Hessen verschärft Vergabepraxis für Suchgenehmigungen
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Wie bereits angekündigt wurden die Bedingungen für die Vergabe von Suchgenehmigungen in Hessen
nun etwas verschärft. Dem Antragsteller wird nahegelegt im ersten 1 Jahr einen normalen Leseschein
zu beantragen. Erst im zweiten Jahr der Zusammenarbeit kann eine erweiterte Genehmigung für
die Metallsonde beantragt werden. Zudem sollte ein Antragsteller die vom Amt angeboteten
Fortbildungskurse zu besuchen (lohnenswert!).
Quelle:altertumsforschung (http://www.altertumsforschung.de/altertum.pl?seite=vorschau&pfad=wissen04&dokument=suchgenehmigung_hessen&link=newsletter03&necid=10513)