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Sondengehen => Anfängerfragen => Thema gestartet von: SchwendtC in 09. Januar 2004, 21:04:50

Titel: Suchgenehmigung
Beitrag von: SchwendtC in 09. Januar 2004, 21:04:50
Hi Leute,

kann mir wer erklären wie man an eine Suchgenehmigung kommt?
Braucht man für WKII auch eine?

Danke im voraus

Chris
Titel:
Beitrag von: Bernd4susi in 09. Januar 2004, 22:39:07
Aus welchem Bundesland kommst Du!
Gruß aus Hessen.
Bernd:cool1:
Titel:
Beitrag von: Bernd4susi in 09. Januar 2004, 22:47:34
Habe gerade erst gesehen, daß Du aus Regensburg kommst. Dann frag doch mal bei der dortigen Zweigstelle des Landesdenkmalamtes nach :
Dienststelle Oberpfalz
Keplerstraße 1
93047 Regensburg
Tel. 0941/5315-3  
Fax 0941/5399-9

Gruß Bernd   :super:
Titel: re
Beitrag von: SchwendtC in 10. Januar 2004, 09:58:35
Hi,
wieder mal professionele Hilfe!

Danke

cu
Chris:wink3:
Titel:
Beitrag von: Bernd4susi in 10. Januar 2004, 11:04:25
Natürlich.
Wenn einer fragt ,dann bekommt er auch Antwort.
Gruß Bernd:super:
Titel: Suchgenehmigung
Beitrag von: kommissarO in 19. Juni 2004, 23:22:40
:irre:
Schade in Thüringen ist sondeln pauschal verboten und wer  es doch tut macht sich strafbar!
Titel:
Beitrag von: Andy in 20. Juni 2004, 08:32:14
Morgen!
:besserwiss:
Sondeln an sich ist nicht verboten-nur das
Graben.Such doch mal im web das Denkmalschutzgesetz für Dein Bundesland.
...macht sich strafbar.
Ist eine Ordnungswidrigkeit.
Hier im Forum stehen auch noch einige Beiträge zum Thema-mußt halt ein bisschen stöbern.
Gruß
Andy
Titel:
Beitrag von: Bleiakkugräber in 20. Juni 2004, 10:50:18
Hi,
jetzt mal ganz unter uns..die Wahrscheinlichkeit das man ohne Suchgenehmigung erwischt wird ist gering. Musst halt da suchen wo nicht alle 2 min ein Spaziergänger vorbeiläuft.
Gruß
Raphael
Titel:
Beitrag von: Sobbi in 20. Juni 2004, 15:48:54
Servus Chris,

hier ist mal vorab ein Link zum Bayerischen Denkmalschutzgesetz:

http://www.blfd.bayern.de/blfd/index.php?id=1065123&SID=3693bb02095e0bf27fe8a2a011379687

Wenn du dir Art. 7 durchliest, siehst du, daß du keine Genehmigung brauchst; wenn aber ein dahergelaufener Herr Wichtig behauptet, du suchst bestimmt auch nach antikem, brauchst du doch wieder eine:arsch:

Gruß Sobbi
Titel:
Beitrag von: pinki in 20. Juni 2004, 16:39:56

Zitatjetzt mal ganz unter uns..die Wahrscheinlichkeit das man ohne Suchgenehmigung erwischt wird ist gering. Musst halt da suchen wo nicht alle 2 min ein Spaziergänger vorbeiläuft
somit wird man zum raubgräber
anscheinend ist es einigen leuten egal das man ne gemnehmigung braucht.
:baller2: