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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: Nanoflitter in 07. Dezember 2023, 18:35:29

Titel: Ernsthaft?
Beitrag von: Nanoflitter in 07. Dezember 2023, 18:35:29
Hab grad ein Schreiben von der HA gekriegt, das kein Witz.
https://denkmal.hessen.de/presse/wichtige-aenderung-ab-01-januar-2024
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: stratocaster in 07. Dezember 2023, 19:44:50
100 Euro Gebühren für die Augensucher
und
180 Euro Gebühren für die Sondengänger

ausserhalb ehrenamtlicher Aufgaben.

Mit ehrenamtlichen Aufgaben gebührenfrei.
Wie ist denn das definiert ?  :kopfkratz:
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Wiedehopf in 07. Dezember 2023, 19:48:33
Sehr zeitnahe Info  :nono: , unglaublich (mal ganz unabhängig vom Inhalt der Regelung).

Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: RockandRole in 07. Dezember 2023, 19:50:45
Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht. Also wenn Nano was bezahlen muss, dann kann ich das beim besten Willen nicht nachvollziehen  :nixweiss:
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Nanoflitter in 07. Dezember 2023, 19:51:30
Die Ehrenamlichen definiert wohl eine Kommission...
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Carolus Rex in 07. Dezember 2023, 20:10:32
Hi.

Ehrenamtlich bedeutet, dass man unentgeltlich für eine Institution tätig ist. 
Bedeutet in unserem Fall, dass der ehrenamtliche Sondler nicht für sich sucht sondern für das Amt. Somit gehören alle Funde automatisch dem Amt bzw. dem Land.

Gruß CR
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: NUMERIANUS in 07. Dezember 2023, 20:23:01
Hallo!

und diejenigen die die gebühr zahlen
können ihre funde selbst behalten???
gruß und gut fund!
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: undertaker in 07. Dezember 2023, 20:29:29
Interessanter weise kommt nur eine der bisherigen Zuschriften von einem Sucher aus Hessen.  :dumdidum:
Haltet mal die Füße still und lest mal die GENAUEN Regelungen durch.
https://denkmal.hessen.de/presse/wichtige-aenderung-ab-01-januar-2024
Die Kosten werden am Ende unter "Was heißt das für mich? " erklärt.
Wichtig ist der Unterpunkt zu 534.
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Nanoflitter in 07. Dezember 2023, 20:42:44
Punkt 534 sind 50 Euro Gebühr für die Folge-NfG. Es sei denn, ich muss explizit im Auftrag fürs Amt irgendwo Schubkarre fahrn. Das ist umsonst.  :nono: Alter, was ich die letzten 10 Jahre für nen zeitlichen Aufwand für die Meldungen hatte, wird sich wohl leiiicht reduzieren. Gruss..
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Nanoflitter in 07. Dezember 2023, 21:08:34
Zitat von: Carolus Rex in 07. Dezember 2023, 20:10:32Hi.

Ehrenamtlich bedeutet, dass man unentgeltlich für eine Institution tätig ist. 
Bedeutet in unserem Fall, dass der ehrenamtliche Sondler nicht für sich sucht sondern für das Amt. Somit gehören alle Funde automatisch dem Amt bzw. dem Land.

Gruß CR

Ich hab bisher freiwillig, aus eigenem Interesse natürlich, geforscht. Mit allen verpflichtenden Meldungen und noch sehr viel freiwillig obendrauf. Dummerweise wollte von mir noch keiner irgendeinen Fund haben, ausser den Dingen, die dann zu einer Grabung führten. Wir haben ein Schatzregal, also gehören die Sachen sowieso nicht mir. Es stapelt sich also alles in meinem "amtlichen Aussenlager", hätte nix dagegen, wenn die mir mal was abnehmen, es besteht aber gar kein Interesse. Bin ja mal gespannt, ob die das wirklich ernsthaft vorhaben. Ganz am Anfang nannte man uns ja noch Ehrenamtliche.. Gruss..
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Nanoflitter in 07. Dezember 2023, 22:45:03
Die Idee stammt wohl noch nicht mal von der HA, (unter Vorbehalt). Sondern vom hessischen Rechnungshof. HA will wohl, um die Folgeschäden zu reduzieren, eine Art Ehrenamt einführen, wer immer wie oder warum dafür nominiert werden wird. 2024 werden alle offiziellen hessischen Sucher und solche, die es werden wollen, erst mal mehr oder weniger blechen müssen, bis die amtlichen Mühlen gemahlen haben. Bis dahin von meiner Seite nur noch Dienst nach Vorschrift. Gruss..
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: hargo in 07. Dezember 2023, 23:39:09
Sorry, das ist mir heute zu kompliziert.
Aber sicherlich ein Problem.

mfg
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Rheingauner in 08. Dezember 2023, 09:13:46
Hi Leute,

ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nicht. Es ist doch nur legitim wenn das Amt für die Ausstellung einer Genehmigung eine Bearbeitungsgebühr nimmt.
Wenn man ein Hobby - wie z.B. die Heimatforschung - ausübt, ist man sich doch bewusst, das Kosten entstehen :friede: .

