Fängt man mit Speck Mäuse?

Begonnen von undertaker, 21. November 2010, 22:47:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

undertaker

Hallo,

es werden sich einige Leser über diese Frage wundern. Aber der Reihe nach.

Ein Netzuser läd eines schönen Tages ein umfangreiches Sofwarepaket aus dem Netz herunter. Natürlich ist der Download als solches legal, die Nutzung der Software aber nicht. Einige Wochen später liebe Post von drei Anwaltskanzleien wegen illegaler Bereitstellung von Musikdateien über eine Tauschbörse wie in vielen hunder/ tausend gleich gelagerten Fällen. Die angegebenen Uhrzeiten decken sich mit dem Downlaod. :das_sieht:
Jetzt werden einige von Euch den Satz der Überschrift verstehen.

Für die anderen nochmal im Klartext. Werden beliebte Dateien (Programmpakete, Filme...) als "Speck" in der Falle zur Ermittlung von derartigen Tauschbörsenusern benutzt? Werden die IP-Adressen bei derartigen Downloads automatisch gescannt? Werden diese Downloads möglicherweise sogar auf den Servern dieser "Sicherheitsfirmen" bereitgestellt?

Wie arbeitet diese Anwaltsmaffia? Tauschen die sich untereinander aus und sagen der User A hat bezahlt, also raus mit euren Abmahnschreiben da ist Kohle abzugreifen?

Ich denke mal, dass meine Fragen einige zum grübeln bringen und eine lange Diskussion entsteht.


Schönen Abend

Undertaker
Gut Fund

Undertaker

Velvetmonkee

Kannst mal auf der Seite von DigiRights Solution nachlesen, wie diese Firmen so arbeiten.
Aber mal zum besseren Verständnis: wegen was wurde denn abgemahnt? Wegen Benutzung illegaler Software
oder wegen filesharing? Ging es um P2P-Software? Deren Benutzung ist nämlich nicht unbedingt illegal,
es kommt halt darauf an, was man runterlädt bzw. shared.
Vielleicht kannst Du noch ein paar Details nennen.

Gruss
Velvetmonkee
Rechtschreibreform?? Nicht mit mir!

Schlumpfstampfer

Ja ein paar Informationen wäre da sehr hilfreich.  :winke:

nobody

Im Fall von P2P werden die Ermittler bzw. Anwälte sich mit in den Tauschring einklinken.
Dadurch bekommen sie von allen Interessenten der Datei die IP.
Dazu brauchst du noch nicht mal zaubern, gibt es als Freeware von Microsoft

http://technet.microsoft.com/de-de/sysinternals/bb897437.aspx

Den Filter so einstellen, das alle eigenen Anfragen auf die entsprechende Datei geloggt werden.
Einen Tag laufen lassen und Loggfile abspeichern. Alles schön protokolliert im TXT-Format.
Uhrzeit, IP usw.

Im Falle eines direkten Download von einem Server, kann man dir nichts vorwerfen.
In diesem Fall bis du kein "Anbieter" sondern nur "Nutzer".

Man kann sich hier über den Abmahnwahn informieren
http://abmahnwahn-dreipage.de/index.html

Allgemein kann man aber sagen: Ignorieren und nichts tun.

Gruß
nobody

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Nägelfinder

Hallo,
auf eine anwaltliche Abmahnung MUSS man IMMER reagieren. Wie reagiert wird hängt vom Einzelfall ab, am besten man frägt den Anwalt seines Vertrauens.
Auch wenn die Vorwürfe berechtigt sein sollten, nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben sondern vom eigenen Anwalt eine schreiben lassen.
Erfolgt keine Reaktion auf die Abmahnung kommt es sehr leicht zu einem teuren Verfahren.

viele Grüsse
Mario

PS:Das ist natürlich keine Rechtsbelehrung sondern meine persönliche Meinung
Der Abfall von damals sind die Schätze von heute.

nobody

Hallo Mario,
bei einer "normalen" Abmahnung gebe ich dir recht, in diesem Fall kann man sich aber den
Gang zum eigenen Anwalt sparen. Weil kostet auch Geld (Rechtsschutz greift nicht  :belehr: )
Wer ein bisschen weniger Bauchschmerzen haben möchte, kann sich eine abgeänderte
Unterlassungserklärung aus dem Netz laden. Darin steht nichts von utopischen Summen
die man im Wiederholungsfall zahlen soll/muß.

Zur Info:
Diese Kanzleien haben noch NIE ein Gerichtsverfahren zu so einem Fall geführt.
Wollen sie auch nicht. Bei einem negativem Ausgang würde sofort ihre Einnahmequelle versiegen  :kopfkratz:
Darum nochmal der Rat: Ignorieren und nichts tun.
Auch wenn es schwer fällt.

Gruß
nobody
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Nägelfinder

Hallo,
wenn Du dubiose Rechnungen von online Firmen/Betrüger bzw Mahnungen und Drohungen deren Inkasso"anwälte" meinst gebe ich Dir vollkommen Recht.

Bei Abmahnungen von "echten" Anwälten im Auftrag deren Mandantschaften, auch wenn eventuell unberechtigt oder sehr seltsam, sollte auf jeden Fall irgendwie reagiert werden. Anwälte die abmahnen müssen ihre Forderungen durchsetzen ansonsten wäre ihr Geschäftsmodell auch sehr schnell nicht mehr einträglich.
In den meisten Fällen sind die Abmahnungen berechtigt wenn auch von Normalbürgern nicht nachvollziehbar, da sich kein Abmahnanwalt so weit aus dem Fenster lehnt und offensichtlich ungerechtfertigte Abmahnungen verschickt. Andernfalls wär seine Zulassung sehr schnell weg.

Wie auch immer, zumindest sollte man fristgerecht widersprechen, alles andere kann teuer werden, vorallem wenn die Abmahnung doch gerechtfertigt sein sollte.

Was man auf keinen Fall machen sollte ist die geforderte Summe zu bezahlen und die Unterlassungserklärung so wie sie ist zu unterschreiben.

Wenn Du Dir sicher bist dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist und Dir langweilig ist kannst Du es gerne auf ein Verfahren rauslaufen lassen, glaubt mir ist eine sehr interessant und witzige Erfahrung...
Wenn der "Abmahndieb" auch noch Formfehler macht dann wirds richtig witzig, vorallem die Begründung mit der er sich aus der Sache rauswindet...


Viele Grüsse
Mario


Der Abfall von damals sind die Schätze von heute.