verkaufe fossilien

Begonnen von okenit, 21. Oktober 2009, 15:20:42

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okenit

hi,
das selbe spiel nochmal mit fossilien  :irre:
preise sind wieder vhb
1.belemniten-jebenhausen,göppingen

okenit

2.ursus spelaeus kralle-österreich
3.notorynchus primigenius-beaufort county,north carolina

okenit


okenit

5.carcharhinus sp-lee creek mine,usa
6.carcharhinus priscus-churchildok,hoevenen,antwerpen,belgien

okenit

7.lamna nasus-sandgrube de kuilen,mill
8.isurus hastalis-sandgrube de kuilen,mill

okenit

9.scoliodon taxandriae-loupian,frankreich
10..mosasaurus zahn-marokko

okenit

11.ammonit-holzmaden
12.ammonit-charente,südfrankreich

okenit

13.carcharias cuspidatus-sandgrube wendelsheim

okenit

heute abend kommen die sachen in ebay  :frech:

(((schweiner)))

Zitat von: okenit in 22. Oktober 2009, 12:55:19
heute abend kommen die sachen in ebay  :frech:

Tach,
na dann viel Spaß  :zwinker:
http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html

M.f.G
Schweiner


Was genau verstehen wir unter einem archäologischen Fund?

Ein archäologischer Fund ist ein Objekt von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, der vorübergehend im Boden oder unter Wasser ruhte.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von archäologischen Funden zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

Altertümer, wie

Münzen

Waffen

Grabbeigaben

Keramiken

Schmuck

Werkzeuge

Sakrale Gegenstände

Tierische und pflanzliche Überreste der Erdgeschichte (Fossilien)

Mineralien
Hinweis: Nach den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer ist der Finder verpflichtet, einen archäologischen Fund umgehend der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und ggf. auszuhändigen.

McSchuerf

#10
Hallo Schweiner,

ZitatMineralien
Hinweis: Nach den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer ist der Finder verpflichtet, einen archäologischen Fund umgehend der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und ggf. auszuhändigen.

ein Mineral, das ich in einem natürlichen Aufschluss wie in einem Steinbruch oder auf Halde finde ist kein archäologischer Fund.
Ein Mineral, das vielleicht vor Hunderten von Jahren von jemandem in eine Brosche eingearbeitet wurde und die dann mit der Sonde aufgespürt wird, ist ein archäologischer Fund.

Wenn ich jedes mal versäumt haben sollte beim Fund eines "stinknormalen" Minerals die Denkmalschutzbehörde zu informieren, das hätte man mir dann sicherlich auch schon 30 oder 40 Jahre früher erzählt oder?  :zwinker:

Keines der 16 Bundesländer ordnet auch ein Mineral der Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörde zu.
Wenn das so wäre, hätten sich zumindest einige auch nur "eingeschränkt" dafür zuständigen Landesämter für Bodenforschung über Verfassungsklagen gegen solchen Unsinn zu Wehr gesetzt! (wenn dem so wäre, wohlgemerkt!) Keine Behörde "wildert" ungestraft im Revier einer anderen Behörde!  :nono:

Gruß Peter

Rambo

Ohen in ein Fetttöpfchen treten zu wollen, zumindest die Kralle vom Ursus ist ein archäologischer Fund. Ich tippe mal sie stammt aus der Drachenhöhle bei Mixnitz. Diese Höhle ist ein Bodendenkmal und besonders geschützt.
Gruß Rambo
Willst du der Väter Taten kennen
folge ihrem Erdensein,
lern das Gute zu erkennen
und das Schlechte still verzeihn

(((schweiner)))

Zitat von: McSchuerf in 23. Oktober 2009, 17:24:34
Hallo Schweiner,

ZitatMineralien
Hinweis: Nach den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer ist der Finder verpflichtet, einen archäologischen Fund umgehend der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und ggf. auszuhändigen.

Gruß Peter

Hallo Peter

Das mußt du schon Ebay schreiben  :-D, habe das ja nur von denen so übernommen  :zwinker:, Aber soweit ich weis ist zumindest in Rhpl die Fossiliensuch genehmigungsplichtig, in der Zeitung war zumindest mal ein Bericht darüber veröffentlicht, der Anstoss war soweit ich mich entsinnen kann der ansturm auf Haifischzähne irgendwo im Alzeyer Raum.


M.f.G
Schweiner

McSchuerf

#13
Hallo Schweiner,

nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen .. :zwinker:

Fossilien sind keine Mineralien und wieder eine ganz andere Geschichte (schon alleine im deutschen Zollrecht werden Fossilien anders behandelt aber das würde jetzt zu weit führen).  :-)

Und E-Bay hat oft von nix eine Ahnung und schmeißt gerne auch bewusst mal Dinge durcheinander.  :smoke:..bei denen gehen ja auch schon die Alarmglocken los, wenn man nur ein schwach "radioaktives" Mineral verscherbeln wollte und das Wort "radioaktiv" auch nur verwendet. Deshalb lassen sinnvollerweise die meisten Mineralienhändler und Sammler diese Bez. neuerdings einfach weg. Würde ich genauso machen. E-Bay schießt nämlich gerne mit "Kanonen auf Spatzen"!

Genehmigungspflichten in unterschiedlichster Handhabung gibt es natürlich in jedem Bundesland; man muss sich dann nur vorher genau erkundigen, ob z.B.
private Nutzung?
öffentlich-rechtliche Nutzung?
Bei welcher Behörde genau muss ich mich eigentlich erkundigen? u.v.m...

Für die Schatzsucher ist das wohl primär die Denkmalschutzbehörde, mit der ich als Mineraliensammler selbst noch nie zu tun hatte - zum Glück.
Wenn ich natürlich irgendwo illegal Mineralien ausgraben würde, wo ganz klar ein Naturschutz- oder Denkmalschutzgebiet ausgewiesen ist (und das ist ja inzwischen wohl weit über 50% der Fall), .. ja dann würden die mir zurecht "aufs Dach steigen". Aber ich bin ja zum Glück einer von den "Guten" und mache solche bösen Sachen selbstverständlich nicht. Also bekomme ich mit denen oder auch mit privaten Grundstücksbesitzern, bei denen ich vorher immer eine Genehmigung einhole, keinen Trubbel. :-)

Es gibt aber auch - meiner Ansicht nach - Ausnahmen ..
Wenn z.B. ein aufgelassener, d.h. nicht mehr aktiver Steinbruch (sei es in privater oder in öffentlicher Hand) keinerlei Verbotsschilder zum Betreten oder für irgendwelche Nutzung angebracht hat und auch im weiteren Umkreis keinerlei Hinweis auf Naturschutzgebiet und Denkmalschutzgebiet vorgesehen ist, dann ist das - nach meiner Ansicht jedenfalls - die eigene Schuld bzw. Fahrlässigkeit des "zuständigen Betreibers" (sei es privat oder öffentlich), sofern er es "anders" im Sinn hatte. Mindestens nach dem BGB wird nämlich oft die Frage gestellt: Hätte das ein "Normalbürger" nach Treu und Glauben (ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zunächst der Auslegung bedarf) wissen können, wenn nirgends Schilder aufgestellt wurden? Die Antwort heißt in meinen Augen: NEIN, .. und zwar  ein ganz klares Nein .. denn man kann vom Normalbürger nicht erwarten, dass er bei offensichtlicher "Einladung zur offenen Tür" insofern tätig werden müsste, sich erst mal "dumm und dämlich" suchen zu müssen um den zuständigen Betreiber bzw. Ex-Betreiber überhaupt rauszufinden. Und wenn ich dann vielleicht noch im Urlaub bin und nicht alle Infos vorher zu Hause oder am Urlaubsort mehr erhalten konnte - noch ein Grund mehr!
Das wäre nämlich dann auch wieder ein unzumutbarer Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die durch das GG abgedeckt ist, wenn das der Betreiber oder Ex-Betreiber tatsächlich anders erwarten würde. Und man kann eben nicht immer mit der "lex specialis vor lex generalis" (Spezialgesetz vor Allgemeingesetz) kommen, denn dann käme ja das GG als oberstes "allgemeines Gesetzbuch" gar nicht erst zum Zuge!
Zum Glück bin ich ja selbst kein Jurist aber wenn ich einer wäre, würde ich solch einen Fall (d.h. die von mir jetzt beschriebene Ausnahme) auch noch in 100 Jahren so und nicht anders subsumieren! Da bin und bleibe ich von mir aus ein Sturkopf!  :-D

Gruß Peter .. :winke:

McSchuerf

#14
http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html

ZitatEin archäologischer Fund ist ein Objekt von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, der vorübergehend im Boden oder unter Wasser ruhte.

.. jetzt habe ich den Link erst öffnen können.. jetzt wirds klarer..

Wenn ein Wissenschaftler oder Jurist so ungenau formulieren würde, wie das jetzt wahrscheinlich irgendein ahnungsloser "Praktikant" bei E-Bay formuliert hat, dann würden die bei soviel Unsinn hochkant gefeuert werden!! :wuetend: :nono: .. alleine Mineralien in die o.g. zitierte Def. darein zu "subsumieren" ist ein Witz und wenns nicht so traurig wäre, würde ich mich jetzt darüber totlachen!

Na, da werden sich aber viele Sammler und Händler von Mineralien jetzt "freuen"!  :zwinker:

Gruß Peter  :friede:

McSchuerf

Als Optimist müsste ich jetzt sagen..das "beruhigt" sich wieder..die werden das sicher alles nochmal bei E-Bay zu unseren Gunsten "überarbeiten".
Als Pessimist müsste ich jetzt sagen.. dat wird alles noch viel schlimmer! Und schlimmer gehts nimmer!  :belehr: :cop:

Gruß Peter .. :winke:


Levante

Lange Rede kurzer Sinn...

War ja irgendwie klar das hier wieder einer mit so einem geschwefelten halbwissen um die Ecke kommt.

Und der Fingerzeig kommt!

Um Probleme zu vermeiden, setzt man die Artikel einfach im Niederländischen oder US eBay ein und Verkauf Weltweit.

Am besten noch mit einer Anschrift aus dem Ausland.

Regeln und Richtlinien sind ganz was feines ...  :zwinker:

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

McSchuerf

#17
@Levante

ZitatWar ja irgendwie klar das hier wieder einer mit so einem geschwefelten Halbwissen um die Ecke kommt.

Ich habe einen Namen und bin nicht "wieder einer", der mal eben "um die Ecke" gelaufen kommt.

Was ist denn dann kein Halbwissen? Alles ist im Prinzip Halbwissen oder von mir aus auch "Dreiviertelwissen". 100%iges "Vollwissen" gibt es sowieso nicht. Wer das glaubt, ist naiv. Jeder lernt auch bei seinem Spezialgebiet noch hinzu. Keiner kann alles wissen. Daher hat jeder im Prinzip nur "Halbwissen".

Und Schwefel habe ich bei mir in der Vitrine. "Geschwefelt" werden höchstens die Rosinen in der Fabrik.

Im Übrigen kommt ja dieser "Überregulierungs-Schwachsinn" erst aus Amerika ("E-Bay USA").

ZitatUm Probleme zu vermeiden, setzt man die Artikel einfach im Niederländischen oder US eBay ein und Verkauf Weltweit.

Wenn man Deinem Vorschlag dann folgen würde, hätte man ja dann "den Bock zum Gärtner" gemacht.

Außerdem habe ich grundsätzlich nichts gegen Regelungen und Gesetze, sofern sie nicht überhand nehmen. Und diese Auffassung teile ich auch mit der Mehrheit unserer Parlamentarier. ... und künftig immer schön sachlich bleiben und nicht gleich beleidigend werden. :smoke:

Gruß Peter

Levante

Hallo Peter,

Keine Ahnung warum du dich jetzt angegriffen fühlst, warst nicht mal gemeint.

Grüße

Patrick

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

okenit

hi,
reserviert
3.notorynchus primigenius-beaufort county,north carolina
5.carcharhinus sp-lee creek mine,usa
6.carcharhinus priscus-churchildok,hoevenen,antwerpen,belgien
7.lamna nasus-sandgrube de kuilen,mill
8.isurus hastalis-sandgrube de kuilen,mill
9.scoliodon taxandriae-loupian,frankreich
13.carcharias cuspidatus-sandgrube wendelsheim