Gut geschriebene Broschüre!

Besonders finde ich den Absatz bemerkenswert.
" Die Genehmigungspflicht gilt aber auch für Detektorgänger, die nicht ausdrücklich nach archäologischen Funden suchen,
denn § 13 Abs. 1 des Gesetzes sieht eine Genehmigungspflicht auch dann vor, wenn jemand Nachforschungen oder Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will,
von der er annehmen muss, dass sich dort Kulturdenkmale [im Sinne dieser Broschüre heißt das: archäologische Funde] befinden.
Dass dies beim Sondengehen der Fall ist, liegt auf der Hand, denn man weiß ja niemals vorher, auf was für einen Fund die Sonde gerade anschlägt."Gerade dieses Argument, dass man ja gar nicht gezielt nach archäologischen Artefakten sucht und deshalb auch keine NFG braucht,
wird von diversen Seiten immer wieder Anfängern geraten.