Es gibt hier die unterschiedlichsten Themen, wo man Anregungen erhalten, Erfahrungen austauschen kann.
Ich interessiere mich nun mal für die persönlichen Standpunkte zu den Genehmigungen, Pro und Kontra, welchen Sinn haben sie in den verschiedenen Bundesländern, welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden?
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Ich bin gespannt und hoffe mal auf regen Gedankenaustausch,
Gruß Columbus
Gääähhhn :nono:
Das Forum ist volllll davon....Columbus!
Wühl mal in den Eingeweiden und Du wirst Sachen finden die Dich restlos zufriedenstellen werden....auch in Hinsicht auf Deine explizite Fragestellung.
Viel Spaß
vom
Edi
Wasch dir die Füße und geh schlafen Al Bundy.
TOLLER BEITRAG, ich bin schon mal der erste, der sehr Stolz auf dich ist!
Hallo Columbus
Lass es einfach gut sein!!
Ansonsten dito Edi.
Grüße Germanicus1
Das Thema ist echt schon annähernd ausgeschöpft .
und darauf
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
wirste über nen Thread eh kaum was rausbekommen .
Gruß Virac.
Zitat von: Silex in 13. Februar 2009, 22:21:27
Das Forum ist volllll davon....Columbus!
Wühl mal in den Eingeweiden und Du wirst Sachen finden die Dich restlos zufriedenstellen werden....auch in Hinsicht auf Deine explizite Fragestellung.
Viel Spaß
vom
Edi
Jeden Tag geht die Sonne auf und ich frage nicht jeden Tag nach dem warum, es ist einfach jeden Tag das gleiche!
Wenn ich aber nach dem warum in Eingeweiden wühlen müsste, dann würde ich lieber auf dem Mond warten und Tags über schlafen!
Kannst du eine Frage akzeptieren, meine Frage?
Ich will nichts raus bekommen, dafür bekomme ich kein Geld.
Mich interessieren Ansichten, Sichtweisen, möglichst persönliche
Zitat von: vole in 13. Februar 2009, 22:12:21
Gääähhhn :nono:
Quäl Dich doch nicht , wenn man müde ist sollte man ins Bett gehen . Gute Nacht Vole.
www.digs-online.de :zwinker:
Da findest Du alles was Du suchst.
Suchfunktion :reiter:
:friede: :friede:
Störti :smoke:
Scheinbar hat hier niemand eine Meinung zum Pro und Kontra, bzw ist genervt, oder sucht ohne Genehmigung.
An dieser Stelle mal eine Mutmaßung von mir. wenigstens 50 - 60 Prozent der Suchenden hier haben keine Genehmigung, wenn nicht sogar mehr, aber das soll mich nicht interessieren, da habe ich eine eigene Meinun dazu.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 22:50:27
Scheinbar hat hier niemand eine Meinung zum Pro und Kontra, bzw ist genervt
Jep - es nervt. Jeden Monat wird diese Thema mindestens einmal auf einem der drei großen Sucherforen durchgekaut und jedesmal kommt das gleiche bei raus.
Nimm Dir ne Woche Urlaub und lese er sich alle Beiträge zum Thema durch. FALLS du dann noch Fragen haben solltest, dann darfst Du sie natürlich jederzeit stellen.
Aber jedem Newbie das Thema Genehmigung erörtern zu müssen nervt schon ein bissel.
Nix für ungut.
Gruß
Markus
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 22:50:27
Scheinbar hat hier niemand eine Meinung zum Pro und Kontra, bzw ist genervt, oder sucht ohne Genehmigung.
An dieser Stelle mal eine Mutmaßung von mir. wenigstens 50 - 60 Prozent der Suchenden hier haben keine Genehmigung, wenn nicht sogar mehr, aber das soll mich nicht interessieren, da habe ich eine eigene Meinun dazu.
Ich schraube die Schraube der ,, Schwarzsucher ,, sogar noch höher . 85 % der hier im Forum vertretenen User haben keine Genehmigung.
Zitat von: emce80 in 13. Februar 2009, 22:55:41
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 22:50:27
Scheinbar hat hier niemand eine Meinung zum Pro und Kontra, bzw ist genervt
Jep - es nervt. Jeden Monat wird diese Thema mindestens einmal auf einem der drei großen Sucherforen durchgekaut und jedesmal kommt das gleiche bei raus.
Nimm Dir ne Woche Urlaub und lese er sich alle Beiträge zum Thema durch. FALLS du dann noch Fragen haben solltest, dann darfst Du sie natürlich jederzeit stellen.
Aber jedem Newbie das Thema Genehmigung erörtern zu müssen nervt schon ein bissel.
Nix für ungut.
Gruß
Markus
Thema verfehlt, setzen 6
Lesen Sie die Fragestellung bitte nochmal
Zitat von: Caddy in 13. Februar 2009, 23:00:36
Ich schraube die Schraube der ,, Schwarzsucher ,, sogar noch höher . 85 % der hier im Forum vertretenen User haben keine Genehmigung.
Bestimmt! Weil ca 20 Prozent noch nie gesucht haben und auch keinen Detektor besitzen, andere 30 Prozent keinen Detektor brauchen weil sie was anderes suchen (Gold, Mineralien, Steine, etc)
Mit solchen Kommentaren macht ihr Euch hier bestimmt sehr beliebt :winke: - ich hab Euch jetzt schon richtig ins Herz geschlossen. :zwinker:
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 23:02:06
Zitat von: emce80 in 13. Februar 2009, 22:55:41
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 22:50:27
Scheinbar hat hier niemand eine Meinung zum Pro und Kontra, bzw ist genervt
Jep - es nervt. Jeden Monat wird diese Thema mindestens einmal auf einem der drei großen Sucherforen durchgekaut und jedesmal kommt das gleiche bei raus.
Nimm Dir ne Woche Urlaub und lese er sich alle Beiträge zum Thema durch. FALLS du dann noch Fragen haben solltest, dann darfst Du sie natürlich jederzeit stellen.
Aber jedem Newbie das Thema Genehmigung erörtern zu müssen nervt schon ein bissel.
Nix für ungut.
Gruß
Markus
Thema verfehlt, setzen 6
Lesen Sie die Fragestellung bitte nochmal
LoL - du bist mir ja einer :narr:
Schau er doch mal bei Digs vorbei, nutze er doch mal die Suchfunktionen hier, im BFF, bei sde. Da kannst Du Dir Deine oben genannten Fragestellungen sparen und Dir diese selbst beantworten. Aber warum die Mühe machen, wa?
Also....schalt mal nen Gang runter.
Gääähhhn :nono:
Zitat von: vole in 13. Februar 2009, 23:09:00
Gääähhhn :nono:
Tolle Beiträge sind weiterhin gern gesehen, in diesem Sinne,
es lebe die Demokratie und jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern
Zitat von: emce80 in 13. Februar 2009, 22:55:41
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 22:50:27
Scheinbar hat hier niemand eine Meinung zum Pro und Kontra, bzw ist genervt
Jep - es nervt. Jeden Monat wird diese Thema mindestens einmal auf einem der drei großen Sucherforen durchgekaut und jedesmal kommt das gleiche bei raus.
Nimm Dir ne Woche Urlaub und lese er sich alle Beiträge zum Thema durch. FALLS du dann noch Fragen haben solltest, dann darfst Du sie natürlich jederzeit stellen.
Aber jedem Newbie das Thema Genehmigung erörtern zu müssen nervt schon ein bissel.
Nix für ungut.
Gruß
Markus
Hallo Markus
eine Woche Urlaub nehmen geht bei mir nicht. Was sind eigentlich die drei grossen Sucherforen ? Gibts da klare Antworten ? Gib mal bitte Links dazu , eventuell hilfts ja so einigen Neulingen wie mir.
Danke und Gruss
Caddy
Die Fragestellung wurde scheinbar nicht verstanden.
Daher bitte mal zurück zum Anfang, Lesebrille aufgesetzt und dann einfach lesen!
Lesen und dann verstehen der Frage wird einfach mal vorrausgesetzt, wurde es zumindest am Anfang, von daher....
Hallo Caddy!
Die Woche Urlaub soll ja auch nur die Masse an Threads in den Foren wiederspiegeln :zwinker:
www.sucherforum.de
www.bodenfundforum.com
www.schatzsucher.de
Und speziell für die Genehmigungspraxis, Gesetzeslage, etc www.digs-online.de
Viel Spaß beim lesen wünscht
Markus
Na hier gehts ja mal wieder lustig zu :smoke:
Für mich sind die großen ZWEI das Bff. u. das hiesige !
bei den anderen "Großen" geht's mir zu sehr um Hülsen o. Gesetze .
In den großen ZWEI dagegen kann man sich meist aber doch noch mal AUCH über Geschichte u. (ordentliche....naja) Bofus unterhalten .
Gruß Virac.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Es gibt hier die unterschiedlichsten Themen, wo man Anregungen erhalten, Erfahrungen austauschen kann.
Tolle Sache, gell?
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
persönlichen Standpunkte zu den Genehmigungen Pro und Kontra
Hier am besten Mal in die SUCHFUNKTION den Begriff GENEHMIGUNG eingeben. Da solltest Du eigentlich von jedem Stammuser seine Standpunkte erfahren.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
welchen Sinn haben sie in den verschiedenen Bundesländern
Hier darfst Du ruhig die Landesdenkmalämter fragen, oder selbst für nen Pfennig mitdenken :winke:
Einfach mal in die SUCHFUNKTION den Begriff DENKMALSCHUTZGESETZ eingeben.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden?
Scheinst Dich ja richtig mit dem Thema befasst zu haben :zwinker:
Hier am besten mal in der SUCHFUNKTION den Begriff SUCHGENEHMIGUNG eingeben. Da gibt es soooo viele Unterschiede - was speziell interessiert Dich denn da?
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Wer braucht keinen Führerschein, verstößt gegen die STVO und fährt trotzdem mit dem Auto und rechtfertigt das wie?
LOL - aber darauf wirst Du von den eventuellen Sünder GARANTIERT keine Antwort bekommen. Aber hey...ein Versuch war es wert :narr:
Die SUCHFUNKTION darfst Du ruhig auch in den anderen Foren bemühen. Sind ja viele User überall angemeldet.
Und nun viel Spaß beim lesen.
Gruß
Markus
Zitat von: Viracoacha in 13. Februar 2009, 23:28:27
Na hier gehts ja mal wieder lustig zu :smoke:
Für mich sind die großen ZWEI das Bff. u. das hiesige !
bei den anderen "Großen" geht's mir zu sehr um Hülsen o. Gesetze .
In den großen ZWEI dagegen kann man sich meist aber doch noch mal AUCH über Geschichte u. (ordentliche....naja) Bofus unterhalten .
Gruß Virac.
Danke Virac
Das hiesige und das Bff ? Was ist Bff. , kannst Du mal bitte genauer erklären.
Danke Caddy
BodenFundForum.com
Danke
Zitat von: emce80 in 13. Februar 2009, 23:41:20
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Es gibt hier die unterschiedlichsten Themen, wo man Anregungen erhalten, Erfahrungen austauschen kann.
Tolle Sache, gell?
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
persönlichen Standpunkte zu den Genehmigungen Pro und Kontra
Hier am besten Mal in die SUCHFUNKTION den Begriff GENEHMIGUNG eingeben. Da solltest Du eigentlich von jedem Stammuser seine Standpunkte erfahren.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
welchen Sinn haben sie in den verschiedenen Bundesländern
Hier darfst Du ruhig die Landesdenkmalämter fragen, oder selbst für nen Pfennig mitdenken :winke:
Einfach mal in die SUCHFUNKTION den Begriff DENKMALSCHUTZGESETZ eingeben.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden?
Scheinst Dich ja richtig mit dem Thema befasst zu haben :zwinker:
Hier am besten mal in der SUCHFUNKTION den Begriff SUCHGENEHMIGUNG eingeben. Da gibt es soooo viele Unterschiede - was speziell interessiert Dich denn da?
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Wer braucht keinen Führerschein, verstößt gegen die STVO und fährt trotzdem mit dem Auto und rechtfertigt das wie?
LOL - aber darauf wirst Du von den eventuellen Sünder GARANTIERT keine Antwort bekommen. Aber hey...ein Versuch war es wert :narr:
Die SUCHFUNKTION darfst Du ruhig auch in den anderen Foren bemühen. Sind ja viele User überall angemeldet.
Und nun viel Spaß beim lesen.
Gruß
Markus
Wahrscheinlich habe ich mich mehr mit dem Thema beschäftigt, woraus dann Fragen entstehen und diese hier zu stellen kostet nichts, nur Nerven wegen der doch sehr unqualifizierten Antworten.
Das suchen und graben ist illegal,
Ok, wer sagt das, habe kein Gesetz gefunden.
Du brauchst eine Genehmigung! Ok, auch dafür fand ich kein Gesetz.
Wenn dieser Staat schon aud demokratischen Füßen steht, dann aber auch mit den entsprechenden Gesetzen
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 23:53:12
Das suchen und graben ist illegal,
Ok, wer sagt das, habe kein Gesetz gefunden.
Das ist aber sehr pauschalisiert....stimmt auch so nicht!
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 23:53:12
Du brauchst eine Genehmigung! Ok, auch dafür fand ich kein Gesetz.
Dann hast Du entweder nicht richtig, oder an den falschen Stellen gesucht.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 23:53:12
Wenn dieser Staat schon auf demokratischen Füßen steht, dann aber auch mit den entsprechenden Gesetzen
Die es ja auch zum Teil gibt. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre aber wünschenswert!
Zitat von: emce80 in 13. Februar 2009, 23:59:04
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 23:53:12
Das suchen und graben ist illegal,
Ok, wer sagt das, habe kein Gesetz gefunden.
Das ist aber sehr pauschalisiert....stimmt auch so nicht!
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 23:53:12
Du brauchst eine Genehmigung! Ok, auch dafür fand ich kein Gesetz.
Dann hast Du entweder nicht richtig, oder an den falschen Stellen gesucht.
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 23:53:12
Wenn dieser Staat schon auf demokratischen Füßen steht, dann aber auch mit den entsprechenden Gesetzen
Die es ja auch zum Teil gibt. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre aber wünschenswert!
Gut, dann fangen wir mal ganz unten an und definieren mal einen Staat.?
man Columbus,
das du immer noch jemanden findest, der dir hier antwortet - Respekt :irre: :irre: :irre:
Vertreter sind weniger hartnäckig :smoke:
Zitat von: emce80 in 13. Februar 2009, 22:37:15
www.digs-online.de :zwinker:
Da findest Du alles was Du suchst.
:smoke:Gaaanz genau!
Kann mich da nur anschließen.
Servus,
Die Texte sämtlicher Denmalschutzgesetze für Deutschland findet man beispielsweise hier:
http://www.denkmalliste.org/denkmalschutzgesetze.html
Welchen Sinn die haben, steht wie bei allen Gesetzen meistens ganz vorne, im Paragraphen 1. Und irgendwo weiter hinten kommt dann ein Paragraph, der sich mit Nachforschungen usw. beschäftigt. Dort steht dann, daß man eine Genehmigung dazu benötigt.
Was auch immer gerne vergessen wird, ist das Eigentumsrecht an der Fundsache. Wo es kein Schatzregal gibt, ist das im BgB § 984 geregelt.
Ist doch alles ganz einfach, mit ein wenig Mühe hattest Du selbst drauf kommen können, mein lieber Columbus!
HG
RP
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Ich interessiere mich nun mal für die persönlichen Standpunkte zu den Genehmigungen, Pro und Kontra, welchen Sinn haben sie in den verschiedenen Bundesländern, welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden?
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Ich bin gespannt und hoffe mal auf regen Gedankenaustausch,
Gruß Columbus
Moin,
vorab, ich habe eine NFG für Wiesbaden und Waldems. Ohne NFG und ohne Ahnung was archäologische Bodendenkmäler sind, nach selbigen zu forschen, halte ich für unverantwortlich. Es geht heribei noch nicht einmal um die berühmte Befundzerstörung, sondern rein um den undokumentierten Eingriff in das Bodenarchiv. Lese ich ein Buch, dann bleiben die Buchstaben im Buch und jeder nach mir kann genau den selbten Text lesen.
Entnehme ich einen Fund aus dem Bodenarchiv (dem Boden) dann ist die Seite leer. Wer nach mir an der selben Stelle im Bodenarchiv nachsieht findet es leer vor. Daher ist es wichtig, dass die jetzt im Bodenarchiv fehlende Seite durch die Fundmeldung an die Denkmalschutzbehörde, in der dortigen Ortsdatei eingestellt wird. Nur so bleiben die Informationen des Bodenarchivs erhalten.
Wer ohne NFG sucht, keine Funddokumentation betreibt, keine Fundmeldungen abgibt, der hinterlässt nichts als leere Seiten im Bodenarchiv, die für immer leer bleiben werden.
Viele Grüße
Walter
IG Phoenix Rhein-Main (http://www.phoenixrheinmain.de)
Walter,
ich hätte es nicht besser formulieren können. Bevor man sich die Frage nach einer Genehmigung stellt, sollte man sich erst mal bewusst machen, dass man mit dem Hobby Sondegehen direkt auf das Archiv Bodenfunde einfluss nimmt.
Das ist mit einem entsprechenden Verantwortung verbunden, derer sich man bewusst sein sollte. Die Ausführungen und Interpretationen der einzelnen Denkmalschutzgesetze der Länder ist sehr unterschiedlich, so das Fragen zu Genehmigungen nur abhängig von dem entsprechenden Bundesland beantwortet werden können. So ist die Augensuche in manchen Ländern recht liberal geregelt, die suche mit MD wenn überhaupt nur mit strengen Auflagen möglich. In Hessen z.B., wo eine Genehmigung relativ einfach zu bekommen ist, benötigt jedoch jede Nachforschung und Jeder eine Genehmigung (auch die Augensuche und auch die Archäologen von UNI und Instituten).
Meine Meinung zu der Notwenigkeit und dem Erteilen von Genehmigungen habe ich hier im Forum schon des öfteren ausführlich dagelegt und möchte sie hier nicht unbedingt wiederkäuen.
Aber eine Frage hab ich an columbus; Wie lange bist Du den jetzt schon im Suchergeschäft tätig?
Gruß Jörg
:toeroe:
:toeroe:
:toeroe:
Vooooole !!! :toeroe:
:toeroe:
:toeroe:
:toeroe:
Der schläft noch.... :narr:
:friede: :friede: :friede: :friede: :narr:
Ach da bist du ja, waren fast 20 Stunden, wat !!! :narr: :narr: :narr:
Hmm .... schnall ich jetzt nicht .
Der berühmte Vole hat zweimal gegähnt , wedelt jetzt mit der weissen Fahne rum .
Ich glaub ich muss mich noch bisschen ans Forum gewöhnen.
Gruss Caddy
@Caddy
Zumindest hat er nicht versucht Unruhe zu stiften!!!
Grüße Germanicus1
Zitat von: germanicus1 in 14. Februar 2009, 21:25:32
@Caddy
Zumindest hat er nicht versucht Unruhe zu stiften!!!
Grüße Germanicus1
Versteh ich jetzt auch wieder nicht , aber gäääähn !
Irgendwann schnall ich das schon.
Zitat von: Caddy in 14. Februar 2009, 21:01:37
Hmm .... schnall ich jetzt nicht .
[/quote
Kommt schon noch :smoke:
Gruß Virac.
Zitat von: Viracoacha in 14. Februar 2009, 21:34:44
Zitat von: Caddy in 14. Februar 2009, 21:01:37
Hmm .... schnall ich jetzt nicht .
Kommt schon noch :smoke:
Gruß Virac.
Hmm....schaut so aus als müßte ich mich noch daran gewöhnen wie man richtig Zitate setzt (nur weil die letzte Klammer fehlt tss ) und daran DAS STÄNDIG DAS EDIT.FELD FEHLT !!!
Hi
Nicht das Ich diesen Thread für schön doof halte.Aber wenigstens haben einige Leute noch Humor. :narr:
Denn Sinn und die Zweckmässigkeit einer Such und Grabungsgenehmigung!Konnte Ich auf Anfrage meines zuständigen
Archäologen an Mich auch nicht genau beantworten. :glotz:
Aber auf mein Verweis das mein Kollega und Ich ne,die Löchas immer richtig wieder zuschöppen!!
Haben wir Alle unsere Grabungsgenehmigung erhalten.
In diesem Sinne :gn
Man kann die Frage auch anders stellen und was machen wir?
Auf jeden Fall reden hier alle viel um den Brei und haben keine Gehalt in ihren Aussagen, denn das würde Antwort bedeuteten und eine Lösung.
Selbst die mit Genehmigung fragen nicht nach dem warum und dem wofür, die ohne will ich hier nicht weiter ausführen, die graben eh.
Sich selbst mal als Antragsteller zu fragen, welche Legitimation ein Amt hat und welche Befugnis dahinter steht, wer hat das schon mal gemacht?
Niemand!!! Das zweifel ich hier mal ganz direkt an, und auch wenn es provokant klingt, das soll es auch.
Mal eine Frage an @Wikinger, was steht in deinem Ausweis, auch "Personal"ausweis?
Das kann man auch in den Augen der Archäologen wiederfinden, du bist Personal und darfst arbeiten, aber für wen?
Für die vollen Keller, die eh schon hoffnungslos überfüllt sind?
Für eine Daseinsberechtigung derer vom Amt?
Nun bitte auf Anfang, nochmal die Frage lesen und nicht Müll posten, dann besser nichts.
Ich bin gestehender Nichtgenehmigungsbesitzer und gehe daher auch nicht angeln
@columbus
Warum gibst Du nicht einfach auf? Du langweilst mich und etliche andere. Versuche doch erst einmal Dir hier ein Profil zu schaffen womit Du die Anderen nicht provozierst. Auf ehrliche und gut gemeinte Anfragen wird Dir hier auch geholfen. Wenn Du ein wirkliches Interesse auf Antworten zu Deinen Fragen hast, ist dieses Forum eine wahre Fundgrube, Du musst nur etwas suchen.
Gruss vole
Hallo Columbus ! :-)
Also von wegen Müll posten, und besser nichts posten !! :-D
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,32209.msg202643.html#msg202643
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,34593.msg204215.html#msg204215
Wenn man wie ich recht viele Beträge schon gemacht hat, darf es wohl ab und zu erlaubt sein ein bisschen zu entgleisen !!!
Der Aufruf an Vole war ja als Spass gemeint, und garnicht gegen dich und deinen Thread gerichtet.
Also in dem Sinne, schönen Abend noch !! :friede:
:winke:
Zitat von: Der Wikinger in 15. Februar 2009, 00:39:53
Hallo Columbus ! :-)
Wenn man wie ich recht viele Beträge schon gemacht hat, darf es wohl ab und zu erlaubt sein ein bisschen zu entgleisen !!!
:winke:
:staun: Schmiergeld ? :kopfkratz: :narr:
:winke:
Ich finde diesen Thread sehr lustig-egal wo, es gibt immer die jovialen Gutmenschen,
klar , viel Reden , Nichts Aussagen.
Ist ja auch einfach hier, wenn "Mann " sonstwo nix zu sagen hat :narr:
Gruß
Schade dass es so viele Kraftmeier gibt, oder solche die sich zumindest so geben. Die Sucherkompetenz sollte wirklich auch mal hier in den überaus zahlreich vorhandenen Themen (aus) geübt werden , die genau die Fragestellung von Columbus überbordend schon durchgemalmt haben.
Wenn jemand wirklich lernresistent ist und auf solches Material verzichten will-hier auf Teufel komm raus seine "einzigartigen" Ideen und Weisheiten bewundert haben will....
schaut nach!!!....Wir hatten schon VIELE , die es stringenter und klüger anfingen.
Der Strang der Geschichte ist so aufregend, vielfältig und für die Menschheit ein unantastbares Erbe dass es Menschen die nicht mal ein paar Seiten lesen können wirklich verwehrt sein sollte eine Genehmigung zu erhalten , unwissend - mit allen daraus resultierenden Folgen- darin herumzupopeln.
Und es ist wichtig dass es gegen "Eroberer" und "egoshooter" Schranken gibt.
Bevor ich hier anfing hab ich alles gefressen was irgendjemand schrieb....und bevor ich das erste Mal auf den Acker ging (ohne Sonde - wie immer) hatte ich schon alles gelesen was über die regionale Archäologie existierte.
Was heißt "joviale Gutmenschen", Andy? Dein letzter Satz ist an Jovialität (so wie ich sie verstehe) wohl nicht zu überbieten.
Aber darum geht es nicht!
Es geht um die Art mit Menschen, deren ehrlichen Hilfsangeboten, mit der Geschichte umzugehn.
Gäähn.... von Vole.....war die beste Antwort...und hätte unseren Eroberer zum Nachdenkenlesen anregen können.
Der echte "Columbus" hatte auch viel gelesen bevor er aufbrach
Zitat von: Silex in 15. Februar 2009, 21:42:50
Schade dass es so viele Kraftmeier gibt, oder solche die sich zumindest so geben. Die Sucherkompetenz sollte wirklich auch mal hier in den überaus zahlreich vorhandenen Themen (aus) geübt werden , die genau die Fragestellung von Columbus überbordend schon durchgemalmt haben.
Wenn jemand wirklich lernresistent ist und auf solches Material verzichten will-hier auf Teufel komm raus seine "einzigartigen" Ideen und Weisheiten bewundert haben will....
schaut nach!!!....Wir hatten schon VIELE , die es stringenter und klüger anfingen.
Der Strang der Geschichte ist so aufregend, vielfältig und für die Menschheit ein unantastbares Erbe dass es Menschen die nicht mal ein paar Seiten lesen können wirklich verwehrt sein sollte eine Genehmigung zu erhalten , unwissend - mit allen daraus resultierenden Folgen- darin herumzupopeln.
Und es ist wichtig dass es gegen "Eroberer" und "egoshooter" Schranken gibt.
Bevor ich hier anfing hab ich alles gefressen was irgendjemand schrieb....und bevor ich das erste Mal auf den Acker ging (ohne Sonde - wie immer) hatte ich schon alles gelesen was über die regionale Archäologie existierte.
Was heißt "joviale Gutmenschen", Andy? Dein letzter Satz ist an Jovialität (so wie ich sie verstehe) wohl nicht zu überbieten.
Aber darum geht es nicht!
Es geht um die Art mit Menschen, deren ehrlichen Hilfsangeboten, mit der Geschichte umzugehn.
Gäähn.... von Vole.....war die beste Antwort...und hätte unseren Eroberer zum Nachdenkenlesen anregen können.
Der echte "Columbus" hatte auch viel gelesen bevor er aufbrach
Der Gehalt einer Aussage liegt immer im Kern und dieser wird durch eine Frage schon im Vorfeld bestimmt.
Bei einer Prüfung würde der Prüfer sagen, Thema verfehlt, die Fragestellung nicht verstanden usw.
Da kannst du ehrlich gesagt noch so viel schreiben, aber die Fragestellung war eine ganz andere, will vom Theme nicht mal reden.
:button:
Prüfung verfehlt!
Dieses Forum lebt nicht vom Streit sondern vom Austausch von Wissen.
Wenn Dir Regeln und Gesetze nicht gefallen, ok. Ändern kann sie dieses Forum nicht. Dieses Forum hat dir Adressen gegeben, um Kontakt mit den Stellen aufzunehmen, die Änderungen herbeiführen können. Dein weiteres Verhalten verstehe ich nicht.
Nachdem Kommentare von mir, vor allem auf deine ersten Ergüsse, die vom Admin gelöscht worden sind (mit meinem Einverständnis), muß ich wohl vorsichtig sein.
Aber trotzdem; wo bleibt dein erster Beitrag. Oder wo ist dein Ziel? Oder was willst du von diesem Forum?
Einen Freibrief zum Suchen ohne Kontrolle und ohne Gewissen kann Dir ein Forum nicht geben. Das kann nur das Amt, wird es aber nicht.
:schaf:
Hallo Columbus,
eine Deiner ersten Fragen lautete
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Bevor man solche oder andere Fragen stellt, sollte man sie ja zumindest für sich selbst beantwortet haben.
Du selbst hast ja keine Genehmigung, wie Du sagst. Wie rechtfertigst Du Dich?
Bin mal gespannt auf Deine Ausführungen. Und dann können wir darüber diskutieren.
Gruß Jörg
Eine Frage möchte ich Dir jedoch gleich beantworten
Zitat von: columbus in 15. Februar 2009, 00:12:47
Sich selbst mal als Antragsteller zu fragen, welche Legitimation ein Amt hat und welche Befugnis dahinter steht, wer hat das schon mal gemacht?
"Der gesetzliche Auftrag!" Da die Frage so banal ist und Antwort bekannt sein sollte - stellt man sie sich in der Tat nicht. Genausogut könnte ich Fragen, welche Legitimation hat die Polizei.
Zitat von: Lojoer in 16. Februar 2009, 08:03:35
Hallo Columbus,
eine Deiner ersten Fragen lautete
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Bevor man solche oder andere Fragen stellt, sollte man sie ja zumindest für sich selbst beantwortet haben.
Du selbst hast ja keine Genehmigung, wie Du sagst. Wie rechtfertigst Du Dich?
Bin mal gespannt auf Deine Ausführungen. Und dann können wir darüber diskutieren.
Gruß Jörg
Eine Frage möchte ich Dir jedoch gleich beantworten
Zitat von: columbus in 15. Februar 2009, 00:12:47
Sich selbst mal als Antragsteller zu fragen, welche Legitimation ein Amt hat und welche Befugnis dahinter steht, wer hat das schon mal gemacht?
"Der gesetzliche Auftrag!" Da die Frage so banal ist und Antwort bekannt sein sollte - stellt man sie sich in der Tat nicht. Genausogut könnte ich Fragen, welche Legitimation hat die Polizei.
Der gesetzliche Auftrag wird ja dann auch erteilt worden sein müssen, wenn ich das so richtig verstehe, ich könnte dazu nun einen ellenlangen Text schreiben, aber sowas will ja keiner lesen, nicht weil es zu viel wäre, man müsste darüber nachdenken.
Nur soviel, das Bundesverfassungsgericht hat mal geuteilt, kein Gesetz ohne geregelten Geltungsbereich in einem Gesetz, der durch die Paragraphen festgeschrieben sein muss darf angewand werden, denn ohne Geltungsbereich verliert es es seine Gesetzeskraft.
Nun schaut doch mal nach und sucht einen festgeschriebenen Geltungsbereich in eurem jeweiligen Denkmalschutzgesetz.
Geahndet werden vergehen nach Denkmalschutzgesetz mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz und wenn ihr schon mal am Gesetze lesen seit, dann sucht auch gleich mal da nach dem Geltungsbereich.
Überschriften zählen dabei im übrigen nicht und nun "Gut Fund"
Der Sinn und die Zweckmäßigkeit dieser Diskussion ??? :kopfkratz:
Ach ja ....
.... die Diskussion selbst !!! :idee:
@Columbus
Geh zum Arzt !!!!! :ritter2:
Grüße Germanicus1
"Politische Dummheit kann man lernen,..." Setzten 1.
Politische Dummheit ist in meinen Augen was anderes, was ganz anderes.
Politisch unwissend gibt es auch, genau wie politsch blind.
Glückwunsch!!!!!
@ Wikinger, das ist schon keine Diskussion, aber wenn man Menschen mit einer Staatsbürgerschaft "deutsch" was erklärt, was so nicht sein darf, dann werden die "Deutschen" auch schnell mal komisch.
Zitat von: columbus in 16. Februar 2009, 20:43:47
@ Wikinger, das ist schon keine Diskussion, aber wenn man Menschen mit einer Staatsbürgerschaft "deutsch" was erklärt, was so nicht sein darf, dann werden die "Deutschen" auch schnell mal komisch.
´
Ooooh, da bin ich mal glücklich, dass ich Däne bin !!! :engel:
Mein lieber columbus,
ich möchte Dich auch nicht mit langen Ausführungen quälen. Deshalb hier mal in der kürze ein Auszug aus dem DenkmalG Bayern
Zitat:
Art. 3 Geltung
(1) Die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes gelten für Baudenkmäler, für Bodendenkmäler und für die eingetragenen beweglichen Denkmäler.
(2) Die Gemeinden nehmen bei ihrer Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Bauleitplanung, auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auf die Erhaltung von Ensembles, angemessen Rücksicht.
Nun kommst Du mit Deinen Ausführungen: Zum Sinn und Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung (Nachforschungsgenehmigung NFG).
Gruß Jörg
Zitat von: Lojoer in 16. Februar 2009, 20:56:49
Mein lieber columbus,
ich möchte Dich auch nicht mit langen Ausführungen quälen. Deshalb hier mal in der kürze ein Auszug aus dem DenkmalG Bayern
Zitat:
Art. 3 Geltung
(1) Die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes gelten für Baudenkmäler, für Bodendenkmäler und für die eingetragenen beweglichen Denkmäler.
(2) Die Gemeinden nehmen bei ihrer Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Bauleitplanung, auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auf die Erhaltung von Ensembles, angemessen Rücksicht.
Nun kommst Du mit Deinen Ausführungen: Zum Sinn und Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung (Nachforschungsgenehmigung NFG).
Gruß Jörg
DER GELTUNGSBEREICH STELLT EIN RÄUMLICHE EINGRENZUNG DAR; IN DER EIN GESETZ GILT; NICHTS ANDERES!
Columbus was willst du eigentlich ?
Besorg dir eine Genehmigung und geh suchen.
Wenn du keine bekommst, kannst du ja Politiker werden und die Gesetze ändern. :glotz:
Kann hier bitte mal Jemand :button:
Danke
Driftet ja langsam ins juristische ab :-D
Mal was anderes als die dauerhaften zwar praxisorientierten aber letztenendes doch recht laienhaften Erörterungen die bezüglich dieses Themas sonst so ins Felde geführt werden .
Könnt interessant werden und irrsinnig trocken .....bin trotzdem mal gespannt was draus wird :smoke:
Zitat von: Waldemar in 16. Februar 2009, 22:50:16
Columbus was willst du eigentlich ?
Besorg dir eine Genehmigung und geh suchen.
Wenn du keine bekommst, kannst du ja Politiker werden und die Gesetze ändern. :glotz:
Kann hier bitte mal Jemand :button:
Danke
Genau meine Worte !! :super:
Ich würde auch verd..... gern wissen, worum es hier eigentlich geht ?
Was ist das Ziel der Diskussionen ?? :kopfkratz:
Hallo Forum,
ja, wieder spät. Bin auch müde. Vor allem, wenn ich diesen Abfolge von Beiträgen verfolge.
Zitat@ Wikinger, das ist schon keine Diskussion, aber wenn man Menschen mit einer Staatsbürgerschaft "deutsch" was erklärt, was so nicht sein darf, dann werden die "Deutschen" auch schnell mal komisch.
Tschuldigung Sten, er ist eben so. Ich habe dann wohl mit meiner ersten Einschätzung nicht so weit daneben gelegen. Das "schnell mal komisch" werden heißt hoffentlich nicht, dass er sich so komische Klamotten anzieht. Gab's ja mal. Aber ich habe Nobody versprochen, mich zusammen zu nehmen.
Ich habe aber das Gefühl, dass hier gar kein Forumsmitglied seinen Einstand gibt, sondern das wir es hier mit einer neuen Art von Forums-Virus zu tun haben. Ist schon verdächtig: "Columbus"! Der Name spricht für sich. Viele sagen ja, er hat die letztendliche Zerstörung der Nationen des gesamten amerikanischen Kontinents in Bewegung gebracht. Ich hoffe, dem Forum bleibt das erspart.
Aber mal ganz ehrlich, der Thread hilft nicht mal Kindern beim "Deutsch"-Unterricht. Sollte man ihn nicht einfach abschließen?
Und mit den Deutschkenntnissen meine ich ausdrücklich nicht den Wikinger. Ich habe fast 20 Jahre lang mit dänischen Crew-Mitgliedern in allen Dienstgraden bei der NATO zusammengearbeitet. Ich habe keine Nation gefunden, die ein korrekteres Deutsch gesprochen hat, auch nicht die "Deutschen"!
Lassen wir es dabei, hat aber gut über die fundlose Zeit geholfen.
gute Nacht,
Fritz
Zitat von: columbus in 16. Februar 2009, 22:32:24
DER GELTUNGSBEREICH STELLT EIN RÄUMLICHE EINGRENZUNG DAR; IN DER EIN GESETZ GILT; NICHTS ANDERES!
Hallo Columbus,
zum ersten, schreist du bitte hier mal nicht rum. Ich glaube du kannst die Tastatur auch normal benutzen.
zum zweiten, kannst du dein Anliegen in ganzen Worten und ganzen Sätzen formulieren.
Mir kommt es so vor als ob du eine Position verteidigst, diese aber noch nicht mitgeteilt hast.
Ist deine letzte Antwort eine Frage, eine Antwort oder eine Feststellung?
Die Einstellung "Ich weiß was, aber ich sage es euch nicht" bringt hier niemanden weiter.
Entweder du kommst auf den Punkt oder ich werde die Sache beenden.
nobody
Hallo columbus.
Bei den DSchG handelt es sich um Gesetze der Länder.
In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der Kulturhoheit der Länder. Definiert ist der räumliche Geltungsbereich durch den Titel des jeweiligen Gesetzes, z.B. Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Dies ist bei Ländergesetzen durchaus ausreichend.
Gruß Jörg
Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Es gibt hier die unterschiedlichsten Themen, wo man Anregungen erhalten, Erfahrungen austauschen kann.
Ich interessiere mich nun mal für die persönlichen Standpunkte zu den Genehmigungen (1), Pro und Kontra, welchen Sinn haben sie in den verschiedenen Bundesländern (2), welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden? (3)
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Ich bin gespannt und hoffe mal auf regen Gedankenaustausch,
Gruß Columbus
Zu 1) Das Miteinander in diesem Staat wird durch Gesetzte geregelt, so auch der Umgang mit Bodendenkmalen, die Allgemeingut sind.
Sicher wäre es schön, wenn es weniger Gesetzte gäbe, mich ärgert auch die Straßenverkehrsordnung und es könnte nur eine Regel geben
" Die Fahrweise ist der jeweiligen Situation und dem eigenen Können anzupassen."Da das aber nicht klappt und Anarchie immer die Macht der Stärkeren ist, bin ich für detailierte Gesezte :belehr:
Zu 2) Steht glaube ich immer an erster Stelle der Denkmalschutzgesetzte
§ 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege
(1) Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Das Land, die Kreise und die Gemeinden fördern diese Aufgabe.Zu 3) Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Hängt vom Bundesland ab. Rechte hat man meist sehr wenig, Plichten um so mehr.
Wir sollten alle am Erhalt unserer Geschichte interessiert sein und haben somit die Pflicht sie für die Allgemeinheit zu erhalten.
Das wird auch in den entsprechenden Gesetzten geregelt. Für SH
5) Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist zuständig für die archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche.Und wer selber suchen, ja in SH selbst suchen möchte muß eine Genehmigung beantragen, damit Sorge getragen weren kann, das die Funde und Befunde der Nachwelt erhalten bleiben und nicht nach eigenen "Gutdünken" verwaltet werden
Schöne Grüße vom Insurgenten
Zitat von: nobody in 17. Februar 2009, 07:52:16
Hallo Columbus,
Entweder du kommst auf den Punkt oder ich werde die Sache beenden.
nobody
Was lange waehrt wird gut. :super:
Gähn :nono:
Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner
Ach schau mal einer an ... Ein ganzer Satz den man auch versteht :prost:
Und warum braucht du dafür ganze 3 Seiten ?
Ich schätze mal das nun auch der eine oder andere eine Antwort dazu parat hat.
OK wir machen jetzt hier mal einen Schnitt und beginnen die Sache von vorne. :toeroe:
Gruß
nobody
- puh, ich dachte schon das es meine dänischen Wurzeln sind die mir "nichts verstehen" lassen - nun bin ich ja beruhigt :zwinker:
das lösch ich.
Nunja, die Fragen waren wohl:
welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden?
Das ist ja wohl zur Genüge beantwortet worden, wenn sich jemand an die Gesetze nicht halten möchte, sei es ihm überlassen. "Gewart" wurde auch genug.
Und: Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Da findest Du keine hier.
Zitat von: CptAhab in 17. Februar 2009, 19:30:36
Und: Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Da findest Du keine hier.
Hmmm....mmmm....mmmm.... ------ äääääämmmm ------
....ach nein, ich lass das lieber !! :narr:
:zwinker: :winke:
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 18:37:45
Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner
Wenn Du das so am Anfang geschieben hättest..........................................
Für SH Denkmalschutzgesetzt
§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen
(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.Bei DIGS sind alle Denkmalschutzgesetzte im Forum-Bundesländer nachzulesen, Wurde Dir aber von verschiedenen auch schon gesagt :kopfkratz:
Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:
Zitat von: insurgent in 17. Februar 2009, 20:40:48
Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:
Doch, genau das tu ich als Augensucher.
Zitat von: insurgent in 17. Februar 2009, 20:40:48
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 18:37:45
Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner
Wenn Du das so am Anfang geschieben hättest..........................................
Für SH Denkmalschutzgesetzt
§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen
(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.
Bei DIGS sind alle Denkmalschutzgesetzte im Forum-Bundesländer nachzulesen, Wurde Dir aber von verschiedenen auch schon gesagt :kopfkratz:
Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:
Es zuckt mir zu sehr in den Fingern und ich kann nicht anders, ich muss antworten!
Ich habe das Thema begonnen und mir Meinungen anhören müssen, aber auch ich habe hier meine Meinung deutlich dazu geäußert.
Verstanden hat es scheinbar niemand, denn ohne für ein Gesetz einen Geltungsbereich fest zu schreiben, kann und darf kein Gesetz eine Rechtsgültigkeit erlangen.
Zitat von: insurgent in 17. Februar 2009, 20:40:48
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 18:37:45
Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner
Wenn Du das so am Anfang geschieben hättest..........................................
Für SH Denkmalschutzgesetzt
§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen
(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.
Bei DIGS sind alle Denkmalschutzgesetzte im Forum-Bundesländer nachzulesen, Wurde Dir aber von verschiedenen auch schon gesagt :kopfkratz:
Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:
Hey Insurgent aus Schleswig Holstein
nicht schlecht geschrieben , jetzt münzen wir die Sache aber mal auf ein ,,Bodendenkmal,, um .
Jeder lässt hier seinen Senf ab , keiner kann klare Aussagen machen , von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist dann meisst die letzte Aussage.
Ich habe nichts gegen Denkmalschutzgesetze , hat sich jeder drann zu halten und vor Allem ,als Sucher, die Verwendbarkeit von Informationen für die Geschichtsforschung zu beachten und zu schätzen.
ABER : Laut einigen Denkmalschutzgesetzen(aus unterschiedlichen Bundesländern) muss man sich schon Gedanken machen , wenn man mit seinen Kindern einen Spaziergang in der Natur macht , sie könnten etwas vom Boden aufheben , was dann eine Verschiebung eines Bodendenkmals bedeutet.
Leute , das ist ein öffentliches Forum , hier werden Fragen gestellt ..... nur die entsprechenden Antworten sind grösstenteils Blödsinn oder werden zur Hervorhebung im Forum genutzt.
Meine Meinung zum Thema NFG , welche sich durch verschieden Foren zieht , jedoch nirgends klar beantwortet werden kann .
Nochmal (bevor jetzt jemand antwortet) mir geht es um die Definition ,,Bodendenkmal,, .
Gruss Caddy
PS . Columbus , ich hoffe ich habe Dein Thema jetzt nicht vollständig versaut , aber irgendwann platzt einem halt der Kragen , wenn verschiedene User aus verschiedenen Bundesländern hier ihren Senf ablassen und sich dadurch noch hervorheben wollen.
Ach .. und vergesst den Vole nicht zu wecken , der hat bestimmt auch noch was zu gäääähnen.
And now, STFU.
- dann folge doch dein Gewissen .... sagt es nicht: "ich möchte gewissenhaft handeln und mich um eine Genehmigung bemühen, statt irgendwelche Gesetze zu lesen von denen ich meine sie sind rechtswiedrig" ???
Meine Herren, was hat man den davon dagegen zu arbeiten :irre: Ich glaube ich habe es jetzt verstanden ... :engel:
:kopfkratz: Rikke
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 21:06:37
Verstanden hat es scheinbar niemand (1) , denn ohne für ein Gesetz einen Geltungsbereich (2) fest zu schreiben, kann und darf kein Gesetz eine Rechtsgültigkeit erlangen.
Zu 1) Wenn jemand eine Frage stellt, die keiner so richtig versteht liegt es am Fragenden! :zwinker:
Zu 2) Ergibt sich aus dem Gesetzestext
Denkmalschutzgesetz für das Land Schleswig-Holstein (DSchG)
Urteil Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147):
Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.
Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.
Die Geltungsbereiche!!!
Ich will damit nur sagen, schaut mal in eure Gesetze, da mag ja noch so viel drin stehen, aber einen Geltungsbereich wird sicher niemand in dem Gesetz für sein Bundesland finden.
Wer es dann ganz genau wissen will, der kann dann auch mal diesen Geltungsbereich im Grundgesetz suchen, dem übrigens alle anderen Gesetze untergeordnet sind und das seit 1949.
Wer den dann findet, der sagt mal bitte bescheid.
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 21:53:45
Urteil Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147):
Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.
Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.
Die Geltungsbereiche!!!
Beispiel: :kopfkratz:
Ein Mann fährt in seinem BMW 105 Kmh auf einer Strasse in der Stadt.
Wird von der Polizei gestoppt, die behauptet er habe zu schnell gefahren.
Seine Argumentation zur Verteidigung:
Das Gesetzt ist garnicht gültig in diesem Fall ! :belehr:
Die Geschwindigkeit 105 hat garkein Geltungsbereich in der Stadt. Auf eine Landstrasse wäre das zu schnell, dass erkenne ich.
Da ich aber in der Stadt gefahren bin kann ich keine Geltungsbereich erkennen.
Da offensichtlich kein Gesetz mit Gültigkeit zu Verfügung steht, erkläre ich meine Rechtssicherheit gekränkt, und werde mir entsprechende Schritte überlegen !! :-D
Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen unter das Ordnungswidrigkeitengesetz,da ist es egal ob abf einer Landstraße, oder in einer Stadt.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz hat ebenso keinen festgeschriebenen räumlichen Geltungsbereich.
Nicht Lachen, ist eine Tatsache
Ich gebe auf !!! :friede: :nono:
Zitat von: Der Wikinger in 17. Februar 2009, 22:25:50
Ich gebe auf !!! :friede: :nono:
Ich habe schon :friede: :nono:
Sag mal Columbus, was willst Du eigentlich? Kannst Du nicht lesen? Das Denkmalschutzgesetz z. B. für Schleswig-Holstein gilt räumlich für den Bereich Schleswig-Holstein. Das ist der Bereich, der zwischen Hamburg, Dänemark, der Nord- und der Ostsee liegt (plus ein paar Meilen ins Wasser hinein).
Um was es weiter geht steht hier:
"(2) Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu gehören auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen und andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, sowie archäologische Denkmale. Archäologische Denkmale sind bewegliche oder unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden oder befanden und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von der Vergangenheit des Menschen gewonnen werden kann. Hierzu gehören auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit sowie Zeugnisse pflanzlichen und tierischen Lebens, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllen.
(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von Sachen, die durch ihr Erscheinungsbild oder durch ihre Beziehung zueinander von besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung sind. Denkmalbereiche können auch aus Sachen bestehen, die einzeln die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllen.
(4) Auf Archivgut finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung. "
Dann gibt es noch ein paar Anwendungs- und Durchführungsvorschriften als Anlage zu dem Gesetz, wo z. B. auf das Alter eines Bodendenkmals eingegangen wird.
Somit ist der räumliche Geltungsbereich abgesteckt und auch der gegenständliche.
Wenn Du der Meinung sein solltest, dass das juristisch falsch ist und die DschG und auch unser Grundgesetz keine Gültigkeit haben, dann führe den Klageweg. Wir schauen uns das von hier aus an und wenn Du die gesamten Gesetze gekippt hast, kommst Du wieder vorbei und berichtest uns darüber.
Viel Erfolg dabei. :super:
Gruß
Michael
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Zitat von: Loenne in 17. Februar 2009, 22:33:42
Sag mal Columbus, was willst Du eigentlich? Kannst Du nicht lesen? Das Denkmalschutzgesetz z. B. für Schleswig-Holstein gilt räumlich für den Bereich Schleswig-Holstein. Das ist der Bereich, der zwischen Hamburg, Dänemark, der Nord- und der Ostsee liegt (plus ein paar Meilen ins Wasser hinein).
Um was es weiter geht steht hier:
"(2) Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu gehören auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen und andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, sowie archäologische Denkmale. Archäologische Denkmale sind bewegliche oder unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden oder befanden und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von der Vergangenheit des Menschen gewonnen werden kann. Hierzu gehören auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit sowie Zeugnisse pflanzlichen und tierischen Lebens, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllen.
(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von Sachen, die durch ihr Erscheinungsbild oder durch ihre Beziehung zueinander von besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung sind. Denkmalbereiche können auch aus Sachen bestehen, die einzeln die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllen.
(4) Auf Archivgut finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung. "
Dann gibt es noch ein paar Anwendungs- und Durchführungsvorschriften als Anlage zu dem Gesetz, wo z. B. auf das Alter eines Bodendenkmals eingegangen wird.
Somit ist der räumliche Geltungsbereich abgesteckt und auch der gegenständliche.
Wenn Du der Meinung sein solltest, dass das juristisch falsch ist und die DschG und auch unser Grundgesetz keine Gültigkeit haben, dann führe den Klageweg. Wir schauen uns das von hier aus an und wenn Du die gesamten Gesetze gekippt hast, kommst Du wieder vorbei und berichtest uns darüber.
Viel Erfolg dabei. :super:
Gruß
Michael
Hey Loenne
ich sehe du kennst Dich aus , erklär doch mal schnell was ein Bodendenkmal ist .
Darfst auch das Denkmalschutzgesetz von SH anwenden.
Gruss Caddy
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 22:38:16
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Da musst du mir bitte schnell erklären, was du damit meinst ??? :kopfkratz:
Ich gebe auch auf :friede:
Das ist was für ein Juristenforum :engel:
Ich möchte meine Zeit und Kraft zum Erhalt und zur Erforschung meiner Geschichte beitragen und nicht in unnötigen Diskussionen.
Und ein Bodendenkmal ist alles was wir finden, nur die Betrachtungsweise ist unterschiedlich :zwinker:
Zitat von: insurgent in 17. Februar 2009, 22:47:07
Ich gebe auch auf :friede:
Das ist was für ein Juristenforum :engel:
Ich möchte meine Zeit und Kraft zum Erhalt und zur Erforschung meiner Geschichte beitragen und nicht in unnötigen Diskussionen.
Und ein Bodendenkmal ist alles was wir finden, nur die Betrachtungsweise ist unterschiedlich :zwinker:
Spitze Insurgent
:smoke:ich finde immer die Begründungen einiger User so schön ,, ! Ich suche doch nicht auf Bodendenkmalen , das machen nur Raubgräber ! ,,
Loenne ist noch drann .
Gruss Caddy
Zitat von: Caddy in 17. Februar 2009, 22:41:06
Hey Loenne
ich sehe du kennst Dich aus , erklär doch mal schnell was ein Bodendenkmal ist .
Darfst auch das Denkmalschutzgesetz von SH anwenden.
Gruss Caddy
Ich mache es mir etwas einfacher, bevor wir hier noch mehr sinnlose Buchstaben aneinanderreihen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal
Da auch mir die Zielsetzung dieser "Diskussion" bisher verborgen bleibt, sollten wir es dabei belassen.
Gruß
Michael
Zitat von: Der Wikinger in 17. Februar 2009, 22:44:49
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 22:38:16
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Da musst du mir bitte schnell erklären, was du damit meinst ??? :kopfkratz:
Ich würde sicher auch aufgeben, da ich die dänischen rechtlichen Sachen auch nicht so kenne, von daher ist es nur normal.
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 22:53:59
Zitat von: Der Wikinger in 17. Februar 2009, 22:44:49
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 22:38:16
Wenn der Wikinger aufgibt, dann ist das absolut ok.
Jeder Deutsche resigniert vor diesem Thema
Da musst du mir bitte schnell erklären, was du damit meinst ??? :kopfkratz:
Ich würde sicher auch aufgeben, da ich die dänischen rechtlichen Sachen auch nicht so kenne, von daher ist es nur normal.
Ach so .....
... wäre wirklich einfacher, wenn ihr die dänische Regelung hättet !! :prost:
Meine Schlussfolgerung aus diesem Thread : Die wenigsten Leute die in diesem Thread geschrieben haben kennen das Denkmalschutzgesetz ihres eigenen Bundeslandes.
Da wird dann mit Kulturdenkmal und Bodendenkmal gewürfelt.
Aber jeder von euch kennt sich aus und hat nur deshalb eine NFG. Ihr seid halt Profis :super:
:nono:(wenigstens gibts den Smiley hier)
Gruss Caddy
Mit einer dänischen Regierung hätten wir sicher auch nicht mehr gewonnen, aber als Anfang mal eine vom Volk gegebene Verfassung, das wäre was.
Zitat von: Caddy in 17. Februar 2009, 22:51:35
Spitze Insurgent
:smoke:ich finde immer die Begründungen einiger User so schön ,, ! Ich suche doch nicht auf Bodendenkmalen , das machen nur Raubgräber ! ,,
Loenne ist noch drann .
Gruss Caddy
Laß es doch bitte die Fachleute, sprich Archäologen, entscheiden.
Für mich als Schlachtfeldarchäologen ist jede Musketenkugel (mit GPS Punkt!!) eines Schlachrfeldes ein Bodendenkmal :frech:
Man kann nicht "Erbsen zählen" um ein Bodendenkmal zu definieren. Jedes Stück kann auf seine Art oder den Anspruch des Erforschenden wichtig sein.
Willst Du wirklich darüber entscheiden, was der einzelne erforschen darf, sprich bei einem Suchgang entscheiden was weggeworfen wird und was nicht.
Wenn wirklich darüber nachgedacht wird, hat jeder Fund was Besonders.
Gute Nacht.
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 23:04:26
Mit einer dänischen Regierung hätten wir sicher auch nicht mehr gewonnen, aber als Anfang mal eine vom Volk gegebene Verfassung, das wäre was.
------ :narr:
Zitat von: Caddy in 17. Februar 2009, 23:02:26
Meine Schlussfolgerung aus diesem Thread : Die wenigsten Leute die in diesem Thread geschrieben haben kennen das Denkmalschutzgesetz ihres eigenen Bundeslandes.
Da wird dann mit Kulturdenkmal und Bodendenkmal gewürfelt.
Aber jeder von euch kennt sich aus und hat nur deshalb eine NFG. Ihr seid halt Profis :super:
:nono:(wenigstens gibts den Smiley hier)
Gruss Caddy
Brauchen wir ja auch nicht, dafür haben wir ja solche Schlaumeier wie Dich. Kannst Du nicht mal nach SH kommen und mit mir auf einem BD sondeln gehen? Ich lasse Dich dann erwischen und Du diskutierst das in Ruhe mit unseren Richtern aus - OK? Dann hast Du wenigstens Leute vor Dir, die Dir ebenbürtig sind und nicht solche Deppen wie uns.
Ist ein ernst gemeinter Vorschlag!
Gruß
Michael
Ich plädiere dafür dieses Forum zu schließen.
@ Columbus, sorry, aber du bist nur neidisch. :frech:
Zitat von: Loenne in 17. Februar 2009, 23:13:08
Zitat von: Caddy in 17. Februar 2009, 23:02:26
Meine Schlussfolgerung aus diesem Thread : Die wenigsten Leute die in diesem Thread geschrieben haben kennen das Denkmalschutzgesetz ihres eigenen Bundeslandes.
Da wird dann mit Kulturdenkmal und Bodendenkmal gewürfelt.
Aber jeder von euch kennt sich aus und hat nur deshalb eine NFG. Ihr seid halt Profis :super:
:nono:(wenigstens gibts den Smiley hier)
Gruss Caddy
Brauchen wir ja auch nicht, dafür haben wir ja solche Schlaumeier wie Dich. Kannst Du nicht mal nach SH kommen und mit mir auf einem BD sondeln gehen? Ich lasse Dich dann erwischen und Du diskutierst das in Ruhe mit unseren Richtern aus - OK? Dann hast Du wenigstens Leute vor Dir, die Dir ebenbürtig sind und nicht solche Deppen wie uns.
Ist ein ernst gemeinter Vorschlag!
Gruß
Michael
Du kannst dich ja mal vor einen Richter stellen und ihn nach seiner Legitimation fragen.
Rechtsberatung ist seit 1935 in "Deutschland" verboten und auch heute noch in der "BRD", daher sage ich dazu besser nichts weiter.
Zitat von: Waldemar in 17. Februar 2009, 23:18:17
@ Columbus, sorry, aber du bist nur neidisch. :frech:
Worauf?
Herr erlöse uns !
JETZT IST SCHLUSS