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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: stratocaster in 04. September 2014, 11:12:27

Titel: Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: stratocaster in 04. September 2014, 11:12:27
... siehe unten.
Zur Info.

Gruß  :winke:
Titel: Re:Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: DonCordoba in 04. September 2014, 11:31:37
Ja, in Rheinland-Pfalz wird es eng.
Die Allgemeinheit wird sensibilisiert...

Grüße,  :winke:
Micha
Titel: Re:Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: St. Subrie in 04. September 2014, 12:18:12
In meiner mehrjährigen Praxis in Hessen bin ich bis jetzt zweimal direkt nach meiner Berechtigung gefragt worden, und das waren ein Rentner, der früher als Zeichner in einem einschlägigen Institut gearbeitet hat und ein Forstbeamter. Ich finde schon, daß mehr Aufmerksamkeit angebracht wäre. Den Spaß- und Abenteuersondlern, die sich nicht die Mühe machen, sich in das Gebiet einzuarbeiten um eine Genehmigung zu erhalten, sage ich, dann geht doch auch mal fischen ohne Angelschein und fahrt Auto ohne Führerschein. Und Gewerbeschein, Gabelstaplerschein, Personenbeförderungsschein, Waffenschein usw, das ist  alles garnicht nötig, wir leben doch in einem freien Land.
Allerdings, es gibt Bundesländer, da läuft auch der kenntnisreichste und engagierteste  Freund der Geschichte und Archäologie gegen Mauern. Stichwort : Behördenwillkür.
Gruß
St. Subrie
Titel: Re:Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: Esmoker in 04. September 2014, 12:46:34
Zitat von: St. Subrie in 04. September 2014, 12:18:12
In meiner mehrjährigen Praxis in Hessen bin ich bis jetzt zweimal direkt nach meiner Berechtigung gefragt worden, und das waren ein Rentner, der früher als Zeichner in einem einschlägigen Institut gearbeitet hat und ein Forstbeamter. Ich finde schon, daß mehr Aufmerksamkeit angebracht wäre. Den Spaß- und Abenteuersondlern, die sich nicht die Mühe machen, sich in das Gebiet einzuarbeiten um eine Genehmigung zu erhalten, sage ich, dann geht doch auch mal fischen ohne Angelschein und fahrt Auto ohne Führerschein. Und Gewerbeschein, Gabelstaplerschein, Personenbeförderungsschein, Waffenschein usw, das ist  alles garnicht nötig, wir leben doch in einem freien Land.
Allerdings, es gibt Bundesländer, da läuft auch der kenntnisreichste und engagierteste  Freund der Geschichte und Archäologie gegen Mauern. Stichwort : Behördenwillkür.
Gruß
St. Subrie

Gebe dir in allen Punkten Recht!
Da wo eine Genehmigung erteilt wird, sollte man diese auch beantragen und dementsprechend Strafen verhängt werde, wenn man ohne Genehmigung angetroffen wird (so wie bei allen anderen Scheinen und Genehmigungen auch)

Dort wo eine Genehmigung kategorisch abgelehnt wird, sollte man sich als Behörde auch nicht wundern wenn ohne Genehmigung gesondelt wird!
Titel: Re:Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: atrebates in 05. September 2014, 20:45:01
Der Zeitungsartikel ist zum Teil falsch.

In Rheinland-pfals gibt es ein Schatzregal, dass stimmt.

Jeder hisorische Fund gehört dem Land, dass stimmt NICHT!

Nur Funde von BESONDEREM wissenschaftlichen Wert fallen unter das Schatzregal und dem Finder steht eine Belohnung zu!

Gruß, Atrebates
Titel: Re:Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: AndiObb in 05. September 2014, 21:37:57
Zitat von: atrebates in 05. September 2014, 20:45:01
Der Zeitungsartikel ist zum Teil falsch.

In Rheinland-pfals gibt es ein Schatzregal, dass stimmt.

Jeder hisorische Fund gehört dem Land, dass stimmt NICHT!

Nur Funde von BESONDEREM wissenschaftlichen Wert fallen unter das Schatzregal und dem Finder steht eine Belohnung zu!

Gruß, Atrebates

Aber wenn ich mich nicht irre, braucht man dort eine Genehmigung zur Suche oder? Hätten sie eine solche gehabt, wäre das ja kein Thema gewesen. Das hast Du übersehen.

Ansonsten ist dem Beitrag von St. Subrie nicht viel hinzuzufügen.
Titel: Re:Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: DOC.ATX in 05. September 2014, 21:49:14
In RLP gilt:

§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.
Titel: Re:Artikel in der Zeitung Rheinpfalz
Beitrag von: tomdulie in 05. September 2014, 22:26:43
Mit einer Legitimation geht eben vieles leichter!  :winke:

Gruß, tomdulie