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Sondengehen => Anfängerfragen => Thema gestartet von: powerfullmerlin in 15. August 2004, 14:36:41

Titel: Genehmigung Rheinland-Pfalz
Beitrag von: powerfullmerlin in 15. August 2004, 14:36:41
Für welche Sondengänge brauche ich eine Genehmigung?

Brauche ich in Wald und Baggerseen eine Genehmigung?

Wenn ich Hohlwege und dergleichen absuche, brauche ich eine Genehmigung?


Wie erkenne ich Bodendenkmäler?


Scheiss Bürokratie :baller2:
Titel: Nochmal ich --- Nachtrag
Beitrag von: powerfullmerlin in 15. August 2004, 15:08:26
Wenn ich nicht mit dem Ziel Bodendenkmähler zu entdecken, sondern nur Müllsammeln und verlorengegangene Gegenstände den ursprünglichen besitzern mittels Fundbüro zurückgeben will ist das nicht strafbar laut Gesetz. Oder?


 § 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten

 

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Aus-

grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Un-

teren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmal-

fachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der

Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die Obere

Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 4 und 6 gilt entsprechend.

(2) Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden,

sind der Denkmalfachbehörde rechtzeitig anzuzeigen.

:baller::besserwiss::baller2:
Titel:
Beitrag von: SheepThought in 15. August 2004, 18:18:46
Moin zusamm!

Also wenn Du nur Müll suchen willst brauchst Du keine Genehmiging.
Sobald Du dabei aber z.B. im Wald anfängst zu Graben brauchst Du schon eine...

Bye

Derk
Titel:
Beitrag von: powerfullmerlin in 15. August 2004, 18:28:24
Wieso, ich kann doch den Wald entmüllen, das kann mir doch keiner verbieten
Titel:
Beitrag von: SheepThought in 16. August 2004, 10:10:11
ZitatOrginal gepostet von powerfullmerlin
Wieso, ich kann doch den Wald entmüllen, das kann mir doch keiner verbieten
Moin zusamm!

Doch, das ist vom Gesetz her durchaus verboten!
Du darfst bis auf wenige festgeschriebene Ausnahmen im Wald in aller Regel die Wege nicht verlassen. Ausserdem ist die Störung des Erdreiches (Wald = ungestörte Erde, Acker = gestörte Erde) nur zu bestimmten Zwecken gestattet.

Der "positive" Ansatz hinter dem Entmüllen hat die Grenze bei allem was nicht oberflächlich liegt - vergiss nicht, wir leben in Deutschland und da ist erstmal fast alles verboten!

Bye

Derk