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Sondengehen => Rund ums Sondengehen und Feldbegehung => Thema gestartet von: Levante in 14. November 2013, 06:13:24

Titel: Fundverbleib nach Einführung des Schatzregales in NRW und Hessen
Beitrag von: Levante in 14. November 2013, 06:13:24
Guten Morgen,

bald ist es wieder so weit, dass wir die Funde vom laufenden Jahr beim Amt vorlegen werden und eventuell die Funde vom letzten Jahr zurück bekommen. Hat da schon jemand von euch Erfahrungen oder weiß da etwas mehr, wie es nun in Hessen und NRW gehandhabt wird. Bekommt man seine Funde zurück oder wird alles einbehalten? Oder nur die Besonderen Funde, wo allerding ,,besonders" nicht näher deklariert ist wie es scheint.
Dann stellt sich noch die Frage, für den Fall, dass man seine Funde hat von einem Restaurator restaurieren lassen und man diese dann abgeben muss. War die Restauration dann ein Geschenk für das Amt oder Land?

:winke:

Patrick