Autor Thema: Stellungnahme vom 5.9.2016 zum Entwurf des Denkmalschutzgesetzes für Hessen 2016  (Gelesen 5730 mal)

Offline mc.leahcim

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von Prof. PD Mag.Dr.phil. Raimund KARL an den Hessischen Landtag Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (Wiesbaden)  nachzulesen bei ACADEMIA

Aus meiner Sicht sehr lesenswert, auch ohne den einzelnen Gesetzestexten aus den diversen § im einzelnen hinterher zu googlen. Ob diese Stellungnahme etwas bewirkt kann ich nicht voraussehen. Die im Ausschuss sitzenden werden das aber hoffentlich unvoreingenommen lesen und die beschriebene Realität zum Thema NFG und "Raubgräbertum" erkennen können.

Gruß

mc.leahcim

P.S. nehmt euch die Zeit alles zu lesen und auch drüber nach zu denken. :zwinker:
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Offline Jøran-Njål

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Das wird aber die Raubgräber auch nicht davon abhalten. Und über eine "Dokumentationspflicht" werden die doch nur lachen.
" ... maßstabgetreuer Planzeichnungen von Befunden, ..."  :irre:


Grüße / Hilsen,

Jøran-Njål

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Offline stratocaster

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Das wird aber die Raubgräber auch nicht davon abhalten.


Verbrecher haben sich noch nie um die gesetzlichen Vorgaben gekümmert  :belehr:
Aber darum geht es auch gar nicht.
Es geht um eine verbesserte Bürgerbeteiligung am kulturellen Erbe (2. Satz unter 1. Allgemeines).
Da ist sicher Nachholbedarf und es müssen Elfenbeintürme wackeln.
Das hat mit der nicht zu verhindernden Raubgräberei wenig zu tun.

Gruß  :winke:
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