Sucherforum

Sondengehen => Rund ums Sondengehen und Feldbegehung => Thema gestartet von: insurgent in 16. Januar 2014, 18:57:49

Titel: Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 16. Januar 2014, 18:57:49
Es wird wieder was geändert wurde heute verkündet.

Besonders § 13 Absatz 2/ 5 und § 20 Absatz 1/2 sind schon sehr weitreichend  :staun:

Oder was meinen die Juristen......

http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Kulturpolitik/Denkmalschutzgesetz/Denkmal/Denkmalschutzgesetz__blob=publicationFile.pdf

Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: LITHOS in 16. Januar 2014, 19:52:20
Hui, da werden sich aber manche unruhig umsehen.  :-D
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: thovalo in 16. Januar 2014, 19:57:19


...........................  das Suchen nach den genannten Paragrafen kann man abkürzen:


§ 13 Genehmigungspflichtige Maßnahmen

(1) Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
1. die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenk-
mals,
2. die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlich oder land-
schaftlich bedingter Bedeutung an einen anderen Ort,  
3. die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn
sie geeignet ist, seinen Eindruck wesentlich zu beeinträchtigen,
(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
1. alle Maßnahmen in Denkmalbereichen, die geeignet sind, die Denkmalberei-
che wesentlich zu beeinträchtigen; Maßnahmen nach Absatz 1 bleiben davon
unberührt,
2. alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten, die geeig-
net sind, diese zu beeinträchtigen oder zu gefährden,
3. Eingriffe in den Bestand eines Denkmals zum Zweck der Erforschung,
4. die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale
aufzufinden,
5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-
male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,



§ 20 Straftaten

(1) Wer
1. ohne die nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 erforderliche Genehmigung vorsätzlich ein Kul-
turdenkmal beschädigt oder zerstört oder
2. die in § 13 Abs. 2 Nr. 4 bis 7 genannten Handlungen vornimmt, ohne die dafür
erforderliche Genehmigung zu haben,  
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat
nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Die zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 verwendeten Geräte sollen eingezo-
gen werden.


§ 22 Enteignung

(1) Die Enteignung von Kulturdenkmalen ist zulässig, wenn auf andere Weise eine
Gefahr für deren Erhaltung nicht zu beseitigen ist.
(2) Die Enteignung erfolgt zugunsten des Landes, eines Kreises oder einer Gemein-
de.
(3) Bei unbeweglichen Kulturdenkmalen findet das für die Enteignung von Grundei-
gentum geltende Landesrecht Anwendung.
(4) Bei beweglichen Kulturdenkmalen finden die §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 11, 12, 24 bis 37,
39, 57 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874
(GS. S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1971 (GVOBl.
Schl.-H. S. 182), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H.
S. 153), entsprechende Anwendung.

Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 16. Januar 2014, 20:09:03
§ 13 finde ich ja völlig OK

aber § 20 etwas überzogen. Das würde ja auch für Strand- oder Spielplatzsucher bedeuten, dass sie eine Straftat begehn :nono:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 16. Januar 2014, 21:09:15
Sehr vernünftig finde ich die Begründung zu § 13 2/5

"sie stellen auf objektiv nachprüfbare Kritereien ab, nicht mehr auf subjektive Inventionen"  :super:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: stratocaster in 16. Januar 2014, 22:00:14
Zitat von: insurgent in 16. Januar 2014, 20:09:03
§ 13 finde ich ja völlig OK

aber § 20 etwas überzogen. Das würde ja auch für Strand- oder Spielplatzsucher bedeuten, dass sie eine Straftat begehn :nono:

Ich empfinde Paragraph 13, (2), 6. und 7. als heikel.
Was ist eine "Grabung" ?
Wenn es der Staatsanwalt so auslegt, dann ist das Ausheben von 1 Liter Erde mit
einem kleinen Schippchen eine Grabung (Satz 6). Wenn in diesem Liter Erde eine
römische Kleinmünze vorhanden ist, dann trifft Satz 7. zu.
Und dann kann Paragraph 20 greifen.

