Sucherforum

Sondengehen => Anfängerfragen => Thema gestartet von: Lucky Luciano in 01. Dezember 2011, 10:07:18

Titel: Frage zu Schlachtfeldern der Napoleonischen Zeit
Beitrag von: Lucky Luciano in 01. Dezember 2011, 10:07:18
Hallo Freunde,  :winke:

Mal ne Frage von mir. Stehen die Schlachtfelder der napoleonischen Zeit auch unter Denkmalschutz? Beispielsweise Jena und Auerstedt?
Oder auch alle anderen? Oder ist das dort zu "neu" ?

Viele Grüße Lucky
Titel: Re:Frage zu Schlachtfeldern der Napoleonischen Zeit
Beitrag von: Belenos in 01. Dezember 2011, 10:53:16
Zitat von: Lucky Luciano in 01. Dezember 2011, 10:07:18
Hallo Freunde,  :winke:

Mal ne Frage von mir. Stehen die Schlachtfelder der napoleonischen Zeit auch unter Denkmalschutz? Beispielsweise Jena und Auerstedt?
Oder auch alle anderen? Oder ist das dort zu "neu" ?

Viele Grüße Lucky

Moin,

das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Denkmalschutzgesetz steht jeweils, was in dem Bundesland ein Bodendenkmal ist. In Hessen und in Bayeren zählen diese Schlachtfelder nicht zu den BD.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Frage zu Schlachtfeldern der Napoleonischen Zeit
Beitrag von: Lucky Luciano in 01. Dezember 2011, 11:44:02
Vielen Dank Walter für die Erklärung  :-)

Dann werd ich wohl im schönen Bayern bleiben und dort mein Glück versuchen!  :super:

Viele Grüße Lucky
Titel: Re:Frage zu Schlachtfeldern der Napoleonischen Zeit
Beitrag von: Gosetrinker in 01. Dezember 2011, 17:53:22
In Thüringen ist es wohl verboten... Und Auerstedt/Jena zählen zu Thüringen. Und selbst wenn es erlaubt wäre, sind dort die Ehrenamtlichen der Denkmalpflege wie auch auf anderen Schlachtfeldern dermaßen sensibilisiert, dass es für einen Sucher ohne jegliche Lobby und Bekanntheit sehr unangenehm ausgehen könnte. Man hat da so seine Erfahrungen...
Titel: Re:Frage zu Schlachtfeldern der Napoleonischen Zeit
Beitrag von: Erdspiegel in 02. Dezember 2011, 20:35:38
In Brandenburg ohne Zusammenarbeit mit dem Amt ebenfalls verboten.