Ohne Genehmigung wäre ich ein Illegaler Sondler!

Begonnen von Flamingo, 22. Januar 2010, 01:58:34

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Flamingo

Hallo liebe Kollegen,

ich bin relativer Anfänger im sondeln und bin sehr froh, das ich meinen neuen Fisher F5 , bisher nur Zuhause und auf dem Spielplatz getestet habe, denn
bis vor etwa 2 Stunden wusste ich nicht, was legal und was illegal ist, was man darf und was nicht!
Dabei ist es doch so einfach! Mann lese sich einfach nur mal das Aktuelle Denkmalschutzgesetz durch!
In meinem Fall, das von Rheinland-Pfalz!

Das sagt mir nämlich: das

1. wenn meine Sonde im Auto liegt, oder wenn ich sie ausgeschaltet in der Hand halte (keine sondel haltung) noch alles legal sein sollte.
2. sollte ich aber beim sondeln ohne Genehmigung erwischt werden ("auch ohne zu graben"), begehe ich schon nach § 33/Abs.1.12 die erste Ordnungswidrigkeit
   den da steht geschrieben :Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (in unserem Fall wäre das wohl vorsätzlich!) entgegen §21 Abs.1 ohne Genehmigung   
   Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, durchführt.! (Ausreden wie "suche nach Meteoriten" oder "nach dem Ring meiner Freundin" zählen nicht mehr!
   Jetzt sagt mann, der spinnt doch! ich grabe doch keine Kulturdenkmäler aus! Tja ist doch ganz egal! Denn Du hast doch eh schon gegraben( § 33/Abs.1.12) !
3. wenn mann sich also schon nach § 33/Abs.1.12 mit dem suchen, ich sage mal (strafbar gemacht hat), geht´s jetzt weiter, mann nimmt das Gefundene Teil in die Hand!
   jetzt kommt § 33/Abs.1.4 der da heißt: Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig (hier vorsätzlich) entgegen § 13 Abs.1 Satz 1 Nr.1 ohne Genehmigung
   geschützte Kulturdenkmäler zerstört,abbricht, zerlegt und "Achtung jetzt kommt´s" BESEITIGT" !
4. Jetzt sagt Ihr "na und ist doch nur ne "Ordnungswidrigkeit" ! Tja leider nicht so eine wie wenn man die Parscheibe vergißt, denn diese hier kann zwischen 125.000.-€
   und 1 Million € kosten! Wow dafür bekomme ich aber ne Menge Detektoren!!!
5. Spass beiseite, wie gesagt ich bin Anfänger und wenn mann sich das Denkmalschutzgesetz durchliest, dann weiß mann, das jeder Fund der offensichtlich "Alt" - "sehr Alt"
   ist, erst mal ein "Bewegliches Bodendenkmal ist". ! §16 Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kultur-
   denkmäler (§3) sind oder als solche gelten!
6. Also die Zusammenfassung für mich! Ich betone für mich: 1. ich darf ohne Genehmigung  nicht suchen und auch nicht graben. (mit dem Detektor schon gar nicht!) 
   die absolute Ausnahme wäre für mich (denke ich) auf dem Spielplatz, ansonsten "Deutschland wohl verboten!", denn am Strand könnten ja auch Kulturdenkmäler liegen!?!
7. Zuguterletzt §21 Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken
   (dieses Ziel hat automatisch wohl jeder!) bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde!

Deshalb um dieses schöne Hobby zu betreiben muss ich mich erst mal bei der Dekmalschutzbehörde melden, einen Sondenlergang machen, bei einer Feldbegehung dabei sein
und anschliessend eine Nachforschungsgenehmigung beantragen!
Nehme ich in Kauf kein Problem! Allen anderen hier ohne Genehmigung wünsche ich Einsicht so dass sie nicht selbst entdeckt werden!!!!

Melde mich wieder wenn ich alles hinter mir habe und sage Euch dann bescheid!

Bis bald..Gruss Tino

PS: Alles geschrieben bezieht sich nur auf mich ,für Auszügen aus dem DSchG keine Gewähr!

   

Metallsonde

Ich sags mal so: Einfach suchen gehen und sich dabei etwas bedeckt halten, dann passt das schon.

Unter bedeckt halten verstehe ich: Keine Funde im Internet präsentieren. Sich beim Verkauf von Funden zurückhalten. Nicht so durch die Landschaft springen, dass sich jeder berufen fühlt dem Einhalt zu gebieten.

