Abend!
Mir amtsseits bislang unbestätigten Gerüchten zufolge, sollen die Gebühren für NFGs in NRW in Bälde deftigst angehoben werden und zwar auf €75 pro Gemeinde per Anno. Kostenlose oder -günstigere Verlängerungen soll es also nicht mehr geben, ebenfalls scheint die Einführung des Schatzregals wieder Thema zu sein. Das dahintersteckende Ziel ist somit wahrscheinlich klar: Eindämmung des sogenannten "Suchertourismus", imho Verminderung der bisher kooperierenden Sucher (=Arbeitsentlastung), Abschreckung/Reduzierung von Neusuchern, kostenneutrale Gewinnung von Eigentum an privat/bürgerlich entdeckten beweglichen Bodendenkmälern. Wer weiss genaueres, bzw.was soll man davon halten und wie läßt sich das amtsseitige Handeln diesbezüglich interpretieren. Gerade im Hinblick darauf, dass die Gefahr besteht, bisher meldewillige und kooperierende Sucher zu verschrecken, während dem "Rest" die Fundanzeige bisher ohnehin egal war?
Gruss,
Denarius
Hallo Albert,
sollte das so sein ! werde ich meine nicht mehr verlängern und dennoch weiter Suchen gehen. Ich muß sowieso noch in den nächsten zwei Wochen nach Wollersheim um Sachen
ab zu holen und ich müßte im November verlängern.
Wer das Gesetz genau liest, weiß dass es sich eigentlich um eine VERBESSERUNG handelt.
So haben die LDA viel mehr Spielraum in der Verlängerung von NFG. Auch nehmen die
Meisten Kreise (!) jetzt nur noch pauschal 75 Euro.
Wo es vorher umsonst war ist es jetzt natürlich doof :dumdidum:
Zitat von: andreasluecke in 13. September 2011, 19:35:35
Wo es vorher umsonst war ist es jetzt natürlich doof :dumdidum:
hast recht doof für die und alle anderen Gemeinden da ich garantiert dann KEINEN Euro mehr zahlen werde und auch die ich kenne werden nichts mehr bezahlen und trotzdem gehen wir weiter Suchen.
Wenn es sich denn um eine kreisbezogene und gemeindeunabhängige Abgabe handeln sollte wäre es begrüßenswert, - der Rest wäre vollkommen kontraproduktiv und würde im Hinblick auf die Bewahrung unserer Geschichte und die sich bisher positiv gestaltende Zusammenarbeit mit interessierten Bürgern eben nicht verbessernd wirken. Zumindest nicht was die Belange letztgenannter betrifft.
Erkläre mir doch bitte, was dahingend eine Verbesserung darstellen würde.
Abgesehen davon, halte ich eine gebührenpflichtige Suche ohnehin für fragwürdig, da der §13DschG (NW) eigentlich Grabungen im Sinne eines großflächigen Tiefeneingriffes in unberührte Bodenschichten meint und nicht das oberflächliche Schürfen im gestörten Ap, bzw. Pflughorizont.
Zitat von: )))DRAGO((( in 13. September 2011, 19:38:17
hast recht doof für die und alle anderen Gemeinden da ich garantiert dann KEINEN Euro mehr zahlen werde und auch die ich kenne werden nichts mehr bezahlen und trotzdem gehen wir weiter Suchen.
Ist mit sicherheit nicht toll so eine Anhebeung, aber was machst du denn jetzt wenn du nen neuen Ausweis brauchst weil dein alter abgelaufen ist?
Der neue ist auch teurer geworden!
Willst du den Ausweis dann auch boykottieren???
Wenn ich so nen Sülz lese ist das mindestens genauso kontraproduktiv :nono:!
Was hat das eine denn bitte schön mit dem anderen zu tun?
Ich nenne das Behördenwillkür, die einerseits vollkommen an den Belangen der Bodendenkmalpflege vorbeiläuft, das Ziel verfehlt (und zwar grundlichst) und meines Erachtens nach die bisher gut gediehene Zusammenarbeit torpediert und unterminiert.
... aber es gibt eben auch jene Mitbürger, die scheinbar alles von "oben" kommende unkritisch gutheissen, sich willfährig beugen und sich offenkundig auch noch gut dabei fühlen.
Zitat von: Grafschaft Mark in 13. September 2011, 21:14:27
Ist mit sicherheit nicht toll so eine Anhebeung, aber was machst du denn jetzt wenn du nen neuen Ausweis brauchst weil dein alter abgelaufen ist?
Der neue ist auch teurer geworden!
Willst du den Ausweis dann auch boykottieren???
Wenn ich so nen Sülz lese ist das mindestens genauso kontraproduktiv :nono:!
klar den würde ich auch Boykottieren, ich Bezahle genug für meine Genehmigung und lege dem Amt auch Regelmässig alles vor, dann sollen sie sich was einfallen lassen.
Ehrenamtlich bei uns Zahlen nichts, nur wir sollen das ist ja soweit ja ok jeder zahlt für sein Hobby aber wenn die meinen sie müßten es übertreiben, mit mir nicht.
Außerdem bei einer Verlängerung einer solchen Genehmigung fällt soweit keine Arbeit an außer dem vermerk verlängert und dafür bis zu 60 Euro pro Gemeinde das ist Wohl ein Witz.
Da ich fast "ich weiß jetzt nicht genau" 30 Gemeinden habe wäre es dann 2250,-€ alle zwei Jahre.
Moin,
habe vor ein paar Tagen meine Genehmigung für den Kreis bekommen und schon 75 € als Gebühr in Rechnung gestellt bekommen.
Die genehmigten Felder liegen in drei Gemeindegebieten!!! Die Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.
Also interpretiere ich das so, dass die Zahl der von der Genehmigung betroffenen Gemeinden in Bezug auf die Gebühr unerheblich ist und immer "nur" 75 € an Gebühr anfallen.
Gruß
Günni
Das ist der Verordnungstext dazu:
4a Denkmalschutz (4a – 4a.3)
4a.1
Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)
75
Draco- die neue Regelung lässt mehr Freiheiten! Wenn Du gut mit Amt zusammengearbeitet hast, können die Deine Befristungen erheblich verlängern. Das sparst du noch Geld- Red mit deinen Archäologen!
Zitat von: BWGuenni in 14. September 2011, 10:32:21
Moin,
habe vor ein paar Tagen meine Genehmigung für den Kreis bekommen und schon 75 € als Gebühr in Rechnung gestellt bekommen.
Die genehmigten Felder liegen in drei Gemeindegebieten!!! Die Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.
Also interpretiere ich das so, dass die Zahl der von der Genehmigung betroffenen Gemeinden in Bezug auf die Gebühr unerheblich ist und immer "nur" 75 € an Gebühr anfallen.
Gruß
Günni
Das ist der Verordnungstext dazu:
4a Denkmalschutz (4a – 4a.3)
4a.1
Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)
75
Auch ich habe in der letzten Woche eine neue Genehmigung für etliche Gemeinden in einem Kreis erhalten. €75.- für den ganzen Kreis für 2 Jahre und diese kann kostenlos (!) um weitere 2 Jahre ausgedehnt werden, unter Zustimmung des LVR!
Das ist nun erheblich billger als vorher und unkomplizierter!
Zitat von: andreasluecke in 14. September 2011, 10:44:07
Draco- die neue Regelung lässt mehr Freiheiten! Wenn Du gut mit Amt zusammengearbeitet hast, können die Deine Befristungen erheblich verlängern. Das sparst du noch Geld- Red mit deinen Archäologen!
ich bekamm ja auch bis jetzt meine Genehmigung länger verlängert als nur für ein Jahr, und sollte es sich wie von Günther geschrieben um den Kreis Handeln also 75,- pro Kreis dann würde ich sogar sparen aber ich glaube daran nicht aber ich werde es bis ende September erfahren.
Hmm, - also entweder wurden die vorgenannten Genehmigungen noch nach dem alten und bekanntlich relativ uneinheitlichem Schema ausgestellt und die von mir genannte Variante greift erst zukünftlich, - oder aber mein Kollege hat die Aussage der betreffenden AS von letzter Woche "Ich habe schlechte Nachrichten für die Zukunft für Sie ..." falsch aufgenommen.
Halten wir also die Ohren offen ;-)
@Albert
Diese neue Regelung ist ab 15.7.2011 inkraft getreten. Meine Genehmigung ist von ende 08.2011.
Also Gebühr nach neuem Recht.
Gruß
Günni :smoke:
Hallo Albert,
les doch mal was Günni geschrieben hat der Zahlt doch schon für die Verlängerung 75,- tacken, dies aber für den Kreis soweit ich das daraus entnehmen konnte.
Wenn du zum nächsten Stammtisch im Oktober nach Köln kommst weiß ich was los ist weil ich muß noch nach Wollersheim, achso ich hatte mit Frau Klages Telefoniert die wollte unbedingt mit dir Telefonieren Sie fragte mich ob ich dir bescheid geben könnte was ich hier mit jetzt gemacht habe.
Nehme dir bitte nichts für den 5 November vor da findet das große Treffen statt ansonsten bis Samstag in N........ .
Danke für's Feedback altes Haus!
Dann muss es aber eine Novelle des DschG (NW) gegeben haben, die ja ohnehin im letzten (vorletztem) Jahr zur Disposition stand. D. h. eine Erweiterung des §13 um den Passus der Suche mittels eines MDs. Würde ergo auch bedeuten, dass Grabungsfirmen diesen zusätzlich zur bisherigen Genehmigung beantragen müssen/müßten.
Wer weiss genaueres, bzw. wann wurde die neue Gesetzesvorlage verabschiedet?
@drago: Danke für den Hinweis. Ich ruf nächste Woche mal beim RLMB an, bzw. schreibe ihr eine email. Samstag bin ich leider auf Jück und verhindert was Aktiva beim Geschichtverein angeht. Der Rest ist aber gebongt ;-) Bestell den Jungens in NV aber bitte viele Grüße! In Zukunft klappts bestimmt wieder und viel Glück bei der Prospektion!
Zitat von: )))DRAGO((( in 14. September 2011, 20:30:18
Hallo Albert,
les doch mal was Günni geschrieben hat der Zahlt doch schon für die Verlängerung 75,- tacken, dies aber für den Kreis soweit ich das daraus entnehmen konnte.
[
Ich habe für eine
Genehmigung und
nicht für eine
Verlängerung einer Solchen 75 € bezahlt.
Zitat von: Denarius in 14. September 2011, 20:39:28
Danke für's Feedback altes Haus!
Dann muss es aber eine Novelle des DschG (NW) gegeben haben, die ja ohnehin im letzten (vorletztem) Jahr zur Disposition stand. D. h. eine Erweiterung des §13 um den Passus der Suche mittels eines MDs. Würde ergo auch bedeuten, dass Grabungsfirmen diesen zusätzlich zur bisherigen Genehmigung beantragen müssen/müßten.
Wer weiss genaueres, bzw. wann wurde die neue Gesetzesvorlage verabschiedet?
Der § 13 des DschG NRW wurde nicht geändert, sondern die Allgemeine Gebührenordnung des Landes NRW; und zwar hinsichtlich der Gebühr für Tätigkeiten hinsichtlich § 13 DschG und erweitert um den Passus "Suche mittels MD", sozusagen als weitere Konkretisierung.
Gruß
Günni
Eine Änderung oder Anpassung der Gebührenordnung ist keine Gesetzesänderung :winke:
Leute jetzt macht die Pferde nicht scheu, es ist nicht wirklich eine Verschlechterung wie ihr seht, im Gegenteil es hat Vorteile für uns!
Vorallem für die, die schon seit langem für die Bodendenkmalpflege tätig sind und sich verdient gemacht haben (ergo: gemeldet haben) ist der Handlungsspielraum ist offen und der Landesarchi entscheidet über die Länge!
Es ist lediglich die Gebühr vorgegeben, der Zeitrahmen ist jetzt offfen :winke: am Ende wird es für uns alle billiger und das liegt auch im Interesse der Landschaftsverbände!
Zumindest wenn es nach dem LWL ginge würden Grabungserlaubnisse kostenlos sein, der Archäologie geht davon nämlich kein Cent zu Gute, das stecken sich alleine die Gemeinden ein!
Leider spielt der LVR da nicht so ganz mit :nixweiss:
Also lasst uns die Sache mal ausprobieren, das wird sich schon alles einspielen und alle sind dann zufrieden....
Wie Drago inzwischen auch schon erkannt hat, wird es für ihn wahrscheinlich jetzt sogar Billiger :super:
Also weiter machen und keine hessischen Verhältnisse einziehen lassen ;) bei uns läuft es doch alles noch super!!!
Denkt an die armen Kollegen, die in ihrem Bundesland nichteinmal die Chance haben legal zu suchen, dagegen leben wir doch im Paradies, 75 € hin oder her!
Wohl gesprochen Herr Graf!
Warten wir die zukünftige Praxis einfach erstmal ab, nix für ungut ;-) und Danke für euer Feedback.
Hi,
sehe ich das richtig, in meinem Kreis mußte ich 260,00 Euro für eine Grabungsgenehmigung bezahlen und jetzt ist es einheitlich auf 75,00 Euro reduziert worden (bei mir reduziert, bei anderen angestiegen :zwinker: ) ???
Gruß Multi
Zitat von: MultiSammler in 16. September 2011, 14:50:01
Hi,
sehe ich das richtig, in meinem Kreis mußte ich 260,00 Euro für eine Grabungsgenehmigung bezahlen und jetzt ist es einheitlich auf 75,00 Euro reduziert worden (bei mir reduziert, bei anderen angestiegen :zwinker: ) ???
Gruß Multi
Das dürfte wohl so sein, ja.
Das hat hat doch in NRW eh den Beigeschmack einer Claimvergabe gegen "Bares". Wie man sieht: Nix gibts zum Nulltarif!
PS. Nehmen die eigentlich auch Kreuzer? :zwinker:
Wie dumm Du bist. Wie tiefschürfend dumm und flach... wie berechenbar, berechnend.
Wie man so viel dummes Zeug sabbelnd überhaupt atmen kann ist mir ein Rätsel.
Weinst Du manchmal abends vor dem Zu-Bett gehen?
Sei es drum:
Hier gibt es keine Claims.
Zitat von: Denarius in 13. September 2011, 19:20:37
ebenfalls scheint die Einführung des Schatzregals wieder Thema zu sein.
Willkommen im Club... :winke:
Ich errinnere daran, als ich hier zu Spenden aufgerufen habe um das hessische Schatzregal zu kippen. Man hat saß auf dem hohen Roß und hat seitens der Admins das an sich ernste Thema mit dummen Kommentaren belegt. Nun drücken wir alle mal kräftig die Daumen, dass das SR in NRW auch eingeführt wird, damit wir endlich wieder etwas
gleicher werden... :winke:
Zitat von: andreasluecke in 18. September 2011, 15:02:39
Hier gibt es keine Claims.
Ach nee, und wie nennt sich das denn wenn jede Gemeinde abkassiert damit man auf ihre Fundstellen schürfen darf? Offenbar arbeitet man sogar nach "marktwirtschaftlichen" Gesichtspunkten: Der Preis wird angehoben wenn die Nachfrage steigt. :narr:
Oh Jens das du Vollhorno dich jetzt hier auch zu Wort melden musst war ja klar!
Schließlich ist die ganze Diskussion hier ja sachlich gelaufen und man ist zu dem Konsens gekommen das man erstmal abwartet!
Sowas kannst du natürlich garnicht ab, Leute die sich eine Änderung der Politik einfach erstmal ansehen bevor Stunk gemacht wird!
Checkst du es nicht? KEINER will deine Hilfe weil du ein Laberkopf bist und bei dir ganz viele Schrauben locker sind!
Geh deine Schatzkarten für Kreuzer verkaufen, das was DU auf deinen Abzocker Seiten machst ist Claimvergabe!
Das was die Gemeinden machen nennt sich kommunale Selbstverwaltung, da gibt es nunmal Gemeinde- oder Kreisgrenzen wenn du sie Claims nennen willst mach das, es interessiert eh keinen!
Das du dich wunderst, das dir keiner auch nur einen Cent als Spende zur "Abwendung des Schatzregales in Hessen" zukommen hat lassen ist jetzt nicht dein Ernst oder :narr:!
Das wäre ja so als wenn ein Penner am Bahnhof zu Spenden aufruft damit er die Regierung stürzen kann!
