Ich habe erst kürzlich erfahren, dass es in den Bundesländern seit noch nicht so langer Zeit
Informationsfreiheitsgesetze gibt, was den meisten Bürgern wohl nicht bekannt sein dürfte.
Ich zitiere:
"Mit den Informationsfreiheitsgesetzen wurde der Grundsatz der Aktenöffentlichkeit eingeführt."
Damit ist das "Amtsgeheimnis" Schnee von gestern.
Hier mal der Link zu einer Broschüre aus Rheinland-Pfalz, die ich gerade vor der Nase habe.
http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/veroeffentlichungen.php?submenu=broschueren
Hier auch der Link zum Landesgesetz selbst (mal §1 lesen !)
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1jhz/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=21&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGRPrahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Ähnliches dürfte es sicher in allen anderen Bundesländern auch geben.
Dies für Euch zur Info.
Gruß :winke:
Hi Andreas
Danke für die Info.
Hat mir in einer privaten Sache geholfen.
Gruß CR