Guten Morgen,
habe soeben gelesen das es vielleicht bald ein neues Denkmalschutzgesetz bei uns geben soll.
Hier zum nachlesen: http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3261227
Was für uns dabei am interessantesten ist, das Schatzregal soll fallen (siehe Beitrag ganz unten)!
Wird aber alles noch ein wenig dauern.
Bis dann,
Uwe
Um die für Rheinlandpfälzer interessante Stelle zu zitieren
"Und noch eine Veränderung soll das Gesetz bringen. Bei archäologischen Funden steht künftig ein Finderlohn zu, der deren Abgabe attraktiver machen soll."
Der Weg in die richtige Richtung.
Dies kann bedeuten, dass Funde die nicht von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind, möglicherweise im Besitz des Finders bleiben können.
Gruß Jörg
Zitat von: Lojoer in 29. April 2008, 08:56:41
Um die für Rheinlandpfälzer interessante Stelle zu zitieren
"Und noch eine Veränderung soll das Gesetz bringen. Bei archäologischen Funden steht künftig ein Finderlohn zu, der deren Abgabe attraktiver machen soll."
Der Weg in die richtige Richtung.
Dies kann bedeuten, dass Funde die nicht von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind, möglicherweise im Besitz des Finders bleiben können.
Gruß Jörg
Also rein rechnerisch könntet ihr euch dann 99.9 % der "Funde" behalten ! Bravo :super: :super:
lol matko :narr:
und der finderlohn dürfte so im bereich einer halben busfahrkarte für kurzstrecken liegen :jump:
lg
coinwhisper :winke:
hi
cool dann brauch ich nimmer arbeiten gehn, hab umgehend meine archäologin informiert mit wieviel hundertern ich rechnen draf :narr:
Wie ja auch alle Bayern und Nordrhein Westfalen seit Jahren nicht mehr arbeiten gehen, Heiko, genau. :prost: :narr: :prost:
Zitat von: Hase in 29. April 2008, 13:10:11
Wie ja auch alle Bayern und Nordrhein Westfalen seit Jahren nicht mehr arbeiten gehen, Heiko, genau. :prost: :narr: :prost:
.... und die Hessen natürlich !!!!!
Finderlohn ist so eine Sache, siehe den Finderlohn den Sachsen nach einem gerichtlichen Vergleich gerade gezahlt hat. Bei einem Sachtz im Wert von 32.000 Euro haben sie 4.500 Euro Finderlohn gezahlt, nach 984 BGB wären es 16.000 gewesen.
Ein Finderlohn macht nur dann Sinn, wenn auch gleich im Gesetz festgelegt wird, wie hoch der Finderlohn in Prozent vom Wert ist und wer diesen Wert ermittelt, sonst landen alle Finderlohnfälle beim Verwaltungsgericht und die Gerichtskosten liegen regelmäßig höher als der Finderlohn.
Viele Grüße
Walter