Sondeln in BW verboten. was sagt ihr dazu?

Begonnen von MrNuss, 25. November 2003, 11:28:10

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MrNuss

Hallo Leute!

Ich bin ja eher Goldsucher, lese aber ab und zu mal ein paar Seiten bei euch Sondierern :prost:

Heute stand fett in der Stuttgarter Zeitung ein Bericht über das Sondengehen in BW (natürlich recht einseitig aus der Sicht der Denkmalschützer).

Aber: in BW ist das Sondeln komplett verboten. Was im Boden liegt, gehört dem Land! Seid ihr also alles portentielle Verbrecher? :-D

Habt ihr das alle gewusst? Also ich dachte immer, es ist wie beim Goldsuchen. Mit Erlaubnis des Eigentümers geht alles klar. Ist wohl nicht so!

Viele Grüße!
Goldsucher MrNuss

Buddy

  Einscannen und reinstellen bitte :hacker:
Buddy:hallo:
Wer sich zu tief in den Dreck rein wagt, der bekommt die Schuhe voll.

Schnorcheljörg

Hallo Mr.Nuss
was die Zeitung schreibt, ist "Desinformation" sprich falsch. Lies meinen Beitrag in" Bin mal gespannt" dazu.
Gruss Schnorcheljörg:hallo:

Daniel

Du darfst die Sonde zwar rumtragen und schwenken aber nicht graben.:lol:
Scan mal bitte den Bericht ein würde mich auch interessieren.
Ich verwende meine Schaufel ja grundsätzlich nur,um am KM179 Kies zu schaufeln und durch meine spektakulären Goldfunde reich zu werden.:lol:
Man sieht sich bestimmt wieder mal.

Gruß Daniel:hallo:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

tecnomaster

Ein Besucher aus Deutschland ließ ein paar Sprüche runter, die ich damals sinngemäss nicht verstanden habe:

"1. Man darf grundsätzlich alles, was nicht ausdrücklich verboten ist."

"2. Es ist alles erlaubt - nur nicht erwischen lassen."

Jetzt ist mir einiges klarer!

zu 1)
Ist bei Euch noch irgend etwas erlaubt, was nicht verboten ist?

zu 2)
habt Ihr nun eine Demokratie oder eine Diktatur?
:-D :-D

ps.
heute war Euer Bundespräsident zu Besuch bei uns, der sprach dauernd "vom freiheitlichsten Rechtsstaat den es je auf deutschen Boden gegeben hat..."
:baller2: :baller2:

Schade, daß ich diesen Beitrag leider nicht vorher gelesen habe...
:wuetend3:

Gruß
Tecnomaster:bandit::prost:

SheepThought

ZitatOrginal gepostet von Schnorcheljörg
Hallo Mr.Nuss
was die Zeitung schreibt, ist "Desinformation" sprich falsch. Lies meinen Beitrag in" Bin mal gespannt" dazu.
Gruss Schnorcheljörg:hallo:

Moin zusamm!

Was die Zeitung schreibt ist so falsch nicht...
Wie schon angemerkt ist das Sondeln so richtig nicht greifbar verboten, aber das Graben, wenn man aber das Gesetz genau liest, ist sogar der Bibliotheksbesuch zur Recherche nach Kulturdenkmälern genehmigungspflichtig! (§21 DSG, da dieser eine Nachforschung im Sinne des Gesetzes darstellt! Und was Kulturdenkmäler sind wird in BW vom Vorsitzenden der Deutschen Archäologischen Gesellschaft höchstpersönlich definiert...)

Siehe dazu auch das angehängte Schreiben das Harry von jetzt Explorate mal dazu erhielt...

Nicht alles, was in einem Bundesland rechtlich ist, ist es auch in einem anderen... :besserwiss:

Wenn Du aber alles vor Napoleon fleissig ausdiskriminierst ist es auch in BW OK... :-D

Bye

Derk


[Bearbeitet am 26-11-2003 von SheepThought]

Daniel

ZitatOrginal gepostet von tecnomaster
ps.
heute war Euer Bundespräsident zu Besuch bei uns, der sprach dauernd "vom freiheitlichsten Rechtsstaat den es je auf deutschen Boden gegeben hat..."
:baller2: :baller2:

:

Na der Mann wird ja wohl auch mal träumen dürfen.:lol::lol:

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Ruebezahl

Das Hauptproblem dabei ist, in BW aber auch in etlichen anderen Bundesländern ist das "Sondegehen" auf Grund von Verwaltungsvorschriften bzw. Landesgesetzen verboten.