Gruß :winke:
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: stratocaster in 08. Dezember 2023, 10:00:34
Zitat von: Rheingauner in 08. Dezember 2023, 09:13:46ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nicht. Es ist doch nur legitim wenn das Amt für die Ausstellung einer Genehmigung eine Bearbeitungsgebühr nimmt.


Das sind die Mysterien der Gebührenordnungen.  :dumdidum:
So war mein Ablehnungsbescheid durch die Kreisverwaltung damals gebührenfrei.
Die Stadt nimmt für einen Bescheid zur "Nichtausübung des Vorkaufsrechts" 40 Euro  :irre:
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: RockandRole in 08. Dezember 2023, 10:12:01
Es ist halt immer eine Definitionssache. Will man einfach nur ein bisschen seinem Hobby nachsondeln, dann kann ich das nachvollziehen.

Schaut man aber in jede Baugrube und erforscht man die Bodendenkmäler in seinem NFG Bereich, misst man einzeln ein und erstellt Karten, damit man die Denkmäler besser verstehen kann und die Grenzen klar sind..und wenn man sie deshalb, wegen dieser Arbeit, besser zu schützen vermag und man diese Arbeit unentgeldlich für das Landesamt für DenkmalSCHUTZ macht, dann ist das doch ein Ehrenamt.

:winke:

Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: stratocaster in 08. Dezember 2023, 11:24:34
So wird es in Hessen dann auch kommen, siehe Auszug aus der Info
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Carolus Rex in 08. Dezember 2023, 11:34:54
Hi.

Das ist eine rein rechtliche Sache.
Ehrenamtlich heißt wie bereits geschrieben,  dass du wie in unserem Fall für das Amt suchst. Somit ist das Amt rechtliche für dich mitverantwortlich.
Hast du aber den Status Sondengänger mit NFG bedeutet es, dass du von Seiten des Amtes eine Genehmigung hast aber rechtlich gesehen eigenverantwortlich handelst.

Gruß CR
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Rheingauner in 08. Dezember 2023, 12:24:09
Zitat von: Carolus Rex in 08. Dezember 2023, 11:34:54Ehrenamtlich heißt wie bereits geschrieben,  dass du wie in unserem Fall für das Amt suchst. Somit ist das Amt rechtliche für dich mitverantwortlich.
Hast du aber den Status Sondengänger mit NFG bedeutet es, dass du von Seiten des Amtes eine Genehmigung hast aber rechtlich gesehen eigenverantwortlich handelst.
Hierzu muss man ganz einfach abwarten, was die hessichen Bezirksarchäologen sich dazu einfallen lassen.

Im Auftrag ... hatten wir in Hessen schon mal aber auch nur für begrenzte Zeit, ich glaube von 2014-2016. Wegen den damit verbundenen Rechten der Hessen Archäologie hat man dann die nachfolgenden NFGs anders formuliert.

Vorweihnachtliche Grüße
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: thovalo in 08. Dezember 2023, 12:43:11
Moin!

Das verstehe ich insgesamt nicht und irritiert mich auch. Die Personaldecke der Ämter wird von Oben bis Unten immer dünner.

Viele "Ehrenamtliche" leisten wertvolle wissenschaftliche und auch geldwerte Arbeiten und ergänzen damit die Erledigung der Aufgaben, die die professionellene Archäologie schon sehr lange selber nicht mehr schafft und leisten kann. Das gilt besonderes für die Erforschung von Regionen in die Tiefe und Weite der Fläche in der Zuständigkeiten der jeweiligen Ämter.

Im offiziell anerkannten Ehrenamt ist es allgemein die Regel, dass finanzielle Aufwendungen der leistungserbringenden Ehrenamlter (Fahrtkosten, Zeitaufwand, Materialbeschaffung), in einem festgelegten Rahmen finanziell wieder ausgeglichen (!) werden. Das man für die Auführung eines offiziellen Ehrenamtes eine finanzielle Leistung in Form einer Gebühr erbringen muss, widerspricht für mich der Idee eines Ehrenamtes.

Das man zu Schulungen verpflichtet wird, das man seine erbrachte Leistung dann dem Amt überlässt, all das sind auch faktisch geldwerte Leistungen, die schon per se zu Lasten des Ehrenamtlichen gehen und ihm auch überlassen werden.

Das hier angesprochene Thema ist ja nur ein kleiner Ausschnitt aus einer sehr breiten Thematik.

Aus meiner Perspektive läuft das zunemend quer zu einem gerade noch halbwegs funktionierenden System von freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit, die die Funktion von den zuständigen Ämtern inzwischen in nicht ganz unwesentlichen Teilen überhaupt noch möglich macht und vor allem mit trägt.

Das ist nicht nur "kurios", sondern wirkt als ein Schritt, die amtliche Arbeit auf preiswerte freiwillige Mitarbeit weiter zu verteilen. Durch immer mehr Auflagen, Vorgaben und Gebühren eine Art abhängiges "Arbeitnehmerverhältnis" herzustellen, finde ich äußerst fragwürdig!

Was Viele hier und auch ich selber in diesem Bereich schon über Jahrzehnte geleistet haben, macht bereits sehr viel von dem aus, was die Facharchäologie in diesen Jahren selber überhaupt nicht selber geleistet hat und auch nicht hätte leisten können. Hinter den meisten in meiner Region (Düsseldorfer Norden und Duisburger Süden zwischen Rhein und Ruhr) geleisteten systematischen Arbeiten, die dann von Facharchäologen publiziert worden sind, steht weit überwiegend meine persönliche, in Projekten über 10 bis 20 Jhre hinweg erbrachte ehrenamtliche Leistung.

Das war immer eine Hand in Hand-Arbeit und eine Kooperation mit Respekt und auf Augenhöhe. Denn beide Seiten haben kontinuierlich voneinander gelernt und es hat beide Seiten fortlaufend gestärkt.


lG Thomas  :winke:
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Rheingauner in 08. Dezember 2023, 13:43:41
Zitat von: thovalo in 08. Dezember 2023, 12:43:11Das man für die Auführung eines offiziellen Ehrenamtes eine finanzielle Leistung in Form einer Gebühr erbringen muss, widerspricht für mich der Idee eines Ehrenamtes.
Hi Thomas, das ist auch so nicht vorgesehn. In der Verwaltungskostenordnung (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-WissMinVwKostOHE2014V4Anlage) (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-WissMinVwKostOHE2014V4Anlage) ist unter Nr. 52 - Nachforschungsgenehmigung (NFG) nach § 22 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes im Rahmen der ehrenamtlichen Betätigung, "gebührenfrei festgelegt.
Es ist nur noch nicht genau definiert wer von den hessischen NFG-Inhabern ehrenamtlich tätig ist.
LG
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: stratocaster in 08. Dezember 2023, 16:05:03
Zum Vergleich habe ich mal nachgelesen, was im Denkmalschutzgesetz von RLP steht:

§27 nennt den "Ehrenamtlichen Denkmalpfleger", der von der Unteren Denkmalschutzbehörde
oder von der Denkmalfachbehörde berufen wird. Da geht es auch um Entschädigung.

Im §21 geht es um die NfG. Im letzten Satz heißt es übrigens:
"Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz."
Soll sagen: Wer in direktem Auftrag der Denkmalfachbehörde mit der Sonde losgeschickt wird, braucht dazu keine NfG.

Und so ist es in jedem Bundesland mal wieder ganz anders.  :dumdidum:
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Nanoflitter in 10. Januar 2024, 12:10:32
Wohl alles gut, hab heut ohne weiteren Kommentar die NfG für 2024 bekommen, ohne Rechnung. Gruss.. :-)
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: Carolus Rex in 10. Januar 2024, 13:25:36
Zitat von: Nanoflitter in 10. Januar 2024, 12:10:32Wohl alles gut, hab heut ohne weiteren Kommentar die NfG für 2024 bekommen, ohne Rechnung. Gruss.. :-)

 :super:
Titel: Aw: Ernsthaft?
Beitrag von: hargo in 11. Januar 2024, 00:47:19
Na dann, bleibt noch ein Rest Hoffnung  ;  ) 
Und Gerechtigkeit!
 
mfg