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Sondengehen => Anfängerfragen => Thema gestartet von: Schuppenkarpfen in 05. September 2007, 22:22:22

Titel: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: Schuppenkarpfen in 05. September 2007, 22:22:22
hab mal ne Frage,ich mache nächste Woche bei meinen Schwiegereltern Urlaub, die Familie hat noch ein altes Grundstück auf dem kurz vor Kriegsende, Porzellan, Silberbesteck, Schmuck und Münzen vor der Russischen Armee vergraben wurde und keiner mehr weiß, wo es genau liegt, hier meine frage: wie sieht es rechtlich aus in Sachsen auf einem Privatgelände danach zu Sondeln.
gruß Andreas
Titel: Re: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: LITHOS in 05. September 2007, 22:34:09
Hallo Schuppenkarpfen,
Bin nicht genau mit der Verfahrensweise der sächsischen Nachbarn vertraut, sollte sich aber nicht grundlegend zu hiesiger unterscheiden. Der Einsatz von Metalldetektoren ist vermutlich grundsätzlich genehmigungspflichtig. Privatgrund bildet da keine Ausnahme.
Frage einfach mal beim Amt nach. Wenn das verborgene Gut sicher einer Person oder deren Erben zuzuordnen ist, unterliegt es auch nicht dem Schatzregal.
Titel: Re: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: Schuppenkarpfen in 05. September 2007, 23:11:07
Hi LITHOS

danke für deine schnelle Antwort, kannst du mir eine Anlaufstelle nennen die mich beraten kann?
gruß andreas
Titel: Re: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: Pfälzer in 05. September 2007, 23:44:45
Hi :winke:
Schau da mal nach:

http://www.digs-online.de/forum/viewforum.php?f=20
Kannst auch dem Moderator eine PN schicken. Der wird sich bei dir melden.

Jürgen

PS:
ZitatDer Einsatz von Metalldetektoren ist vermutlich grundsätzlich genehmigungspflichtig

Falsch !!!

Titel: Re: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: Loenne in 05. September 2007, 23:54:20
Zitat von: Pfälzer in 05. September 2007, 23:44:45

Falsch !!!

Richtig!!  :zwinker:

Mache es ganz einfach. Rufe beim LDA an, erkläre was Du vorhast und teilen ihnen mit, dass Du nur unnötige Diskussionen vermeiden möchtest. Du suchst ja nur Euer Eigentum. Das hat weder etwas mit dem Schatzregal, noch mit dem §984 zu tun und auch nicht mit dem Denkmalschutzgesetz. Wenn Du Dich bei denen meldest, hast Du Deine "Pflicht" mehr als getan und gut ist. Schreibe Dir allerdings auf, mit wem Du wann was besprochen hast. Manche Leute haben ein schlechtes Gedächnis, wenn es anschließend noch Unklarheiten geben sollte.  :kopfkratz: :zwinker:

Gruß
Loenne
Titel: Re: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: Pfälzer in 05. September 2007, 23:58:35
ZitatManche Leute haben ein schlechtes Gedächnis, wenn es anschließend noch Unklarheiten geben sollte. 

Wie wahr  :zwinker:

Jürgen
Titel: Re: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: RayRedditch in 06. September 2007, 08:29:57
Und immer wann es um funden oder geld geht, voral bei Regierungs beamten ! :belehr:
Titel: Re: Sondeln auf Privatgelände ( Sachsen )
Beitrag von: bobbymcghee in 06. September 2007, 16:06:24
Hi,

die vorangeschriebenen Beiträge sind soweit richtig. Wie ich aber denke hervor zu lesen, geht es um eine einmalige Angelegenheit auf einem eigenen Privatgelände und höchstwahrscheinlich auch dem nachweisbar vergrabenem Erbe. Eine Anfrage beim Amt wird sicher nicht so schnell beantwortet werden und vieleicht auch nicht unbedingt positiv. Das Amt hat viel zu tun. Deshalb mein Vorschlag, wende Dich an einen Sondler mit Genehmigung für Sachsen der Dich bei der Suche unterstützt und die Sache so zu sagen überwacht. Kannst Dich gern für Fragen an mich per PN wenden. Die Funde müssen natürlich registriert werden (wenn etwas gefunden wird) und nachgewiesen, dass sie zu Eurem Erbe gehören.

Besten Gruß. Bobby