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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: Sprotte in 28. Oktober 2017, 14:20:44

Titel: Genehmigung des Eigentümers einholen
Beitrag von: Sprotte in 28. Oktober 2017, 14:20:44
Hallo,

da ich mich schon seit langen ernsthaft (wenn auch "nur" hobbymäßig) mit der Archäologie beschäftige - lange bevor überhaupt Metalldetektoren zum Einsatz kamen - und langjähriges Mitglied der Archäologischen Gesellschaft in Mecklenburg und Vorpommern bin, möchte ich aus gegebenem Anlass ein paar ermahnende Worte zum Thema "Sondengehen - für ein legales Hobby" loswerden.

Selbstverständlich bin der Meinung, dass der Einsatz von Metalldetektoren in der modernen archäologischen Forschung ein unerzichtbarer Bestandteil der Prospektion geworden ist; das betrifft natürlich auch den Einsatz von Metalldetektoren durch zertifizierte Laien im Auftrag der entsprechenden Landesämter. Leider musste ich jedoch in der letzten Zeit wiederholt feststellen, dass (illegale?) Sondergänger auf den Ackerflächen meiner Eltern (Nordwestmecklenburg) nach Metallgegenständen gesucht hatten und dass, ohne eine Genehmigung meiner Eltern einzuholen. Nach Ansprache dieser im Allgemeinen männlichen Personen mit der Bitte zum Verlassen des Grundstücks wurden allerhand Ausflüchte vorgebracht, die jedoch alle null und nichtig sind. Erst ein Hinweis, die Polzei einzuschalten, veranlasste diese Personen zum allerdings widerwilligen Verlassen des Grundstrücks.

Ungeachtet, ob der gesetzlichen Vorgaben, die in Mecklenburg-Vorpommern gelten, genüge getan worden ist, ist das Einholen der Genehmigung der Grundstückseigentümer das Allermindeste, was man tun sollte.

Ich vermute, dass diese Personen auch Mitglied dieses Forums sind, so dass sie sich auch direkt angesprochen fühlen sollten.

Viele Grüße
Sprotte
Titel: Re:Genehmigung des Eigentümers einholen
Beitrag von: mike 81 in 28. Oktober 2017, 17:06:50
Ein Servus aus Bayern,

für mich ist es eine Selbstverständlichkeit zuvor den Eigentümer zu fragen.
Alles andere ist unverschämt und wiederspricht auch meinem rechtlichen Verständniss.
Sollten tatsächlich, wie du vermutest, Forenmitglieder bei deinen Eltern tätig geworden sein, ist hier zu allermindest eine Entschuldigung fällig.

Gruss Mike
Titel: Re:Genehmigung des Eigentümers einholen
Beitrag von: Daniel in 28. Oktober 2017, 19:19:05
Zitat von: Sprotte in 28. Oktober 2017, 14:20:44
Ich vermute, dass diese Personen auch Mitglied dieses Forums sind, so dass sie sich auch direkt angesprochen fühlen sollten.
Sollte selbstverständlich sein, dass man den Eigentümer frägt. :belehr:
Aber was bewegt Dich zu der Vermutung, dass es Mitglieder vom Sucherforum sind?  :kopfkratz:

Gruß Daniel
Titel: Re:Genehmigung des Eigentümers einholen
Beitrag von: Imperator in 28. Oktober 2017, 20:10:14
Ich glaube nicht, dass Mitglieder in diesem Forum so vorgehen würden.
Es ist doch eine Selbstverständlichkeit immer die Grundstückseigentümer zu fragen.
Titel: Re:Genehmigung des Eigentümers einholen
Beitrag von: Ben1978 in 22. Dezember 2017, 10:36:15
Huhu,


auch vor der Nfg war es für mich selbstverständlich vom Eigentümer oder Pächter die Erlaubnis einzuholen....ehrlich gesagt fände ich es auch nicht gerade toll wenn  jemand bei mir auf dem Grundstück sein Unwesen treibt.

Mittlerweile plaziere ich bei Google Maps durchnummerierte Labels....mache einen Screenshot....schicke diesen an das zuständige Bauamt und bekomme die Eigentümer und Kontaktdaten ausgehändigt. Ein umständlicher Weg....aber auf den Äckern meines Gebietes sieht man zu den Zeiten an denen ich unterwegs bin so gut wie nie Bauern. :nixweiss: