Schatzregal ja/nein

Begonnen von quink, 07. September 2021, 19:08:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

hargo

Zitat von: RockandRole in 02. August 2022, 20:04:20
...aber was ist mit den zigtausend Kleinfunden? ...

Servus,

wenn sie nicht unter das Schatzregal fallen, darfst du sie vermutlich behalten.
Sprich: du bekommst sie irgendwann (nach 2-3 Jahren?) zurück.

mfg

RockandRole

Moin Hargo,

Bei mir erfahrungsgemäß so ca 5-8 Jahre  :narr: es wird wohl keine NFG geben und den reinen Metallprospeteuren, sind sie auch noch so integer, wird immer noch kein ehrenamtlichen Status anerkannt. Da verpasst man m. E. eine historische Chance Bodendenkmäler besser zu erforschen.

Liebe Grüße Daniel
gefährliches Drittelwissen

Chris

Servus! :winke:

So, nun ist es so weit.
https://www.bayern.de/innovatives-neues-denkmalschutzgesetz-wir-bringen-tradition-und-innovation-zusammen-denkmalschutz-ist-klimaschutz/
Ab 1. Juli tritt es in Kraft.
Weiß zwar nicht, was es bringen soll, aber nun gut. Es wird die nicht abhalten, die bis jetzt auch nicht gemeldet haben. :nixweiss:
Ich melde weiter, so wie es sein soll. :smoke:

Gruß, Chris

mike 81

Zitat von: Chris in 16. Juni 2023, 11:34:40

Weiß zwar nicht, was es bringen soll, aber nun gut. Es wird die nicht abhalten, die bis jetzt auch nicht gemeldet haben. :nixweiss:
Ich melde weiter, so wie es sein soll. :smoke:


So sehe ich das auch  :super:

Beste Grüße
Mike
Sich regen bringt Segen

RockandRole

Servus,

habt ihr mal genauer geschaut? Die Funde, auch die von Grabungen, sind unbehandelt und vollständig abzugeben. Auswertungsmöglichkeit der Funde ist dann wohl...ähem eingeschränkt. Das heißt nix Gutes für die Forschung. Da ich ein paar Hintergrundinfos habe, soll das wohl auch so gehandhabt werden. Also ich warte jetzt ca. 6 Jahre auf die Auswertung von meiner letzten Abgabe, wenn dann alles weitere noch vom Amt erledigt werden soll...Ich bin mal gespannt...war voller Hoffnung, dass das Schatzregal vielleicht die Forschung voranbringt. Aber jetzt bin ich schwer enttäuscht 😞
gefährliches Drittelwissen

mike 81

Zitat von: RockandRole in 17. Juni 2023, 14:15:50
Servus,

habt ihr mal genauer geschaut? Die Funde, auch die von Grabungen, sind unbehandelt und vollständig abzugeben. Auswertungsmöglichkeit der Funde ist dann wohl...ähem eingeschränkt. Das heißt nix Gutes für die Forschung. Da ich ein paar Hintergrundinfos habe, soll das wohl auch so gehandhabt werden. Also ich warte jetzt ca. 6 Jahre auf die Auswertung von meiner letzten Abgabe, wenn dann alles weitere noch vom Amt erledigt werden soll...Ich bin mal gespannt...war voller Hoffnung, dass das Schatzregal vielleicht die Forschung voranbringt. Aber jetzt bin ich schwer enttäuscht 😞

Wo steht das genauer?

Gruß Mike
Sich regen bringt Segen

AndiObb

Hallo zusammen,
ich war mal wieder ein paar Jahre weg und kaum komme ich zurück, gibts sowas... vielleicht könnte ein Admin die Diskussion um die bayerische Novelle abtrennen. Ich muss zunächst mal sagen, dass ich das Wort "Innovativ" im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz absolut völlig daneben finde, aber nun gut...

Weil ich dieses Forum sehr schätze und weiß wie die User "drauf" sind, packe ich meine gestrige Email an´s BLFD hier ungekürzt rein, inklusive persönlicher Punkte:
"Hallo xxx,

meine vermeintliche Rückkehr in die Geschichtsforschung ist vor einigen Jahren leider schnell gescheitert. Berufliche und private Verpflichtungen ließen schlicht keinen zeitlichen Spielraum.

Nachdem ich aber gelegentlich noch immer kontaktiert werde hinsichtlich ,,Beratung zum korrekten Sondengehen" und mein Sohn inzwischen groß genug ist, habe ich vor kurzem für uns beide Metalldetektoren gekauft.

