Hallo Gemeinde,
..welche Möglichkeiten nutzt ihr, falls sich der Eigentümer
eines Grundstücks durch einfache Mittel (Befragung der
Nachbarn etc.) nicht ausfindig machen lässt? :kopfkratz:
Habe mal gehört, dass man sich z.B. Flurnummern
raussuchen und dann bei der dementsprechenden
Kommune nachfragen kann?
Wie geht man da genau vor?
Danke für eure Hilfe.. :winke:
Greetz,
Jaj
Wow, das wäre mir viel zu umständlich. Ich fahr zu dem Acker, zu ich will. Gucke, welches Haus, ggf. Bauernhaus in der Nähe ist und frage dort nach. Trefferquote auch bei umständlichen Besitzverhältnissen bisher: 100%.
Die Landwirte wissen, wo die Grenzsteine stehen. Auf den cm genau:)
Zitat von: chabbs in 17. März 2009, 15:41:48
Wow, das wäre mir viel zu umständlich. Ich fahr zu dem Acker, zu ich will. Gucke, welches Haus, ggf. Bauernhaus in der Nähe ist und frage dort nach.
Ja ich weiß!
Aber es kommt auch vor dass du eine Stelle im Auge hast und mitten
in der Pampa stehst.
Kein Haus weit und breit.. :kopfkratz:
Hier: http://www.katasteramt.de , oder?
Zitat von: CptAhab in 17. März 2009, 16:24:30
Hier: http://www.katasteramt.de , oder?
Danke..!
Auf der Seite bin ich auch mal durch n'en Zufall gelandet...
..aber die weitere Navigation dort bereitet etwas Schwierigkeiten :kopfkratz: :idee:
Zitat von: Jaj in 17. März 2009, 16:00:18
Zitat von: chabbs in 17. März 2009, 15:41:48
Wow, das wäre mir viel zu umständlich. Ich fahr zu dem Acker, zu ich will. Gucke, welches Haus, ggf. Bauernhaus in der Nähe ist und frage dort nach.
Ja ich weiß!
Aber es kommt auch vor dass du eine Stelle im Auge hast und mitten
in der Pampa stehst.
Kein Haus weit und breit.. :kopfkratz:
Na gut, da hast Du natürlich recht. Kommt bei mir eher selten vor, da ich meist auf stadtnahen Äckern suche.
Liebe Grüße
Bei mir hat damals das Katasteramt den Namen des Grunstückseigentümers nicht rausgerückt.
Datenschutz! :belehr:
Da hat uns dann unsere Außenstelle weitergeholfen :zwinker:
Hey emce80,
definiere "unsere Außenstelle"?! :kopfkratz:
Danke :winke:
Der Einblick in das Grundbuch ist JEDERMANN zu gewähren. Da gibt es keinen Datenschutz jeder kann sich davon überzeugen wer Grundeigentümer ist, ja sogar ob das Grundstück belastet ist.
Das Grundbuch ist daher öffentlich lediglich für einen Ausdruck muss man etwas bezahlen.
Ich habe erst vor ein paar Wochen einen Auszug aus dem Grundbuch beim "Gericht" bekommen und dafür ich glaube 9 Euro bezahlen müssen. Bei jedem Vermessungsamt bie der Argarbehörde und beim zuständigen Gericht kann man sich solche Auszüge mit dem Parzellenplan holen.
Der einfacher Weg ist allerdings man fragst sich durch, bis man den Besitzer ausfindig macht. Dann höflich mal nachfragen und schon ist das Problem erledigt. Sollte der Besitzer gegen das suche auf seinem Grundstück sein, so ist es ratsam auf die Eigentumsrechte zu achten.
Gruß Rambo
Zitat von: Rambo in 19. März 2009, 07:16:30
Der Einblick in das Grundbuch ist JEDERMANN zu gewähren. Da gibt es keinen Datenschutz jeder kann sich davon überzeugen wer Grundeigentümer ist, ja sogar ob das Grundstück belastet ist.
Das Grundbuch ist daher öffentlich lediglich für einen Ausdruck muss man etwas bezahlen.
Ich habe erst vor ein paar Wochen einen Auszug aus dem Grundbuch beim "Gericht" bekommen und dafür ich glaube 9 Euro bezahlen müssen. Bei jedem Vermessungsamt bie der Argarbehörde und beim zuständigen Gericht kann man sich solche Auszüge mit dem Parzellenplan holen
Davon habe ich auch gehört..aber wie das genau abläuft, muss ich noch in Erfahrung bringen.
Wo genau bekomme ich denn die Karten mit den "Flurnummern"?
Diese muss ich ja bei der Anfrage an die Behörde angeben :kopfkratz:
Greetz & danke
Jaj
Ich gehe mit einen Kartenauschnitt zB. zum Vermessungsamt und schon habe ich die Parzellennummer. Natürlich ist das nicht umsonst, aber wenn man das Suchen ernsthaft betreibt gehört ohnehin ein Parzellenplan und der Grundbesitzer zu den Fundunterlagen
Jeder Gemeinde hat auch einen Parzellenplan oder aus dem Internet die meisten Länder haben bereits GIS.
Gruß Rambo