Dürft Iht Sondler mitnehmen ?

Begonnen von Birk, 21. Januar 2022, 19:04:39

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Birk

Moin Leute. Ich wohne in der Region Hannover und bin dort auch ab und zu ofiziell mit der Sonde unterwegs.  Nun ist es hier so das man leider niemanden mitnehmen darf. Zumindest wenn dieser auch eine Sonde führen möchte. Auf den Suchstellen darf nur sondeln wer auch eine genehmigung für diese hat.  Man darf keine anderen lizensierte Sondler oder Anfänger mitnehmen. Nicht einmal die eigenen Kinder. Gerade für Anfänger wäre das doch super wenn diese bei einem "alten Hasen"mitgehen dürften. So könnte manch einer auch feststellen das sondeln auch sehr viel mit Müllentsorgung zu tun hat, und würde es gleich wieder lassen.
Wie sieht das bei euch aus?

Gruß
  Thomas

undertaker

In Hessen gelten die gleichen Regeln.
Ist ein heikles Thema. Sicherlich für manche Anfänger hilfreich.
Du wirst in diesem Fall ja nicht auf Fundstellen gehen, die total abgelutscht sind.
Du musst aber absolutes Vertrauen zu der Person haben sonst werden Deine Fundstellen früher oder später umgepflügt und Du hast die längste Zeit das OK des Bauern gehabt.  :frech:
Ich würde aus diesem Grund keine "Besucher" mitnehmen.

Gut Fund

Undertaker
Gut Fund

Undertaker

Mucke

#2
Hi

In meiner Genehmigung steht, das man für seine Begleiter mitverantwortlich ist.
Bzw. das die erteilte Genehmigung nicht gültig ist, wenn die Begleiter für sich suchen und selber keine Genehmigung besitzen.
Das macht Sinn wenn man weis das die hiesigen Genehmigungen nur für bestimmte Bereiche gelten.
Man kann halt nur Sondler mitnehmen, die sonst in anderen Gemeinden suchen.

Ansonsten sehe ich es so wie Undertaker, Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Liebe Grüße
Andreas
" Mit Geduld und Spucke ...."

Daniel

In BW ist die Genehmigung nur für eine Person gültig und nicht übertragbar.
Ist also nichts mit einem 2. Sondengänger dabei.
Augensucher mit dabei zu haben ist nicht verboten.  :-D
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Birk

Danke schon einmal für die Rückmeldungen. :super:
Die Leute die ich mitnehmen würde sind auch nicht nur flüchtige Bekannte. Das hätte schon gepasst. :zwinker:

Gratian

In SH ist es moderater da können sich auch mehrere Zertifizierte (spontan) zusammenfinden und in Gruppe sondeln. Der dem die Fläche "gehört" der also die amtliche Erlaubnis dort hat und den Bauern kennt, muss aber dabei sein und trägt die Verantwortung. Nicht Zertifizierte müssen zugucken. 
Gut Fund!   :engel:
Gratian

ANTE ROMAM TREVERIS STETIT ANNIS MILLE TRECENTIS
PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR. AMEN.

Carolus Rex

Zitat von: Mucke in 21. Januar 2022, 20:13:30
Hi

In meiner Genehmigung steht, das man für seine Begleiter mitverantwortlich ist.
Bzw. das die erteilte Genehmigung nicht gültig ist, wenn die Begleiter für sich suchen und selber keine Genehmigung besitzen.
Das macht Sinn wenn man weis das die hiesigen Genehmigungen nur für bestimmte Bereiche gelten.
Man kann halt nur Sondler mitnehmen, die sonst in anderen Gemeinden suchen.

Ansonsten sehe ich es so wie Undertaker, Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Liebe Grüße
Andreas

Hi Andreas,

So lese ich das auch. ABER, nach einer offiziellen Nachfrage in Trier und Speyer wird dieser Satz nicht so ausgelegt.
Die jeweiligen zuständigen Archäologen weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur Sondler, die an der entsprechenden Stelle eine Genehmigung haben sondeln dürfen.
Mit Kumpel sucht für mich und ich für den Kumpel,  dass geht LEIDER nicht.
Wie gesagt, ich habe nachgefragt.

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Mucke

Zitat von: Carolus Rex in 21. März 2022, 20:06:35
Hi Andreas,

So lese ich das auch. ABER, nach einer offiziellen Nachfrage in Trier und Speyer wird dieser Satz nicht so ausgelegt.
Die jeweiligen zuständigen Archäologen weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur Sondler, die an der entsprechenden Stelle eine Genehmigung haben sondeln dürfen.
Mit Kumpel sucht für mich und ich für den Kumpel,  dass geht LEIDER nicht.
Wie gesagt, ich habe nachgefragt.

Gruß CR


Hi  :-).

Da ist mir neu  :kopfkratz:.
Ich kann mir diese Auslegung aber lebhaft vorstellen.
Im einzelnen Punkt in der Genehmignung nicht zu erkennen.
In der Gesamtheit kann man es nachvollziehen.

Eigentlich Schade.

Liebe Grüße
Andreas
" Mit Geduld und Spucke ...."

Carolus Rex

------------Melden macht frei--------------

Gratian

ZitatDie jeweiligen zuständigen Archäologen weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur Sondler, die an der entsprechenden Stelle eine Genehmigung haben sondeln dürfen.

Was ist denn wenn ich demnächst mal wieder zu dir komme und wir gemeinsam losziehen wollen?...ich hatte ja mal eine Genehmigung für Trier und sogar Flächen in deiner Ecke (weist du ja) , nach dem Umzug habe ich die nicht mehr erneuert. Bin aber in Schleswig-Holstein zertifiziert....
Gut Fund!   :engel:
Gratian

ANTE ROMAM TREVERIS STETIT ANNIS MILLE TRECENTIS
PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR. AMEN.

Carolus Rex

Wird leider schwer.
Ich spreche es aber bei meinem nächsten Termin persönlich mal an.

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Levante

Guten Morgen,

bei mir ist das mittlerweile relativ entspannt. Ich habe hier in Mittelhessen im letzten Jahr vom Amt einen Neueinsteiger an die Hand bekommen. dem habe ich so weit mein Wissen vermittelt. Mittlerweile hat er selbst die NFG für den Detektor. Auf kleinem Dienstweg kommunizieren wir mit dem Amt und dürfen dann auch zu zweit Fundstellen aufsuchen. Oder Baustellen untersuchen. Teilweise überlappen sich auch unsere Gemarkungen, wo wir suchen dürfen.

Eine ganz neue Harmonie und gemeinsames Ausüben des Hobbys. Der Einzelgänger beim sondeln wird langsam teamfähig... :sondi:

LG

Patrick
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

Vampire

Zitat von: Daniel in 21. Januar 2022, 23:06:28
In BW ist die Genehmigung nur für eine Person gültig und nicht übertragbar.
Ist also nichts mit einem 2. Sondengänger dabei.
Augensucher mit dabei zu haben ist nicht verboten.  :-D

Hy Daniel,
Grabungshelfer dürfen auch mit  :narr:

Gruß Heiko
"In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
Bram Stoke

Birk

Zitat von: Vampire in 26. April 2022, 05:27:13
Hy Daniel,
Grabungshelfer dürfen auch mit  :narr:

Gruß Heiko

Personal kann man immer gebrauchen. :-D
Thomas

Signalturm

In BW kann man aber in Absprache mit dem Amt, bei einer großen NFG-Fläche, sich auch die Genehmigung für mehrere Personen geben lassen.
Diese erledigen dann das ganze als Team. Mal alle zusammen oder auch mal nur 1-2 miteinander. Jeder so wie er Zeit hat und sich einbringen kann.
Ich für mich hab aber nicht wirklich ein Problem einen Kollegen, der in BW zertifiziert ist, mit auf meine NFG zu nehmen. Ich muss halt immer mit dabei sein. Er alleine kann nicht für mich stellvertretend gehen.
Und Funde und Fundmeldungen laufen dann alle über mich.
Finderglück ist Finderlohn genug.

Vampire

Zitat von: Signalturm in 26. April 2022, 20:37:52
In BW kann man aber in Absprache mit dem Amt, bei einer großen NFG-Fläche, sich auch die Genehmigung für mehrere Personen geben lassen.
Diese erledigen dann das ganze als Team. Mal alle zusammen oder auch mal nur 1-2 miteinander. Jeder so wie er Zeit hat und sich einbringen kann.
Ich für mich hab aber nicht wirklich ein Problem einen Kollegen, der in BW zertifiziert ist, mit auf meine NFG zu nehmen. Ich muss halt immer mit dabei sein. Er alleine kann nicht für mich stellvertretend gehen.
Und Funde und Fundmeldungen laufen dann alle über mich.

Hallo Signalturm,
so ist es bei mir in Altenburg auch. Ich hab mittlerweile zwei Personen dazubekommen, die mit mir das Doppelopidum absuchen. Jedoch läuft alles über mich. Ich mache die Begehungstermine und melde bzw. gebe die Funde direkt an meinen zuständigen Archäologen.

Gruß Vampire
"In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
Bram Stoke

Daniel

Zitat von: Signalturm in 26. April 2022, 20:37:52
In BW kann man aber in Absprache mit dem Amt, bei einer großen NFG-Fläche, sich auch die Genehmigung für mehrere Personen geben lassen.
Diese erledigen dann das ganze als Team. Mal alle zusammen oder auch mal nur 1-2 miteinander. Jeder so wie er Zeit hat und sich einbringen kann.
Schon klar.
Aber auch diese Personen brauchen die amtliche Genehmigung zum Sondeln an diesem Ort.
Einfach so einen Bekannten mitnehmen, der zwar eine Sonde besitzt aber keine Erlaubnis hat, ist nicht. :narr:
(Zumindest meine ich es.)
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Signalturm

Daniel schreibt: "Aber auch diese Personen brauchen die amtliche Genehmigung zum Sondeln an diesem Ort.
Einfach so einen Bekannten mitnehmen, der zwar eine Sonde besitzt aber keine Erlaubnis hat, ist nicht. :narr:
(Zumindest meine ich es.)
[/quote]"

Nur eine Sonde besitzen, aber keine Schulung beim Amt absolviert haben, geht natürlich nicht.
Aber mit einer Schulung und Zertifiziert sehe ich da kein Problem.
Solange ich immer mit vor Ort bin, warum den nicht.
Wer viel fragt geht viel irr
Finderglück ist Finderlohn genug.