Ne ne Freunde, lasst uns in NRW schön in Ruhe, was eure aufmüpfige Art in Hessen bewirkt hat wissen wir bereits alle :winke:
So und jetzt gute Reise und guten Weg Jens!
Es wäre wohl am besten wenn ein Admin oder Mod hier erstmal dicht macht :winke:
Das einzige was ihr könnt ist beleidigen und vollmundig den Großkotz herauskehren. Welch ein Glück, dass ich ein dickes Fell habe sonst würde ich einen Anwalt in Gang setzen.
Aber zurück zum Thema: Fakt ist, dass es früher oder später auch zu einem SR in NRW kommen wird. NRW ist neben Bayern ein Land in dem dies noch nicht eingeführt wurde. Somit steigt nicht nur der innere Druck innerhalb von NRW sondern auch der Druck der Archäologen aus den Bundesländer mit SR.
Spätestens beim nächsten Streit um ein besonderes Fundstück oder ein Fall von Fundverschiebung wird das Thema komplett neu aufgerollt.
Mit der Hessen-Gräberfeld-Klage hatte ich nichts zu tun und habe diese auch nicht befürwortet. Nachdem sich aber abzeichnete, dass in Hessen das SR eingeführt werden sollte, wurde ich zum Unterstützer im Kampf gegen das SR.
Es ist gelungen durch Lobbyarbeit das Hessen-SR auf ein ertägliches Maß abzumildern - auch ohne Unterstützung aus NRW. Ja, wir hatten damals auf den Ansteckungseffekt hingewiesen und auch hier im Forum um Unterstützung/eine Spende gebeten. Die Reaktion ist hinlänglich bekannt.
Zitat von: Detektix in 19. September 2011, 12:47:53
Aber zurück zum Thema: Fakt ist, dass es früher oder später auch zu einem SR in NRW kommen wird. NRW ist neben Bayern ein Land in dem dies noch nicht eingeführt wurde. Somit steigt nicht nur der innere Druck innerhalb von NRW sondern auch der Druck der Archäologen aus den Bundesländer mit SR.
Dann wart es doch, WIE das hier umgesetzt wird :winke:
Das Problem ist, das es in Hessen am Ende sehr schnell ging und das SR durch die Abstimmung gepeitscht wurde. Von daher kann man zuwarten, verliert aber damit auch die Möglichkeiten der Einflußnahme.
Danke für Deine Warnung.
Es ging hier aber um die NFG, nicht um SR oder EZB. Das würden auch die USA nicht mitmachen, wenn der DSTGB jetzt einfach so EU-weit mit DschG um sich werfen würde, und dann noch am WE, resp. z.B. EWR, also Zimmer in irgendeiner Farbe zu streichen habe ! Also zurück zur NFG in NRW.
Weissu wie´sch mein?
Das war so undurchsichtig, dass wir erst verspätet mitbekommen haben, dass das Gesetz schon beschlossen war. Auch der genaue Gesetzestext war tagelang unklar.
Im Vorfeld hatten wir massiv auf die FDP eingeprügelt. Ich habe bundesweit alle FDP-Landesvertreter angeschrieben und damit gedroht, dass wir die Flyer (für die wir hier im Forum für die Druckkosten sammeln wollten) zum Schaden der FDP massenhaft verteilen. Am Ende kam ein Weisung aus Berlin, das die FDP in Hessen alle Argumente und Interessen berücksichtigen soll.
Ob das etwas geholfen hat, keine Ahnung. Am Ende wurde das SR doch eingeführt, allerdings im Gegensatz zur ersten Lesung in sehr erträglicher Form.
Wenn sich Eure Archäologen also mit der Einführung des SR beschäftigen und ihr dies mitbekommt besteht eventuell noch eine Chance es ein Stück weit mitzugestalten.
Zitat von: Detektix in 20. September 2011, 18:19:29
Ich habe bundesweit alle FDP-Landesvertreter angeschrieben und damit gedroht, dass wir die Flyer (für die wir hier im Forum für die Druckkosten sammeln wollten) zum Schaden der FDP massenhaft verteilen.
Erpressung wirkt auch immer und man steht danach auch immer gut da. :irre:
Lass ihn Daniel. Die Hessen quatschen seit Jahren von Ihren tollen Aktionen und verschlechtern ihre Lage immer weiter. Die Zusammenarbeit in NRW hat Früchte getragen, bin hin zu einer erneuten Senkung der Beiträge. Das können die "Denker" in Hessen nicht so ganz verknusen.
Eigentlich sollte sich die ganze Fraktion an Beispiel an Leuten wie Lojoer nehmen, statt dessen wird geklagt, auf's vermeintliche Recht gepocht, Fundstellen verkauft (das ist ja nicht illegal) und versucht entweder Geld zu machen oder den persönlichen Status anzuheben.
Was sie davon haben sehen sie ja. Leider reicht aber der Horizont nicht soweit das zu erkennen.
Zitat von: geohans in 20. September 2011, 23:05:14
Lass ihn Daniel. Die Hessen quatschen seit Jahren von Ihren tollen Aktionen und verschlechtern ihre Lage immer weiter. Die Zusammenarbeit in NRW hat Früchte getragen, bin hin zu einer erneuten Senkung der Beiträge. Das können die "Denker" in Hessen nicht so ganz verknusen.
Eigentlich sollte sich die ganze Fraktion an Beispiel an Leuten wie Lojoer nehmen, statt dessen wird geklagt, auf's vermeintliche Recht gepocht, Fundstellen verkauft (das ist ja nicht illegal) und versucht entweder Geld zu machen oder den persönlichen Status anzuheben.
Was sie davon haben sehen sie ja. Leider reicht aber der Horizont nicht soweit das zu erkennen.
Ach Geohans, wenn ich könnte würd ich dich jetzt drücken :Danke2:
Zitat von: geohans in 20. September 2011, 23:05:14
Die Zusammenarbeit in NRW hat Früchte getragen, bin hin zu einer erneuten Senkung der Beiträge. Das können die "Denker" in Hessen nicht so ganz verknusen.
Wenn bei euch in NRW alles so fein ist, dann verstehe ich den Grund des Postings und das Wehklagen einiger Sondler nicht. Aber mal davon abgesehen. Wenn ich höre, dass manche mehr als 1000 € im Jahr für Genehmigungen zahlen sollen, würde sich mir auch die Frage stellen ob es das fair ist...
Wie wieviele Funde muß man verkaufen um das Geld wieder einzupielen? So etwas fördert doch nur den Handel mit Funden. Also kommt mir nicht mit Zusammarbeit auf Augenhöhe. Das ist moderner "Ablaßhandel".
Zitat von: Detektix in 21. September 2011, 12:45:47
Wenn bei euch in NRW alles so fein ist, dann verstehe ich den Grund des Postings und das Wehklagen einiger Sondler nicht. Aber mal davon abgesehen. Wenn ich höre, dass mache mehr als 1000 € im Jahr für Genehmigungen zahlen sollen, würde sich mir auch die Frage stellen ob es das fair ist...
Wie wieviele Funde muß man verkaufen um das Geld wieder einzupielen? So etwas fördert doch nur den Handel mit Funden. Also kommt mir nicht mit Zusammarbeit auf Augenhöhe. Das ist moderner "Ablaßhandel".
Ey du Quatschkopf, verstehst du nicht das der Starter nur drauf hinweisen wollte und die Praxis noch nicht kannte???
Es ist geklärt also mach hier kein Theater wo alles gut läuft! Wie ich deine Stachelei hasse! Mach doch einfach endlich den Kopf zu und schreib deinen Müll auf deinen privaten hetzseiten!
Und Funde werden eh nicht verkauft auch wenn das für dich anscheinend eine gängige Praxis ist!
Merkst du nicht das du hier so überflüssig bist wie ein Kühlschrank am Nordpol?
Auch wenn es dir nicht passt, in NRW läuft es super :winke:
@Grafschaft Mark: Etwas mehr gutes Benehmen stünde Dir gut zu Gesicht. Persönliche Beleidigungen machen Deine Aussagen nicht glaubhafter. :super:
...
Grafschaft Mark
am besten ignorierst Du den einfach. Der Jens ist nichts weiter als ein Forumstroll, der versucht ein bisschen Traffic auf seine zwielichtigen Seiten zu locken. Ich halte es nun auch so. Nach seinen letzte Äußerungen, im seinem vom Zaun gebrochenen Thread über Kopien, über Harz IV und ähnliches, ist mir das klar geworden.