Gruß  :kopfkratz:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 16. Januar 2014, 22:29:30
"Anwendung archäologische Methoden" gefällt mir besonders gut.

Quellenstudium im Archiv, Auswertung von Luftbildern oder Geokarten, Flurnamenforschung, Erstellen von Verbreitungskarten...kann zukünftig Gefängnis bedeuten!  :super:

Endlich geht es auch den Schreibtischtätern an den Kragen...
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Bert in 16. Januar 2014, 23:39:52
Da bin ich dann mal gespannt, wann die ganzen Augensucher ohne Genehmigung die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Das ist aber erst der Anfang: Ich bin mir sicher, Archäologen denken auch ab und zu mal nach. Deswegen ist schon das Nachdenken über Kulturdenkmäler ohne entsprechende Genehmigung eine Anwendung 'archäologischer Methoden', und wird zukünftig erbarmungslos verfolgt. Zeit wirds, dass diese schwärende Wunde am Rechtsempfinden unserer Gesellschaft mal konsequent ausgemerzt wird!  :narr: :narr:

Gibt es in D eigentlich ein anderes Hobby, das in dem einem Bundesland ohne Genehmigung ausgeübt werden darf, anderswo dagegen als Straftatbestand behandelt wird?

Adios, Bert
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: StoneMan in 16. Januar 2014, 23:50:44
Zitat von: stratocaster in 16. Januar 2014, 22:00:14
...
Wenn es der Staatsanwalt so auslegt, dann ist das Ausheben von 1 Liter Erde mit
einem kleinen Schippchen eine Grabung (Satz 6).
...

Wie definiert sich "Aushebung"? Vermutlich "Grabung".

Moin,

da hat der Staatsanwalt es auch einfach, mit Bezug auf die von fanir erwähnte "Anwendung archäologischer Methoden",
wird er, der Staatsanwalt, eine Grabung = Ausgrabung, als eine archäologische Forschungsmethode im Kontext einer
offiziellen wissenschaftlichen Maßnahme verstanden wissen.

Da denke ich, wird die Menge des Abraums nicht definiert.

Gruß

Jürgen

Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: stratocaster in 17. Januar 2014, 10:29:33
Zitat von: Bert in 16. Januar 2014, 23:39:52
Gibt es in D eigentlich ein anderes Hobby, das in dem einem Bundesland ohne Genehmigung ausgeübt werden darf, anderswo dagegen als Straftatbestand behandelt wird?

Gibt es.
In Deutschland ist die Sicherheit kraft Bundesgesetz Ländersache.

Nehmen wir mal das Gesetz über gefährliche Hunde (Sicherheit der Staatsbürger):
Wenn ich mit meinem Rotti in Rheinland-Pfalz ohne Leine durch die Landschaft wandere, ist das ganz normal.
In einem anderen Bundesland mag das schon ein Straftatbestand sein,
weil Rottweiler dort als gefährliche Hunde eingestuft sind; in Rhld-Pfalz nicht.

Gruß  :winke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Carolus Rex in 17. Januar 2014, 11:59:22
Hi

Wie die meisten hier wissen bin ich ein Verfechter der Genehmigungspraxis.

Ich bin auch dafür,  dass "richtige" Raubgräber eins auf die Mütze bekommen.

Aber das hier geht selbst mir zu weit.

Was mich insbesondere stört ist, dass da steht --wird bestraft-- und nicht --kann--.

Somit wird mal wieder der kleine mit den großen gleichgesetzt.

Wenn dann demnächst vielleicht Canabis legal wird habe dann keine Drogenleute mehr
sondern Sondler in der "Kundschaft".
NA SUPER

Gruß CR
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 17. Januar 2014, 17:20:09
Komme gerade von einer Baustelle wo jetzt ca. 30 qm "Archäologie" fehlen.
Wäre schon lustig, wenn die am Montag ihren Bagger suchen müssten.  :glotz:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Carolus Rex in 17. Januar 2014, 20:12:25
Hi

Paragraph 14 hat aber auch was für sich.
Wenn das dann funzt

Gruß CR
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 18. Januar 2014, 14:53:45
Zitat von: insurgent in 16. Januar 2014, 20:09:03
aber § 20 etwas überzogen. Das würde ja auch für Strand- oder Spielplatzsucher bedeuten, dass sie eine Straftat begehn :nono:

Und hast Du ein Vorschlag? Lässt man diese Ausnahme zu, dann gehen von den 30 Sondengänger vermutlich 50% auch wieder in die Wälder oder auf Bodendenkmäler. Wenn Du eine bessere Idee hast, nur her damit.

Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 18. Januar 2014, 18:54:38
Zitat von: Jøran-Njål in 18. Januar 2014, 14:53:45
Und hast Du ein Vorschlag? Lässt man diese Ausnahme zu, dann gehen von den 30 Sondengänger vermutlich 50% auch wieder in die Wälder oder auf Bodendenkmäler. Wenn Du eine bessere Idee hast, nur her damit.

Gruß / Hilsen

Jøran-Njål

Du setzt die Suche nach Euros am Strand mit dem Plündern von Bodendenkmälern gleich?!  :kopfkratz:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 18. Januar 2014, 19:46:15
Zitat von: Jøran-Njål in 18. Januar 2014, 14:53:45
Und hast Du ein Vorschlag? Lässt man diese Ausnahme zu, dann gehen von den 30 Sondengänger vermutlich 50% auch wieder in die Wälder oder auf Bodendenkmäler. Wenn Du eine bessere Idee hast, nur her damit.

Gruß / Hilsen

Jøran-Njål

Beim Sondeln ohne Genehmigung auf einem BD soll es meinetwegen eine Straftat bleiben, aber am Strand oder einfacher Acker wäre eine OWI sehr viel besser, da man die Leute leichter einbinden könnte, als wenn gleich die ganze Staatsmaschinerie in Gang gesetzt wird.

Und mal ehrlich, Sondeln am Badestrand = eine Straftat. Das wird auf allgemeines Unverständniss stoßen
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 18. Januar 2014, 21:49:24
Zitat von: fafnir in 18. Januar 2014, 18:54:38
Du setzt die Suche nach Euros am Strand mit dem Plündern von Bodendenkmälern gleich?!  :kopfkratz:

Nein, wo habe ich das geschrieben?  :kopfkratz:

Zitat von: insurgent in 18. Januar 2014, 19:46:15
Beim Sondeln ohne Genehmigung auf einem BD soll es meinetwegen eine Straftat bleiben, aber am Strand oder einfacher Acker wäre eine OWI sehr viel besser, da man die Leute leichter einbinden könnte, als wenn gleich die ganze Staatsmaschinerie in Gang gesetzt wird.

Und mal ehrlich, Sondeln am Badestrand = eine Straftat. Das wird auf allgemeines Unverständniss stoßen

OWI für das Mitführen eines Metalldetektors am Strand oder auf einem "einfachen" Acker wäre eine Möglichkeit, wobei das
sicherlich die Mehrheit der Sondengänger ebenfalls für übertrieben halten würden.
Wäre aber eine Möglichkeit, wobei OWI bei Entdeckung eines BD ohne Meldung sofort hinfällig wäre.
Mit Strand und Spielplatz wäre ich einverstanden, mit einem Acker aber nicht.

Gruß /  Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 18. Januar 2014, 23:17:29
Bleibt nur die Frage, wieso das Suchen nach Euros am Strand eine Ordnungswidrigkeit darstellen sollte?

Aber vielleicht fühlt sich das Amt demnächst ja auch berufen Genehmigungen zum Muschelsuchen auszustellen.
Die Wahrscheinlichkeit dabei auf ein Kulturdenkmal zu stoßen dürfte zumindest ungleich höher als beim Strandsondeln sein.
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 19. Januar 2014, 13:40:30
Zitat von: fafnir in 18. Januar 2014, 23:17:29
Bleibt nur die Frage, wieso das Suchen nach Euros am Strand eine Ordnungswidrigkeit darstellen sollte?

