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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: Outlander in 25. Januar 2012, 10:01:42

Titel: Thingplätze, Suchen erlaubt ?
Beitrag von: Outlander in 25. Januar 2012, 10:01:42
Hallo,

als Newbie mal eine Frage : Wenn ein Thingplatz auf diversen Karten nicht als (Boden) Denkmal gekennzeichnet ist, darf ich dort suchen ?

Desweiteren konnte ich einen ersten Erfolg verzeichnen. Ich habe die Erlaubnis bekommen auf einem ehemaligen Mühlengrundstück zu suchen.
Die Mühle stand dort seit ca. 1530 und wurde vor kurzem an einem anderen Platz wieder aufgebaut.

Gruß, Outlander
Titel: Re:Thingplätze, Suchen erlaubt ?
Beitrag von: fafnir in 25. Januar 2012, 10:11:45
Wenn du dafür eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde bekommst, darfst du da sicherlich suchen gehen.
Die wenigsten Bodendenkmäler sind in Straßen- oder Wanderkarten eingezeichnet. Die entscheidenden Karten kannst du beim Amt einsehen.
Titel: Re:Thingplätze, Suchen erlaubt ?
Beitrag von: Belenos in 25. Januar 2012, 14:17:07
Moin,

unabhängig davon in welchem Bundesland Du wohnst, es ist für die Suche völlig unerheblich wo Du suchen willst, sondern es stellt sich nur die Frage, nach was soll gesucht werden. Einen Thingplatz sucht man ja nicht deshalb ab, weil man hier Funde aus dem 2. Weltkrieg vermutet, sondern weil man Dinge vermutet, die aus der Zeit stammen, als der Thingplatz noch als Gerichts- und Versammlungsstätte verwendet wurde.

Diese Dinge sind jedoch archäologische Funde oder wie es amtlich heißt bewegliche Bodendenkmäler. Um diese Dinge suchen zu wollen, benötigst Du eine NFG der Denkmalschutzbehörde.

Ich weiß nicht, wieso immer wieder die Frage danach gestellt wird ob an dem einen oder anderen Ort eine Suche ohne NFG möglich ist, weil es kein Denkmalschutzgesetz in Deutschland gibt, dass daraufhin abstellt. Allen gemeinsam ist, dass die Suche nach Bodendenkmälern genehmigungspflichtig ist.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Thingplätze, Suchen erlaubt ?
Beitrag von: DaFux in 21. März 2012, 11:52:35
Und, ergänzend zu meinem Vorredner: Allein wenn Du Kenntnis darüber hast, dass ein archäologisch relevanter Kontext existiert, darfst Du schon nicht mehr ohne NFG suchen.