Hi@
bin gerade über folgenden LINK zu einem Gesetzentwurf (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/9/03479.pdf) zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Hessen gestolpert.
Für alle noch ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr und natürlich allzeit ne handvoll Münzen unter der Spule
Gruss
Ok, ich denke, das führt noch mehr Leute in Versuchung, einen Fund nicht zu melden, oder zu behaupten, ihn in zB NRW gefunden zu haben.
Auf der anderen Seite muss dann doch auch jeder Finder, der seinen Fund meldet entschädigt werden, richtig?
Das würde vielleicht Schatzjäger anlocken, die das schnelle Geld wittern und ohne Rücksicht auf Verluste auf Bodendenkmälern losbuddeln.
Ich glaube nicht, das man so die "Attraktivität an Raubgrabungen" mindert.
Insgesamt eher Schlecht, meiner Meinung nach.
Hallo Zollhund,
von Entschädigung lese ch im §24 nichts. Es handelt sich um das große Schatzregal.
Gruß Jörg
Ich habe mal wo gelernt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Demzufolge müsste dieses Gesetz, da es gegen Bundesrecht verstößt, rechtlich anfechtbar sein.
Dann hoffe ich, dass die Leute die dieses Gesetz zu verantworten haben auch den nächsten Schritt gehen. Ich denke aber, dass man sich damit begnügt "Rechtssicherheit" hergestellt zu haben. :schlaeger:
Vielen Dank Jungs; Super gemacht. :hb3:
Undertaker
Zitat von: undertaker in 03. Januar 2011, 20:17:37
Ich habe mal wo gelernt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Demzufolge müsste dieses Gesetz, da es gegen Bundesrecht verstößt, rechtlich anfechtbar sein.
................
Nein, nicht immer bricht Bundesrecht Landesrecht, die Ausnahmen sind in den Art 70, 73 und 74 GG geregelt.
z.B. hat auch jedes Bundesland eigene Schulgesetzte
Es wurde schon vor einigen Jahren höchstrichterlich festgestellt, dass die Schatzregale der einzelnen Bundesländer nicht gegen Bundesrecht verstoßen, dieser Drops ist also schon lang gelutscht.
Verantwortlich für die Einführung des Schatzregales ist im übrigen derjenige, der es einführt - also das hessische Kultusministerium, respektive die dort handelnden Personen. Auch wenn jetzt wieder alle anfangen werden, auf Walter und Micha einzukloppen, den Jungs im Ministerium ging es schon lange um die Neuordnung der Besitzverhältnisse an Bodenfunden, um die lästige Auszahlerei von Findern zu vermeiden. Die haben nur auf einen Anlass gewartet, zumal das Verfahren von Micha noch nichtmal ansatzweise abgeschlossen wurde (ich kann mir übrigens vorstellen, dass der Begriff "Schatz" in diesem Verfahren deutlich enger ausgelegt wird als von manchen erwartet).
Das Ministerium hatte die Wahl: Entweder den Ankauf von Funden auf eine solide finanzielle Basis stellen (wozu man natürlich erstmal politisch kämpfen und seine Interessen gegen andere Lobbys im Haushalt durchsetzen muss ==> unangenehm), oder den vermeintlich leichteren Weg des Schatzregals wählen. Man hat sich anscheinend entschieden, damit fällt auch die Verantwortung für die Folgen auf diese - vermutlich nur eine Handvoll - Personen zurück, die man wohl mit einiger Sicherheit unter Hessens Archäologen vermuten kann.
Adios, Bert
Ich habe kein Problem mit der Einführung des Schatzregals. Allerdings ist es echt zum Brüllen komisch, wie unfähig die Politik ist. Keinen Schlag besser wie manch Profikläger. Lest euch im Link zum Gesetzentwurf mal die Begründung durch!
....derzeit die Vorschrift des § 984 BGB zur Anwendung. Danach werden der Entdecker und das Land jeweils hälftig Eigentümer von Bodenfunden....
Ich hau mich weg. Zu unfähig einen, aus einem Satz, bestehenden § richtig zu interpretieren. .....so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.. Da hat wohl ein fähiger Beamter vorausgesetzt, dass der real exestierende Sozialismus gesiegt hat und es kein Privateigentum mehr gibt, bzw. dass alles Land dem Staat gehört.
:narr:
Hallo,
ich habe ansich auch kein Problem mit dem Schatzregal.
In der Ausführung mit dem vorgeschlagenen Gesetzestext habe ich jedoch deutliche Probleme
"§ 24
Schatzregal
Bodendenkmale, die als bewegliche Sachen herrenlos oder so lange verborgen
gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden
mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes Hessen. Sie sind unverzüglich
der Denkmalfachbehörde zu übergeben."
Es handelt sich um eines der schärfsten Umsetzungen des Schatzregals in Deutschland.
Es ist keine Rede davon, dass die Funde einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben müssen.
Es fällt somit alles darunter - vom Reichspfennig bis zum steinzeitlichen Klingenabschlag.
Weiterhin sind die Funde unverzüglich zu melden.
Ich habe äußerste bedenken, ob ich diese Bedingung erfüllen kann.
1. werden die Funde meiner wissenschaftlichen Außwertung entzogen. Ich kann somit auf die Funde nicht mehr zugreifen, was für meine Nachforchungen z.T. unabdingbar ist.
2. Weiterhin wäre es z.T. unabdingbar das LfD mehrmals wöchenlich aufzusuchen, eine Bedingung, die für mich zeitlich nicht zu erfüllen ist.
Das snd nur einige der Probleme, mit dene ich mich konfrontiert sehe. Inwieweit ich so noch auf dem Gebiet der Denkmalpflege weiterarbeiten kann ist fraglich.
Auf jeden Fall ist der Entwurf undifferenziert und mit äußert heißer Nadel gestrickt.
Gruß Jörg
Hallo Jörg
noch isses nicht verabschiedet.
Wenn dann doch müssten alle Sondler jeden versch. Knopp anmelden :narr: :narr: damit es was zu tun gibt. Und jede Cola Lasche ebenso anmelden, da der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist und verborgen war. :super:
liebe Grüße
Gibt es eigentlich jemanden in Hessen oder hier im Forum, der genau diese Bedenken gezielt an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst weiterleitet oder ihn darauf hinweist? Ich denke, eine knappe und präzise Formulierung eines besorgten Bürgers würden sich die Damen und Herren dort eventuell durchlesen. Vll. könnte man ja auch mit 1 oder 2 Mitgliedern des Ausschuss in Kontakt treten...
Moin,
hier mal ein Link zum Nachlesen
http://archiv.twoday.net/stories/11552973
Viele Grüße
Walter
Hallo zusammen!
Zuerst eimal. Das Verfassungsgericht hat sich damals nur über das Baden-Württembergische Schatzregal geäußert. Diese Begründungen sind nicht auf die anderen Schatzregale der anderen Bundesländer zu übertragen, denn das Verassungsgericht hatte auch Bedenken geäußert, was den hervorragenden wissenschaflichen Wert betrifft. Die größten Bedenken lagen in der Richtung, daß das Gesetz als Archäologieregal, um alles zu bekommen, benützt wird. Siehe hierzu Wikipedia- Schatzregal-DFR-BVertGE78,205-Schatzregal der Länder
Einen weiteren Punkt möchte ich hier dazusetzen. Es ist sehr problematisch, auch Verfassungsrechtlich, wenn sich der Staat dann als Eigentümer der Sache selbst einsetzt, unter der Begündung, daß " das Teil herrenlos ist und / oder der Besitzer nicht mehr herauszufinden ist". Der Staat selbst, der nach dem Grundgesetzt Eigentum zu schützen hat, kann meiner Meinung nach sich nicht gleichzeitig als Eigentümer einsetzen, denn dann hat er auch kein Interesse mehr, daß der Eigentümer herausgefunden wird. Er wird also in seinen Forschungen immer dann eingeschränkt sein, was die Forschung in Richtung ehemaliger Besitzer geht, da ja dann die Sache wieder, wenn Erben da sind, herauzugeben ist. Oder hat denn jemand von dieser Forschung etwas mitbekommen, wer denn der Eigentümer des Münzfundes von Dreissen gewesen sein könnte. Diese Forschung wird bewußt unterdrückt. Sicherlich wird bei vielen Sachen der ehemaliger Besitzer nicht mehr zu bestimmen sein, aber es heißt auch, wer suchet der findet. Ich möchte mal hier ein Beispiel geben von BW. Der Heimatverein hat eine Renaissancekirche, die bis zum Stall über die Zeit dekradiert wurde, ausgegraben. Hierbei sind sie auf Adelsgräber gestoßen. Dabei wurde in einem Grab bei der Adelsdame Schmuck gefunden, der eindeutig einer bekannten Dame aus dieser Zeit auf Grund des Wappens zuzuordnen war. Diese Dame stammte aus einem Hochadelsgeschlecht aus Nürnberg, von dem noch Erben da sind. Dieser Schmuck wurde vom LDA, obwohl interne Hinweise auf die rechtmäßien Erben von einem Mitarbeiter geltend gemacht wurden, einbehalten. Ich glaube auch nicht, daß die Erben in irgend einer Form benachrichtigt wurden. Das sind also dann die Folgen von solch einem Gesetz.
Viele Grüße Derfla
Zitat von: Derfla in 04. Januar 2011, 21:47:58
Hallo zusammen!
Zuerst eimal. Das Verfassungsgericht hat sich damals nur über das Baden-Württembergische Schatzregal geäußert. Diese Begründungen sind nicht auf die anderen Schatzregale der anderen Bundesländer zu übertragen, denn das Verassungsgericht hatte auch Bedenken geäußert, was den hervorragenden wissenschaflichen Wert betrifft. Die größten Bedenken lagen in der Richtung, daß das Gesetz als Archäologieregal, um alles zu bekommen, benützt wird. Siehe hierzu Wikipedia- Schatzregal-DFR-BVertGE78,205-Schatzregal der Länder
Einen weiteren Punkt möchte ich hier dazusetzen. Es ist sehr problematisch, auch Verfassungsrechtlich, wenn sich der Staat dann als Eigentümer der Sache selbst einsetzt, unter der Begündung, daß " das Teil herrenlos ist und / oder der Besitzer nicht mehr herauszufinden ist". Der Staat selbst, der nach dem Grundgesetzt Eigentum zu schützen hat, kann meiner Meinung nach sich nicht gleichzeitig als Eigentümer einsetzen, denn dann hat er auch kein Interesse mehr, daß der Eigentümer herausgefunden wird. Er wird also in seinen Forschungen immer dann eingeschränkt sein, was die Forschung in Richtung ehemaliger Besitzer geht, da ja dann die Sache wieder, wenn Erben da sind, herauzugeben ist. Oder hat denn jemand von dieser Forschung etwas mitbekommen, wer denn der Eigentümer des Münzfundes von Dreissen gewesen sein könnte. Diese Forschung wird bewußt unterdrückt. Sicherlich wird bei vielen Sachen der ehemaliger Besitzer nicht mehr zu bestimmen sein, aber es heißt auch, wer suchet der findet. Ich möchte mal hier ein Beispiel geben von BW. Der Heimatverein hat eine Renaissancekirche, die bis zum Stall über die Zeit dekradiert wurde, ausgegraben. Hierbei sind sie auf Adelsgräber gestoßen. Dabei wurde in einem Grab bei der Adelsdame Schmuck gefunden, der eindeutig einer bekannten Dame aus dieser Zeit auf Grund des Wappens zuzuordnen war. Diese Dame stammte aus einem Hochadelsgeschlecht aus Nürnberg, von dem noch Erben da sind. Dieser Schmuck wurde vom LDA, obwohl interne Hinweise auf die rechtmäßien Erben von einem Mitarbeiter geltend gemacht wurden, einbehalten. Ich glaube auch nicht, daß die Erben in irgend einer Form benachrichtigt wurden. Das sind also dann die Folgen von solch einem Gesetz.
Viele Grüße Derfla
Hallo Derfla
Im Falle Münzfund von Dreisen hätte der Finder beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen müssen. Soviel mir bekannt ist hatte er das nicht getan. Wie denn auch, er konnte nicht einen lückenlosen Stammbaum vorweisen.
Zum Erben generell :
Wenn ein Erblasser KEIN Testament hinterlassen hat, prüft das Nachlassgericht oder ein vom Gericht bestellten Nachlassprüfer/Erbensucher nach Nachkommen des Erblassers. Wird er nach einer gewissen Frist nicht fündig fällt das Erbe an den Staat. § 1936 BGB § 1964 BGB
Wenn also die Dame aus Nürnberg kein Erbschein gestellt hat, hatte Sie auf Ihren Anspruch verzichtet.
liebe Grüße
Pituli
Hier weitere Informationen/Stellungnahmen die dem WKA zugegangen sind:
http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T1.pdf
http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T2.pdf
Gruss
Zitat von: emiore in 04. Januar 2011, 11:51:17
Gibt es eigentlich jemanden in Hessen oder hier im Forum, der genau diese Bedenken gezielt an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst weiterleitet oder ihn darauf hinweist? Ich denke, eine knappe und präzise Formulierung eines besorgten Bürgers würden sich die Damen und Herren dort eventuell durchlesen. Vll. könnte man ja auch mit 1 oder 2 Mitgliedern des Ausschuss in Kontakt treten...
Ja, der Verein ARGUS e. V. hat eine Stellungsnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.
Viele Grüße
Walter
Hier noch weitere Stellungnahmen:
http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T3.pdf
Gruss
Ich sags mal mit Johann Wolfgang Goethe 1749-1832
:dumdidum: Mann mit zugeknöpften Taschen,
:dumdidum: Dir tut niemand was zulieb:
:dumdidum: Hand wird nur von Hand gewaschen;
:dumdidum: Wenn du nehmen willst, so gib!
:winke: :winke: :winke:
Gut Fund
Undertaker
Zitat von: Rheingauner in 24. Januar 2011, 12:42:34
Hier noch weitere Stellungnahmen:
http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T3.pdf
Gruss
Sehr interessante Stellungnahmen! Danke!!! :friede:
Ich fnde die Stellungnahmen zur Gesetzesänderung äußerst Interessant. Sowohl die unreflektierten Zustimmungen, als auch die derjenigen, die sich wirklich Gedanken gemacht haben. Eigendlich sind die besseren Argumente bei denen, die eher eine ablehnende Haltung einnehmen.