Solange Du mit Deinen Augen, einer kleinen Schaufel nach EUROS suchst, ist doch alles in Ordnung.  :engel:
Nur sobald Du einen Metalldetektor einsetzt, dann  :cop:

Mach doch mal einen Vorschlag, wie das Gesetz sein sollte, so, das auch wir ehrenamtliche Denkmalpfleger
damit zufrieden sein können.  :winke:

Wenn ich lese, was für Kommentare die anderen Sondengänger in den anderen Foren so schreiben, dann
bin ich immer mehr davon überzeugt, das dieses Gesetz unbedingt kommen sollte.


Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Gratian in 19. Januar 2014, 15:48:04
Zitat5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-
male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,

ist ja recht weit gegriffen....aber mit Sicherheit nicht eindeutiger. M.E birgt dieser Satz enormes Streitpotenzial.  :belehr:

Freue mich schon auf die juristischen Kommentare in den Fachzeitschriften mit dem Titel:

Zur Strafbarkeit des Mitführens und Verwendens einer Spitzhacke als Suchgerät in der Bewertung des OLG Kiel unter besonderer Berücksichtigung der §§ 13.5 und 20 Denkmalschutzgesetz SH.

oder: Die Verwendung einer Gleitsichtbrille als verstärkendes Suchelement beim illegalen Augensuchen auf  Kulturdenkmalern im Lichte der §§ 13 ff Denkmalschutzgesetz SH.

oder: Der Fotoapparat im Flugzeug, folgen und strafrechtliche Konsequenzen seiner illegale Verwendung als Suchgerät zur Auffindung von Kulturdenkmälern unter besonderer Berücksichtigung von an Flugzeugdrohnen angebrachten Fotoapparaten.


:narr: :narr:  :irre:


Werden auch harte Zeiten für die Auftragssucher werden....

@Carolus : dann haste an Deinem Arbeitsplatz künftig mehr Leute zum fachsimpeln... :narr:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 19. Januar 2014, 16:10:47
@ Jøran-Njål

Die Eurosuche mit Detektor am Strand sollte eine Ordnungswidrigkeit darstellen weil...du sonst unzufrieden bist!?
Das ist dein einziges Argument?  :super:

Mein Vorschlag wäre:

Suchen ohne Genehmigung auf Bodendenkmälern oder in Grabungsschutzgebieten - Straftat
Suchen ohne Genehmigung auf sonstigen Ackerflächen - Owi
Genehmigungsfreie Suche am Strand oder auf Spielplätzen
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Nanoflitter in 19. Januar 2014, 17:25:30
Zitat von: Jøran-Njål in 19. Januar 2014, 13:40:30
Solange Du mit Deinen Augen, einer kleinen Schaufel nach EUROS suchst, ist doch alles in Ordnung.  :engel:

Das meinst du doch nicht im Ernst, oder? :narr:

Fafnirs letzten Beitrag stimme ich eigentlich zu, obwohl das(Gesetz) wieder schön ins Vorschriften- Gesetzes- und Genehmigungsgeile Deutschland passt!

Ich hab übrigens auch eine Genehmigung, bin und werde deswegen aber nicht so militant. Man sollte doch mal die Kirche im
Dorf lassen.

Gruss...
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: stratocaster in 19. Januar 2014, 17:52:31
Zitat von: Jøran-Njål in 19. Januar 2014, 13:40:30
Solange Du mit Deinen Augen, einer kleinen Schaufel nach EUROS suchst, ist doch alles in Ordnung.  :engel:

Eben nicht.
Lies doch mal Paragraph 13, Absatz (2), Satz 6
Kleine Schaufel = Grabung
(Wenn es der Staatsanwalt so will)

Gruß  :winke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Esmoker in 19. Januar 2014, 19:04:09
Zitat von: fafnir in 19. Januar 2014, 16:10:47

Mein Vorschlag wäre:

Suchen ohne Genehmigung auf Bodendenkmälern oder in Grabungsschutzgebieten - Straftat
Suchen ohne Genehmigung auf sonstigen Ackerflächen - Owi
Genehmigungsfreie Suche am Strand oder auf Spielplätzen

Fände ich eine sehr gute Alternative... ich persönlich würde sogar das suchen auf sonstigen Ackerflächen ohne Genehmigung unter Strafe stellen, alter Streitpunkt "Billigende Inkaufnahme der Entdeckung eines Bodendenkmales!"

