Hallo,
da ich mich schon seit langen ernsthaft (wenn auch "nur" hobbymäßig) mit der Archäologie beschäftige - lange bevor überhaupt Metalldetektoren zum Einsatz kamen - und langjähriges Mitglied der Archäologischen Gesellschaft in Mecklenburg und Vorpommern bin, möchte ich aus gegebenem Anlass ein paar ermahnende Worte zum Thema "Sondengehen - für ein legales Hobby" loswerden.
Selbstverständlich bin der Meinung, dass der Einsatz von Metalldetektoren in der modernen archäologischen Forschung ein unerzichtbarer Bestandteil der Prospektion geworden ist; das betrifft natürlich auch den Einsatz von Metalldetektoren durch zertifizierte Laien im Auftrag der entsprechenden Landesämter. Leider musste ich jedoch in der letzten Zeit wiederholt feststellen, dass (illegale?) Sondergänger auf den Ackerflächen meiner Eltern (Nordwestmecklenburg) nach Metallgegenständen gesucht hatten und dass, ohne eine Genehmigung meiner Eltern einzuholen. Nach Ansprache dieser im Allgemeinen männlichen Personen mit der Bitte zum Verlassen des Grundstücks wurden allerhand Ausflüchte vorgebracht, die jedoch alle null und nichtig sind. Erst ein Hinweis, die Polzei einzuschalten, veranlasste diese Personen zum allerdings widerwilligen Verlassen des Grundstrücks.
Ungeachtet, ob der gesetzlichen Vorgaben, die in Mecklenburg-Vorpommern gelten, genüge getan worden ist, ist das Einholen der Genehmigung der Grundstückseigentümer das Allermindeste, was man tun sollte.
Ich vermute, dass diese Personen auch Mitglied dieses Forums sind, so dass sie sich auch direkt angesprochen fühlen sollten.
Viele Grüße
Sprotte