Ist erteilt worden!! Juhuuu :dumdidum: Hab Sie , freu freu !!
Nun kanns ja dann mit meinem Euro Ace 350 Losgehen.
Wenn ihr also jemanden mit einer Sonde an einem Biinensee,Baggersee,Strand,Badestrand seht,könnte ich das sein.
Gruss Benutzername
Na dann mal viel Spaß!
Klingt doch gut. Glückwunsch!
Bist du dann auch nächstes Jahr im Zertifizierungskurs?
Kommst du am Samstag nach Schleswig zum Tag der Archäologie?
Gruß
Oetti1
Ja danke,
ja eigentlich will ich da hinkommen, das würde mich brennend Interessieren.
An dem Kurs habe ich mich schon angemeldet.Bekomme noch bescheid, wann der genau stattfindet.
Und.... ich kann bestimmt ein paar nette Mitsondler hier aus dem Forum kennenlernen.
Gruss der Benutzername
:d1:
Herzlichen Glückwunsch :super:
mfg
Master-Jeffrey
naja, nach nem Anruf beim ALSH in Schleswig bekommt die jeder.......
aber ganz wichtig !!!!!!
lese sie dir genau durch, denn es sind nur Badestellen gemeint, die besondelt werden dürfen, die als solche auch ausgewiesen sind.
lass dich bitte nicht auf der anderen Uferseite ertappen.....
Grüße und guten Fund
Zitat von: vagabond in 09. November 2011, 16:39:42
naja, nach nem Anruf beim ALSH in Schleswig bekommt die jeder.......
aber ganz wichtig !!!!!!
lese sie dir genau durch, denn es sind nur Badestellen gemeint, die besondelt werden dürfen, die als solche auch ausgewiesen sind.
lass dich bitte nicht auf der anderen Uferseite ertappen.....
Grüße und guten Fund
wie ist denn das gemeint?
Was bitte soll denn ein Strand sonst sein? Ich meine ausser einer Badestelle? U Boote legen ja wohl nicht am Strand an.
Kläre uns bitte mal genauer auf.Und ander Uferseite? Ist doch wohl nich Meck Pomm mit gemeint........
Gruss und Danke
Benutzername
Was bitte soll denn ein Strand sonst sein? Ich meine ausser einer Badestelle? U Boote legen ja wohl nicht am Strand an.
sorry mit dieser Aussage kann ich wirklich gar nichts anfangen ......
Ein Strand ist ein flacher Küsten- oder Uferstreifen aus Sand oder Geröll.......
Die Erlaubnis sagt klar aus, daß nur an Badetränden gesondelt werden darf ( Badestrände der Nord-Ostsee und Binnenseen S-H)
Ich meinte damit dass an Seen auch nur man an den dafür ausgewiesenen Badestränden sondeln darf, und nicht etwa auch auf der anderen Uferseite wo evl. noch eine Wiese ans Wasser reicht.
hoffe alles klar.......
(wat war das mit dem UBoot?)
Ich hoffe doch mal, ihr gebt die Funde (Ringe etc.) im Fundbüro ab, oder ??? :cop:
Na Nu ist klar, so hatte ich das auch aufgefasst.
Gut Fund
Gruss Benutzername
Zitat von: Detektix in 09. November 2011, 19:53:40
Ich hoffe doch mal, ihr gebt die Funde (Ringe etc.) im Fundbüro ab, oder ??? :cop:
Denke doch das so etwas abgegeben wird.Man freut sich doch auch selber wenn etwas verloren gegangen ist, und es jemand beim Fundbüro abgibt.
Und Ringe oder so etwas tolles hab ich noch nicht gefunden, glaube auch nicht das man so etwas alle Tage findet.
Wahrscheinlich nur ein Highligt in 3 Monaten intensiver suche.
Gruss Benutzername
Sorry wenn ich mal nachfrage aber braucht ihr allen Ernstes für die Strandsuche (egal ob nun Küste oder Baggersee) eine Genehmigung???
Viele Grüße
Corax
in diesem Land braucht man für jeden Furz ne genehmigung , nix neues :irre:
Zitat von: Corax in 09. November 2011, 21:22:06
Sorry wenn ich mal nachfrage aber braucht ihr allen Ernstes für die Strandsuche (egal ob nun Küste oder Baggersee) eine Genehmigung???
Viele Grüße
Corax
Na ja :engel: da sie "jeder" bekonmen kann ist es doch OK
Zitat von: Benutzername in 09. November 2011, 20:10:12
Denke doch das so etwas abgegeben wird.Man freut sich doch auch selber wenn etwas verloren gegangen ist, und es jemand beim Fundbüro abgibt.
Und Ringe oder so etwas tolles hab ich noch nicht gefunden, glaube auch nicht das man so etwas alle Tage findet.
Wahrscheinlich nur ein Highligt in 3 Monaten intensiver suche.
Gruss Benutzername
Moin,
bei der Fundabgabe beim Fundbüro (Ringe, Schmuck) unbedingt auf das Eigentumsrecht hinweisen, d. h. dass man die Funde nach 6 Monaten, so sie nicht abgeholt wurden, zurück erhält. Damit gehen die Fundstücke offiziell in das Eigentum des Finders über.
Versäumt man es auf das Eigentumsrecht hinzuweisen, werden die Funde, bei Nichtabholung, nach 6 Monaten zu Gunsten der Stadtkasse versteigert.
Viele Grüße
Walter