Aber Strand und Spielplatz und Badesee finde selbst ich als "Hardliner" mehr als affig!
Auch das ECHTE suchen nach einem verlorengegangenen Ring von Omma Erna im Schrebergarten sollte Genehmigungsfrei bleiben, ich sag mal als Stichwort "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit"

Aber ansonsten finde ich persönlich das geplante Gesetz sehr gut, da es endlich den "Ich such nur nach Meteoriten, ich suche nur Militaria, ich suche nicht nach Bodendenkmälern" Ausreden einen Riegel vorschiebt.
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: stratocaster in 19. Januar 2014, 19:55:18
Wenn ich das mal so schreiben darf:
Ich finde diesen Thread und die Beiträge bisher ganz interessant und informativ.  :super:
Ist ja auch noch gar nichts eskaliert  :dumdidum:

2 Sachen möchte ich noch loswerden:
Alle äußern Ihre Meinungen und ihre Wünsche und Interpretationen. So weit so gut.
Der Staatsanwalt wird dies gegebenenfalls dann auch tun und dann ist die Frage,
was daraus wird? Der Spielraum der Gerichtsbarkeit ist unermesslich groß:
von der Bagatelle bis hin zum drastischen Bußgeld.

Für die "Hardliner": Ihr seid allein aufgrund Eures Wohnsitzes in der glücklichen Situation,
dass die Amtsarchäologie auch mit Euch zusammenarbeiten will und dass Ihr deswegen auch eine Genehmigung habt.
Ich meine, dass es in Deutschland leider auch Landstriche gibt, wo dies nicht so ist.
Der Hobby-Sondler wartet dort vielleicht auf bessere Zeiten.
Und deswegen ist mir das Argument mit den "Ausreden" einfach zu billig.
Aber es ist ja schön, einer Elite anzugehören, oder ?

Gruß  :winke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Esmoker in 19. Januar 2014, 20:04:25
Zitat von: stratocaster in 19. Januar 2014, 19:55:18
Wenn ich das mal so schreiben darf:
Ich finde diesen Thread und die Beiträge bisher ganz interessant und informativ.  :super:
Ist ja auch noch gar nichts eskaliert  :dumdidum:

2 Sachen möchte ich noch loswerden:
Alle äußern Ihre Meinungen und ihre Wünsche und Interpretationen. So weit so gut.
Der Staatsanwalt wird dies gegebenenfalls dann auch tun und dann ist die Frage,
was daraus wird? Der Spielraum der Gerichtsbarkeit ist unermesslich groß:
von der Bagatelle bis hin zum drastischen Bußgeld.

Für die "Hardliner": Ihr seid allein aufgrund Eures Wohnsitzes in der glücklichen Situation,
dass die Amtsarchäologie auch mit Euch zusammenarbeiten will und dass Ihr deswegen auch eine Genehmigung habt.
Ich meine, dass es in Deutschland leider auch Landstriche gibt, wo dies nicht so ist.
Der Hobby-Sondler wartet dort vielleicht auf bessere Zeiten.
Und deswegen ist mir das Argument mit den "Ausreden" einfach zu billig.
Aber es ist ja schön, einer Elite anzugehören, oder ?

Gruß  :winke:

Nicht falsch verstehen,  meine Aussagen gelten immer nur für Bundesländer mit Genehmigungspolitik! Bundesländer die keine Genehmigungen ausgeben, verbauen sich selbst den Weg zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit und haben es nicht besser verdient!

