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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: joda12 in 30. September 2007, 20:30:14

Titel: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: joda12 in 30. September 2007, 20:30:14
Hallo Leute


ich hätte da mal wieder ne Frage an Euch :idee:
Wie sieht es mit einer Suchgenemigung in Frankreich aus, ich wohne 4 km von der Grenze in B-W.
In B-W ist das sondeln ja nicht erlaubt, deshalb such ich verzweifelt einen Ausweg!  :heul:
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: Pfälzer in 30. September 2007, 21:31:56
ZitatWie sieht es mit einer Suchgenemigung in Frankreich aus, ich wohne 4 km von der Grenze in B-W.

Ist das jetzt der neueste Trend. Weil B.-W. auf stur stellt, versuchen wir es in Frankreich.
Da du kein französischer Staatbürger bist und weder deinen Wohnsitz, noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hast, sehe ich für deine Idee schwarz.

Aber alternativ kannst du doch hinfahren und bei dem nächsten Amt für Denkmalschutz mal höflich nachfragen.

Und wenn du was in Erfahrung bringst, bitte berichte uns hier auch davon.

Es wäre allerdings für mich als B.-W.er viel wünschenswerter, das auch Leute wie du sich um eine Genehmigung bemühen und nicht locker lassen.

Und geh um Gottes Willen nicht auf eigene Faust nach Frankreich um zu Sondeln.
Es geht dir ja anscheinend nicht um das Suchen am Strand.

Wenn dich dort z.B. zufällig die Sécurité am Hintern packt, hast du wirklich ein Problem.

http://de.wikipedia.org/wiki/Compagnies_R%C3%A9publicaines_de_S%C3%A9curit%C3%A9

ZitatIn B-W ist das sondeln ja nicht erlaubt

Schau dich einfach bei dem Link mal ein wenig um:

http://www.digs-online.de/forum/viewforum.php?f=7

Jürgen
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: joda12 in 02. Oktober 2007, 06:55:19
Hab vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Ich hab mir deinen Bericht bei digs-online mal durchgelesen, das macht ja wirklich etwas Hoffnung in B-W.
Nun ich werd mal einen Versuch wagen und höflich bei der Denkmalschutzbehörde nachfragen, bin sehr gespannt auf die Antwort die ich kriege.
Ich werde weiterhin davon berichten. :winke:
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: Belenos in 23. Oktober 2007, 23:18:02
Hallo,

auf der IST2005 in Groß Gerau hat der Vertreter des fanzsösischen Sondengängerverbandes FNUDEM einen Vortrag über die Situation in Frankreich gehalten. Also gegenüber der Lage in Frankreich hast Du in BW ja noch das Sondlerparadies.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: joda12 in 24. Oktober 2007, 07:33:24
Ich dachte krasser wie in B-W geht gar nicht. :cop:

Danke nochmal für die Antworten :super:
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: essox in 12. Januar 2008, 12:19:33
Viel wichtiger als alles andere,ist die Sprache.Spricht man Frazösisch hat man ruckzuck Kontakte zu den einheimischen Sondlern :prost:
.Die wissen am Besten,was man darf oder nicht.Ich teile meine Urlaube nur danach ein.Offizielle Genehmigungen gibt es nicht,habe aber schon mit Offiziellen gesucht,nach genauer Absprache.Von Bibracte und Alesia sollte man unbedingt die Finger lassen.Das heißt:es gelten die gleichen Regeln wie bei uns,nur die Gendarmerie ist weniger zimperlich....
:belehr:
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: Hajo in 13. Januar 2008, 06:05:40
Ich habe mal über einen Franz. Freund versucht eine Genemigung zu bekommen. Im Franz. Amt sagten sie ihm, daß sie keine Genemigungen ausstellen, auch nicht an Franzosen. Illegale Suche wird sehr, sehr teuer und kann im schlimsten Fall bis zum Landesverbot gehen.
Auch auf dem eigenen Acker ist es verboten.

Mfg. Hajo
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: sparta in 20. Januar 2008, 00:06:19
ist ja toll, was soll ich dann mit einem acker?
Titel: Re: Suchgenehmigung in Frankreich!
Beitrag von: Archaeos in 26. Februar 2008, 14:57:46
Insgesamt etwa 50 Genehmigungen (autorisations préfectorales) sind letztes Jahr in Frankreich an Sondengänger ausgestellt worden, dies bei einer Gesamtzahl von schätzungsweise 50.000 Suchern. In anderen Worten, ein Sondengänger auf 1000 sucht legal....oder 999 Sucher auf 1000 sind "Raubgräber".
Die Strafen für illegales Sondeln sind nicht hoch. Die jenigen für Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Zerstörung von gemeinnützlichem Eigentum usw. aber sehr wohl. Neulich ist unweit von Le Mans ein Sondengänger zu 10 Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verknackt worden.