Hallo,
da ich kürzlich Funde gemacht habe die es Wert waren abzugeben habe ich dieses auch gemacht. Hierbei habe ich erfahren dass ich auch schon eine Anzeige von einem Naturschutzwart bekommen habe. Diese hat wohl keine negativen Folgen für mich aber ich wollte die ganze Sache daraufhin klären und habe eine Genehmigung beantragt.
Der zuständige Beamte wollte mir diese auch sofort ausstellen hat aber just in diesem Moment einen Anruf von einem Kollegen bekommen der gemeint hat es gäbe keine Genehmigungen und das Graben ist nicht zulässig. er hat jetzt am Donnerstag einen Termin im LDA und frägt nochmal nach, aber ich befürchte ich werde keine bekommen.
Wie läuft das jetzt in Bayern? Kann ich sondeln habe aber mit ständigem Ärger zu rechnen, muss ich alle meine Funde die ich abgebe als Oberflächenfunde deklarieren oder ist alles gar nicht so dramatisch?
Über Eure Antworten und Erfahrungen würde ich mich freuen da ich die ganze Sache schon legal und offiziell machen möchte.
Viele Grüsse
Nägelfinder
PS: Gibt es irgendwelche schriftstücke, Aussagen oder Gesetzestexte die ich im Denkmalamt vorlegen kann um zu belegen dass ich darf was ich mache?
Zitat von: Nägelfinder in 07. September 2010, 12:17:25
Wie läuft das jetzt in Bayern?
Grüß Dich,
Im Board festgepinnt an zweiter Stelle steht alles:
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,28106.0.html
Viele Grüße, viel Spaß, Glück + gute Zusammenarbeit: El Grabius
Danke, das habe ich auch gelesen, aber ist das noch aktuell ?
Klar doch, hat sich kein Gesetz geändert. (War zwar selbst längere Zeit verhindert, habe also keine Funde aber habe von den bisherigen Findern/Meldern nichts abweichendes gehört).
rote Bereiche meiden, Bauern fragen (je nach Fundwert evtl. teilen), Funde beim zuständigen Amt melden. Kontakt hast Du ja bereits geknüpft.
alles noch aktuell, Gruß
Super Danke, dann hat sich soweit für mich ja nichts geändert.