Nö, warum sollte der Link nicht stehen bleiben? Wir haben doch Meinungsfreiheit (und zwar alle!). Ist eben nur gefährlich, wenn (wissentlich oder unwissentlich) Falschinformationen unter die Leute gebracht werden. Nach 1 Minute suchen auf der Seite folgendes gefunden: "Mir ist nur ein Fall einer Fundverheimlichung bekannt, der zu einer gerichtlichen Verurteilung führte, nämlich die berühmte Himmelscheibe von Nebra."
Definitiv falsch. In einigen Fällen ist es zwar zu Vergleichen gekommen und die Beklagten sind nach Zahlung einer Geldstrafe und dem Ableisten von Arbeitsdiensten nicht verurteilt und somit nicht vorbestraft worden (Sachsen), aber es gibt auch Fälle, in denen eine rechtskräftige Verurteilung stattgefunden hat. In Schleswig-Holstein sind z. B. ein Vater und sein Sohn wegen "Raubgräberei" und Fundunterschlag verurteilt worden. Diese sind jahrelang die Ostsseküste hoch und runter und haben Gräberfelder geplündert. Die gesamte "Beute" befindet sich jetzt in Landesbesitz und wird gerade aufgarbeitet.
Solche Sachen lassen sich auf der Seite einige finden und nur weil etwas dort steht, muss es noch lange nicht richtig sein. Aber jeder hat da seine Auffassung und seine eigene Wahrheit.
Gruß
Michael