit der Materie Sondengehen und Denkmalschutz bestens vertraut. Adresse und Telefon-Nr. steht im Bericht.
Viele Grüße
Walter
****ENDE DER WERBESENDUNG****
Hallo Walter,
der 2te Teil deiner Antwort ist schon etwas stark werbemäßig angehaucht, nicht wahr. :zwinker:
Brauchts doch nicht, oder?
Schönen Sonntag noch
Casimir
Hallo,
nun mal wieder zum Stand der Dinge......Also ich habe Anfang März eine Vorladung zur Polizei bekommen, wo es heißt, in der Ermittlungssache wegen Unterschlagung und Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz BW. Ich habe mein Schreiben an das LDA-BW zu meiner kurzen Aussage beigelegt. Der Polizist meinte, die Sache geht nun an die Staatsanwaltschaft, und die entscheiden wie`s weiter geht. Abwarten und Kaffee trinken.....In guter Hoffnung.......Gruß Schwenky
Hi Schwenky,
Du hast ja im ersten Posting geschriebne, dass die Funde beschlagnahmt wurden.
Kann man erfahren was es denn für Funde waren, würde mich interessieren.
Gruß Jörg
Hallo zusammen!
Mich würde mal interessieren wie der Tatbestand "Unterschlagung" zu stande kommt!
Is ja schon ein hartes Ding...
Gruß
Markus
@ Lojoer.....es war eine Münze, ich glaube ein Heller 1825, ein Heiligenanhänger, ein Kinderfingerring ca. 1900, ein zwei Eisen-UFO`s. Ich glaub das war`s.
@ emce80....also von Tatbestand "Unterschlagung" würde ich noch nicht sprechen, sondern heißt es ganz genau" in der Ermittlungssache, wegen Tatunterschlagung und Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz.
bin gerade auf den beitrag gestossen und hoffe mal das er für schwenky gut ausgeht... ich komm auch aus der ecke und war mir nicht bewußt dass es einen gleich so erwischen kann.
aber ich kann mir nicht vorstellen dass du dich gemäß dem STGB strafbar gemacht hast.
der objektive tatbestand des §246 unterschlagung fordert dass du dir(oder einem dritten) eine fremde bewegliche sache rechtswidrig zugeignet hast.
eine sache sind die funde jedenfalls(§90bgb) auch beweglich sind sie, fraglich ist aber ob dir die sache fremd war. Fremd ist eine Sache wenn sie in Allein-, Mit-, oder Gesamthandseigentum eines anderen steht. Gemäß §984 BGB("wird eine sache die solange verborgen gelegen hat dass der eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist(schatz) entdeckt und infolge der entdeckung in besitz genommen, so wird das eigentum zur hälfte von dem entdecker zur hälfte von dem eigentümer der sache erworben in welcher der schatz verborgen war"§984) erwirbst du mit dem Schatzfund aber Miteigentum an der Sache sie kann dir also net fremd sein...
auch die eine rechtswidrigkeit der zueignung ist fraglich. außerdem handelt es sich um sachen von geringem wert... so seh ich das mit meinen kümmerlichen paar semestern jura...
kannst du mir sagen wo das genau war? schweindorf? bopfingen? ich drück dir die daumen dass es glimpflich ausgeht...
Zitat von: hauptmann-koch in 29. April 2007, 11:19:37
bin gerade auf den beitrag gestossen und hoffe mal das er für schwenky gut ausgeht... ich komm auch aus der ecke und war mir nicht bewußt dass es einen gleich so erwischen kann.
aber ich kann mir nicht vorstellen dass du dich gemäß dem STGB strafbar gemacht hast.
der objektive tatbestand des §246 unterschlagung fordert dass du dir(oder einem dritten) eine fremde bewegliche sache rechtswidrig zugeignet hast.
eine sache sind die funde jedenfalls(§90bgb) auch beweglich sind sie, fraglich ist aber ob dir die sache fremd war. Fremd ist eine Sache wenn sie in Allein-, Mit-, oder Gesamthandseigentum eines anderen steht. Gemäß §984 BGB("wird eine sache die solange verborgen gelegen hat dass der eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist(schatz) entdeckt und infolge der entdeckung in besitz genommen, so wird das eigentum zur hälfte von dem entdecker zur hälfte von dem eigentümer der sache erworben in welcher der schatz verborgen war"§984) erwirbst du mit dem Schatzfund aber Miteigentum an der Sache sie kann dir also net fremd sein...
auch die eine rechtswidrigkeit der zueignung ist fraglich. außerdem handelt es sich um sachen von geringem wert... so seh ich das mit meinen kümmerlichen paar semestern jura...
kannst du mir sagen wo das genau war? schweindorf? bopfingen? ich drück dir die daumen dass es glimpflich ausgeht...
Hi,
den 984 BGB kannst Du getrost vergessen, der giltet in BW nicht, da es ein Schatzregal gibt. Die Funde waren fremd, da sie, wenn sie von wissenschaftlicher Bedeutung sind, mit dem Augenblick ihrer Entdeckung Eigentum des Landes BW werden, oder wenn nicht von wissenschaftlicher Bedeutung sind, aber bei einer nicht genehmigtne Nachforschung entdeckt werden, ebenfalls in das Eigentum des Landes fallen.
Eine Unterschlagung wird aber erst zu einer Unterschlagung, wenn ein Eigentumsrecht über den Fund ausgeübt wurde. Letzteres sehe ich hier, ebenso wie Du, allerdings nicht.
Das die Sachen von geringen monetären Wert sind, ist hier ohen Belang, da es sich um archäologische Funde handelt.
Viele Grüße
Walter
Die "Werbung" für das Schatzsucher Magazin habe ich diesmal weggelassen - ist es in Ordnung so?
danke für die verbesserung walter... hätte net gedacht dass das sachenrecht des bgb einfach durch n landesgesetz ausgehebelt werden kann.
Hallo zusammen, also kurz und schmerzlos kann ich euch berichten, dass ich und mein Bekannter gut aus der Sache raus gekommen sind.
Meine Stellungnahme wurde positiv zur Kenntnis genommen. :-)
Ich mußte eine Spende von 200Euro an den "weißen Ring" machen und somit wird das Verfahren ohne jegliche Einträge eingestellt.
Ich kann nur sagen, dass es absolut von Vorteil war, das ich Kontakt zum LDA Bayern habe und Mitglied bei unserem Historischen Verein bin. Ich bin wirklich froh, das alles so gut für uns ausgegangen ist. :cool1:
Nun kann ich wieder beruhigt sondeln und bald ist auch wieder eine kl. Ausgrabung bei der ich mitwirken darf. Gruß und gut Fund Schwenky
Zitat von: Schwenky in 06. Mai 2007, 15:10:08
..... dass ich und mein Bekannter gut aus der Sache raus gekommen sind. Meine Stellungnahme wurde positiv zur Kenntnis genommen. :-)
Ich mußte eine Spende von 200Euro an den "weißen Ring" machen und somit wird das Verfahren ohne jegliche Einträge eingestellt.
Freut mich wirklich für Dich. Da ist man doch sehr erleichtert. :prost:
ZitatIch kann nur sagen, dass es absolut von Vorteil war, das ich Kontakt zum LDA Bayern habe und Mitglied bei unserem Historischen Verein bin.
Ja, ein Engagement für die Allgemeinheit wird positiv bewertet. :super:
Zitat.. und bald ist auch wieder eine kl. Ausgrabung bei der ich mitwirken darf.
Viel Spaß dabei.
Herzliche Grüße
Ezzo
Hallo Schwenky!
Freut mich für Dich das es so abgelaufen ist!
Ich wünsch Dir weiterhin viel Erfolg und schöne Funde! :super: :jump:
Gruß
Markus
Hallo Schwenky!
Schön das du so aus der Sache rausgekommen bist. Deine guten Kontakte haben sich da ja dann ausgezahlt !
Viel Glück die weiterhin !
Für mein persönliches Rechtsempfinden finde ich, ist er gar nicht gut "rausgekommen".