Das diese fast immer bei einer rechtlichen Überprüfung keinen Bestand haben dürften, zeigt doch das Beispiel Hessen, wo eine Klage gegen überzogene Denkmalschutzgesetze Erfolg hatte und letztendlich eine liberalere Genehmigungspraxis für Sondengänger eingeführt wurde.

Um aber in den anderen Bundesländern was zu erreichen, müsste für jedes Land separat der gleiche Weg wie in Hessen eingeschlagen werden. Das heißt Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen und wenn erforderlich durch alle Instanzen bis hin zum Verfassungsgericht den Rechtsstreit durchziehen !
Aber wer hat das Geld und die Nerven dafür ?

Als Trost bleibt uns "Nichthessen" wohl nur, dass wir mit unserem Hobby "nur" gegen gestzeswidrige Gesetze verstoßen.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Andreas12

Selbst in Ländern wie Baden-Württ.
wird man aber nicht jede Nutzung eines
Metallsuchgeräts im Freien verbieten können.
Die Erlaubnispflicht  kann sich eigentlich nur auf Suche nach Bodendenkmalen beziehen, nicht jedoch auf eine Suche nach anderen Metallgegenständen und schon gar nicht auf Mineralien wie Goldnuggets.

Insofern betreiben Presse und Archäologen
eine ähnliche Desinformationskampagne,
wie kürzlich einige Politiker und WDR beim
neuen Waffengesetz oder aktuell
Mediengesellschaften und Presse beim
neuen Urheberrechtsgesetz. Ganz gezielt
werden dabei offenbar falsche Auskünfte
gestreut, selbst blosser Besitz jeder Schreckschusspistole sei nun verboten
bzw. erlaubnispflichtig oder jeder Download eines geschützten Werkes
sei nun ebenso strafbar wie jede Privatkopie eines Werkes mit Kopierschutz.
Exakt das steht aber in den betreffenden
Gesetzen nicht drin, auch wenn diese Lobbygruppen es gerne hätten. Daher versucht man, auf diese Weise Meinungsmache zu betreiben und Angst
zu streuen.

Davon sollte man sich nicht zu sehr irritieren lassen. Wer nach Mineralien,
selbst verlorenen Gegenständen
oder unbedeutenden Funden sucht,
verstösst hiermit nach meiner Auslegung
gegen kein Gesetz.

Wenn man dies so eng sehen würde,
müsste das in Baden-Württemberg so
beliebte Hobby Fossiliensammeln
ebenso verboten sein, denn vermutlich
werden im Gesetz auch tierische Überreste
zum potentiellen Bodendenkmal erklärt.

In Deutschland ist ausserdem immerhin
Forschungsfreiheit schrankenlos im Grundgesetz garantiert. Insofern besteht
eine weitere Möglichkeit, sich gegen eine Bestrafung nach diesen Gesetzen zu wehren.

Andreas12

Wenn man die Antwort der Denkmalschützer liest, könnte man daraus den Eindruck
ableiten, dass unser Staat gar nicht daran
interessiert ist, Denkmale zu finden, wenn
man die Suche danach erlaubnispflichtig
macht und unter Strafe stellt...

Und so eine Ansicht soll dann ausgerechnet
von Wissenschaftlern vertreten werden?
In anderen Wissenschaften
wäre man froh, wenn irgendjemand etwas
neues entdecken würde  - gleichgültig
wer es entdeckt...

Andy

Nabend Zusammen!
Gesetzgebung in BaWü-Unverständlich!!!
Schon Mitte / Ende des 19.Jhds wurden
etliche Grabhügel von selbsternannten
Archäologe,Heimatforschern,Ortsvor
-stehern leergeräumt,die Funde verschwanden teilweise,bis heute sind sie nicht wieder aufgetaucht.
Wieviel Leute kratzt das heutzutage denn
ob Herr S. einen Römer ersondelt und aus
-gräbt oder nicht,beispielsweise.
Da gehts doch wohl um ganz was Anderes.
Mir ist nicht klar um was eigentlich.
Und die Normalbevölkerung wird doch
durch negative Berichterstattung erst auf
uns "kriminelle" Sondler gestossen,sodaß
der Jogger, etc. zum Handy greifen und
Hilfspolizei spielen muss,darf.
Aber hatten wir ja alles schon...
Wer hat denn wirkliche Infos ,Kenntnisse
Erfahrungen über die Rechtslage in Bawü?
Vielleicht sollten wir BaWüler uns mal zu
-sammentun?
Wer traut sich ?
Gruß
Andy

EGS

Wenn ich mir eine Bemerkung erlauben darf:
Es wird von beiden Seiten eine gewisse Stimmungsmache betrieben.
Ich selbst bin ein Archäologe.
Aber ein richtiger mit einem -tekt dahinter.
Denn die Anderen sind eigentlich Archä's
Und auch bei denen gibt es solche und solche.
Aber was es in der heutigen Wirtschaftslage nicht gibt ist ausreichend Geld, um Ausgrabungen durchzuführen.
Die wenigen Finanzmittel werden durch Notgrabungen aufgefressen (Sicherungsgrabungen bei Baustellen, erosionsgefährdete Bodendenkmale usw.)
Jetzt kommt ein Sondler und meldet voll Stolz eine neue Fundstelle. Er erwartet irgendwie eine Reaktion zumindest in Form einer Sondierungsgrabung. Welch Freude beim LDA, mit welchem Geld?
Entscheidung des Denkmalamtes: Fundstelle eintragen, in der Hoffnung, daß irgendwann einmal gegraben werden kann.
Und immer mit dem Wissen, daß sich die Methoden in der Zukunft weiterentwickeln werden, und bei einer Grabung in einigen Jahrzehnten reichhaltigere Erkenntnisse als heute gewonnen werden können.
Was 2000 Jahre in der Erde ruhte, geht nicht in den nächsten Jahren kaputt. Es sei denn dort wird gebaut, Erosion,... s.o.
Davon weis der Sondler aber nichts. Er ist enttäuscht, gräbt mal auf eigene Faust. Und zerstört zwangsläufig den Befund. Zumindest da wo er gräbt.
Jede Grabung bedeutet eine Zerstörung. Wer von den Sondlern kann den beurteilen, was für die Forschung über eine untergegangene Kultur relevant ist?
Wie haben sich die Leute damals ernährt? -->Pflanzensamen
Welches Klima herrschte? -->Zusammensetzung der Pollen
usw. usw. usw.
Es gibt nun mal keinen Detektor für organisches Material. Vielleicht zum Glück.
Ich unterstelle wirklich keinem Sondler, daß er absichtlich Fundstellen zerstört.
Daß es einige Schwarze Schafe gibt, wird auch niemand in Frage stellen, es gibt eben auch bei den Sondlern solche und solche.
Ein Sondler sollte einfach mit viel Umsicht und Wissen zu Werke gehen. Und wenn er merkt, daß er z.B. ein Gräberfeld entdeckt hat, den Spaten sauber lassen.

Gruss Bernhard

Daniel

Hat Hand und Fuß,was Du da schreibst.
Kenne auch persönlich einen "Archä":lol: und der hat mit mir auch schon über die Kürzungen der Gelder und die Situation bei ihm im Amt gesprochen.
Ist ja auch nicht schlecht,wenn man mal von der "feindlichen Seite" vernünftige Meinungen und Aussagen bekommt und sich eine eigene Meinung bilden kann.
Trotzdem kann ich mich irgendwie nicht mit dem "Schatzregal" bei uns anfreunden.
:lol:

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Sobbi

ZitatOrginal gepostet von EGS

Davon weis der Sondler aber nichts. Er ist enttäuscht, gräbt mal auf eigene Faust. Und zerstört zwangsläufig den Befund. Zumindest da wo er gräbt.

Ein Sondler sollte einfach mit viel Umsicht und Wissen zu Werke gehen. Und wenn er merkt, daß er z.B. ein Gräberfeld entdeckt hat, den Spaten sauber lassen.

Gruss Bernhard
:koenig:

Servus,
in deinem Post hast du eigentlich fast alles gesagt.
Leider ist es wirklich schwierig, ein zufällig entdecktes BD zu melden und dann nicht mehr zu be"suchen".
Dieses Jucken im Dektektor ist so ähnlich, als wenn ein Mann mit der Hose denkt; .....da gibt es fast nur eine Richtung:-(:-D

Gruß Sobbi

[Bearbeitet am 11-12-2003 von Sobbi]