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Sondengehen => Anfängerfragen => Thema gestartet von: Metteltimehunter in 04. März 2005, 21:27:07

Titel: was ist ein Münzschatz
Beitrag von: Metteltimehunter in 04. März 2005, 21:27:07
Hallo bin zwar kein Anfänger hab aber trotzdem eine Frage ich habe mal gehört :  es mehr als 3 Stück sein um als Schatz zu zählen  und es kommt auch drauf an wie selten die Münzen sind . Goldmünzen zählen auch einzen als Schatz .
Weiß da jemand mehr

mfG : Metteltimehunter
Titel:
Beitrag von: Ruebezahl in 05. März 2005, 07:45:57
Die Schatzdefinition 3 Münzen und mehr stammt aus dem BGB und ist schon über 100 Jahre alt, gilt aber noch. Dort spielt auch keine Rolle ob Gold u.s.w.
Teilweise wurde mit Landesgesetzen (Denkmalschutzgesetze ?) diese Definition aber "verändert".
Titel:
Beitrag von: Metteltimehunter in 05. März 2005, 17:35:31
Hallo Ruebezahl

Danke für die schnelle Antwort .

mfG : Metteltimehunter
Titel:
Beitrag von: IG_Phoenix in 06. März 2005, 15:39:31
ZitatOriginally posted by Metteltimehunter
Hallo bin zwar kein Anfänger hab aber trotzdem eine Frage ich habe mal gehört :  ( In NRW ) müssen es mehr als 3 Stück sein um als Schatz zu zählen  und es kommt auch drauf an wie selten die Münzen sind .
Goldmünzen zählen auch einzen als Schatz .
Weiß da jemand mehr zur lage in  ( in NRW )

mfG : Metteltimehunter

Hallo,

ab drei Münzen spricht man von einem Hortfund, mit Schatz gem. § 984 BGB hat dies aber nichts zu tun. Der 984 regelt die Eigentumsverhältnisse an einem Schatz und Schatz ist jeder Gegenstand, der so lange verborgen war, dass sein Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist.
Somit ist jede Münze, die solange verborgen war, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, ein Schatz.

Viele Grüße

Walter
www.schatzsucher-magazin.de
Titel:
Beitrag von: Ruebezahl in 07. März 2005, 14:12:45
ZitatOriginally posted by IG_Phoenix
Somit ist jede Münze, die solange verborgen war, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, ein Schatz.

Dann wäre jedes 1-Cent Stück das ein Kind im Sommer am Strand verbuddelt hat im Herbst schon ein Schatz.....

Aber du hast Recht, im BGB steht die 3 und mehr Münzen Reglung nicht. Ich weiß leider nicht mehr wo ich es gelesen haben, vielleicht wa`s auch ein Komentar zum BGB ? :platt: