Neueste Beiträge

#1
Plomben und Bleifunde / Aw: Ist es das, was ich denke?
Letzter Beitrag von Wiedehopf - Heute um 20:52:39
ZitatBolzen und Unterlegscheibe scheinen ja aus Buntmetall zu sein.
Kein Eisen, oder?

Hallo,

nein kein Eisen. Ich denke es ist Kupfer.

Viele Grüße
Michael 
#2
Schmuck / Aw: Anhänger
Letzter Beitrag von Sucher1412 - Heute um 20:45:20
Servus zusammen
Das Stück ist ein Heiligenanhänger. Vorne müsste Jesus dargestellt sein und die andere Seite zeigt Maria. Salvator Mundi glaub ich werden die genannt. Müssten etwa so um 1700 bis 1800 sein.

Grüße Sucher 1412
#3
Neuzeitliche Funde / Spielzeug evtl. Silberpfeil
Letzter Beitrag von MichaH - Heute um 20:36:44
Komplett Vollzink also auch die Räder? Außer die Achsen.
Ich habe bis jetzt nichts zuordnungsfähiges im Netz gefunden.
Kann man das Spielzeug Zeitlich eingrenzen?
#4
Schmuck / Aw: Anhänger
Letzter Beitrag von Sesterz - Heute um 20:30:15
Hallo Nanoflitter,

Danke für Deine Einschätzung.

Könnte das Stück schon etwas Älter sein(Mittelalter?)?
Es wirkt zum Mindest etwas Älter als die Devotonialien die man sonst so findet.

Gruß Sesterz
#5
Plomben und Bleifunde / Aw: Ist es das, was ich denke?
Letzter Beitrag von Shard - Heute um 19:38:02
Oh man, das hab ich überlesen. 🫣😝
#6
Ich würde mich freuen wenn wir mal eine Liste zusammen stellen könnten mit den wichtigsten Punkten zum legalem Sondeln für jedes Bundesland.

Folgende Informationen fände ich wichtig für eine kurze Auflistung:

Bundesland
Genehmigungspflicht ja/nein
erlaubte Sondelflächen
zuständige Behörde
Voraussetzungen
Kosten/Gültigkeit der Genehmigung

Vielleicht kann mal jemand ne Tabelle dazu erstellen mit allen 16 Bundesländern. Dann wäre es schön wenn aus jedem Bundesland sich jemand dazu äußert der die aktuellen Informationen beisteuern kann.

Für NRW lege ich mal vor:
Für NRW gibt es eine Genehmigungspflicht (gilt auch fürs Magnetangeln)
Sondeln ist nur auf Ackerflächen erlaubt, oder auf bewegtem Boden bei Baustellen.
Die Zuständige Behörde ist die LWL-Archäologie für Westfalen.
Voraussetzungen: 1. Teilnahme an einem Online Informationsgespräch
des LWL, Sondelflächen markieren mit Tim-online für erste Genehmigung.
Kosten/Gültigkeit:
1. Genehmigung (ein Ort nach Wahl) 2 Jahre Gültigkeit
2. Genehmigung und folgende ein ganzer Kreis oder mehrere
3 Jahre Gültigkeit
Kosten je Genehmigung/Kreis 75€

Vielen Dank und LG
Markus

#7
Plomben und Bleifunde / Aw: Ist es das, was ich denke?
Letzter Beitrag von Nanoflitter - Heute um 19:34:30
Ja, den hatte der Signalturm oben schon gepostet.. :zwinker:  :prost: LG
#8
Plomben und Bleifunde / Aw: Ist es das, was ich denke?
Letzter Beitrag von Shard - Heute um 19:25:56
Servus,

ich hoffe ich versauen jetzt niemand die Auflösung, aber solche Stücke hatten wir im Forum schon. Konnte mich noch dunkel daran erinnern und habe jetzt den Threads gefunden.

https://sucherforum.de/romer-kelten-und-germanen/bleigewicht-fur-eine-antike-wasserpumpe/msg515607/#msg515607

Gruß Shard
#9
Guten Abend Freunde des Suchens,

Gibt es hier im Forum oder irgendwo eine Kurze informative Zusammenschrift
aller Bestimmungen von jedem Bundesland ???

Schön wäre eine Auflistung mit den wichtigen Informationen in ein paar Sätzen niedergeschrieben für
jedes Bundesland und vielleicht auch noch für unsere Nachbarländer wer was hat immer raus damit!!

Ich fange einfach mal an mit NRW (Münsterland)
Zuständige Behörde:
LWL-Archäologie für Westfalen
Voraussetzung für Genehmigung: (Teilnahme an einem digitalem Informationsgespräch für Sondler und Magnetangler)
Danach für die erste Genehmigung Kartenmaterial markieren auf Tim-online für ein Ortsgebiet für die ersten 2 Jahre. Möglichst die Erlaubnis der Grundstückseigentümer und der Pächter mündlich einholen. Dann die markierten Flächen beim LWL zur Überprüfung eireichen. Dann eine Grabungserlaubnis bei der oberen Denkmalbehörde beantragen. Der LWL gibt dann nach der Überprüfung des Kartenmaterials sein OK an die obere Denkmalbehörde zusammen mit dem Kartenmaterial. Dann bekommt man von der Behörde seine erste Genehmigung in der die markierten Flächen aufgelistet sind.
Die erste Genehmigung ist sozusagen die Probezeit. (Der LWL möchte jährlich die Funde begutachten bei einem Termin oder zusenden der Funde) Der LWL schaut dann ob die Zusammenarbeit mit dem Sondler gut geklappt hat oder nicht. Funde die Archäologisch wertvoll sein könnten sollten mit Fundkoordinaten abgegeben werden.

Mit der 2. Genehmigung ist die (Probezeit) vorbei.
Mann muss kein Kartenmaterial mehr einreichen.
Die 2. Genehmigung ist für einen kompletten Kreis (z.B. Kreis Coesfeld)
Es ist auch möglich für mehrere Kreise eine Genehmigung zu bekommen,
allerdings kostet jede Genehmigung je Kreis 75€
Ab der 2. Genehmigung ist diese 3 Jahre gültig statt 2 Jahre.

Sondeln ist hier nur auf Ackerflächen erlaubt, oder bewegtem Boden (z.B. Aushub bei einer Baustelle)
#10
Plomben und Bleifunde / Aw: Ist es das, was ich denke?
Letzter Beitrag von stratocaster - Heute um 17:12:11
Bolzen und Unterlegscheibe scheinen ja aus Buntmetall zu sein.
Kein Eisen, oder?
Macht ja irgendwie Sinn: Das Blei zur Beschwerung und der Bolzen fixiert.