Hey,
ich habe eine Frage bzgl. des Urheberrechtes nach §71 UrhG, die mir beim Fall Himmelsscheibe von Nebra eingefallen ist.
Angenommen die Finder hätten Fotos von der Scheibe "veröffentlicht", dann hätten sie doch die Bildrechte an der Scheibe und daher eine Nutzungsgebühr für jedes veröffentlichte Bild von der Himmelsscheibe verlangen können (trotz der riesigen Schweinerei, die sie veranstaltet haben :wuetend:)
In welcher Form hätte man ein Bild von der Himmelsscheibe veröffentlichen müssen, um die Urheberrechte zu erlangen? Reicht da zum Beispiel unser Forum, wo Bilder nur registrierten Mitglieder angezeigt werden, oder muss es eine frei zugängliche Website sein oder sogar ein Printmedium?
Ich weiß, dass ihr keine Anwälte seid, aber vll. wisst ihr hierzu mehr als ich. :zwinker:
LG :friede:
Hallo
In Erwartung klügerer Antworten tue ich hier meine Meinung kund:
Das Urheberrecht wäre im von dir geschilderten Fall auf die Bilder beschränkt, die die Finder der Himmelsscheibe selber angefertigt haben. Spätere (legale) Besitzer des Prunkstücks würden aber ihrerseits Bilder machen und veröffentlichen dürfen.
Viele Grüsse vom Schuhnagel
Mach gute Bilder und zeig her dein Fund! :dumdidum:
:-D Siegieduna
Ist leider bis jetzt alles nur graue Theorie... :narr:
Aber für den Fall der Fälle will man ja gewappnet sein! :zwinker:
Stichworte "Schöpfungshöhe" und "Lichtbild":
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbild