Lesefund

Begonnen von Chris, 25. Oktober 2020, 20:18:22

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Chris

Servus! :winke:

Ich habe jetzt mal eine Frage.
Wenn ich spazieren gehe und sehe auf einem Feld etwas liegen, am Feldrand, alte Münze, Ring etc. und nehme es mit nach Hause, darf ich das? Also praktisch ein Lesefund. Um noch eins drauf zu setzen, das Feld ist Bodendenkmal.  :irre: Stelle ich aber erst zu Hause fest.

Gruß, Chris

ChristophNRW

Das kommt zwar auch ein bisschen auf das Bundesland an, aber grundsätzlich würde ich sagen, nein, aus verschiedenen Gründen. Bodendenkmal und Eigentumsrecht des Grundbesitzers.
Tout est chaos
Tous mes idéaux : des mots abimés
Je suis d'une géneration désenchantée
(Mylène Farmer - Désenchantée)

stratocaster

Wie eben geschrieben:
Kommt auf das Bundesland an.
Wichtig ist: Beim spazieren gehst Du nicht gezielt auf Suche nach ortsveränderlichen Bodendenkmälern.
Darüber müsste man in der Landesverordnung nachlesen.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
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und dennoch geschwiegen haben !

Chris

Tja, die Landesverordnung. Hier steht alles von graben, Baumaßnahmen usw.
Ich muss es melden, ist klar.  :belehr: Aber darf ich es mitnehmen?   :kopfkratz:
Wenn ich, egal was, es liegen lasse, nimmt es der nächste mit und es ist weg.
Also eine Gewissensfrage.  :engel:

Gruß, Chris

RockandRole

Metall musst du liegen lassen, Steine geht  :dumdidum:  

Würde jemand einem Finder, welcher zufällig ein bewegliches Bodendenmal gefunden und gemeldet hat einen Strick daraus drehen? Das wäre schon sehr krass. Aber es kotzen ja öfter sogar mal Pferde, gerade in Ämtern.

:winke:



gefährliches Drittelwissen

hargo

#5
Zitat von: RockandRole in 25. Oktober 2020, 22:36:27
...Aber es kotzen ja öfter sogar mal Pferde, gerade in Ämtern.

Insbesondere, wenn du eine Metalldetektor im Kofferraum liegen hast ; )
Andererseits, wenn du in der Vergangenheit eine Vertrauensbasis aufbauen konntest, wovon ich ausgehe, sollte es eigentlich kein Problem sein.

mfg

Herlitz

Jetzt wollen wir aber auch wissen, was du da schönes gefunden hast, was du nicht abgeben möchtest! :zwinker:
:winke: Sven

Heino

Hallo Chris,

dreh es doch einfach mal um. Einer geht spzieren und sieht in deinem Vorgarten 2 EUR, darf er die mitnehmen?

Gruß Heino

stratocaster

Ich habe mal im Bayerischen Landesgesetz nachgelesen.
Im Artikel 1 ist definiert, was ein Bodendenkmal ist.

Art. 1 Begriffsbestimmungen
(4) Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler,
die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.


Eine römische Fibel, die oben auf dem Boden liegt, befand sich ja wohl mal im Boden; wurde z.B. hochgepflügt.

Artikel 8 regelt, wenn ein Bodendenkmal gefunden wird

Art. 8 Auffinden von Bodendenkmälern
(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich
der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.

Aha. Ist doch eine klare Aussage.
Ein übliches Mißverständnis (auch hier im Sucherforum) ist, dass man in Bayern nicht melden muß.
Da oben steht klar und deutlich, dass man melden muß.
Bayern hat kein Schatzregal; das ist der Unterschied zu den anderen Bundesländern.

Alles klar?
Die vorhin genannten 2 Euro fallen wohl nicht unter die Begriffsbestimmung für ein Bodendenkmal  :dumdidum:
Das Sucherforum dankt all denen,
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RockandRole

Aigude  :winke:

Natürlich muss man in Bayern melden. Es gibt auch Fristen etc.
Wer hat den so etwas in die Welt gesetzt? Das würde ja bedeuten, dass man selbst entscheiden dürfte, ob der Befund in seiner Baugrube jetzt gemeldet gehört oder nicht. Das ist Pflicht und keine Kür.

Liebe Grüße Daniel
gefährliches Drittelwissen

RockandRole

Bei Paragraph 8 Meldungen kommt auch in der Regel ein Techniker vom Landesamt und übernimmt das. Da entstehen für den Bauherren auf dieser Seite keine Zusatzkosten. Natürlich kann es zur Störung des Bauablaufes kommen. Das gilt aber nicht, wenn ein Bodendenkmal schon bekannt war, dann greift das Verursacherprinzip. Das nur am Rande. War ja nicht die Frage  :friede:
gefährliches Drittelwissen

stratocaster

Zitat von: Chris in 25. Oktober 2020, 22:23:32

Ich muss es melden, ist klar.  :belehr: Aber darf ich es mitnehmen?   :kopfkratz:
Wenn ich, egal was, es liegen lasse, nimmt es der nächste mit und es ist weg.


Im Artikel 8 steht auch was über die Gefahr des Abhandenkommens.
Das bedeutet für mich:
Mitnehmen und im Amt abgeben.
Das Sucherforum dankt all denen,
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Chris

Servus!

Danke für euere Antworten.
Jetzt muss ich erst mal einige enttäuschen. :friede:
Ich habe nichts gefunden. Also nicht beim spazieren gehen. :zwinker:
Und meine Funde werden immer gemeldet. :belehr:
Die Frage kam von meiner Frau und ich wusste halt nicht, ob ich einen Lesefund mitnehmen darf und dann melden, oder erst melden und dann mitnehmen. Wobei ja dann die Gefahr besteht, das der Fund weg ist, wie auch immer. Kann ja schon mal dauern, bis man vom Amt bescheid bekommt.
Und Strato hat es ja geschrieben, die Gefahr des Abhandenkommens.
Also mitnehmen und dann melden.

Gruß, Chris

Wiesenläufer

Moin Chris,

alles Gut!

Fragen kostet nichts und das Interesse Deiner Frau finde ich  :super:
(Da macht sich jemand Gedanken  :zwinker:)

Gruß

Gabi
Wer viel geht, findet viel.
(Nicht auf meinem Mist gewachsen)

Carolus Rex

Hi.

Ich würde sagen,  aufheben,  ggf. mit google-maps Standort speichern und dem Amt unverzüglich mit Bild und Funddaten melden. Mitnahmebegündung abhandekommen durch andere Personen.
Dann dürfte keinem was passieren.  Die Meldung sollte aber keine Wochen dauern. 

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Schwenky

Aus der Praxis heraus weis ich von unserem Historischen Verein Fürstenfeldbruck bzw. von unseren Lesefundsuchern
das eine Lesefundsuche auf Bodendenkmälern erlaubt ist....eine vorherige Anfrage beim Eigentümer sollte gemacht werden.
Ob der Fund nun metallisch ist oder mineralisch ist spielt keine Rolle, wichtig ist das gemeldet wird wie schon angesprochen... :belehr:

hargo

Mitnehmen, unverzüglich abgeben, bzw. melden. Keine Frage!
Egal was dann kommt.

mfg

Schalk23

Grüßt Euch,

grundsätzlich würde ich fast jeden Fund mitnehmen, die Stelle markieren, mit Schritten "einmessen", ... und dann melden. Liegen lassen und dann dem Amt sagen, ich habe da und dort, dieses und jenes gesehen, macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Ob der Fund jetzt von einem eingetragenen Bodendenkmal stammt ist dabei unerheblich. Allerdings wohne ich in Bayern!

In BW habe ich vor einigen Jahren das Kastell Buch am Limes besucht und die Felder waren umgepflügt und die Saat spitzelte 3 cm in die Höhe. Es waren überall Schilder aufgestellt "Suchen verboten!". Da bin ich jetzt nicht auf das Feld gegangen und habe mit den Augen gesucht. Allerdings wenn eine schöne Terra sigillata auf dem Acker gelegen hätte, dann hätte ich sie auch mitgenommen, eine Foto gemacht und dem Amt die Information gegeben.

Meiner Meinung nach sollte ein gewisser Realitätssinn und eine gewisse Praktikabilität auf allen Seiten vorhanden sein. Leider ist das nicht immer der Fall.  :winke:
Viele Grüße

Schalk23
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"Immer ist die wichtigste Stunde die gegenwärtige."
Meister Eckhart