Jedenfalls bin ich freu über Leute wie Dich und andere hier im Forum, die mit Ihrer Arbeit zu überzeugen wissen und nicht mit dummen rumgeschwafel.
Danke!
Hannes
@ Hannes & Grafschaft...
Er will es nicht verstehen. Messias-Komplex mit drei Semestern BWL gepaart. Abschreiben und vergessen und hoffen, dass nicht irgendwann noch mal jemand auf dieses billige Spiel hereinfällt.
Dümmer geht es echt nicht mehr. Diese unsachlichen Kommentare sind des Forums unwürdig ! :cop:
Dann zahlt eben klaglos das geforderte Geld und da ihr ja offenbar nur aus wissenschaftlichem Interesse suchen geht, sollte euch auch ein Schatzregal keine Probleme machen.
In diesem Sinne...
Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Er hat es anscheinend doch kapiert :winke:
Mach gut und schreib ne Karte!
Danke Hans :super: wo kommen wir denn da hin wenn wir uns unsere Arbeit von so Vögeln schlechtreden lassen!!!
Andreas hat da schon die richtige Diagnose gestellt ;)
Da ich hier eure Post's mitgelesen habe möchte ich hier vllt. was zur Klärung beitragen. Ich war zur Sondlertagung (ich nenn's mal so) am 24.10 beim LWL in Herne, dort wurde
von Prof.R folgendes ausgeführt. Die unterschiedlichen Erhebungen der Gebühren war wohl schon allen ein Dorn im Auge, dies ging von 50 Euro bis 500 Euro je nach Kreis, Gemeinde.
Dies wurde jetzt vereinheitlicht auf 75 Euro erstmalig bei Verlängerung 50 Euro. Was mir nicht so ganz gefallen hat waren die Bemühungen von Prof.R in NRW ein Schatzregal einzuführen.
Trotzdem eine gelungene Veranstaltung sehr Informativ und gut besucht.
Wie ist das eigentlich mit dem Grundstückseigentümer? Wird durch die Praxis der kostenpflichtigen Genehmigungsvergabe sichergestellt, dass dieser informiert wird und den hälftigen Anteil an den Funden bekommt? Wer bestimmt den fairen Wert eines Fundstücks?
Der Landwirt von Nörvenich dürfte bei der Masse an Fundmünzen bestimmt mittlerweile eine hohe 5-stellige Summe eingestrichen haben?
Warum sollte der oder die Grundstückseigentümer informiert werden?
Ich verstehe die Zahlung als eine Pauschale zur Bearbeitung bzw. Umlage. Wenn du deine Funde zum Archälogen zwecks Bestimmung bringst kostet das ja auch was, nämlich
Steuergelder.
Fundstücke werden durch die Offiziellen nicht bewertet weil man (der Staat) ja daran Interessiert ist besagte Stücke nicht in schwarze Kanäle verschwinden zu lassen.
Jede Bewertung bei ominösen Händlern sei eine Luftnummer da es hier keine rechtliche Grundlage gibt aus eben genannten Grund. So referierte der Polizist auf der Tagung.
Zitat von: Oscar in 01. November 2011, 14:56:03
Warum sollte der oder die Grundstückseigentümer informiert werden?
Ich verstehe die Zahlung als eine Pauschale zur Bearbeitung bzw. Umlage. Wenn du deine Funde zum Archälogen zwecks Bestimmung bringst kostet das ja auch was, nämlich
Steuergelder.
Fundstücke werden durch die Offiziellen nicht bewertet weil man (der Staat) ja daran Interessiert ist besagte Stücke nicht in schwarze Kanäle verschwinden zu lassen.
Jede Bewertung bei ominösen Händlern sei eine Luftnummer da es hier keine rechtliche Grundlage gibt aus eben genannten Grund. So referierte der Polizist auf der Tagung.
Das ist aber eine krasse Fehlinformation. So ähnlich habe ich es fast vermutet. Die Gemeiden vergeben Suchgenehmigungen für Gelände was ihnen nicht gehört und kassieren dafür Geld. Sie kümmern sich aber im zweiten Schritt nicht darum, dass die Gesetze eingehalten werden.
