Ich habe im bayerischen Denkmalschutzgesetz nachgelesen.
Im Kapitel "Begriffsbestimmungen" wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Bodendenkmälern (BD) unterschieden.
Ich vermute mal, dass im BayernAtlas sowohl die beweglichen als auch die unbeweglichen
Bodendenkmäler eingetragen sind. Bewegliche BD´s sind ja nun überwiegend Sonden- oder Lesefunde.
Damit hätte ich ein Problem:
Ist jedes bewegliche BD einem unbeweglichen BD (z.B. einem Grabhügel) ortsgetreu zuzuordnen?
wir nennen das ja immer gerne "Fundzusammenhang".
Ich stelle mal in den Raum, dass die Mehrzahl der Fundstücke (bewegliche BD´s)
Streufunde darstellen; d.h. verloren, verschleppt, Erdumschichtungen, Flurbereinigung, .....
Damit wäre solch eine Karte ad absurdum geführt.
Aber ich kenne das: die wichtigste Angabe in der Fundmeldung ist für das Amt
die Ortskoordinate der Fundstelle.
Da werden schon mal thematisch zueinander passende Fundstücke
in der Doku und in der Aufbewahrung "auseinandergerissen", da an unterschiedlichen
Orten gefunden. Schade.
Gruß