Es gibt keine illegale Sondler, weil das Sondengahen weder verboten noch illegal ist. Einzig die gezielte Nachforschung nach Bodendenkmalen ist genehmigungspflichtig.   



Metallsonde

Komisch, ich kann mein letztes Posting nicht mehr editieren.

Hier noch meine Frage: "Aus welchem Bundesland kommst Du?"

jupppo

ZitatDeshalb um dieses schöne Hobby zu betreiben muss ich mich erst mal bei der Dekmalschutzbehörde melden, einen Sondenlergang machen, bei einer Feldbegehung dabei sein und anschliessend eine Nachforschungsgenehmigung beantragen!


In der Regel ist die Vergabepraxis nicht so aufwendig, ob wohl ich Lehrgänge mit "Mitgehen" erstmal gut fände. Im Großen und Ganzen hast du das aber richtig wiedergegeben.
Dieses Hobby kommt halt mit einer großen Verantwortung einher, wenn Dir das nicht gefällt, lass es lieber direkt. Denn es kommt noch mehr Aufwand hinzu:
- Funddokumentation
- Regelmäßige Besuche beim Landesamt
-...

jupppo

Zitat von: Detektix in 22. Januar 2010, 08:20:42
Ich sags mal so: Einfach suchen gehen und sich dabei etwas bedeckt halten, dann passt das schon.

Unter bedeckt halten verstehe ich: Keine Funde im Internet präsentieren. Sich beim Verkauf von Funden zurückhalten. Nicht so durch die Landschaft springen, dass sich jeder berufen fühlt dem Einhalt zu gebieten.

Es gibt keine illegale Sondler, weil das Sondengahen weder verboten noch illegal ist. Einzig die gezielte Nachforschung nach Bodendenkmalen ist genehmigungspflichtig.   




Was für ein schwachsinniger Tipp, einmal erwicht und schon hast Du jede Menge Ärger am Hals. Lass Dir nicht so einen Mist erzählen.

Metallsonde

Hallo Juppo,

würdest du diese Sätze auch schreiben wenn Du in Baden-Württemberg wohnst? Hallo aufwachen!!! Eure Verhältnisse sind auf andere Bundesländer nicht übertragbar!

Metallsonde

Ich habe gerade gesehen der Schreiber kommt aus RLP. Da wäre ich gerne maß Mäusschen wenn er zum Ruppi nach Mainz stiefelt und sein Anliegen vorträgt. :narr: :narr: :narr:

Metallsonde

Ich findes echt "Banane", dass mit die Artikel hier nicht mehr editieren kann. Jeder Rechtschreibfehler schlägt voll durch.

@Flamingo: Aus welchem Bereich von RLP kommsr Du? In Speyer gibt es eine Dame die recht moderat im Umgang mit Sondengängern ist. Von Mainz würde ich Dir raten einen großen Bogen zu machen. Da wäre es besser Du beantragts ein Genehmigung in/für Hessen.

chabbs

Zitat von: Detektix in 22. Januar 2010, 08:20:42
Es gibt keine illegale Sondler, weil das Sondengahen weder verboten noch illegal ist. Einzig die gezielte Nachforschung nach Bodendenkmalen ist genehmigungspflichtig.   

Entschuldige, aber das ist völliger Schwachsinn. Sondierungen und anschließendes Graben sind genehmigungspflichtig. Das heißt, ohne Genehmigung ist das Sondeln sehr wohl verboten.
Beispiel: es ist nicht verboten, ein Haus zu bauen. Du brauchst aber eine Baugenehmigung. Ohne die Genehmigung allerdings darfst Du kein Haus bauen. Punkt und fertig.

Was Du selber machst, nun, darüber will ich nichts sagen. Das ist mir egal. Aber solche "Empfehlungen" an Neuanfänger sind mehr als kontraproduktiv, wenn nicht gar gefährlich.

Du würdest doch auch niemandem sagen " Fahr doch ohne Führerschein, nimm halt die Schleich- und Bauernwege...dann wirste nicht gepackt."

Jetzt mal ehrlich: ist doch Blödsinn. Und komm nicht wieder mit der vermaledeiten Ausrede: "in dem und dem Bundesland...". alles blabla. Es geht um RLP. Únd da gibt es Sucher mit NFG.