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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: Benutzername in 25. Oktober 2011, 13:15:33

Titel: Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Benutzername in 25. Oktober 2011, 13:15:33

Ist erteilt worden!!   Juhuuu :dumdidum: Hab Sie , freu freu !!

Nun kanns ja dann mit meinem Euro Ace 350 Losgehen.

Wenn ihr also jemanden mit einer Sonde an einem Biinensee,Baggersee,Strand,Badestrand seht,könnte ich das sein.

Gruss Benutzername
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Mario G in 25. Oktober 2011, 13:52:58
Na dann mal viel Spaß!
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Oetti1 in 25. Oktober 2011, 14:14:29
Klingt doch gut. Glückwunsch!
Bist du dann auch nächstes Jahr im Zertifizierungskurs?
Kommst du am Samstag nach Schleswig zum Tag der Archäologie?

Gruß
Oetti1
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Benutzername in 25. Oktober 2011, 14:23:30
Ja danke,

ja eigentlich will ich da hinkommen, das würde mich brennend Interessieren.
An dem Kurs habe ich mich schon angemeldet.Bekomme noch bescheid, wann der genau stattfindet.

Und.... ich kann bestimmt ein paar nette Mitsondler hier aus dem Forum kennenlernen.

Gruss der Benutzername
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: master-jeffrey in 25. Oktober 2011, 15:54:57
 :d1:

Herzlichen Glückwunsch  :super:

mfg

Master-Jeffrey
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: vagabond in 09. November 2011, 16:39:42
naja, nach nem Anruf beim ALSH in Schleswig bekommt die jeder.......

aber ganz wichtig !!!!!!
lese sie dir genau durch, denn es sind nur Badestellen gemeint, die besondelt werden dürfen, die als solche auch ausgewiesen sind.

lass dich bitte nicht auf der anderen Uferseite ertappen.....

Grüße und guten Fund
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Benutzername in 09. November 2011, 19:05:11
Zitat von: vagabond in 09. November 2011, 16:39:42
naja, nach nem Anruf beim ALSH in Schleswig bekommt die jeder.......

aber ganz wichtig !!!!!!
lese sie dir genau durch, denn es sind nur Badestellen gemeint, die besondelt werden dürfen, die als solche auch ausgewiesen sind.

lass dich bitte nicht auf der anderen Uferseite ertappen.....

Grüße und guten Fund

wie ist denn das gemeint?

Was bitte soll denn ein Strand sonst sein? Ich meine ausser einer Badestelle?  U Boote legen ja wohl nicht am Strand an.
Kläre uns bitte mal genauer auf.Und ander Uferseite? Ist doch wohl nich Meck Pomm mit gemeint........
Gruss und Danke
Benutzername
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: vagabond in 09. November 2011, 19:44:23

Was bitte soll denn ein Strand sonst sein? Ich meine ausser einer Badestelle?  U Boote legen ja wohl nicht am Strand an.
sorry mit dieser Aussage kann ich wirklich gar nichts anfangen ......


Ein Strand ist ein flacher Küsten- oder Uferstreifen aus Sand oder Geröll.......
Die Erlaubnis sagt klar aus, daß nur an Badetränden gesondelt werden darf ( Badestrände der Nord-Ostsee und Binnenseen S-H)
Ich meinte damit dass an Seen auch nur man an den dafür ausgewiesenen Badestränden sondeln darf, und nicht etwa auch auf der anderen Uferseite wo evl. noch eine Wiese ans Wasser reicht.


hoffe alles klar.......

(wat war das mit dem UBoot?)
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Metallsonde in 09. November 2011, 19:53:40
Ich hoffe doch mal, ihr gebt die Funde (Ringe etc.) im Fundbüro ab, oder ??? :cop:
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Benutzername in 09. November 2011, 20:07:58
Na Nu ist klar, so hatte ich das auch aufgefasst.

Gut Fund

Gruss Benutzername
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Benutzername in 09. November 2011, 20:10:12
Zitat von: Detektix in 09. November 2011, 19:53:40
Ich hoffe doch mal, ihr gebt die Funde (Ringe etc.) im Fundbüro ab, oder ??? :cop:
Denke doch das so etwas abgegeben wird.Man freut sich doch auch selber wenn etwas verloren gegangen ist, und es jemand beim Fundbüro abgibt.

Und Ringe oder so etwas tolles hab ich noch nicht gefunden, glaube auch nicht das man so etwas alle Tage findet.
Wahrscheinlich nur ein Highligt in 3 Monaten intensiver suche.

Gruss Benutzername

Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Corax in 09. November 2011, 21:22:06
Sorry wenn ich mal nachfrage aber braucht ihr allen Ernstes für die Strandsuche (egal ob nun Küste oder Baggersee) eine Genehmigung???

Viele Grüße
Corax
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: pflaume in 09. November 2011, 21:28:39
in diesem Land braucht man für jeden Furz ne genehmigung , nix neues  :irre:
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: insurgent in 09. November 2011, 23:38:18
Zitat von: Corax in 09. November 2011, 21:22:06
Sorry wenn ich mal nachfrage aber braucht ihr allen Ernstes für die Strandsuche (egal ob nun Küste oder Baggersee) eine Genehmigung???

Viele Grüße
Corax

Na ja  :engel: da sie "jeder" bekonmen kann ist es doch OK
Titel: Re:Genehmigung zur suche mit technischem Suchgerät an den Stränden Schlewig Holstei
Beitrag von: Belenos in 10. November 2011, 07:56:44
Zitat von: Benutzername in 09. November 2011, 20:10:12
Denke doch das so etwas abgegeben wird.Man freut sich doch auch selber wenn etwas verloren gegangen ist, und es jemand beim Fundbüro abgibt.

Und Ringe oder so etwas tolles hab ich noch nicht gefunden, glaube auch nicht das man so etwas alle Tage findet.
Wahrscheinlich nur ein Highligt in 3 Monaten intensiver suche.

Gruss Benutzername



Moin,

bei der Fundabgabe beim Fundbüro (Ringe, Schmuck) unbedingt auf das Eigentumsrecht hinweisen, d. h. dass man die Funde nach 6 Monaten, so sie nicht abgeholt wurden, zurück erhält. Damit gehen die Fundstücke offiziell in das Eigentum des Finders über.
Versäumt man es auf das Eigentumsrecht hinzuweisen, werden die Funde, bei Nichtabholung, nach 6 Monaten zu Gunsten der Stadtkasse versteigert.

Viele Grüße

Walter