Handelsverbot für Hehlerware aus Raubgrabungen

Begonnen von Ruebezahl, 08. April 2006, 07:55:27

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Ruebezahl

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Ruebezahl

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Gratian

#4
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Gratian

ANTE ROMAM TREVERIS STETIT ANNIS MILLE TRECENTIS
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Waldemar


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Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

sojka

* Jäger & Sammler *

schatzsucher111


spike


Panzergrenni22


CptAhab

Und wer von euch hat die 49 Seiten des Gesetzentwurfs auch gelesen (oder gar verstanden)?
The world is full of crashing bores. - Mozer

Reiner

Nur so als gutgemeinter Hinweis:

Ich denke daß die Schreiben aus dem Mailautomaten nun mit hoher Sicherheit dem Spamfilter zum Opfer fallen werden.
Bestimmt wurden ein paar Stichworte aus dem vorformulierten Text als Filterkriterium genommen.
Nur eine abwechselnde Überschrift wird da nicht ausreichend sein um durchzukommen.


Am besten ist es den Hilferuf selbst zu formulieren, und zwar kurz, sachlich und deutlich.
(Lange Texte wird der Empfänger sicherlich nicht lesen)

Panzergrenni22

wie schauts aus wenn man den text komplett selber und kurz u bündig formuliert?
aber ich hoff doch für alle die mitmachen dass diese auch angenommen werden/sind.

tschau :winke:

Panzergrenni22

also hab fünf minuten später eine dank email
von müller-karpen bekommen,man ging das schnell :winke:

Waldemar



bergkristall


Gratian

ich bin bisher auf 4 Antworten gekommen...darunter die hier:

Sehr geehrter Herr XXXX

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" bitten.

Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der aufgrund der Vorlage des federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 15. Februar 2006 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Mit dem Gesetzentwurf wird endlich die innerstaatliche Rechtsanpassung zum Kulturgüterschutz vorgenommen und die Regelungen des o.g. UNESCO-Übereinkommens in nationales Recht überführt. Das parlamentarische Verfahren ist nunmehr mit der Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundesrat eingeleitet worden. Erst nach der Stellungnahme des Bundesrates wird der Entwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Eine Befassung mit dem Gesetzentwurf insgesamt und der von Ihnen im Speziellen angesprochen Problematik hat es daher in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages bislang noch nicht gegeben.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf. Damit überführt Deutschland als eines der letzten Länder ein bereits 1970 vereinbartes Instrument, das mittlerweile als allgemeiner Standard des internationalen Kulturgüterschutzes gilt, endlich auch in eigenes Recht. In vielen Regionen der Welt sind bedeutende Kulturgüter bedroht. Durch kriegerische Auseinandersetzungen und Plünderungen, aber auch gezielten Diebstahl gehen wertvolle, die kulturelle Identität der Völker prägende Kulturgüter verloren oder werden zerstört. Mit der Umsetzung dieses Übereinkommen wird eine wesentliche kulturpolitische Vereinbarung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD erfüllt.

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen entsprechen den Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens, ein Verbot des Handels mit archäologischen Gegenständen ist darin nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf beschreibt Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antikenhandel und ein Verbot der Verbringung von unrechtmäßig ausgeführten nationalen Kulturgütern in das Bundesgebiet. Beides kann bei Nichterfüllung oder Verletzung geahndet werden. Die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive soll verbessert werden.

Dennoch bleiben mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Lösungen auch aus Sicht der Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion noch Fragen offen. Mit einiger Sorge nehmen wir die nicht nur von Ihnen, sondern auch in zahlreichen anderen Stellungnahmen geäußerte Vermutung zu Kenntnis, dass vor allem nicht dokumentierte Kulturgüter aus Raubgrabungen zum Gegenstand des illegalen Handels auch in Deutschland werden könnten. Inwiefern die im Gesetzentwurf vorgesehene Nacherfassung in der Liste durch den Herkunftsstaat binnen Jahresfrist nach Bekanntwerden des illegal verbrachten Gegenstandes tatsächlich anwendbar ist, wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wird daher eine Überprüfung der vorgeschlagenen Regelungen im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien stattfinden müssen - nicht zuletzt auch mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Beweislastregelung und die Erweiterung der Aufzeichnungspflicht in den Listen national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive.

In der Hoffnung, dass ich mit diesem Schreiben Ihre Frage zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut im Vorfeld der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag ausreichend beantworten konnte, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,
Hans-Ulrich Klose

....und dann die allgemein gehaltene mail von Schmidbauer und fast der gleiche Wortlaut wie von Klose auch von Nils Annen und Christian Carstensen...

(beide auch SPD)...na wenn das kein "Zufall ist" Schmidtbauer spricht von bisher 450 bei ihm eingegangenen mails...  :irre: :irre: :irre:
:super: :super: :super:  ...aber: man beschäftigt sich mit dem Thema. WEITER SO!!!!  :hacker: :hacker: :hacker:
Gut Fund!   :engel:
Gratian

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sojka

Bei mir  haben geantwortet: Schmidbauer, Siebert, Berg.
Wobei sich Frau Berg (vertreten durch einen Mitarbeiter) nur angesprochen fühlt, wenn ich auch tatsächlich aus ihrem Wahlkreis (Paderborn) komme.
* Jäger & Sammler *

Gratian

Genau...wenn Du Deine Adresse angibst schreiben dir "deine" Wahlkreisabgeordneten....bzw. die Abgeordneten aus deiner Gegend....bzw. deren Mitarbeiter(innen) zurück und alle einen vorher abgestimmen Text: sowas nennt man Wahlvolkberuhigung.

Trotzdem : WER SICH NICHT WEHRT - LEBT VERKEHRT !  :hacker: :hacker: :hacker: :hacker: :hacker:
Gut Fund!   :engel:
Gratian

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Mad Matz

Ich hab aus zuvor genannten Gründen nen eigenen Text verfasst :

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Da dieses Gesetzvorlage zuvor getätigte Verkäufe / Ersteigerungen legalisieren würde lehne ich diesen Gesetzesvorschlag aufs schärfste ab !

Ich bin selber der Geschichte und den Funden meiner Heimat sehr verbunden und finde es absolut inakzeptabel daß diese verkauft werden / wurden.

Die Veräußerung von Kulturgütern ist in jedem Fall verwerflich meiner Meinung nach.
Egal ob schon geschehen oder noch in Zukunft möglich.

Unsere Archäologischen Funde müssen im Lande bleiben.
Daher fordere ich eine Abänderung im Gesetzestext daß Veräußerungen egal zu welchem Zeitpunkt nicht legal sind !


mit freundlichen Grüßen,



Bin auf die Reation gespannt

Gruß Matze :-)
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Panzergrenni22

respekt mad matz

mal sehn was da rauskommt

gruss pg22

Corax

hab auch Post vom Schmidbauer :-) ..mehr als 480 Mails wären bisher eingegangen.

Gruß Corax :winke:

Mad Matz

Habe auch Antwort von Bernd Schmidbauer :


Sehr geehrte Damen und Herren,

für die mehr als 480 Mails zu o. g. Sachverhalten bedanke ich mich und bitte vorab bereits um Ihr Verständnis, dass ich auf Grund der Vielzahl der bereits eingetroffenen Mails und der noch zu erwartenden Mails nicht jede Mail individuell beantworten kann. Aus diesem Grund sende ich Ihnen ein eher allgemein gehaltenes Schreiben und hoffe, Ihnen für den Moment Ihre Bedenken genommen zu haben.

Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass es einer Bundesregierung nach über 30 Jahren kontroverser Diskussion endlich gelungen ist, den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur UNESCO-Konvention von 1970 vorzulegen. Das Ausführungsgesetz kann kein Allheilmittel für den Kulturgutschutz sein. Es dient der Ausführung des UNESCO-Übereinkommens von 1970, das im Übrigen ein Verbot des Handels mit archäologischen Gegenständen nicht vorsieht. Es dient nicht der generellen Unterbindung des Handels mit antiken und archäologischen Funden. Zu einzelnen von Ihnen aufgeführten Kritikpunkten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Die Forderung nach einer Beweislastumkehr in Bezug auf den Ursprung eines Gegenstandes, dessen Rückgabe von einem Vertragsstaat begehrt wird, ist problematisch. Eine Rückgabe ohne Beweis der Herkunft ist nicht möglich, denn es besteht dann die Gefahr, dass sich mehrere Staaten auf den Rückgabeanspruch berufen. Ein Rückgabeanspruch sieht die Konvention nur für den Staat vor, aus dem der Gegenstand stammt. Vermutungen reichen hierfür nicht aus.

Das so genannte Listenprinzip ist nicht verzichtbar, denn ohne Listenprinzip fehlt dem betroffenen Händler, Sammler, Museum oder in sonstiger Weise betroffenen Bürger die Möglichkeit zu erkennen, ob ein erworbener Gegenstand möglicherweise in den Herkunftsstaat zurückzugeben ist. Das Problem, dass Gegenstände, die illegal ausgegraben und illegal außer Landes gebracht werden, zuvor nicht in Listen erfasst werden können, wird dadurch gelöst, dass für archäologische Funde binnen Jahresfrist nach Bekanntwerden des Gegenstandes eine Nacherfassung in der Liste durch den Herkunftsstaat möglich ist.

Die gewünschte Rückführungsmöglichkeit für bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nach Deutschland verbrachte Gegenstände herbeizuführen, ist aufgrund des verfassungsrechtlich begründeten Rückwirkungsverbots nicht möglich. Dadurch wird aber nicht jeder Gegenstand legalisiert. Ist ein Kulturgut in einem Staat illegal ausgegraben, in dem alle Bodenfunde dem Staat gehören, so erfüllt der wissentliche Handel damit in Deutschland in aller Regel den Tatbestand der Hehlerei, der entsprechend geahndet werden kann.

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass das Ausführungsgesetz der UNESCO-Konvention grundsätzlich eine Ausgewogenheit zwischen den Interessen eines legalen Kunsthandels und dem Schutz der Kulturgüter herstellen muss.

Ungeachtet all dieser Erwiderungen möchte ich Ihnen zusichern, dass wir den vorgelegten Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren gerade im Hinblick auf die von Ihnen vorgebrachten Kritikpunkte überprüfen werden.

Mit freundlichen Grüßen ...



Gruß Matze :-)
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Gratian

aha...da sind also gegenüber meinem Stand 450 mails noch ein paar hinzugekommen  :platt: :platt: :platt: :platt: :irre: :irre: :irre: :irre:

:hacker: :hacker: :hacker: WEITER SO!  :hacker: :hacker: :hacker:
Gut Fund!   :engel:
Gratian

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Ruebezahl

Ich habe heute Antwort von Monika Griefahn bekommen.
Der Text war identisch mit dem von Hans-Ulrich Klose  :irre:
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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Hase

Griefahn hat mir auch eben geschrieben.... Jetzt bekam ich dies hier:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Verständnis, dass ich nicht mehr als 100 Massen-E-Mails jeden Tag beantworten kann. Ich habe versucht, die E-Mails zu filtern, die aus meinem Wahlkreis kommen, damit ich diese individuell beantworten kann. Doch auch das übersteigt die zeitliche Kapazität. Meine eigentliche Arbeit würde darunter leiden. Es ist so viel einfacher, eine E-Mail zu kopieren und an einen Verteiler von über 600 Adressen loszuschicken, als jede anzusehen und zu löschen.
Ich möchte aber auch nicht generell die vielen Tausend Massen-E-Mails löschen, da sie ja mit einem ernsten Anliegen verbunden sind.
Deshalb bitte ich diejenigen um Verständnis, die nicht in meinem Wahlkreis wohnen, dass sie nur diese kurze Erklärung bekommen.
Diejenigen, die aus meinem Wahlkreis kommen, bitte ich mich unter meiner Wahlkreisadresse nochmals anzuschreiben. Sie erhalten dann ganz bestimmt Antwort.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Ihr Garrelt Duin
Wahlkreis 25 (Aurich-Emden)
Auf Erden herrscht die Liebe, im Himmel die Gnade, und nur in der Hölle gibt es Gerechtigkeit.
(Anaklet II.)

Mad Matz

@ Hase,

Das selbe schreiben hab ich auch von Garrelt Duin ...

Gruß Matze :-)
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Mad Matz

Hier mal das Zitat der Antwortmail von Monika Griefahn :

""

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in dem Sie mich um eine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" bitten.

Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der aufgrund der Vorlage des federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 15. Februar 2006 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Mit dem Gesetzentwurf wird endlich die innerstaatliche Rechtsanpassung zum Kulturgüterschutz vorgenommen und die Regelungen des o.g. UNESCO-Übereinkommens in nationales Recht überführt. Das parlamentarische Verfahren ist nunmehr mit der Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundesrat eingeleitet worden. Erst nach der Stellungnahme des Bundesrates wird der Entwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Eine Befassung mit dem Gesetzentwurf insgesamt und der von Ihnen im Speziellen angesprochen Problematik hat es daher in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages bislang noch nicht gegeben.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf. Damit überführt Deutschland als eines der letzten Länder ein bereits 1970 vereinbartes Instrument, das mittlerweile als allgemeiner Standard des internationalen Kulturgüterschutzes gilt, endlich auch in eigenes Recht. In vielen Regionen der Welt sind bedeutende Kulturgüter bedroht. Durch kriegerische Auseinandersetzungen und Plünderungen, aber auch gezielten Diebstahl gehen wertvolle, die kulturelle Identität der Völker prägende Kulturgüter verloren oder werden zerstört. Mit der Umsetzung dieses Übereinkommen wird eine wesentliche kulturpolitische Vereinbarung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD erfüllt.

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen entsprechen den Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens, ein Verbot des Handels mit archäologischen Gegenständen ist darin nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf beschreibt Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antikenhandel und ein Verbot der Verbringung von unrechtmäßig ausgeführten nationalen Kulturgütern in das Bundesgebiet. Beides kann bei Nichterfüllung oder Verletzung geahndet werden. Die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive soll verbessert werden.

Dennoch bleiben mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Lösungen auch aus Sicht der Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion noch Fragen offen. Mit einiger Sorge nehmen wir die nicht nur von Ihnen, sondern auch in zahlreichen anderen Stellungnahmen geäußerte Vermutung zu Kenntnis, dass vor allem nicht dokumentierte Kulturgüter aus Raubgrabungen zum Gegenstand des illegalen Handels auch in Deutschland werden könnten. Inwiefern die im Gesetzentwurf vorgesehene Nacherfassung in der Liste durch den Herkunftsstaat binnen Jahresfrist nach Bekanntwerden des illegal verbrachten Gegenstandes tatsächlich anwendbar ist, wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wird daher eine Überprüfung der vorgeschlagenen Regelungen im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien stattfinden müssen - nicht zuletzt auch mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Beweislastregelung und die Erweiterung der Aufzeichnungspflicht in den Listen national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive.

Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben Ihre Frage zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut im Vorfeld der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag ausreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn

Sprecherin für Kultur und Medien
der SPD-Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag, 11011 Berlin
Bürogebäude: Jakob-Kaiser-Haus III
Tel:   (030) 227-72425 / 26
Fax:   (030) 227-70125
Email: monika.griefahn@bundestag.de
www.monika-griefahn.de

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