Besonders interessant die Stellungnahme von Prof. Klüßendorf, der über Jahrzehnte der numismatische Eckpfeiler der LfD war.
Seine Frage ob und inwieweit das LfD den Aufgaben, die mit einem umfassenden Schatzregal aufkommen, gerecht werden kann und ob sich dies rechnet ist berechnet. Bisher waren ja doch einige Mängel bei der Archivierung selbst der amtlich ergraben Funde bekannt.
Gruß Jörg
Hi,
am meisten Probleme macht mir bei dem Gesetzesentwurf die Vorgabe, dass die Funde unverzüglich der Denkmalpflege zu übergeben sind. Diese Vorgabe ist bei einem Berufstätigen als Bringschuld eigendlich kaum zu erfüllen. Unter Umständen mehrmals pro Woche in der Arbeitszeit beim LfD vorbeizuschauen ist nicht möglich.
Jetzt fragt man sich - Ist es eigendlich eine Bringschuld? oder recht es nicht dem LfD z.B. per Email mitzuteilen, dass Funde bei einem zu Hause zur Abholung bereitliegen?
Wie seht Ihr das?
Gruß Jörg
Hallo Lojoer
Zitat von: Lojoer in 25. Januar 2011, 11:03:37
Jetzt fragt man sich - Ist es eigendlich eine Bringschuld? oder recht es nicht dem LfD z.B. per Email mitzuteilen, dass Funde bei einem zu Hause zur Abholung bereitliegen?
Wie seht Ihr das?
Gruß Jörg
Ich finde das es legitim sein muss wenn man eine e-mail schickt. Bei mir wäre das nicht nur ein Zeitproblem sondern auch ein finazielles Problem, bei ca. 70 Km (hin und zurück) :staun: Ein Treffen findet bei uns eh ca. alle 3 Monate statt. Meistens (wenn es nicht die Masse und/oder nicht superinteressant war) hab ich die Sachen beim letzten Treffen zusammen mit dem Jahresbericht abgegeben.
Gruß
Michael
Zitat von: Lojoer in 25. Januar 2011, 11:03:37
Hi,
am meisten Probleme macht mir bei dem Gesetzesentwurf die Vorgabe, dass die Funde unverzüglich der Denkmalpflege zu übergeben sind. Diese Vorgabe ist bei einem Berufstätigen als Bringschuld eigendlich kaum zu erfüllen. Unter Umständen mehrmals pro Woche in der Arbeitszeit beim LfD vorbeizuschauen ist nicht möglich.
Jetzt fragt man sich - Ist es eigendlich eine Bringschuld? oder recht es nicht dem LfD z.B. per Email mitzuteilen, dass Funde bei einem zu Hause zur Abholung bereitliegen?
Wie seht Ihr das?
Gruß Jörg
Bring, Hol-und Schickschuld gibt es im BGB und das ist Zivilrecht.
Unverzüglich bedeutet umgangssprachlich sofort. Juristisch gesehen kann das auch einige Tage sein.
Kommt wohl auf das LfD an. Und da die euch gerne in den Allerwertesten treten wollen............................; wehrt euch.
und hier noch einige Stellungnahmen
http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T4.pdf
Gruss
Moin,
heute sollte die entscheidende Sitzung des AWK stattfinden, das Ergebnis sollte dann morgen im Laufe des Tages auf der HP des Landtages veröffentlicht werden - wie geschrieben - sollte.
Es bleibt abzuwarten, ob bei dieser Fülle an Ablehnungen es nicht doch noch zu Einladungen kommen wird.
Auf hr-fernsehen soll morgen oder übermorgen ein 5 Minutenbericht zum Thema Schatzregal in Hessen kommen, mit Beiträgen vom hessischen Landesarchäologen, von einem Frank Berger, NUmismatiker aus Frankfurt und Roberto Carellei, dem Entdecker der Bruchstücke der Traijan-Statue.
Viele Grüße
Walter
Hab's gefunden.
Die Presseankündigung
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=56469&key=standard_document_40666795
Moin,
eben erreicht mich die Mitteilung von einem der Sachverständigen, er schreibt:
Zur Information
heute wurde offiziell im hessischen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst die mündliche Anhörung zum Dringlichen Gesetzentwurf Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (Einführung eines totalen Schatzregal) beschlossen. Diese wird am 23. Februar 2011 im Hessischen Landtag stattfinden.
Moin,
allerneuste Info. Die Anhörung findet am 06. April statt.
Damit ist der als dringlich eingestufte Gesetzesvorschlag nicht mehr dringlich.
Viele Grüße
Walter
Hallo Walter,
Zitat von: Belenos in 27. Januar 2011, 12:35:15
Die Anhörung findet am 06. April statt.
das heißt dann ja wohl, dass im nächsten halben Jahr mit keinen Nachforschungsgenehmigungen zu rechnen ist?????
Na dann Malzeit
Gruß Jörg
Moin,
was haben die NFG mit dem SR zu tun?
Antwort: Nichts.
Viele Grüße
Walter
Servus,
mit dem SR hat die NFG natürlich nichts zu tun, aber das LfD wird einen Teufel tun vor der Gesetzverabschiedung NFG's zu verteilen.
Das bedeutet, dass nicht nur unsere Geräte zu Hause in dieser "Wartezeit" Spinnweben ansetzen werden. :dumdidum:
Gruß
Wolfgang
Moin,
das LfDH hat bereits SG schriftlich aufgefordert die Anträge auf NFG zu stellen, die ab Ende Januar erteilt werden sollen.
Die können nicht bis Mai warten, weil sie sonst eine Dienstaufsichstbeschwerde wegen Untätigkeit bekommen. Laut VerwVerG ist ein schriftlicher Antrag umgehend zu bearbeiten. Wird hier eigentlich nur Panik gemacht, oder gibt es außer Jürgen auch ein paar Leute, die sich mal hin und wieder ein Gesetz ansehen?
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Indiana Jones in 28. Januar 2011, 10:03:09
aber das LfD wird einen Teufel tun vor der Gesetzverabschiedung NFG's zu verteilen.
Das sehe ich ähnlich.
Gruß Jörg
Zitat von: Belenos in 28. Januar 2011, 10:22:26
... Die können nicht bis Mai warten, weil sie sonst eine Dienstaufsichstbeschwerde wegen Untätigkeit bekommen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällt aber nicht vom Himmel Walter.
Schon wieder Klage einreichen? :nono:
Gruß
Wolfgang
Hallo Walter
Zitat von: Belenos in 28. Januar 2011, 10:22:26
das LfDH hat bereits SG schriftlich aufgefordert die Anträge auf NFG zu stellen, die ab Ende Januar erteilt werden sollen.
"frühestens Ende Januar" und nicht Ende Januar steht in dem Schreiben.
Gruß Jörg
Zitat von: Lojoer in 28. Januar 2011, 10:40:16
Das sehe ich ähnlich.
Gruß Jörg
Wir sind ein freies Land - noch!
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Indiana Jones in 28. Januar 2011, 11:23:11
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällt aber nicht vom Himmel Walter.
Schon wieder Klage einreichen? :nono:
Gruß
Wolfgang
Dieses Jahr gibt es sicher noch eine weitere Klage, ich denke aber eher zwei, wenn sich das Landesamt nicht bewegt und zwar in die Richtung, die ihm mit dem Urteil vom 03.05.2000 gezeigt wurde.
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Belenos in 28. Januar 2011, 13:05:58
Dieses Jahr gibt es sicher noch eine weitere Klage, ich denke aber eher zwei, wenn sich das Landesamt nicht bewegt und zwar in die Richtung, die ihm mit dem Urteil vom 03.05.2000 gezeigt wurde.
Viele Grüße
Walter
Na wunderbar und ich dachte es geht nicht schlimmer :friede:
Zitat von: insurgent in 28. Januar 2011, 13:25:10
Na wunderbar und ich dachte es geht nicht schlimmer :friede:
Es musste irgendwann beginnen, daß sich die Menschen/Bürger in Deutschland wehren (auch Sucher sind Bürger - auch wenn Sie die Hardliner unter den Archäologen gerne als kriminelle Subjekt, ohne Rechte abstempeln). :belehr:
Warum stört dich das eigentlich Jochim ?
Sei doch glücklich in deinem kleinen
"funktionierenden" Land.
Wenn das SR in der Form durchgeht, geben alle Genehmigungs-Sondler ihre Funde ab. In den SR der anderen Bundesländer steht zumindest noch die Einschränkung vom wissenschaftlichen Wert. Das eröffnet den Archäologen die kollegiale Möglichkeit Funde an den Sondengänger zurückzugeben.
In Hessen ist das anders. Die Funde gehören dem Land - und zwar alle. Der Archäologe hat gar nicht die Kompetenz "Landeseigentum" zu verschenken. Deshalb geht alles ans Land! Auch der gammeligste Römer. Und wenn ein Archäologe das nicht korrekt abwickelt wird er angreifbar und riskiert seinen Job*.
Viel Spaß beim Finden... und melden... :winke: :winke: :winke:
*) Ähnlich wie "Münzsammlerschreck EL" führen einige Sondler eine Liste mit Verfehlungen der Archäologen, die man im "Bedarfsfall" ziehen kann. Diese Liste würde dann noch schneller gefüllt...
Zitat von: Pfälzer in 28. Januar 2011, 17:35:48
Es musste irgendwann beginnen, daß sich die Menschen/Bürger in Deutschland wehren (auch Sucher sind Bürger - auch wenn Sie die Hardliner unter den Archäologen gerne als kriminelle Subjekt, ohne Rechte abstempeln). :belehr:
Warum stört dich das eigentlich Jochim ?