Prompt habe ich nun vernommen, dass das bayerische Denkmalschutzgesetzt nach ,,nur 50 Jahren" angepasst wird und sich anderen deutschen Bundesländern angleicht. Meine Fragen und Statements würde ich gerne in einen formellen und einen persönlichen Teil differenzieren. Insbesondere geht es mir natürlich um die formell korrekte Verwendung von Metalldetektoren.

In Art. 7-Ausgraben von Bodendenkmälern, Verordnungsermächtigung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-7) steht:
,,(1) 1Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist."

In den FAQs (https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/aenderungen-im-denkmalschutz-faqs.html) steht:
,,Mit der Neuregelung wird zum Schutz der Bodendenkmäler der Einsatz von technischen Ortungsgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, auf dem Bereich von eingetragenen Bodendenkmälern grundsätzlich verboten."

Eingetragene Bodendenkmäler waren für Sondengänger auch in Bayern schon immer gesetzlich Tabu soweit ich mich erinnere. Konkret wird aber in den FAQ genau darauf Bezug genommen. Im Gesetzestext wird da mMn aber etwas weiter gefasst. In der Auslegung könnte man mMn unterstellen, dass jeglicher Einsatz eines Metalldetektors zum Auffinden von Bodendenkmälern nicht nur geeignet, sondern auch explizit dafür verwendet wird. Diese Grundsatzdiskussion möchte ich an dieser Stelle und mit Ihnen gar nicht führen – mich würde nur die Auslegung des BLFD diesbezüglich interessieren. Wenn die Antwort entsprechend dem Statement in den FAQs ist, passt das für mich absolut und ich kann meine Beratungen besten Gewissens weiterhin in dieser Form vornehmen.

Nun zum persönlichen Teil...
Immerhin (und das sage ich als Sondengeher) hat es Bayern nun auch auf die Kette bekommen, sich dem Schatzregal anzuschließen. Ich persönlich finde dieses nicht zeitgemäß und unangebracht, sehe es aber dennoch als Fortschritt dass hierzu zumindest im Grundsatz nun bundesweit Einheitlichkeit hergestellt wird. Die Probleme werden dadurch nur leider nicht weniger werden...

Bisherige Funde können rechtlich nicht unter die Neuregelung fallen. Dabei sei für mich erwähnt, dass z.B. derzeit wieder einer meiner (Sicht-)Funde im Rathaus ausgestellt wird und ich in meiner Nachlassverfügung erlassen habe, dass meine Funde zunächst der Gemeinde angedient werden (in Relation natürlich relativ lächerlich, aber mMn für die lokale Geschichte wertvoll). Gleichwohl kann es nicht im Interesse irgendeiner Gemeinde sein, wenn ständig jemand mit einem ,,abgelutschten Kreuzer 1800" oÄ vor der Tür steht. Ich bin froh, dass ich noch immer Kontakt zu Hr. xxx habe und ihm ohnehin mitteilen würde, wenn ich auf einen besonderen Fund gestossen bin. Gleichzeitig muss ich ehrlich gesagt über die vermeintliche Bagatellgrenze von EUR 1000,- mehr als schmunzeln. Vom vermeintlichen Wert werden die Restaurationskosten abgezogen – und diese können enorm sein. Wenn ich überlege, welchen zeitlichen und finanziellen Aufwand ich für die Restauration und Konservierung früherer ,,lapidarer" Funde betrieben habe und dabei nur Hobby-Privatperson bin...!

Ich war schon immer -und bin auch immernoch- ein Verfechter eines verpflichtenden ,,Sondenführerscheins". Und noch immer bin ich gerne bereit, mich für die Entwicklung eines solchen ehrenamtlich zur Verfügung zu stellen. Sowohl beruflich als auch privat könnte ich hierzu wohl wertvolle Beiträge liefern. Gleichzeitig stelle ich aber auch fest, dass es offensichtlich noch immer erheblich vom Ansprechpartner abhängt, wie man als Sondengänger im BLFD aufgenommen wird. Auch hier komme ich noch direkter auf den Punkt: ohne SIE würde diese Brücke nicht geschlagen und vieles würde unbekannt/unerkannt bleiben.

Viele Grüße
xxx"

Mannoman, kaum will ich mal wieder entspannt die Sonde schwenken, kommt gleich sowas  :irre:
Hoffnung beginnt dort wo die Wahrscheinlichkeit endet

RockandRole

Zitat von: mike 81 in 17. Juni 2023, 18:55:28
Wo steht das genauer?

Gruß Mike

Steht DORT nur so da wie es da steht  :friede: aber so wird es auch offiziell vertreten. Meine Bekannten Archäologen schlagen die Hände über dem Kopf zusammen. Geht ja nicht nur um uns Sondengänger.
gefährliches Drittelwissen