200 Euro für ne Lapalie ist schon ne Frechheit.............
Zitat von: Schwenky in 10. Februar 2007, 21:35:12
und teilte mir mit das ich die Landesgenze zu Baden- Württemberg überschritten habe und ......, das ich schon aus Bayern raus war.
Das ist wahrscheinlich das Problem.
Insofern gehen die 200,- ja noch gerade, vor allem, wo es nicht in die Staatskasse geht
sondern an eine karitative Organisation.
Trotzdem ist das alles ärgerlich.
Ich erlebe solches auch beruflich, wo ich mit Strahlenschutz zu tun habe, und wo auch alles
Ländersache ist und die Aufsichtsbehörden teilweise noch den Bezirken innerhalb der Länder
zugeordnet sind. Und dann will Kulmbach natürlich die Dinge anders haben als Würzburg usw. :irre:
Zitat..hätte net gedacht dass das sachenrecht des bgb einfach durch n landesgesetz ausgehebelt werden kann.
Ja, leider doch... weil "lex specialis" ("Spezialgesetz") eben immer vor "lex generalis" ("Generalgesetz") geht.. :zwinker:
..nur wenn von der Zuständigkeit her bei dem betreffenden rechtlichen Sachverhalt kein lex specialis greifbar ist, gilt das lex generalis...im vorliegenden Fall wäre das dann das gute alte BGB seit 1900 gewesen. :-D.
..bin aber kein Jurist und kann auch sein, dass ich jetzt was durcheinandergebracht habe..aber eigentlich müsste dieser Grundsatz auch heute noch gelten.. :-D
Gruß Peter
Da bin ich einer Meinung mit Spürnase: 200,-€ sind ja wohl keine Lappalie. Das ist ja mehr als für Ladendiebstahl oder für bei Rot über die Kreuzung brettern. Und ich glaube nicht, daß hier die Allgemeinheit geschädigt oder eine Gefhr für die Öffentlichkeit bestanden hat.
Das Schatzregal geht einfach gegen das gesunde Rechtsempfinden des einfachen Bürgers. Wenn jetzt jemand auf einem Acker sondelt und holt irgendwas raus, dann will er doch auch belohnt werden. Sei es durch den Fund selbst oder durch geldwerten Ersatz vom Bund/Land.
Wenn irgendein Archäologe dem Bauern erklärt daß durch Laien-Sondlern eventuell unentdeckte Fundstätten zerstört werden bzw der Fundzusammenhang-dann kommt vieleicht noch etwas Verständniss auf.
Aber erklär mal dem Bauern, daß wenn er beim Pflügen eine Kiste mit Goldmünzen findet, das dann alles dem Staat gehört......dann wird der konservativste Landwirt zum Che Guevara.
Ist doch so! :wuetend:
Gruß Rheini
hab mir das nochmal überlegt und ladesrecht steht natürlich vor bundesrecht wenn die thematik eben laut grundgesetz ländersache ist worunter ja auch die kultur und denkmalpflege fällt.
aber der grundsatz des lex spexialis ist natürlich auch richtig
Zitat von: Mjölnir in 11. Februar 2007, 17:07:43
Schwenky, ...
[...]
... Bezüglich der Sonden muß du einen Sicherstellungsbogen ausgehändigt bekommen haben. Den nicht wegwerfen - brauchst du für die Wiederaushändigung
Richtig lesen soll helfe! Die Sonden haben sie ihm gelassen!
Servus, da ich schon mehrere PN-Nachrichten mit der Frage: Wo war denn der Vorfall?....erhalten habe, will ich euch nun mitteilen das der Vorfall in der Gegend Herfeltshausen-Utzmemmingen war.
Das umlaufende Gebiet gehört wohl einem Grafen, bei dem wiederum der Förster-Jäger angestellt ist und dieser versucht das Gebiet von Grabräubern und Raubgräbern freizuhalten.
Er meinte aber auch, das wenn man vorher frägt ob man suchen darf, kann man durchaus auch mit einer positiven Antwort rechnen.
:cop:Fragt mich jetzt aber nicht, wie der Graf heißt. Für mich ist die Sache abgeschlossen.
Gruß Schwenky