Sei doch glücklich in deinem kleinen "funktionierenden" Land.
Mich stört, das es anscheinend nicht mehr möglich ist miteinander zu sprechen.
Dann wäre die neu angestrebte Klage unnötig :dumdidum:
Ich denke, die Atmosphäre ist mittlerweile so, dass keine Partei einen Rückzieher macht. Es würde auch nichts bringen, denn selbst wenn jetzt eine Lösung auf dem kleinen Dienstweg gefunden wird, so wird das Amt doch nicht ruhen eine langfristige Lösung zu finden.
Die Hessensucher sind am Ende. Tot, aus vorbei. Wie Schallmayer in dem Fernsehrbericht gestern sagte: Sondengänger reißen Metallfunde aus dem Kontext. Dies zeigt die Grundeinstellung zur ehrenamtlichen Mitarbeit von Sondengängern.
Zitat von: Metallsonde_de in 29. Januar 2011, 01:18:11
Wie Schallmayer in dem Fernsehrbericht gestern sagte: Sondengänger reißen Metallfunde aus dem Kontext.
ie wär es denn mit dem Spruch "Durch die landwirtschaftliche Zerkleinerung der Keramik wird der Kontex gestört. Nur die gleichzeitige Zerkleinerung der Metallfunde führt wieder zum Gleichgewicht im Kontex. Deshalb dürfen diese nicht bevorzugt dem Boden entnommen werden".
Gruß Jörg
ZitatMich stört, das es anscheinend nicht mehr möglich ist miteinander zu sprechen.
Dann wäre die neu angestrebte Klage unnötig
Da gebe ich dir doch recht.
Allerdings hat sich nach meiner Einschätzung die hessische Archäologie diesen ganzen Mist selbst zuzuschreiben. Wer vorsätzlich geltende Gesetze missachtet und die Presse nur mit Phrasen und Totschlagargumenten füttert, zeigt eindeutig, dass er jegliches demokratisches Verständnis verloren hat. Was mich stört - da finden anscheinend ohne Ende Amtspflichtverletzungen statt und keinen interessiert das. Wem das nicht zu denken gibt, nun ja, dem kann man auch nicht mehr helfen. Das gilt im Übrigen für viele Bundesländer. :zwinker:
Zum reden gehören zumindestens zwei Personen/Gruppen. In Hessen will eine davon nicht reden.
Vielleicht hat man in S-H viel früher erkannt, dass ein Miteinander besser ist.
Ihr habt vermutlich Glück gehabt - die richtigen Leute - zur richtigen Zeit. :super:
Zitat von: insurgent in 28. Januar 2011, 23:27:12
Mich stört, das es anscheinend nicht mehr möglich ist miteinander zu sprechen.
Dann wäre die neu angestrebte Klage unnötig :dumdidum:
Moin,
ganz Deiner Meinung, aber lies Dir mal das Mythos-Urteil durch, da steht, dass der Vorstand des Vereins Mythos das Gespräch zur Amtsarchäologie suchte, in dem er schriftlich um einen Gesprächstermin ersuchte, dieses Gesuch aber vom LfDH abgelehnt wurde.
Wer also mit einem Gesprächsangebot an der Reihe ist, dürfte klar sein.
Michael Gehrking versuchte vor dem Prozess mit dem Landesarchäologen zu sprechen - Fehlanzeige.
Thimas Thamm versuchte schriftlich und per E-Mail einen Termin bei Frau Dr. Rupp zu erhalten, weil er mit Frau Dr. Meiborg wegen einer NFG nicht klar kam - Fehlanzeige.
Das Verhalten des LfDH im Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern ist unakzeptabel und es dürfte klar sein, dass hier einige Personen im Amt fehl am Platze sind.
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Belenos in 29. Januar 2011, 12:29:07
Michael Gehrking versuchte vor dem Prozess mit dem Landesarchäologen zu sprechen - Fehlanzeige.
Thimas Thamm versuchte schriftlich und per E-Mail einen Termin bei Frau Dr. Rupp zu erhalten, weil er mit Frau Dr. Meiborg wegen einer NFG nicht klar kam - Fehlanzeige.
Das Verhalten des LfDH im Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern ist unakzeptabel und es dürfte klar sein, dass hier einige Personen im Amt fehl am Platze sind.
Na wenn mir einer ans Bein pisst,möchte ich auch kein Gespräch mit ihm. :-D
Von dem her ist diese Reaktion aber auch verständlich und muß einen nicht wirklich wundern.
Zitat von: Belenos in 29. Januar 2011, 12:29:07
xxx versuchte schriftlich und per E-Mail einen Termin bei Frau Dr. Rupp zu erhalten, weil er mit Frau Dr. Meiborg wegen einer NFG nicht klar kam - Fehlanzeige.
Hallo Walter,
dass nicht alle Personen eine Genehmigung bekommen ist ein Stück weit nachvollziehbar. Einige sind aufgrund ihrer Vorgeschichte halt ein rotes Tuch fürs Amt.
ZitatNa wenn mir einer ans Bein pisst,möchte ich auch kein Gespräch mit ihm. Big grinsing
Von dem her ist diese Reaktion aber auch verständlich und muß einen nicht wirklich wundern.
Na,
du willst den Unterschied zwischen Zivilrecht und Verwaltungsrecht auch nicht kapieren. :smoke:
Zitatdass nicht alle Personen eine Genehmigung bekommen ist ein Stück weit nachvollziehbar. Einige sind aufgrund ihrer Vorgeschichte halt ein rotes Tuch fürs Amt.
Da meinst du wohl dich damit. :frech:
@Pfälzer: Ja, aber weil sie mich so lieb haben, haben mir zurückgeschrieben, dass sie in dem von mir beantragten Gebiet keine weiteren archäologisch bedeutsamen Erkenntnisse erwarten.
Klassisches Eigentor: Damit haben sie das Gebiet für genehmigungsfrei absuchbar erklärt. :frech:
nicht wirklich. :cop: du suchst immer noch nach Bodendenkmälern, ergo brauchst du immer noch eine NFG.
Wie lange ist das Mythos-Urteil und das damit verbundene Gesprächsersuchen nun her?
Schon mal Herrn Geißler angerufen? Oder zumindest eigenhändig das Fernbleiben angedroht und jemand...nun...diplomatischeren geschickt?
Ich habe heute mit jemanden aus der Staatskanzlei gesprochen, der das Thema mit verfolgt. Gesetzesanträge die man ohne weitere Prüfung einreichen will werden taktischerweise kurz vor Weihnachten eingekippt, weil dann die Bürgervertreter gedanklich schon in den Weihnachtsferien sind.
Die drücken das Ding gegen alle Widerstände durch, da sich eine Parteienmehrheit ergibt. Begründung: Andere Länder haben bereits Schatzregale, Hessen benötigt dringend auch eines. Die Chancen stehen also denkbar schlecht.
Zitat von: andreasluecke in 30. Januar 2011, 21:03:25
Wie lange ist das Mythos-Urteil und das damit verbundene Gesprächsersuchen nun her?
Schon mal Herrn Geißler angerufen? Oder zumindest eigenhändig das Fernbleiben angedroht und jemand...nun...diplomatischeren geschickt?
Moin,
das Mythos-Urteil ist 10 Jahre her.
Wer aber die ganze Geschichte in Hessen mitverfolgt, der weiß, dass die Sache mit Michael Gehrking ganz aktuell ist. Er hat letztes Jahr versucht die Sache mit seinem Gräberfeld mit dem Landesarchäologen zu klären. Dieser hatte aber daran offenbar kein Interesse. Erst danach hat Michael einen RA mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragt.
Auch die Sache mit Thomas Thamm ist erst 2010 gelaufen.
Es ist also brandaktuell, dass das Landesamt sich Gesprächen verweigert.
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Metallsonde_de in 30. Januar 2011, 09:03:55
Hallo Walter,
dass nicht alle Personen eine Genehmigung bekommen ist ein Stück weit nachvollziehbar. Einige sind aufgrund ihrer Vorgeschichte halt ein rotes Tuch fürs Amt.
Hallo Jens,
der Wunsch des LfDH ist nachvollziehbar, aber rechtlich muss jeder Antrag komplett durch bearbeitet werden und mit einer NFG oder einer Ablehnung enden. Dazuwischen gibt es nichts. Für eine Ablehnung fehlen aber rechtlich jede Grundlage.
Das LfDH verstöß permanet gegen das geltende VerwVerfG.
Auf das Urteil in Michaels Sache bin ich gespannt. Da werden sicher wieder einige Verstöße gegen das VerwVerfG aufgelistet werden.
Viele Grüße
Walter
Mein Vorschlag war- wenn auch polemisch formuliert- nicht unernst gemeint: Ein Streitschlichter muss her! :belehr:
Schallmayer benötigt ein Urteil, damit der einen Grund für Gesetzesänderungen (das SR) hat. Hat er selbst in der Verhandlung gesagt. An einem Vergleich wird ihm nicht gelegen sein.
Zitat:
Einen Vergleich lehnt das LfD jedoch nach wie vor ab, da es Rechtsicherheit im Umgang mit Funden dieser Art benötigt. Herr Prof. Dr. Schallmayer hat zudem erwähnt, daß er eine richterliche Entscheidung auch dazu verwenden will um damit ggf. auf den Gesetzgeber einzuwirken.
Quelle: http://www.zeitung.schatzsuchen.de/post/schatzsucher/92/Klage-gegen-das-LfD-Hessen--Report-aus-dem-Gerichtssaal
Was mich stutzig macht, ist das der Klagende wohl nun enge Kontakte zu EL hegt. EL ist der Polizist, der die Zeitungen mit seinen Hetzschriften gegen Sondengänger überzieht und reihenweise Münzsammler anzeigt wenn sie eine Römermünze bei Ebay ersteigern.
Wenn man böse wäre, könnte man unterstellen, dass dies hier alles ein hinterhältiges Spiel vom Amt ist um die ungeliebten Sondengänger endgültig "los zuwerden". El wird sich vermutlich freuen wenn das SR kommt und die Sondengänger wieder weiter in die Illegalität gedrängt werden. Das stärkt dann seine Position.
Hallo Jens,
stimmt genau und er hat dies in seiner Stellungnahme an den AWK auch hervorgehoben. Wieso dann aber so ein schlecht vorbereiteter Gesetzentwurf herauskam, ist nicht nachvollziehbar.
Viele Grüße
Walter
Was ich auch nicht verstehe: Weshalb gibt Schallmayer den Ort des G-Feldes bekannt? Er muß doch wissen, das dies nun relativ leicht zu recherchieren ist und halb Deutschland anlocken wird. Bei der Werbung die für das G-Feld gemacht wurde darf mit erschütternden Szene und großen Löchern gerechnet werden.
Alles sehr undurchsichtig :belehr:
Zitat von: Metallsonde_de in 31. Januar 2011, 08:58:14
Wenn man böse wäre, könnte man unterstellen, dass dies hier alles ein hinterhältiges Spiel vom Amt ist um die ungeliebten Sondengänger endgültig "los zuwerden". El wird sich vermutlich freuen wenn das SR kommt und die Sondengänger wieder weiter in die Illegalität gedrängt werden. Das stärkt dann seine Position.
Der reine Blödsinn. EL arbeitet sogar selber mit genehmigten (!) SG zusammen. Ziel seiner gerechtfertigten Angriffe, sind Illegale, die ihre Funde verscheuern.
ZitatWas ich auch nicht verstehe: Weshalb gibt Schallmayer den Ort des G-Feldes bekannt? Er muß doch wissen, das dies nun relativ leicht zu recherchieren ist und halb Deutschland anlocken wird. Bei der Werbung die für das G-Feld gemacht wurde darf mit erschütternden Szene und großen Löchern gerechnet werden.
Ist von beiden Seiten nicht gerade verschleiert worden.
Zitat von: andreasluecke in 31. Januar 2011, 09:49:01
Ist von beiden Seiten nicht gerade verschleiert worden.
Hopla, wo und wann wurde ein Hinweis auf das Gräberfeld von unserer Seite gegeben, außer Wetterau?
Jetzt mal Butter bei die Fische.
Grüße
Walter
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat Michael abgesprochen, dass der Ort NICHT in der Verhandlung genannt wird. Schallmayer wusste also um die Problematik. Umso verwunderlicher, dass er es dann wenige Wochen später selbst bekannt gibt.
Die Rolle und hintergründigen Strategien einzelner Akteure bleibt aus meiner Sicht undurchsichtig.
Zitat von: Metallsonde_de in 31. Januar 2011, 13:37:11Umso verwunderlicher, dass er es dann wenige Wochen später selbst bekannt gibt.
Findest Du das wirklich...??? :smoke:
Eigentlich kann man sich doch recht leicht am Bobbes abfingern, was nun passieren und wem das nützen wird, oder? :dumdidum:
Mit Denkmalschutz hat das allerdings dann nichts mehr zu tun! :schaem:
Hi Indy,
die Archäologen haben das G-Feld vermutlich schon aufgegeben. Wir werden es in den Zeitungen lesen... wenn die ersten Löcher auftauchen.
PS. Bei ServaHistoria ist gerade "keltische Woche". Irgendwas machen wir falsch... :winke:
Zitat von: Metallsonde_de in 31. Januar 2011, 20:08:45
PS. Bei ServaHistoria ist gerade "keltische Woche". Irgendwas machen wir falsch... :winke:
was hat das jetzt hiermit zu tun?
und wer macht was falsch?
verstehe ich nicht!!!
gruß kelte
@Kelte68: Das war Spaß. Während Indy (ein Kollege von Stammtisch) und ich uns hier über das SR grämen, nutzen andere die Zeit sinnvoller und gehen schöne Dinge finden.
Deshalb mein nachdenklicher Spruch, irgendwas machen wir (Indy und ich) falsch... :prost:
Hab mal die Seite schatzregal.de ein wenig "aufgehübscht". Obwohl der Text schon Jahre alt ist (2002) ist er bis heute zutreffend. Es hat sich nichts geändert. Schatzfinder sind nach wie vor in den Allerwertesten gekniffen...
Moin,
hier ist das Protokoll zur Anhörung
Protokoll (http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/med/313/31350695-7626-ae21-f44b-1cf32184e373,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf)
Viele Grüße
Walter