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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: Belenos in 22. September 2011, 17:50:46

Titel: Erkennungsmarken bei der WASt abgeben !
Beitrag von: Belenos in 22. September 2011, 17:50:46
Moin,

eben wurde ich von der WASt angeschrieben und mir mitgeteilt, dass die aktuelle Rechtslage wie folgt aussieht, bzw. dass wie folgt zu verfahren ist:


Erkennungsmarken waren Eigentum der Wehrmacht und sind der Deutschen Dienststelle (WASt) als Rechtsnachfolgerin der Wehrmachtauskunftsstelle ausnahmslos auszuhändigen. Gleiches gilt auch für den personenbezogenen Nachlass von gefallenen beziehungsweise verstorbenen Soldaten.

Erkennungsmarken dienen als wichtigstes Merkmal zur Schicksalsklärung kriegsvermisster Soldaten. Aber auch wenn dieselben für eine Identifizierung nicht benötigt werden, erhalten berechtigte Angehörige diese auf Antrag als Erinnerungsstück zugesandt. Eine Zurückgabe an Finder oder andere interessierte Personen bilden die Ausnahme und sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Personenbezogene Nachlassgegenstände, wie Ringe, Ketten, Uhren usw.sind oftmals ebenfalls für eine zweifelsfreie Identifizierung ausschlaggebend. Sie werden durch die Deutsche Dienststelle (WASt) ebenfalls den Hinterbliebenen  überlassen.


Anlass war eine abweichende Angabe im Merkblatt für Sondengänger, welches auf der Seite der IG Phoenix Rhein-Main veröffentlicht ist. Ich habe nun die entsprechende Textstelle geändert. www.phoenixrheinmain.de

Viele Grüße

Walter