Aber wir sind jetzt hier bei SH und darauf beziehe ich mich in meiner Aussage  :winke: :belehr:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 19. Januar 2014, 20:33:57
Zitat von: stratocaster in 19. Januar 2014, 17:52:31
Eben nicht.
Lies doch mal Paragraph 13, Absatz (2), Satz 6
Kleine Schaufel = Grabung
(Wenn es der Staatsanwalt so will)

Gruß  :winke:

Aber doch nur, wenn Du gezielt nach archäologie/BD suchst.

Wird ja auch noch eine Erläuterung folgen, die vieles klarstellen wird. :winke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 19. Januar 2014, 21:31:16
Was ich ein wenig befremdlich finde ist, dass nach§ 20 Straftaten die Zerstörung eines Kulturdenkmals nur dann strafbar ist, wenn sich ein Vorsatz nachweisen lässt.

Mit dem Detektor am Strand laufen ist also in jedem Fall strafbar - wenn ich hingegen mit einer Baumaschine ein Hügelgrab planiere, muss man mir erstmal Vorsatz (in dem Fall Kenntnis, dass es sich um ein KD gehandelt hat) nachweisen!?   :kopfkratz:

Ist das Absicht?  :dumdidum:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: stratocaster in 19. Januar 2014, 22:14:17
Zitat von: insurgent in 19. Januar 2014, 20:33:57
Aber doch nur, wenn Du gezielt nach archäologie/BD suchst.

Wird ja auch noch eine Erläuterung folgen, die vieles klarstellen wird. :winke:

Aber so steht es da nicht.
Ich habe wirklich Übung im Lesen von Gesetzes- und Verordnungstexten.
In der von mir zitierten Stelle steht, dass für eine Grabung die Genehmigung
der oberen Denkmalschutzbehörde erforderlich ist.
Was ist eine Grabung ?  Das ist das Problem.

Gruß  :winke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: jansonde in 20. Januar 2014, 01:34:47
Die Kriminalisierung und die Schaffung eines Straftatbestandes wird sicherlich auch in SH ein Antrieb für die dann in die Illegalität abgedrängten Sondengänger sein wichtige Funde doch noch zu melden :dumdidum:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 20. Januar 2014, 10:13:36
Zitat von: jansonde in 20. Januar 2014, 01:34:47
Die Kriminalisierung und die Schaffung eines Straftatbestandes wird sicherlich auch in SH ein Antrieb für die dann in die Illegalität abgedrängten Sondengänger sein wichtige Funde doch noch zu melden :dumdidum:

Sondengänger ohne Genehmigung haben noch nie was dem Amt gemeldet, von daher wird es auch nicht weniger werden :smoke:

Aber es gibt genug mit Genehmigung (und es werden immeer mehr), die sehr viel melden :super:

Zitat von: stratocaster in 19. Januar 2014, 22:14:17
Aber so steht es da nicht.
Ich habe wirklich Übung im Lesen von Gesetzes- und Verordnungstexten.
In der von mir zitierten Stelle steht, dass für eine Grabung die Genehmigung
der oberen Denkmalschutzbehörde erforderlich ist.
Was ist eine Grabung ?  Das ist das Problem.

Gruß  :winke:

Auf Seite 39 wird erläutert, dass es bei Grabungen um die Suche nach Kulturdenkmalen geht und nicht um einen Gartenpfosten zu setzten :winke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Steinkopf in 20. Januar 2014, 11:13:19
Zitat insurgent:

"...und nicht um einen Gartenpfosten zu setzten"

So wie diesen?
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 20. Januar 2014, 11:23:43
Zitat von: Steinkopf in 20. Januar 2014, 11:13:19
Zitat insurgent:

"...und nicht um einen Gartenpfosten zu setzten"

So wie diesen?

Genau, schönes Bild :smoke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Daniel in 20. Januar 2014, 11:35:08
Für den Pfosten ist aber ein anderes Amt zuständig. :-D
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: stratocaster in 20. Januar 2014, 11:39:42
Zitat von: insurgent in 20. Januar 2014, 10:13:36

Auf Seite 39 wird erläutert, dass es bei Grabungen um die Suche nach Kulturdenkmalen geht und nicht um einen Gartenpfosten zu setzten :winke:

Ich gebe mich geschlagen.
Die Erläuterungen hatte ich nicht gelesen. :friede:

Gruß  :winke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 20. Januar 2014, 13:08:13
Zitat von: insurgent in 20. Januar 2014, 10:13:36
Sondengänger ohne Genehmigung haben noch nie was dem Amt gemeldet, von daher wird es auch nicht weniger werden :smoke:


Dem widerspreche ich. Mir fallen jede Menge "berühmte" Fundstellen ein, die von Sondengängern ohne Genehmigung gemeldet wurden.
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 20. Januar 2014, 13:09:57
Zitat von: fafnir in 20. Januar 2014, 13:08:13
Dem widerspreche ich. Mir fallen jede Menge "berühmte" Fundstellen ein, die von Sondengängern ohne Genehmigung gemeldet wurden.

Welche sollen das denn in SH sein :kopfkratz:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: fafnir in 20. Januar 2014, 13:46:18
Zitat von: insurgent in 20. Januar 2014, 13:09:57
Welche sollen das denn in SH sein :kopfkratz:

Von Fundstellen in SH habe ich nichts gesagt. Aber Sondler der Detektorgruppe SH waren schon auf einigen Fundstellen der Katergorie "ohne Genehmigung entdeckt" unterwegs.  :zwinker:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 20. Januar 2014, 22:52:33
Zitat von: Esmoker in 19. Januar 2014, 19:04:09
Fände ich eine sehr gute Alternative... ich persönlich würde sogar das suchen auf sonstigen Ackerflächen ohne Genehmigung unter Strafe stellen, alter Streitpunkt "Billigende Inkaufnahme der Entdeckung eines Bodendenkmales!"

Aber Strand und Spielplatz und Badesee finde selbst ich als "Hardliner" mehr als affig!
Auch das ECHTE suchen nach einem verlorengegangenen Ring von Omma Erna im Schrebergarten sollte Genehmigungsfrei bleiben, ich sag mal als Stichwort "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit"

Aber ansonsten finde ich persönlich das geplante Gesetz sehr gut, da es endlich den "Ich such nur nach Meteoriten, ich suche nur Militaria, ich suche nicht nach Bodendenkmälern" Ausreden einen Riegel vorschiebt.


Mhhh, das hört sich nicht schlecht an.  :winke:

Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 20. Januar 2014, 22:55:17
Zitat von: jansonde in 20. Januar 2014, 01:34:47
Die Kriminalisierung und die Schaffung eines Straftatbestandes wird sicherlich auch in SH ein Antrieb für die dann in die Illegalität abgedrängten Sondengänger sein wichtige Funde doch noch zu melden :dumdidum:

Zumindest führt der Gang zum Richter diesmal zu erheblichen Kosten / Bestrafungen für den Straftäter.  :super:


Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 20. Januar 2014, 22:56:51
Zitat von: fafnir in 20. Januar 2014, 13:46:18
Von Fundstellen in SH habe ich nichts gesagt. Aber Sondler der Detektorgruppe SH waren schon auf einigen Fundstellen der Katergorie "ohne Genehmigung entdeckt" unterwegs.  :zwinker:

Wie meinst Du das?


Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Bert in 20. Januar 2014, 23:50:49
Zitat von: insurgent in 20. Januar 2014, 10:13:36
Sondengänger ohne Genehmigung haben noch nie was dem Amt gemeldet, von daher wird es auch nicht weniger werden :smoke:

Harzhorn? Wäre die Gesetzeslage in Niedersachsen damals so gewesen wie sie in SH jetzt werden soll, hätte man den beiden Findern nur raten können, ihre römischen Funde in die Tonne zu hauen.

Adios, Bert
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: jansonde in 21. Januar 2014, 01:30:39
Zitat von: Jøran-Njål in 20. Januar 2014, 22:55:17
Zumindest führt der Gang zum Richter diesmal zu erheblichen Kosten / Bestrafungen für den Straftäter.  :super:


Gruß / Hilsen

Jøran-Njål

Es hatte schon einen Grund das der Art. 5 GG so im Grundgesetzt steht...

Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: insurgent in 21. Januar 2014, 10:56:07
Zitat von: jansonde in 21. Januar 2014, 01:30:39
Es hatte schon einen Grund das der Art. 5 GG so im Grundgesetzt steht...



Richtig, aber nur frei von politischer Beeinflussung, alles andere unterliegt entsprechenden Auflagen und Einschränkungen die nach Antragstellung vom zuständigen Amt erteilt werden. Z.B. Nachweis der Qualifikation.

Steht alles in den Erläuterungen vom Verfassungsgericht :smoke:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 21. Januar 2014, 23:26:27
Zitat von: jansonde in 21. Januar 2014, 01:30:39
Es hatte schon einen Grund das der Art. 5 GG so im Grundgesetzt steht...

Kannst ja mal mit Deinem 1-Mannverein eine Verfassungsklage einreichen, darauf warte ich schon lange.  :dumdidum:
Mach mal, wird ein Spaß.  :Danke2:

Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: jansonde in 22. Januar 2014, 02:19:12
Nein, dazu gibt es ja kleine Wikis die den Durchblick haben... :narr:
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 25. Januar 2014, 20:00:04
Zitat von: jansonde in 22. Januar 2014, 02:19:12
Nein, dazu gibt es ja kleine Wikis die den Durchblick haben... :narr:

Ja lach Du nur, kleiner Narr. Wir kleine Wikis sind nicht gerade wenige und überrennen Euch gerade. 
Und lachen dann am Ende! :-D


Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: jansonde in 26. Januar 2014, 01:02:25
Ich bin mir sicher:

Wer versucht andere in die Kriminalität zu drängen...

wird auch irgendwann darunter leiden müssen.

Sicherlich wird man willfähige Helfer finden die dieses Gesetz in vorauseilendem Gehorsam in freudiger Erwartung einer Claimsicherung unterstützen.

Der richtige Weg ist das nicht.

Dabei wäre es doch so einfach die Erfahrungen unserer Nachbarn in GB mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und aus den positiven wie den negativen Erfahrungen etwas konstruktives zu gestalten.

http://finds.org.uk/treasure

:glotz:Jeder sollte auch einmal für sich selber analysieren aus welchen Wurzeln unsere staatliche Deutungshoheit im Denkmalschutz erwachsen ist...
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: Jøran-Njål in 26. Januar 2014, 16:09:57
Ehrlich gesagt, wenn man sich die zahlreichen (wenigen) Kommentaren in den ganzen Sondengängerforen durchliest, scheint die Mehrheit der Sondengänger sich für das neue Gesetz nicht zu interessieren. Raubgräber interessiert das sowieso alles nicht, da die so oder so weitermachen werden. Nur diesmal, kommen die bei einer Bestrafung nicht mehr mit einem einfachen DuDu davon!  :super:


Gruß / Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz für SH
Beitrag von: jansonde in 26. Januar 2014, 16:26:11
Zitat von: Jøran-Njål in 26. Januar 2014, 16:09:57
Ehrlich gesagt, wenn man sich die zahlreichen (wenigen) Kommentaren in den ganzen Sondengängerforen durchliest, scheint die Mehrheit der Sondengänger sich für das neue Gesetz nicht zu interessieren. Raubgräber interessiert das sowieso alles nicht, da die so oder so weitermachen werden. Nur diesmal, kommen die bei einer Bestrafung nicht mehr mit einem einfachen DuDu davon!  :super:


Gruß / Hilsen

Jøran-Njål

Die Antwort zeigt aber nicht gerade die Fähigkeit zur Reflexion... sei es drum.