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Sondenfunde => Militaria => Thema gestartet von: Rheindigger in 15. Januar 2003, 00:48:53

Titel: Rechtslage
Beitrag von: Rheindigger in 15. Januar 2003, 00:48:53
Hallo!
Ich dachte immer, ich wär im WaffG recht firm. Aber ich hab da mal ne Frage zur Fundmunition. Bei Fundmunition soll der Besitz bis zu einem gewissen Kaliber legal sein?Gibts da neue Rechtskommentare?Ich dachte immer, daß zumindestens das treibmittel unter das SprengstoffG fällt?Und bis zu welchem Kaliber? Und wie sieht es bei einer delaborierten Handgranate aus? (Ohne Sprenstoff und ohne Zünder)Wär net, wenn ihr mich auf den neuesten Stand bringen würdet!
Danke!
Titel:
Beitrag von: targetguy in 15. Januar 2003, 09:41:00
Hi,

also reine Deko Waffen und Munition darfst Du frei besitzen!

Fundmunition darfst Du dir vorübergehend aneignen wenn Du sie einer berechtigtern Person überlässt, bzw. der Polizei bringst.

Berechtigte Personen sind Leute mit MES, JJS, WBK mit Munitionseintrag im entsprechenden Kal,....

Andernfalls mchst Du dich strafbar. Darauf zuachten ist auch, dass Das DGeschoß keine Zusätze wie Brand, LSP, oder Hartkern enthält weil andernfalls dieses nicht mehr unters WaffG sondern unter's KWkG fällt. Dementsprechend muss diese Munition vernichtet werde, also ab zur Polizei damit.

Behalten darfst Du nicht mal ne gefunde 9mm,...... ohne EWB.

Gruß targetguy:prost:
Titel:
Beitrag von: muddiver in 29. März 2003, 11:05:45
Delaborierte Munition wird vom Gesetz nicht erfasst, ist Munitionsschrott.(Handgr. ohne Stoff).Das Delaborieren ist aber erlaubnispflichtig............
Titel:
Beitrag von: Ruebezahl in 29. März 2003, 12:16:30
Kann  eine Handgranate ohne Füllung nicht als "Anscheinwaffe" gelten ?
Am 1.4. tritt ja ein neues Waffengesetz in Kraft. Dann ändert sich ja wieder vieles.
Hat sich schon jemand damit beschäfigt ?