Per Gesetz stehen dem Grundstückseigentümer 50% des Werts der auf seinem Boden gefundenen Dinge zu. Ich sehe hier eine Mitwirkungs- / Aufklärungspflicht bei den Behörden, denn ansonsten wäre dies wissentliche Duldung oder gar Förderung des Straftatbestands der Unterschlagung.
Zugleich bewegen sich Sondengänger, welche die Funde nicht mit dem Eigentümer geteilt haben auf sehr dünnem Eis, denn im Amt liegt ja schließlich eine Fundmeldung mit Ortsangabe vor. Die Anzeige eines geprellten Grundstückseigentümers oder des Bauernverbands würde genügen und manche Sondengänger würden sich vor Gericht wiederfinden.
Nun du bezahlst ja nicht direkt bei der Gemeinde, du gehst zum dem zuständigen Amt für Boden und Denkmalpflege und entrichtest dort deinen Obolus.
Jeden Sondler können die auch nicht kontrollieren, man muss einfach eine gute Vertrauensbasis zum Grundstückseigentümer schaffen. Du legst ihm deine Funde vor
und dann wird man sich schon einig wie es weiter gehen soll. Eine Bestimmung durch das Amt kann ja ruhig vorher erfolgen, wie gesagt man muss sich vorher mit dem Eigentümer
klar werden wie es laufen soll um halt Ärger oder Missverständnisse zu vermeiden.
Du liegst leider falsch Oscar. Die Gemeinden erheben eine Verwaltungsgebühr für das Ausstellen der Genehmigung. Wie im Übrigen auch bei allen Genehmigungen die Ämter verteilen. Das Bodendenkmalamt erhält davon nichts.
Der geistige Dünschiss der dieser Detektix von sich gibt, ala Schürfrechte und so ist vollkommen beknackt. Dazu musst Du aber wissen, das Detektix Geld an Sondengängern verdient, in dem er seine Schriften verkauft, in dem genau so ein dämliches Zeug steht.
@Geohans: Bitte sachlich bleiben und zukünftig verstärkt auf zivilisierte Umgangsformen achten. :zwinker:
Ja O.K ich hab schon einiges gelesen über ihn, was ja nicht heißen soll trotzdem eine vernünftige Diskussion führen zu wollen.
Hmm ich mach mich noch mal schlau, was das Bezahlen der Gebühr anbetrifft (wo und bei wem) bis jetzt habe ich nur meinen Bruder begleitet, werde den nochmal fragen.
Ich meinte es so noch in Erinnerung zu haben aber ich lasse mich auch eines besseren belehren. :zwinker:
Die Gebühren entrichten die Kreisverwaltung die untere Denkmalbehörde bekommt davon garnichts.
Was von der unteren Denkmalbehörde bestimmt wird beim Antrag nack §13 ist das beantragte Areal der Suche,
sowie die Laufzeit des Antrages d.h. ein Neuling bekommt die Erlaubnis zur Suche mit einem Metalldektor für ein
Jahr und wenn er seinen Fundbericht sowie die Funde regelmäßig vorlegt, dann nach absprache auf zwei Jahre.
Von der Kreisverwaltung würden sogar bis zu 3 Jahre gehen für das selbe Geld 75,- aber da Spielt die Obere Denkmalbehörde
nicht mit, die haben strickt der unteren Denkmalbehörde gesagt nur für zwei Jahre zu genehmigen.
Noch eine Ergänzung. Meine Genehmigungen beinhalten das Recht zur Nutzung der Wirtschaftswege. Alleine für deren Nutzung zahlen Landwirte €50.- im Jahr. Im Grunde kämen sie günstiger weg, wenn sie eine NFG beantragen :winke:
@ geohans
Ist diese Regelung generell so oder nur in deinem Fall, bzw. muss man die Nutzung getrennt beantragen?
@ Drago
Danke für deine Ausführung bin jetzt wieder im Bilde. :-)
In meinem NFG's steht es drin. Es kann jedenfalls nichts schaden es dazuzusagen, da die Kreise das unterschiedlich handhaben könnten.
O.k danke für den Tipp werde darauf acht geben.