Hi Leute,
kann mir wer erklären wie man an eine Suchgenehmigung kommt?
Braucht man für WKII auch eine?
Danke im voraus
Chris
Aus welchem Bundesland kommst Du!
Gruß aus Hessen.
Bernd:cool1:
Habe gerade erst gesehen, daß Du aus Regensburg kommst. Dann frag doch mal bei der dortigen Zweigstelle des Landesdenkmalamtes nach :
Dienststelle Oberpfalz
Keplerstraße 1
93047 Regensburg
Tel. 0941/5315-3
Fax 0941/5399-9
Gruß Bernd :super:
Hi,
wieder mal professionele Hilfe!
Danke
cu
Chris:wink3:
Natürlich.
Wenn einer fragt ,dann bekommt er auch Antwort.
Gruß Bernd:super:
:irre:
Schade in Thüringen ist sondeln pauschal verboten und wer es doch tut macht sich strafbar!
Morgen!
:besserwiss:
Sondeln an sich ist nicht verboten-nur das
Graben.Such doch mal im web das Denkmalschutzgesetz für Dein Bundesland.
...macht sich strafbar.
Ist eine Ordnungswidrigkeit.
Hier im Forum stehen auch noch einige Beiträge zum Thema-mußt halt ein bisschen stöbern.
Gruß
Andy
Hi,
jetzt mal ganz unter uns..die Wahrscheinlichkeit das man ohne Suchgenehmigung erwischt wird ist gering. Musst halt da suchen wo nicht alle 2 min ein Spaziergänger vorbeiläuft.
Gruß
Raphael
Servus Chris,
hier ist mal vorab ein Link zum Bayerischen Denkmalschutzgesetz:
http://www.blfd.bayern.de/blfd/index.php?id=1065123&SID=3693bb02095e0bf27fe8a2a011379687
Wenn du dir Art. 7 durchliest, siehst du, daß du keine Genehmigung brauchst; wenn aber ein dahergelaufener Herr Wichtig behauptet, du suchst bestimmt auch nach antikem, brauchst du doch wieder eine:arsch:
Gruß Sobbi
Zitatjetzt mal ganz unter uns..die Wahrscheinlichkeit das man ohne Suchgenehmigung erwischt wird ist gering. Musst halt da suchen wo nicht alle 2 min ein Spaziergänger vorbeiläuft
somit wird man zum raubgräber
anscheinend ist es einigen leuten egal das man ne gemnehmigung braucht.
:baller2: